Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6314 13. 01. 2015 1Eingegangen: 13. 01. 2015 / Ausgegeben: 19. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die seit 1990 im Stadt- und Landkreis Karlsruhe aktiven rechtsextremen bzw. rechtspopulistischen Gruppierungen, Organisationen und Parteien, jeweils im Hinblick auf die Personenzahl, deren Struktur, deren Aktivitäten sowie deren Gefährdungspotenzial für die Gesellschaft? 2. Welche Erkenntnisse liegen über die rechtsextreme Musikszene im Stadt- und Landkreis Karlsruhe vor? 3. Über welche überregionalen Verbindungen verfügt nach ihrem Kenntnisstand der Kreis aus Frage 1 zu welchen anderen Organisationen, insbesondere auch zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) bzw. dessen Umfeld? 4. Welche Straftaten aus dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ wurden im Stadt- und Landkreis Karlsruhe seit 1990 begangen? 5. Welche Erkenntnisse liegen über Aktivitäten von Migrantinnen und Migranten in rechtsextremen Organisationen und Gruppierungen (z. B. Graue Wölfe o. ä.) in Karlsruhe und Umgebung vor? 6. Welche personellen und organisatorischen Verbindungen und Überschneidungen gibt es zwischen rechtsextremen und rechtspopulistischen Gruppierungen und Organisationen aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe und anderen Gruppierungen, wie zum Beispiel der Rocker- oder Hooligan-Szene? Kleine Anfrage der Abg. Alexander Salomon und Dr. Gisela Splett GRÜNE und des Abg. Johannes Stober SPD und Antwort des Innenministeriums Rechtsextreme Aktivitäten und Gruppierungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 2 7. Wie bewertet sie das Auftreten von Gruppierungen wie „Pegida“ und „Hogesa“ (unter Angabe der ihr bekannten Aktivitäten dieser Gruppen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe)? 8. Wie bewertet sie unter den Gesichtspunkten der Fragen 1 bis 8 die rechtsextreme und rechtspopulistische Szene im Stadt- und Landkreis Karlsruhe (unter Angabe der konkreten Bewertungskriterien im Vergleich zu anderen Regionen in Baden-Württemberg)? 9. Welche Maßnahmen werden von staatlicher Seite aus ergriffen (inklusive konkreter Unterstützungsmaßnahmen zivilgesellschaftlichen Engagements), um präventiv, aber auch im Hinblick auf einen notwendigen Erkenntnisgewinn im Bereich der rechtsextremen und rechtspopulistischen Szene zu wirken? 22. 12. 2014 Salomon, Dr. Splett GRÜNE Stober SPD B e g r ü n d u n g In Karlsruhe befindet sich ein Netzwerk von zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Akteuren im Aufbau, das sich gegen Rechtsextremismus engagieren will. Um Ziele und Handlungsfelder des Netzwerks zu konkretisieren, soll eine Bestandsaufnahme und Einschätzung der aktuellen Situation erfolgen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Februar 2015 Nr. 4-1082.2/411/1 beantwortet das Innen - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die seit 1990 im Stadt- und Landkreis Karlsruhe aktiven rechtsextremen bzw. rechtspopulistischen Gruppierungen, Organisationen und Parteien, jeweils im Hinblick auf die Personenzahl, deren Struktur, deren Aktivitäten sowie deren Gefährdungspotenzial für die Gesellschaft? Zu 1.: Innerhalb der Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage war es nicht möglich, eine vollständige Bewertung der gesamten rechtsextremistischen Szene im Stadtund Landkreis Karlsruhe seit dem Jahr 1990 durchzuführen. Insoweit war es unabdingbar , bei der Beantwortung einzelner Fragen Schwerpunkte zu setzen. Zur allgemeinen Einschätzung der Entwicklung der landesweiten rechtsextre - mistischen Szene wird daher ergänzend zu den hier gemachten Ausführungen auf die veröffentlichten Jahresberichte des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) seit 1990 sowie auf den umfangreichen Bericht „Strukturen der rechtsextremistischen Szene in Baden-Württemberg ab 1991“, den das LfV im Rahmen der Zulieferung zur NSU-Enquetekommission im Augst 2014 erstellt hat, verwiesen. Der Bericht ist auf der Homepage des LfV (www.verfassungsschutz-bw.de) abrufbar. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 Vor diesem Hintergrund erfolgt die Beantwortung dieser Frage, wobei darauf hingewiesen wird, dass hier im Wesentlichen Erkenntnisse des LfV mitgeteilt werden . Polizeiliche Erkenntnisse zu rechtsextremen bzw. rechtspopulistischen Gruppierungen , Organisationen und Parteien fallen nämlich erst an, wenn diese strafrechtlich oder polizeirechtlich in Erscheinung treten. Vorliegende polizeiliche Erkenntnisse wurden daher bei der Antwort jeweils eingefügt. I. Aufgabe des Verfassungsschutzes in der wehrhaften Demokratie ist die Sammlung von Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, sobald ihm tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder andere hochrangige Rechtsgüter (vgl. § 3 Abs. 2 Landesverfassungsschutzgesetz – LVSG) gefährden . Maßgeblich bestimmt wird die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Um den gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes zu eröffnen, müssen bei einem Personenzusammenschluss hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Diese Bestrebungen müssen sich in ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen manifestieren, die auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Grundwerten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind (§ 4 Abs. 1 LVSG). Bestrebungen von Einzelpersonen , die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, dürfen systematisch nur dann beobachtet werden, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des Landesverfassungsschutzgesetzes erheblich zu beschädigen. Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates, sie haben ein autoritäres Staatsverständnis, das bis hin zur Forderung nach einem nach dem Führerprinzip aufgebauten Staatswesen ausgeprägt ist. Das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, aus der unter anderem Fremdenfeindlichkeit resultiert. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder „Rasse“ bestimme den Wert eines Menschen. Offener oder immanenter Bestandteil aller rechtsextremistischen Bestrebungen ist zudem der Antisemitismus. Individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen treten zugunsten kollektivistischer „volksgemeinschaftlicher “ Konstrukte zurück. Der Rechtsextremismus ist seit Jahren ein Beobachtungsschwerpunkt des LfV. Solange hingegen die genannten Grundwerte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung respektiert werden, obliegt es dem Verfassungsschutz nicht, irritierende , provozierende oder populistische Meinungsäußerungen zu überwachen. Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) genießt einen hohen Stellenwert in unserer pluralistischen Gesellschaft. Auch polemische und übersteigerte Äußerungen werden von der Meinungsfreiheit geschützt. Davon unabhängig zu beurteilen ist die strafrechtliche Relevanz einzelner Äußerungen. Hier ist die Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft eröffnet. Aufgrund der geschilderten Rechtslage unterliegt die sogenannte „rechtspopulistische Szene“ damit nicht der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Insofern liegen auch keine detaillierten Erkenntnisse zu einzelnen Organisationen oder Personen vor. Aussagen zu Personenzahl, Struktur, Aktivitäten sowie Gefährdungspotenzial für die Gesellschaft von „rechtspopulistischen“ Gruppierungen, Organisationen und Parteien können nicht getroffen werden. Gleichwohl hat das LfV dieses Spektrum im Rahmen seiner Funktion als „Frühwarnsystem“ im Blick und verfolgt Informationen aus offen zugänglichen Quellen über Aktivitäten der Organisationen und ihrer Mitglieder mit der gebotenen Aufmerksamkeit. Aktuell liegen keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die „rechtspopulistische Szene“ vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 4 II. Rechtsextremistische Parteien und Gruppierungen 1. Parteien a. „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) aa. Struktur Wenngleich die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) im gesamten maßgeblichen Zeitraum von annähernd 26 Jahren im Stadt- und Landkreis Karlsruhe präsent war bzw. ist, zeigt ihre Organisationsstruktur seit 1990 eine gewisse Diskontinuität. Dies spiegelt sich in bekannt gewordenen Auflösungen und Neugründungen von Untergliederungen sowohl der NPD als auch ihrer Jugend - organisation, den „Jungen Nationaldemokraten“ (JN), für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe wider. So wurde im Jahr 2007 ein JN-Stützpunkt Karlsruhe neu gegründet, da sich der im Jahr 2000 gegründete Stützpunkt zwischenzeitlich wieder aufgelöst hatte. Nachdem bereits vor 2003 eine NPD-Untergliederung in Karlsruhe bestand, löste sich diese im Jahr 2003 auf und gründete sich erst im Jahr 2006 neu. Aktuell existiert im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ein Regionalverband der NPD (Karlsruhe/Mittelbaden). Zum Teil benutzt sie im Internet zur Darstellung ihrer Untergliederungen im Raum Karlsruhe verschiedene Bezeichnungen für dieselbe Unterorganisation. So verwendet die Partei zur Beschreibung ihrer Organisationsstruktur in der Region Karlsruhe-Mittelbaden – und somit auch für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe – auch noch die Bezeichnungen „Karlsruhe-Land“ bzw. „NPD Karlsruhe“. Im Sozialen Netzwerk „Facebook“ findet sich für Karlsruhe aktuell das Profil „NPD Karlsruhe Mittelbaden“. Eine eigenständige Homepage der NPD für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe existiert seit 2014 nicht mehr. 2008 wurde die Einrichtung eines Schulungszentrums in einer Immobilie in Karls ruhe-Durlach öffentlich erörtert. Erkenntnisse über Erwerbsabsichten der Immobilie durch die NPD lagen dem LfV allerdings nicht vor. Zu einer entsprechenden Niederlassung kam es seinerzeit im Ergebnis nicht. bb. Mitgliederzahlen Über Mitgliederzahlen und -entwicklung der NPD im Stadt- bzw. Landkreis Karlsruhe liegen keine Erkenntnisse vor. cc. Aktivitäten Bereits Anfang der 1990er-Jahre fanden im Stadt- und Landkreis Karlsruhe auch überregionale Veranstaltungen der NPD statt. Bis 1995 wurden dort wiederholt insbesondere Parteitage des baden-württembergischen Landesverbandes durchgeführt , so am 29. September 1991 in Karlsruhe ein Landesparteitag mit Neuwahl des Landesvorsitzenden und am 24. April 1993 ein Landesparteitag in BruchsalObergrombach . 1995 versammelten sich die Delegierten zum baden-württembergischen Landesparteitag der NPD erneut in Karlsruhe. Analog zu der zum Teil disharmonisch verlaufenen Entwicklung der Organisa - tionsstruktur der NPD im Stadt- und Landkreis Karlsruhe stellten sich – trotz einzelner Aktionen – auch die Aktivitäten der Partei insgesamt in den letzten rund 26 Jahren dar. Zwar fanden in der Vergangenheit immer wieder vornehmlich parteiinterne Aktivitäten statt, diese blieben aber weitgehend ohne Außenwirkung. Von einem Parteischwerpunkt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe kann trotz einzelner öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen bis heute nicht gesprochen werden . Auf den Internetseiten des NPD-Kreisverbands Karlsruhe wurde bis 2014 wiederholt auf parteiinterne und öffentliche Veranstaltungen aufmerksam gemacht . Dabei blieb es im Regelfall bei internen Aktivitäten, Aktionen mit Außenwirkung waren kaum festzustellen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 Insbesondere in Bruchsal fanden wiederholt Stammtische der NPD statt, für die zumindest seit 2008 und bis März 2014 in der Parteizeitung „Deutsche Stimme“ geworben wurde. Aktivitäten der JN fanden im Zeitraum seit 1990 nur vereinzelt statt und waren zuletzt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe nicht mehr festzustellen. dd. Teilnahme an Wahlen Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe beteiligte sich die NPD seit 1990 sowohl an Europa- als auch an Bundestags- und Landtagswahlen. Entsprechend wurde auch Wahlwerbung für die Partei betrieben, allerdings in unterschiedlicher Intensität. Die Wahlergebnisse lagen jeweils auf außerordentlich geringem Niveau und waren wie auf der gesamten Landesverbandsebene praktisch unbedeutend. Im Rahmen der Wahlkämpfe fanden – soweit sich die NPD in Karlsruhe beteiligte – Infostände und Verteilaktionen statt. Daneben wurden auch Plakate zur Wahlwerbung geklebt. • Europawahlen Von 1994 bis 2004 nahm die NPD an den Wahlen zum Europäischen Parlament teil, 2009 trat sie nicht an. Bei der Wahl am 25. Mai 2014 erreichte sie im Stadtkreis Karlsruhe 0,4 % der Stimmen, im Landkreis Karlsruhe 0,6 %. • Bundestagswahlen Von 1990 bis 2013 beteiligte sich die NPD außer im Jahr 1994 regelmäßig an den Bundestagswahlen. Bei der Bundestagwahl 2013 schnitt sie im Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt mit 0,6 %, im Wahlkreis 272 Karlsruhe-Land mit 0,8 % ab (jeweils Zweitstimmenergebnis). Zum Teil stellte die NPD in den Karlsruher Wahlkreisen Direktkandidaten auf. Am 28. August 2013 machte die sogenannte „Deutschlandfahrt“ der NPD auch in Karlsruhe Station, an der auch Funktionäre der Bundespartei teilnahmen. • Landtagswahlen Mit Ausnahme des Jahres 1996 nahm die NPD zwischen 1992 und 2011 an den baden-württembergischen Landtagswahlen teil, allerdings im Stadt- und Landkreis Karlsruhe nicht immer in allen Wahlkreisen. Zuletzt erreichte sie hier folgende Ergebnisse: • Kommunalwahlen Im Rahmen der baden-württembergischen Kommunalwahlen im Jahr 2014 trat die NPD ebenso wie im Jahr 2009 im Stadt- und Landkreis Karlsruhe nicht an. b. „Deutsche Volksunion“ (DVU) – Kreisverband Karlsruhe Die im Jahr 1987 gegründete „Deutsche Volksunion“ (DVU) ging in den Jahren 2010 bis 2012 in einem Fusionsprozess in der NPD auf. Der baden-württembergische DVU-Landesverband zählte innerhalb der Partei zu den unbedeutenderen und inaktiveren Landesverbänden. Dies zeigte sich schon darin, dass die Partei nicht zu einer baden-württembergischen Landtagswahl antrat. Schon sei dem Jahr 2009, also noch vor Beginn des Fusionsprozesses mit der NPD, begann der Landesverband zu zerfallen. Allerdings stellte die DVU besonders in den 1990er-Jahren auch hierzulande einen teils extrem hohen Anteil am rechtsextremistischen Personenpotenzial. Dieser Anteil lag im Jahr 1992 bei annähernd zwei Dritteln (etwa 2.900 von 4.560 Personen, demnach 63,6 %). Wahlkreis 2011 2006 27 Karlsruhe I 0,7 0,9 28 Karlsruhe II 0,8 1,1 29 Bruchsal 1,1 1,1 30 Bretten 1,1 0,9 31 Ettlingen 0,7 – Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 6 Im Gegensatz zum DVU-Landesverband bestand der DVU-Kreisverband Karls - ruhe nur bis Ende 1993. In dieser Zeit gingen von ihm keine erkennbaren Aktivitäten aus. Allerdings ist erwähnenswert, dass der bis Anfang 2001 amtierende Landesvorsitzende, der auch einer der Stellvertreter des Bundesvorsitzenden Dr. Gerhard Frey war, seinen Wohnsitz im Landkreis Karlsruhe hatte. c. „Die Republikaner“ (REP) – Kreisverband Karlsruhe Die im Jahr 1983 gegründete Partei „Die Republikaner“ (REP) wurde seit 1992 durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beobachtet. Als letzte Verfassungsschutzbehörde stellte das LfV am 21. März 2010 die Beobachtung ein. In Baden-Württemberg stellte die Partei mit ihren Mitgliedern (1993: 2.500) zusammen mit der DVU den Großteil des rechtsextremistischen Personenpotenzials . Bis zur Einstellung der Beobachtung waren „Die Republikaner“ mit den beiden Kreisverbänden Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe-Land vertreten. Obwohl Baden-Württemberg als Hochburg der Partei genannt werden muss (nur hier gelang es ihr 1992 und 1996 zweimal, in den Landtag einzuziehen), hatten die beiden Karlsruher Kreisverbände nur eine untergeordnete Bedeutung. d. „DIE RECHTE“ Ende Mai 2012 wurde in Hamburg die Partei „DIE RECHTE“ gegründet. Auch aktuell ist sie noch mit dem Aufbau bundesweiter Parteistrukturen beschäftigt. Nach Angaben des Bundesvorsitzenden Christian WORCH soll die Partei insgesamt ca. 500 Mitglieder haben. In Baden-Württemberg waren im Jahr 2014 rund 80 Personen der Partei zuzurechnen (2013: ca. 30 Personen). Somit ist es der Partei in Baden-Württemberg gelungen, ihre Anhängerschaft mehr als zu verdoppeln. Dennoch bewegt sich die Zahl auf relativ geringem Niveau. Der Landesverband Baden-Württemberg wurde Anfang August 2013 in Karlsruhe als damals fünfter Landesverband der Partei gegründet. Am 5. Januar 2014 wurde in Karlsruhe der erste Kreisverband der Partei in Baden -Württemberg gegründet. Der Kreisverband führte seit seiner Gründung in unregelmäßigen Abständen beispielsweise politische Stammtische und Lieder - abende durch. Bereits eine Woche später, am 11. Januar 2014, wurde die Gründung des Kreisverbandes Enzkreis bekannt gegeben. Weitere Kreisverbandsgründungen wurden trotz geäußerter Absicht bisher nicht realisiert. Nach eigenen Angaben beging der Landesverband am 16. August 2014 im Großraum Karlsruhe eine Feier aus Anlass seines einjährigen Bestehens. Am 28. September 2014 fand im Nordschwarzwald im Bereich der Gemeinde Gernsbach /Kreis Rastatt ein Wandertag des Kreisverbandes Enzkreis statt. Im Herbst 2014 veranstaltete der Landesverband nach eigenen Angaben in Nordbaden einen Balladenabend mit einem Liedermacher. An der Veranstaltung nahmen demnach ca. 60 Parteifreunde teil. Etwa ein Dutzend Aktivisten des Kreisverbands Enzkreis beteiligte sich nach eigenen Angaben in Pforzheim an einer Gedenkveranstaltung aus Anlass des Volkstrauertages am 16. November 2014. Im Rahmen von Wahlen ist „DIE RECHTE“ bislang kaum, und wenn, dann erfolglos in Erscheinung getreten. Die Partei hatte sich zum Ziel gesetzt, an der Europawahl am 25. Mai 2014 teilzunehmen. In Baden-Württemberg fanden vereinzelte Sammelaktionen von Unterstützungsunterschriften statt. Das Ziel wurde deutlich verfehlt; es konnten nicht die erforderlichen 4.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Am 27. Februar 2014 wurde auf der Internetseite der Bundespartei „DIE RECHTE“ veröffentlicht, dass bisher 1.000 Unterschriften gesammelt wurden. Zum Abgabetermin wenige Tage später dürften es nur unwesentlich mehr gewesen sein. Bei den am Tag der Europawahl ebenfalls durchgeführten Kommunalwahlen trat die Partei in Baden-Württemberg nicht an. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 2. „Blood & Honour“-Sektion Baden Mit Wirkung vom 14. September 2000 wurden durch Verfügung des Bundes - ministeriums des Innern die deutsche Division der international agierenden rechtsextremistischen Skinheadvereinigung „Blood & Honour“ (B&H) und deren Jugendorganisation „White Youth“ gemäß § 3 Vereinsgesetz verboten. Damit waren auch die Bildung von Ersatzorganisationen und die Fortführung bestehender Organisationen als Ersatz untersagt. Die seit 1994 in Deutschland aktiven Organisationen wurden verboten, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet hatten. B&H hatte bundesweit zuletzt ca. 200 Mitglieder und bekannte sich zu Adolf Hitler und anderen führenden Nationalsozialisten, propagierte eine mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes unvereinbare rassistische Politik und strebte eine Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung an. Die Verbotsverfügung ist seit 2001 rechtskräftig. Die B&H-Division Deutschland unterteilte sich in mehrere Sektionen, darunter die seit etwa 1998 im Großraum Karlsruhe angesiedelte Sektion Baden. Der zahlenmäßige Bestand der einzelnen Sektionen schwankte zwischen fünf und 30 Personen . Konkrete Erkenntnisse über die Stärke der Sektion Baden liegen nicht vor; die Mitgliederzahl dürfte sich im unteren zweistelligen Bereich bewegt haben. Die ideologische Ausrichtung und strukturelle Festigkeit der jeweiligen Sektionen wurde durch die Sektionsleiter bestimmt, die auch für Aktivitäten mit Öffentlichkeitswirkung zuständig waren. Anlässlich des Verbotsvollzugs erfolgten Durchsuchungen bei 39 Mitgliedern und Funktionären der Gruppierungen in zahlreichen Ländern, die die Beschlag - nahme und Einziehung des Vereinsvermögens zum Ziel hatten. Davon war auch ein führendes Mitglied der B&H-Sektion Baden in Karlsruhe betroffen. Hier konnte neben umfangreichem szenetypischem Material ein fünfstelliger Geld - betrag sichergestellt werden. Hauptziel der B&H-Bewegung war die Organisation der rechtsextremistischen Skinhead-Musikszene in Unabhängigkeit von politischen Vereinigungen und Parteien . Über die Musik sollte die Skinheadszene ideologisch geprägt werden. Auch die Sektion Baden war in die Organisation entsprechender Konzerte eingebunden. So fanden zumindest am 18. September 1999 in Rastatt-Plittersdorf, am 16. Oktober 1999 in Pfinztal-Berghausen und am 20. Mai 2000 in Karlsruhe-Durlach von dieser Sektion vorbereitete Musikveranstaltungen statt. Schon kurz nach dem Verbot zeichnete sich ab, dass es umgangen und B&H konspirativ weitergeführt werden sollte. Im Großraum Karlsruhe war die Sektion Baden weiterhin aktiv und zeichnete für entsprechende Konzerte verantwortlich, unter anderem am 21. Mai 2005 in Rastatt und am 21. Januar 2006 in Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe eröffnete am 9. September 2003 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fortführung einer verbotenen Organisation (§ 85 StGB) gegen anfänglich sechs Personen. Der Personenkreis erweiterte sich im Laufe des Verfahrens auf insgesamt 26 Personen. Am 7. März 2006 durchsuchte die Polizei in sieben Bundesländern über 120 Wohnobjekte von 80 Rechtsextremisten, die im Verdacht standen, B&H fortzuführen oder Nachfolgestrukturen zu unterstützen. In Baden-Württemberg wurden 19 Wohnobjekte durchsucht. Schwerpunkt war der Großraum Karlsruhe. Die Durchsuchungsmaßnahmen waren die größte Exekutivaktion gegen B&H-Angehörige seit dem Verbot . Es wurden zahlreiche Gegenstände mit B&H-Bezug beschlagnahmt, darunter Textilien, Tonträger und PCs. Am 23. März 2011 verurteilte das Landgericht Karlsruhe die Hauptbeschuldigten zu Strafen von 14 bzw. sechs Monaten auf Bewährung . Das Gesamtverfahren „B&H“ beim Landgericht Karlsruhe ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aktuell sind noch Verfahren gegen sechs Personen anhängig . Die B&H-Sektion Baden pflegte Kontakte zu anderen B&H-Sektionen im Bundesgebiet , aber auch zu B&H-Divisionen im Ausland. Für den 9. Oktober 2004 war zum Gedenken an den verstorbenen B&H-Gründer Ian Stuart Donaldson ein Memorial-Konzert im Elsass geplant, das letztlich aus organisatorischen Gründen aber nicht stattfand. Für ein Konzert am 21. Mai 2005 in Rastatt wurde ein Vortreffpunkt im Elsass gewählt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 8 Trotz der auf den ersten Blick zahlenmäßig geringen Bedeutung der Organisa - tion – nur etwa zwei Prozent der gewaltbereiten Rechtsextremisten in Deutschland waren vor dem Verbot „Blood & Honour“-Mitglieder – war der Einfluss von B&H auf die deutsche Skinheadszene nicht zu unterschätzen. So gelang es B&H, eine Vielzahl bedeutender Aktivisten aus dem Skinhead- und Neonazispektrum an sich zu binden. Damit war die Organisation zur wichtigsten und einfluss - reichsten bundesweiten Gruppierung innerhalb der rechtsextremistischen Skin - headszene herangewachsen. Keiner anderen Organisation gelang es bis dato, in derartiger Regelmäßigkeit Konzerte mit einigen hundert, oftmals sogar über 1.000 Besuchern, zu organisieren und auf diesem Weg die neonazistische Ideologie der Bewegung anderen Szeneangehörigen zu vermitteln. An den von der Sektion Baden organisierten Konzerten nahmen in der Regel 300 bis 450 Personen teil. Ein großer Teil der rechtsextremistischen Skinheadszene sympathisierte zumindest mit den Zielen von B&H und bewertete die Aktivitäten der Gruppierung positiv. 3. „Hammerskins“ Der einzig noch verbliebenen, bundesweit bzw. international organisierten und agierenden Skinheadorganisation, der „Hammerskin Nation“, ist es nicht gelungen , die Lücke, die durch das Verbot der B&H-Bewegung in der rechtsextremistischen Musikszene entstanden ist, auszufüllen. Zwar sind die Planung und Durchführung rechtsextremistischer Konzerte neben der Selbstorganisation der Hammerskin -Bewegung die wichtigste Aktivität der in „Chapter“ untergliederten Organisation . Doch ist bereits die geringe Anzahl von Hammerskin-Konzerten ein Beleg für eine im Vergleich zur ehemaligen B&H-Bewegung relativ geringe Bedeutung innerhalb der ohnehin deutlich verkleinerten und seit Jahren einem schleichenden Bedeutungsverlust ausgesetzten rechtsextremistischen Skinhead - szene. 4. „Burschenschaft Arminia Zürich zu Karlsruhe“ Von Januar 1998 bis Ende 2008 agierte im Rhein-Neckar-Raum eine Gruppierung unter dem Namen „Burschenschaft Arminia Zürich zu Heidelberg“. Bei ihr handelte es sich nicht um eine Burschenschaft im klassischen Sinn, sondern um eine rechts-extremistische Kleinstgruppierung, die burschenschaftliches Brauchtum nachahmte und keinem studentischen Dachverband angehörte. Von ihr gingen so gut wie keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten aus. Anfang 2012 wurde die Gruppierung im Raum Karlsruhe von Rechtsextremisten reaktiviert. Sie nennt sich seitdem „Burschenschaft Arminia Zürich zu Karlsruhe“. Auch für diese Gruppierung gelten die obigen Ausführungen. Sie ist rechtsextremistisches Be - obachtungsobjekt des LfV. Von der „Burschenschaft Arminia Zürich zu Karls - ruhe“ gingen bislang keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten aus. 5. Sonstige Gruppierungen Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe gibt es keine neonazistische oder subkulturell geprägte Gruppierung, die seit 1990 kontinuierlich aktiv war. Gleichwohl waren bzw. sind dort Gruppierungen aktiv, die aufgrund ihrer zeitweise umfangreicheren und auch öffentlichkeitswirksameren Aktivitäten für die Außenwirkung und Selbstvergewisserung der regionalen Szene eine gewisse Bedeutung hatten bzw. haben. Seit 1993 bis ins Jahr 2008 war in Karlsruhe die „Kameradschaft Karlsruhe“ aktiv , die nicht nur eine der ältesten Neonazikameradschaften bundesweit war, sondern auch zeitweise durch starke Aktivitäten in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückte. Der Vereinigung waren etwa 15 Personen zugehörig. Neben der Organi - sation und Durchführung szenetypischer regionaler Aktivitäten nahm sie auch regelmäßig an überregionalen Demonstrationen, wie beispielsweise den „RudolfHess -Gedenkmärschen“, teil. Die „Freien Kräfte Karlsruhe“ (FK Karlsruhe), die entsprechend ihrer Internet - seite auch als „karlsruher//netzwerk“ auftreten, sind ein Personenzusammenschluss in der Region, der den „Autonomen Nationalisten“ (AN) zuzurechnen ist. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 Unter www.karlsruher-netzwerk.info traten sie erstmals 2005 öffentlich im Internet auf. Bei der Gruppierung lässt sich ein Personenpotenzial von insgesamt etwa 50 Personen beziffern, wobei innerhalb der Gruppierung eine hohe Fluktuation herrscht. Daher wird von lediglich etwa 25 Personen ausgegangen, die bereits über mehrere Jahre hinweg in der Gruppierung aktiv sind. FK Karlsruhe führen anlassbezogene Aktionen wie die Verteilung von Flyern durch. Außerdem waren sie in der Vergangenheit an der Organisation von Demonstrationen, Mahnwachen und Kranzniederlegungen sowie Feiern, Musikveranstaltungen und Rechtsschulungen beteiligt bzw. nahmen an solchen teil. Über mehrere Jahre hinweg führten sie ein jährliches Fußball-Kleinfeldturnier namens „Svastika Cup“ durch. „Svastika “ ist ein eher unbekannter Begriff für das Hakenkreuz. Er wird in der Szene gerne verwendet, da dem unbefangenen Leser häufig unklar bleibt, was sich dahinter verbirgt. Die FK Karlsruhe verfügen über regionale sowie bundesweite Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Organisationen. Sie traten zuletzt nicht öffentlichkeitswirksam in Erscheinung. Aufgrund der relativ geringen Anhängerschaft und des geringen Mobilisierungsgrads wird ein eher mäßiges Gefährdungspotenzial der Gruppierung angenommen. Dafür spricht auch, dass die Anzahl der der Gruppierung zuzurechnenden Gewalttaten seit Jahren auf einem konstanten Niveau bleibt (Näheres hierzu enthalten die Ausführungen zu Ziffer 4). Mithin sind auch aufgrund einer konsequenten Strafverfolgung in der rechtsextremistischen Szene seit Mitte 2013 nur noch vereinzelte Aktivitäten des „Karlsruher Netzwerks“ erkennbar. Mit der Aktionsform „Die Unsterblichen“ traten zwischen 2011 und 2013 Rechtsextremisten in Baden-Württemberg verstärkt öffentlich in Erscheinung. Offensichtlich verabredete Personen tauchten kurzfristig und ohne Anmeldung „flashmobartig“ am Aktionsort auf. Sie waren dabei in der Regel schwarz gekleidet , weiß maskiert und führten Fackeln mit sich. Regelmäßig wurde bei den Aktionen ein Banner mit der Aufschrift „Damit die Nachwelt nicht vergisst, dass du Deutscher gewesen bist“ mitgeführt. Ihr ideologischer Ursprung lag im „Volkstod“-Gedanken (in Bezug auf eine „genetische“ Gefahr für den deutschen „Volkskörper“), der in den letzten Jahren insbesondere von der zwischenzeitlich verbotenen Brandenburger Gruppierung „Widerstand Südbrandenburg“ (auch „Spreelichter“ genannt) propagiert wurde. Um die ideologische Botschaft vom „Volkstod“ zu verbreiten, bedienten sich die einzelnen Aktivisten vielfältiger Aktionsformen . So konnten in Baden-Württemberg neben den oben beschriebenen Fackelmärschen auch Farbschmierereien und zahlreiche Plakatierungen festgestellt werden. Das dabei in Baden-Württemberg am häufigsten verwendete Plakat trug die Bezeichnungen verschiedener Gruppierungen aus dem Land, unter anderem die FK Karlsruhe. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe traten Rechtsextre - misten als „Unsterbliche“ mit folgenden Aktivitäten in Erscheinung: • Am 2. Oktober 2011 fand der erste Fackelzug in Baden-Württemberg in Karlsbad -Langensteinbach statt. Die Teilnehmer trugen schwarze Kleidung mit weißen Masken vor dem Gesicht. Sie zündeten Fackeln, Feuerwerkskörper sowie bengalische Feuer während des Marsches. Die mitgeführten Transparente hatten Aufschriften wie „Wir marschieren, Ausländer raus, Nationaler Widerstand “. • Am 21. Februar 2012 mischten sich sieben „Unsterbliche“ unter den Faschingsumzug in Eggenstein-Leopoldshafen. Das dazu auf deren Internetseite veröffentlichte Video beginnt mit der Überschrift „Karlsruhe: Der Volkstod läuft mit …“. Durch das Einstellen des Videos wurde die Aktion überhaupt erst bekannt. Ein mitgeführtes Transparent hatte die Aufschrift „Die Demokraten bringen uns den VOLKSTOD!“. Es wurden Papierschnipsel mit der gleichen Aufschrift und weitere Flugblätter sowie Bonbons verteilt. Nachdem im Zusammenhang mit den Veranstaltungen zunächst u. a. wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz polizeilich ermittelt wurde, kam es schließ lich im November 2012 zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung u. a. gegen Mitglieder der „Autonomen Nationalisten Göppingen“ (AN GP). Die Hauptverhandlung läuft derzeit beim Landgericht Stuttgart. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 10 2. Welche Erkenntnisse liegen über die rechtsextreme Musikszene im Stadt- und Landkreis Karlsruhe vor? Zu 2.: Weder dem LfV noch der Polizei Baden-Württemberg liegen aktuell Erkenntnisse über eine rechtsextremistische Musikszene im Stadt- und Landkreis Karlsruhe vor. Allerdings wurden im Jahr 2014 die nachfolgend aufgelisteten sechs Veranstaltungen im Bereich Karlsruhe festgestellt. Liederabend in Karlsruhe, „La Vida Loca“: Die Gaststätte „La Vida Loca“ gilt als Szenetreff für Anhänger der Hooligan-Szene. Dort sollte am 18. Oktober 2014 ein Liedermacher aus dem Osten Deutschlands auftreten. Nähere polizeiliche Erkenntnisse hierzu liegen jedoch nicht vor. Balladenabend im Bereich Pforzheim: Am 20. September 2014 veranstaltete der rechts gerichtete Verein „Freundeskreis ein Herz für Deutschland“ (FHD) einen Balladenabend in der Gaststätte „Im Hinteren Tal“. Der geladene Sänger mit dem Künstlernamen „Freilich Frei“ spielte dort Livemusik. An der Veranstaltung nahmen ca. 20 Personen teil. Skinkonzert im Bereich Pforzheim, Kieselbronn: Am 26. Juli 2014 wurde auf einem privaten Wiesengrundstück die Geburtstagsfeier eines Mitglieds der rechten Szene mit Livemusik abgehalten, an der sich ca. 100 bis 120 Personen der rechten Szene beteiligten. Angekündigt waren die SkinBands „Sturmbrüder“, „Kommando 192“, „Prora“ und „Breakdown“. Balladenabende in Malsch mit „FreilichFrei“ und „Lunikoff“: Am 3. Juni und am 12. Juli 2014 fanden jeweils Veranstaltungen in der „Kraichgauidylle “ in der Gemeinde Malsch statt. An der Veranstaltung am 3. Juni 2014 beteiligten sich ca. 40 Gäste. Liederabend mit „Lunikoff“ im Raum Karlsruhe: Am 6. April 2014 fand ein Balladenabend mit „Lunikoff“ im Raum Karlsruhe statt. Nähere polizeiliche Erkenntnisse zu dieser Veranstaltung liegen nicht vor. Bei keiner der oben dargestellten Veranstaltungen wurden indiziertes Liedgut sowie andere strafbare Handlungen bekannt. Im Landkreis Karlsruhe ist seit 2010 wieder der rechtsextremistische Vertrieb „Ragnarök“ ansässig. Der Vertrieb war von 2001 bis 2008 bereits im Landkreis Karlsruhe und zwischen 2008 und 2009 in Bayern angesiedelt. Zum Stellenwert und der Bedeutung der Musikszene für die „rechte Szene“ insgesamt wird auf den Bericht „Strukturen der rechtsextremistischen Szene in BadenWürttemberg ab 1991“ verwiesen, den das LfV im Rahmen der Zulieferung zur NSU-Enquetekommission im August 2014 erstellt hat. Der Bericht ist auf der Homepage des LfV (www.verfassungsschutz-bw.de) abrufbar. 3. Über welche überregionalen Verbindungen verfügt nach ihrem Kenntnisstand der Kreis aus Frage 1 zu welchen anderen Organisationen, insbesondere auch zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) bzw. dessen Umfeld? Zu 3.: Im Hinblick auf Verbindungen rechtsextremer bzw. rechtspopulistischer Vereinigungen zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) bzw. dessen Umfeld wird darauf hingewiesen, dass das Gerichtsverfahren (NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München) noch nicht abgeschlossen ist. Hinsichtlich der Ermittlungen des GBA/BKA liegt bei den Sicherheitsbehörden in Baden-Württem- 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 berg kein Gesamtüberblick vor. Daneben wird auf die Ausführungen im offenen Bericht „Bezüge der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nach Baden-Württemberg“ vom 31. Januar 2014 verwiesen. Der Bericht kann auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg aufgerufen werden. Zudem wurden in der Drucksache 15/3557 – Ermittlungen gegen den National - sozialistischen Untergrund (NSU) in Baden-Württemberg – vom 3. Juni 2013 umfassende Erkenntnisse über die den Sicherheitsbehörden bekannten Verbindungen des NSU zur rechtsextremistischen Szene dargestellt. Im Übrigen wird die Frage wie folgt beantwortet: I. Parteien 1. „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) Aktuell liegen dem LfV keine Erkenntnisse über Verbindungen der im Stadt- und Landkreis Karlsruhe bestehenden NPD- bzw. JN-Strukturen zu anderen Rechts - extremisten vor, die über die Parteigrenzen hinausgehen. 2. „DIE RECHTE“ In ihrem Ursprung war die Partei „DIE RECHTE“ im Wesentlichen ein Zerfallsprodukt der ehemaligen rechtsextremistischen Partei „Deutsche Volksunion“ (DVU). Mittlerweile jedoch tendiert die Partei zumindest personell in Richtung Neonazismus. Ihr erster Bundesvorsitzender Christian Worch ist ein langjährig aktiver und bundesweit bekannter Neonazi. Die personelle Nähe des baden-württembergischen Landesverbandes zum Neonazismus wird auch dadurch dokumentiert , dass der ehemalige Landesvorsitzende ganz direkt von den Exekutivmaßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder der inzwischen verbotenen neonazistischen „Autonomen Nationalisten Göppingen“ (AN Göppingen) am 26. Februar 2014 betroffen war: Er hatte sich bei den AN Göppingen engagiert und wurde im Rahmen dieser Maßnahmen verhaftet. II. Sonstige Gruppierungen Die neonazistische und subkulturelle Szene im Stadt- und Landkreis Karlsruhe verfügt über szenetypische, häufig auf persönlicher Basis begründete Kontakte in die regionale und überregionale rechtsextremistische Szene. Aufgrund der räum - lichen Nähe zum Elsass erstrecken sich diese Kontakte aus Karlsruher Kreisen auch ins benachbarte Ausland. Neben der Teilnahme an überregionalen Groß - demonstrationen ist die rechtsextremistische, insbesondere die subkulturell geprägte Szene mobil in Bezug auf den Besuch von Konzerten. In jüngerer Vergangenheit fanden aufgrund einer geeigneten, der Szene verlässlich zur Verfügung stehenden Räumlichkeit regelmäßig Konzerte im Elsass statt, die vonseiten eines regional ansässigen Rechtsextremisten organisiert wurden und die – wie bei solchen Objekten regelmäßig zu beobachten – in der Zeit ihres Bestehens eine große, auch überregionale Anziehungskraft auf die Szene entwickelten. Die rechtsextremistische Gruppierung „Karlsruher Netzwerk“ verfügt nach polizeilichen Erkenntnissen zwar über einzelne persönliche Kontakte im überregionalen Bereich, diese lassen sich jedoch nicht einzelnen Organisationen zuordnen. 4. Welche Straftaten aus dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ wurden im Stadt- und Landkreis Karlsruhe seit 1990 begangen? Zu 4.: Aufgrund der Tatsache, dass vor 2004 keine statistischen Erhebungen für die jeweiligen Landkreise in Baden-Württemberg vorliegen, können zu dem Zeitraum von 1990 bis einschließlich 2003 keine belastbaren Angaben gemacht werden. Die aus dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ polizeilich bekannt gewordenen Straftaten werden nachfolgend im Betrachtungszeitraum der vergangenen zehn Jahre (2004 bis 2013) dargestellt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 12 Für das Jahr 2014 wurde die statistische Erfassung der rechtsmotivierten Straf - taten zum Stand vom 13. Januar 2014 noch nicht abgeschlossen, weswegen hierzu noch keine Aussage getroffen werden kann. Anhand der obigen Zahlen lässt sich jedoch die Aussage treffen, dass das Niveau der polizeilich registrierten rechtsmotivierten Straftaten seit Jahren relativ konstant ist bzw. die Gesamtzahl dieser Straftaten im Vergleich zum Jahr 2004 sogar abgenommen hat. Aufgrund des relativ geringen Zahlenniveaus wirken sich Besonderheiten wie beispielsweise die Erfassung von Serienstraftaten signifikant auf das Zahlenniveau aus. 5. Welche Erkenntnisse liegen über Aktivitäten von Migrantinnen und Migranten in rechtsextremen Organisationen und Gruppierungen (z. B. Graue Wölfe o. ä.) in Karlsruhe und Umgebung vor? Zu 5.: Extremistische Ausländerorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die in der Regel durch die politischen Entwicklungen in ihren Ursprungsländern geprägt sind. Je nach Anlass können sich Ereignisse dort kurzfristig auf die Sicherheits - lage in Deutschland auswirken. Solche Organisationen unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn sie durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange Deutschlands gefährden, wenn sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung – insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker – richten, oder wenn ihre Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Neben linksextremistischen und separatistischen Ausländerorganisationen finden sich extrem nationalistische Gruppierungen. Letztere haben ein überhöhtes Verständnis ihrer eigenen Nation und betrachten andere Völker abwertend. In diesem Zusammenhang fällt besonders die extrem nationalistische „Föderation der Türkisch -Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.“ („Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu“ – ADÜTDF) ins Gewicht. Diese Organisation, auch unter der Bezeichnung „Graue Wölfe“ bekannt, ist ein Teil der türkischen rechtsextremistischen „Ülkücü-Bewegung“ (Bewegung der „Idealis - ten“). Die ADÜTDF verfolgt Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker. Sie propagiert einen übersteigerten Nationalismus, gepaart mit der Vorstellung einer ethnisch homogenen Gesellschaft. Dies führt zu Intoleranz gegenüber anderen Völkern. In der Organisationsstruktur der ADÜTDF ist Deutschland in mehrere „Bölge“ (Regionen) unterteilt. Auf Baden-Württemberg entfallen die drei Gebiete BW1 (Großraum Stuttgart), BW2 (südöstlicher Teil) und BW3 (westlicher Teil), die sich geografisch nicht an den deutschen Verwaltungs - grenzen orientieren und zum Teil auch die Grenzen des Bundeslandes überschreiten . Bundesweit hat die Organisation ca. 7.000 Mitglieder, in Baden-Württemberg sind es ca. 2.100. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe sind mit dem „Türkischen Kulturzentrum Karlsruhe e. V.“ und dem Verein „Türkische und islami- _____________________________________ 1 Vor der Polizeistrukturreform, die zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, umfasste der Zuständigkeitsbereich des ehemaligen Polizeipräsidiums Karlsruhe den Stadt- sowie den Landkreis Karlsruhe. Straftaten PMK-R 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Ehemaliges Polizeipräsidium Karlsruhe1 Gewalttaten 81 3 119 6 104 4 71 4 85 5 62 0 52 2 49 0 47 2 64 5 Stadt Karlsruhe Gewalttaten 36 1 57 4 61 2 35 4 47 4 30 0 24 2 21 0 25 2 30 4 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 sche Kultur Philippsburg e. V.“ zwei Vereine aktiv, die der ADÜTDF zuzurechnen sind. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme des Innenministeriums in der Drucksache 15/383 – Rolle und Entwicklung der Organisa - tion „Graue Wölfe“ in Baden-Württemberg – vom 1. August 2011 verwiesen. In der Vergangenheit kam es am Rande von Demonstrationen, bei denen es zum Beispiel um die Situation der kurdischen Volksgruppe in der Türkei oder um die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Streitkräften und den Guerillaeinheiten der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) ging, immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der PKK und national bzw. nationalistisch eingestellten Personen mit türkischem Migrationshintergrund . Hierbei handelte es sich jedoch nicht zwangsläufig um Mitglieder von ADÜTDF-Vereinen. Da die ADÜTDF selbst ihre Anhänger schon seit Jahren zur Gewaltlosigkeit und Zurückhaltung in Konfliktsituationen aufruft, sind solche Eskalationen in der jüngeren Vergangenheit seltener geworden und spielen insbesondere im Vergleich zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der türkischen linksextremistischen und der PKK-Szene einerseits und salafistisch orientierten Personen andererseits praktisch keine Rolle mehr. Personelle oder organisatorische Verbindungen zwischen Mitgliedern der deutschen Rechtsextremisten und Anhängern der ADÜTDF sind dem LfV nicht bekannt . Erkenntnisse zu sonstigen rechtsextremistischen Ausländerorganisationen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe liegen nicht vor. Auch der Polizei liegen keine Erkenntnisse zu Aktionen von nationalistischen aus - ländischen Gruppierungen vor. Deshalb wird der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund innerhalb der rechtsextremen Szene im Stadt- und Landkreis Karlsruhe als eher gering eingeschätzt. 6. Welche personellen und organisatorischen Verbindungen und Überschneidungen gibt es zwischen rechtsextremen und rechtspopulistischen Gruppierungen und Organisationen aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe und anderen Gruppierungen, wie zum Beispiel der Rocker- oder Hooligan-Szene? Zu 6.: Die Hooliganszene wie auch Rockergruppierungen sind im Allgemeinen nicht als extremistische Bestrebungen im Sinne des LVSG zu werten. Hieraus resultierend ist das LfV nicht zur Beobachtung von Strukturen und Protagonisten der Hooliganszene oder von Rockergruppierungen befugt. Das LfV ist lediglich in der Lage, im Zuge der Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen in Einzelfällen Randerkenntnisse über mögliche Verbindungen oder personelle Verflechtungen zwischen der rechtsextremistischen und der Hooliganszene sowie Rockergruppierungen zu generieren. Rocker Nach aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sind Verbindungen und personelle Verflechtungen zwischen Rechtsextremisten zu Rockergruppierungen auch im Stadt- und Landkreis Karlsruhe im niedrigsten einstelligen Prozentbereich festzustellen. Im bundesweiten Vergleich stellt Baden-Württemberg – und somit auch der Stadt- und Landkreis Karlsruhe – damit keinen regionalen Schwerpunkt bezüglich etwaiger Verbindungen zwischen Rocker- und rechts - extremistischer Szene dar. Hooligans Dem LfV sind vereinzelt personelle Überschneidungen zwischen der rechtsextremistischen Szene und sogenannten „Risikofans“ (Kategorien B und C) aus dem Umfeld des Karlsruher Sport Clubs bekannt. Diese stehen aber in keinem erkennbaren Zusammenhang mit bestimmten rechtsextremistischen Gruppierungen aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 14 Seit 2013 beschäftigt sich das LfV jedoch aufgrund mehrerer, im gesamten Bundesgebiet aufgetretener Ereignisse vertieft mit der Frage, ob eine zunehmende Politisierung in Teilen der Hooliganszene und eine damit einhergehende vertiefte Kooperation mit Teilen der rechtsextremistischen Szene stattfindet. Am 23. März 2014 versuchte eine aus bis zu 200 Personen bestehende Personengruppe eine Veranstaltung des salafistischen Predigers Pierre VOGEL in Mannheim zu stören. Nach hiesigen Erkenntnissen bestand diese Personengruppe zum Teil aus der Hooliganszene zurechenbaren Personen, zum Teil jedoch auch aus amtsbekannten Rechtsextremisten. Mit der (zunächst virtuellen) Gründung einer Bewegung „Hooligans Gegen Salafisten“ (HoGeSa) und dem damit einhergehenden Aufbau einer relativ funktionstüchtigen und strukturierten Organisation konnten bei Versammlungen in diesem Kontext in Köln am 26. Oktober 2014 und Hannover am 15. November 2014 ca. 4.800 bzw. 3.200 Teilnehmer mobilisiert werden. Der tatsächliche Anteil amtsbekannter Rechtsextremisten an der Bewegung HoGeSa bzw. ihrer Ableger lässt sich noch nicht abschließend beziffern. Nach Erkennt - nissen des LfV stellt jedoch die Region Karlsruhe neben den Regionen Mannheim und Stuttgart einen Schwerpunkt des mobilisierbaren Personenpotenzials in Baden-Württemberg dar. Insgesamt schätzt das LfV das aktuelle Personenpotenzial der Bewegung im Land auf eine niedrige bis mittlere dreistellige Zahl. Der Umgang der rechtsextremistischen Szene mit der Bewegung HoGeSa ist als ausgesprochen heterogen zu bewerten. Auf der einen Seite bewertet die Szene die große Anzahl bundesweit mobilisierbarer Personen im Zusammenhang mit den Themenkomplexen Islam/Islamismus/Salafismus als überaus positiv. Auf der anderen Seite stoßen gewalttätig verlaufende Versammlungen wie am 26. Oktober 2014 in Köln auch auf Ablehnung innerhalb rechtsextremistischer Organisationen . In diesem Sinne konnten eine geschlossene Teilnahme rechtsextremistischer Organisationen oder ein steuernder Einfluss bislang nicht festgestellt werden . Das LfV beobachtet die weitere Entwicklung im Rahmen seines Auftrags, als „Frühwarnsystem“ Politik und Polizei über weitere Lageentwicklungen unmittelbar informieren zu können. Grundsätzlich liegen keine polizeilichen Erkenntnisse zu strukturellen Verbindungen zwischen Vereinigungen der rechten Szene und Rockergruppierungen bzw. Gruppierungen der Hooligan-Szene vor. Auch die Überschneidung von rechts - extremistischem Personenpotenzial und gewaltbereiten Fußballfans in BadenWürttemberg ist polizeilichen Erkenntnissen zufolge gering. Soweit diese vorliegen , können als Gründe hierfür u. a. der in beiden Szenen vorherrschende Männlichkeitskult und ein für junge Männer attraktives Gemeinschaftsgefühl genannt werden. Auch die Möglichkeit körperlicher Auseinandersetzung im Umfeld von z. B. Fußballspielen wirken auf gewaltorientierte Rechtsextremisten anziehend. Generell sind Gruppierungen von Hooligans in ihrer Gesamtheit nicht als rechtsextremistisch zu bewerten, sie pflegen ebenfalls Kontakte in die Türsteher- und Rockerszenen. Jedoch lassen die Beobachtungen der jüngeren Vergangenheit zu der hohen Resonanz und dem damit einhergehenden gesteigerten Mobilisierungspotenzial innerhalb der rechten und der Hooligan-Szene bei antiislamischen Veranstaltungen ein Zusammenwachsen von Hooligans und Rechtsextremisten befürchten . In diesem Zusammenhang wird auf die Drucksache 15/5997 – Hooliganismus – gewaltbereite Gruppen in Pforzheim und Baden-Württemberg – vom 4. November 2014 verwiesen. 7. Wie bewertet sie das Auftreten von Gruppierungen wie „Pegida“ und „Hogesa “ (unter Angabe der ihr bekannten Aktivitäten dieser Gruppen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe)? Zu 7.: Im Hinblick auf „HoGeSa“ wird auf die Ausführungen zu Ziffer 6 verwiesen. Die „PEGIDA“-Bewegung wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Gleichwohl hat das LfV die Bewegung im Blick und verfolgt Informationen über Aktivitäten der Organisationen und ihrer Mitglieder mit der gebotenen Aufmerksamkeit . Extremistische Bestrebungen, die eine Erhebung zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes rechtfertigen würden, liegen derzeit jedoch nicht vor. 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 „PEGIDA“ wurde im Stadt- und Landkreis Karlsruhe bisher nur durch einen Internetauftritt bei Facebook unter der Bezeichnung „KARGIDA“ festgestellt. Erste Einträge bei Facebook erfolgten Mitte Dezember 2014. Aktuell hat die Seite über 2.000 „Gefällt mir“-Angaben. Zu den Akteuren und deren Anzahl gibt es bisher keine Erkenntnisse. Über ihre Internetpräsenz hinaus wurden bislang noch keine, weder polizeirechtlich noch strafrechtlich relevante, Aktivitäten der Gruppe festgestellt. Eine rechtsextremistische Steuerung der KARGIDA ist bisher nicht feststellbar. 8. Wie bewertet sie unter den Gesichtspunkten der Fragen 1 bis 8 die rechtsextreme und rechtspopulistische Szene im Stadt- und Landkreis Karlsruhe (unter Angabe der konkreten Bewertungskriterien im Vergleich zu anderen Regionen in Baden-Württemberg)? Zu 8.: I. Verfassungsschutz Die NPD ist im Stadt- und Landkreis Karlsruhe mit ihrer Organisationsstruktur vorhanden, ohne Außenwirkung von Bedeutung zu entfalten. Sie trat in der Vergangenheit bei überregionalen Wahlen in Erscheinung. Die Wahlerfolge waren allerdings mäßig. Die Aktivitäten und Bedeutung der NPD entsprechen dort dem Niveau der meisten Untergliederungen der Partei in Baden-Württemberg. Sie agiert relativ unauffällig, ihre überwiegend parteiinternen Aktionen bewirken nahezu keine Außenwirkung. Verglichen mit dem geografisch nahe liegenden Kreisverband Rhein-Neckar der NPD ist die Partei in Karlsruhe als „lethargisch“ zu bezeichnen. Die Aktivitäten des baden-württembergischen Landesverbandes der Partei „DIE RECHTE“ beschränken sich im Wesentlichen auf die Regionen Karlsruhe, Pforzheim bzw. Enzkreis. In diesen Regionen gründete die Partei ihre ersten beiden Kreisverbände im Land. „DIE RECHTE“ ist innerhalb Baden-Württembergs bisher im Wesentlichen eine Regionalpartei. Ihre Mitgliederzahl bewegt sich auf relativ niedrigem Niveau. Als Wahlpartei ist sie bislang in Baden-Württemberg nicht in Erscheinung getreten. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen wird die enge Vernetzung zwischen Partei und Neonaziszene deutlich, da die im Jahr 2012 verbotenen Kameradschaften offenbar ihre Tätigkeit unter dem Schutz des Parteienprivilegs im dortigen Landesverband der Partei „DIE RECHTE“ fortsetzen. Die Gründung des nordrheinwestfälischen Landesverbands erfolgte kurz nach und in Reaktion auf die Verbotsverfügung dreier neonazistischer Kameradschaften. Es ist nicht auszuschlie - ßen, dass auch baden-württembergische Neonazis nach nordrhein-westfälischem Vorbild im Falle eines Verbots ihrer Kameradschaften und somit dem Verlust ihrer Organisationsstruktur in größerer Zahl in die Partei „DIE RECHTE“ eintreten , um ihre Aktivitäten fortzusetzen. Im Bereich des Regierungsbezirks Karlsruhe beläuft sich das gewaltbereite rechts-extremistische Personenpotenzial aktuell auf ca. 240 Personen. Der Großraum Baden gilt damit als ein Schwerpunkt des rechtsextremistischen Spektrums in Baden-Württemberg. Die Szeneaktivitäten streuen dabei jedoch in der Fläche, wobei Stadt- und Landkreis Karlsruhe keine signifikant hohe Konzentra - tion aufweisen. II. Polizei Anhand der polizeilichen Informationslage zu der rechtsextremen bzw. rechts - populistischen Szene in Baden-Württemberg ist im Stadt- und Landkreis Karls - ruhe kein besonderer Schwerpunkt dieser Szene erkennbar. In der nachfolgenden Tabelle werden die polizeilich erfassten rechtsmotivierten Straftaten aus dem Bereich politisch motivierter Kriminalität des Jahres 2013 im örtlichen Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Polizeidirektionen dargestellt: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 16 _____________________________________ 2 Die Zuständigkeitsbereiche der ehemaligen Polizeidienststellen deckten sich überwiegend mit den Stadt- bzw. Landkreisgrenzen vor der Polizeistrukturreform, die zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist (mit Ausnahme des damaligen Polizeipräsidiums Mannheim). Ehemalige Polizeidirektionen2 2013 Gesamtstraftaten davon Gewalttaten 925 37 Polizeidirektion Aalen davon Gewalttaten 19 0 Polizeidirektion Böblingen davon Gewalttaten 25 0 Polizeidirektion Esslingen davon Gewalttaten 38 0 Polizeidirektion Göppingen davon Gewalttaten 41 3 Polizeidirektion Heidenheim davon Gewalttaten 2 0 Polizeidirektion Heilbronn davon Gewalttaten 37 0 Polizeidirektion Künzelsau davon Gewalttaten 11 0 Polizeidirektion Ludwigsburg davon Gewalttaten 57 3 Polizeidirektion Schwäbisch Hall davon Gewalttaten 12 2 Polizeidirektion Tauberbischofsheim davon Gewalttaten 3 0 Polizeidirektion Waiblingen davon Gewalttaten 41 0 Polizeipräsidium Stuttgart davon Gewalttaten 129 6 Polizeidirektion Calw davon Gewalttaten 7 0 Polizeidirektion Freudenstadt davon Gewalttaten 4 1 Polizeidirektion Heidelberg davon Gewalttaten 48 2 Polizeipräsidium Karlsruhe davon Gewalttaten 64 5 Polizeipräsidium Mannheim davon Gewalttaten 35 1 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 Polizeidirektion Mosbach davon Gewalttaten 22 2 Polizeidirektion Pforzheim davon Gewalttaten 29 1 Polizeidirektion Rastatt/Baden-Baden davon Gewalttaten 19 1 Polizeidirektion Emmendingen davon Gewalttaten 8 1 Polizeidirektion Freiburg davon Gewalttaten 24 1 Polizeidirektion Konstanz davon Gewalttaten 35 1 Polizeidirektion Lörrach davon Gewalttaten 14 0 Polizeidirektion Offenburg davon Gewalttaten 23 1 Polizeidirektion Rottweil davon Gewalttaten 5 0 Polizeidirektion Tuttlingen davon Gewalttaten 5 0 Polizeidirektion Villingen-Schwenningen davon Gewalttaten 9 0 Polizeidirektion Waldshut-Tiengen davon Gewalttaten 9 1 Polizeidirektion Balingen davon Gewalttaten 25 1 Polizeidirektion Biberach davon Gewalttaten 13 1 Polizeidirektion Friedrichshafen davon Gewalttaten 17 0 Polizeidirektion Ravensburg davon Gewalttaten 24 0 Polizeidirektion Reutlingen davon Gewalttaten 24 1 Polizeidirektion Sigmaringen davon Gewalttaten 6 0 Polizeidirektion Tübingen davon Gewalttaten 19 0 Polizeidirektion Ulm davon Gewalttaten 27 0 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 18 9. Welche Maßnahmen werden von staatlicher Seite aus ergriffen (inklusive konkreter Unterstützungsmaßnahmen zivilgesellschaftlichen Engagements), um prä - ventiv, aber auch im Hinblick auf einen notwendigen Erkenntnisgewinn im Bereich der rechtsextremen und rechtspopulistischen Szene zu wirken? Zu 9.: Das LfV gewinnt seine Erkenntnisse über die rechtsextremistische Szene und deren Aktivitäten gemäß seines gesetzlichen Auftrags im Wege der Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen sowie durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die so gewonnenen Informationen werden fachlich analysiert, bewertet und an die zuständigen Behörden weitergegeben. Ein breiter Adressatenkreis innerhalb der Landesverwaltung wird regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen unterrichtet. Zudem wird die Öffentlichkeit mittels Veranstaltungen , Veröffentlichungen wie dem Verfassungsschutzbericht und Broschüren sowie auf der Homepage des LfV laufend über die Entwicklungen des politischen Extremismus informiert. Die Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit des LfV im Bereich Rechtsextremismus wurde nach der Aufdeckung der Taten des NSU weiter intensiviert. Sie richtet sich an staatliche Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Akteure sowie an Bürgerinnen und Bürger. Für Informationsveranstaltungen in den verschiedenen Extremismusbereichen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV zur Verfügung . Das LfV war von 2008 bis 2014 Kooperationspartner des Projekts „Team meX – Mit Zivilcourage gegen Extremismus“ unter Federführung der Landeszentrale für politische Bildung. Ziel des Projekts ist der Schutz von jungen Menschen vor extremistischen Gefahren durch frühzeitige Aufklärung über die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte in unserer Verfassung. Hinsichtlich der Arbeit des „Team meX“ wird auf die Landtagsdrucksache 15/2057 („Zukunft des ‚Team meX. Mit Zivilcourage gegen Extremismus’“) verwiesen. Überdies ist das LfV Teil des „Landesnetzwerks für Menschenrechte und De - mokratieentwicklung – gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit“ (LAGO), das sich präventiv und intervenierend gegen Rechtsextremismus und andere demokratiefeindliche Bestrebungen wendet. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Netzwerkpartnern statt, die sich zum Großteil aus lokalen Bündnissen und Organisationen zusammensetzen. Beim „Deutschen Präventionstag“ im Karlsruher Kongresszentrum im Mai 2014 war das LfV mit einem Informationsstand und mehreren Workshops in Sonderveranstaltungen zu den Themen Rechtsextremismus und Islamismus vertreten. Außerdem steht das LfV in Kontakt mit der Stadt Karlsruhe, da es voraussichtlich mit einer Informationsveranstaltung an den diesjährigen „Karlsruher Wochen gegen Rassismus“ vom 13. bis 29. März 2015 teilnehmen wird. Bei der Prävention gegen alle Formen extremistischer Bestrebungen wird ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz verfolgt. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) berät, initiiert und unterstützt verschiedene überregionale Netzwerke zur Prävention politisch motivierter Kriminalität. Im Bedarfsfall werden Präven - tionsveranstaltungen von Bürgerbewegungen, Kommunen und Institutionen zum Thema Extremismus durch Experten des LKA begleitet und beispielsweise durch Workshops, Vorträge und Podiumsdiskussionen zur Aufklärung sowie Sensibilisierung der Teilnehmer unterstützt. Im Bereich Karlsruhe beteiligte sich das LKA im vergangenen Jahr an zwei Veranstaltungen im Rahmen der „Karlsruher Wochen gegen Rassismus“. Bei den Veranstaltungen wurde über die Gefahren der rechtsextremen Szene aufgeklärt, über die Ein- bzw. Ausstiegsmotivation junger Menschen der rechten Szene berichtet und über wirkungsvolle Präventionsansätze informiert. Weiterhin wurden im Landkreis Karlsruhe ein Aktionstag an einer Gewerbeschule sowie eine eintägige Lehrerfortbildung in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt. 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6314 Darüber hinaus bestehen in Baden-Württemberg überregional und regional interdisziplinäre Netzwerke aus Behörden, Institutionen und Projekten, in denen u. a. das LKA, das LfV und die Landeszentrale für politische Bildung ihre Fachkompetenz zusammenführen und Hand in Hand arbeiten. Zudem wird mit der Beratungsstelle der Stadt Karlsruhe im Themenbereich Extremismus eng und ver - trauensvoll zusammengearbeitet. Im Jahr 2012 wurde durch das LKA eine Kooperationsvereinbarung mit dem größten bundesweiten Schülernetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (SoR-SmC) getroffen, die insbesondere eine fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Präventionsmaßnahmen umfasst. Zwischenzeitlich sind bundesweit mehr als 1.400 und in Baden-Württemberg mehr als 120 Schulen Mitglied dieses nachhaltigen Netzwerks geworden. Ein Beispiel für die Kooperationstätigkeit mit SoR-SmC ist die Präventions-App „Change City“, die am 9. Januar 2015 öffentlich vorgestellt wurde. Das Spiel soll Jugendlichen im Alter von etwa zwölf bis 16 Jahren Informationen, Wissen und Fähigkeiten zu unterschiedlichen Themengebieten der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vermitteln. Das sogenannte Serious Game unterscheidet sich von klassischen Lernspielen, indem es die Lebenswelt der Jugendlichen abbildet. „Change City“ konfrontiert die Jugendlichen mit verschiedenen Situationen und Konflikten, die sie aus ihrem Alltag kennen. Ziele sind das spielerische Über - denken von Meinungen, Verhaltensweisen und Ansichten sowie die Entwicklung von eigenen Handlungsstrategien. Zur Komplettierung der verschiedenen Präventionsmaßnahmen, die den Einstieg in die extremistische Szene verhindern sollen, werden auch Maßnahmen durch - geführt, die den Ausstieg aus dieser Szene ermöglichen bzw. erleichtern sollen. Deshalb wurde bereits 2001 beim LKA die Beratungs- und Interventionsgruppe gegen Rechtsextremismus (BIG REX) als Teil des interministeriellen Programms „Ausstiegshilfen Rechtsextremismus“ eingerichtet. Die Mitarbeiter des LKA kontaktieren dabei gemeinsam mit Vertretern der örtlichen Polizeidienststellen betroffene Personen in der rechtsextremistischen Szene, um ihnen beim Ausstieg aus der Szene behilflich zu sein. So sind bislang insgesamt 67 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des heutigen Polizeipräsidiums Karlsruhe bekannt, die aus der rechtsextremistischen Szene ausgestiegen sind, 20 von ihnen gelang dies erst durch die Hilfe von BIG REX. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice