Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6344 15. 01. 2015 1Eingegangen: 15. 01. 2015 / Ausgegeben: 17. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden im Jahr 2014 in Baden-Württemberg, insbesondere in den Kreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar, Rundfunkbeiträge erhoben? 2. Welcher Anteil der erhobenen Beiträge entfiel auf gewerbliche Zahler? 3. In welcher Höhe hat sich die Beitragsbelastung für Gewerbetreibende in den in Frage 1 genannten Gebieten gegenüber der Situation im alten Rundfunkgebüh - rensystem verändert? 4. Wie hoch waren die Gesamteinnahmen in diesen Gebieten zum Ende des alten Rundfunkgebührensystems? 5. Wie hoch war der Verwaltungsaufwand zur Einziehung der Gebühren bzw. Beiträge vor und nach der Umstellung der Rundfunkfinanzierung? 6. Wie wird die Zahlung des Rundfunkbeitrags kontrolliert? 7. Inwiefern erachtet sie die derzeitige Erhebungspraxis für Empfangsgeräte im gewerblichen Bereich als ausgewogen und angemessen im Verhältnis zur Gesamtheit der Beitragszahler? Kleine Anfrage des Abg. Niko Reith FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums Rundfunkbeitrag durch Gewerbetreibende in den Landkreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6344 2 8. Inwiefern erachtet sie die derzeit festgeschriebene Erhebungspraxis für Empfangsgeräte im gewerblichen Bereich als notwendig zur Erreichung des Ziels einer unabhängigen Informationsversorgung der Bevölkerung? 9. Welche Alternativen zur derzeitigen Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung kann sie sich vorstellen? 15. 01. 2015 Reith FDP/DVP B e g r ü n d u n g Vor der Änderung der Rundfunkfinanzierung im Jahr 2013 wurde häufig die höhere Belastung für Gewerbetreibende, beispielsweise im Fall mehrerer Betriebsstätten , zur Sprache gebracht. Auch die Handwerkskammer Konstanz warnte davor. Mit der Erfahrung aus dem neuen Rundfunkbeitragssystem soll die tat - sächliche Belastung beleuchtet und über Alternativen nachgedacht werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Februar 2015 Nr. III-3481 beantwortet das Staatsministe - rium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe wurden im Jahr 2014 in Baden-Württemberg, insbesondere in den Kreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar, Rundfunkbeiträge erhoben? 2. Welcher Anteil der erhobenen Beiträge entfiel auf gewerbliche Zahler? 3. In welcher Höhe hat sich die Beitragsbelastung für Gewerbetreibende in den in Frage 1 genannten Gebieten gegenüber der Situation im alten Rundfunkgebüh - rensystem verändert? 4. Wie hoch waren die Gesamteinnahmen in diesen Gebieten zum Ende des alten Rundfunkgebührensystems? Der Landesregierung selbst liegen keine Daten zu den Rundfunkbeitragserträgen vor. Sie ist deshalb auf eine entsprechende Zulieferung seitens des Südwestrundfunks (SWR) angewiesen. Dieser hat auf Anfrage mitgeteilt, dass es dem insoweit zuständigen Zentralen Beitragsservice der Rundfunkanstalten nicht möglich ist, Berechnungen auf Kreisebene durchzuführen. Demnach sind diese Daten nicht verfügbar. Eine Berechnung auf Bundeslandebene sei dagegen grundsätzlich möglich, bedürfe aber eines zum Teil längeren Vorlaufs, weil es sich dabei nicht um eine Standardauswertung handele und vom Beitragsservice aktuell der Jahresabschluss 2014 erstellt werde. Verlässliche Aussagen zu den Beitragserträgen für das Jahr 2014 würden dementsprechend auch frühestens ab der achten Kalenderwoche des Jahres vorliegen. Da zeitlich nicht genau vorhergesagt werden kann, bis wann der SWR die Daten für Baden-Württemberg zur Verfügung stellen kann, ist die Landesregierung gerne bereit, die entsprechenden Daten nachzuliefern, sobald sie vorliegen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6344 5. Wie hoch war der Verwaltungsaufwand zur Einziehung der Gebühren bzw. Bei träge vor und nach der Umstellung der Rundfunkfinanzierung? Die Aufwendungen für den Gebühreneinzug lagen 2012 bei 161,1 Mio. Euro. Im Jahr 2013 lagen die Aufwendungen für den Beitragseinzug bei 167 Mio. Euro, bereinigt um Sondereffekte durch die Umstellung auf das neue Finanzierungs - modell. Die Rundfunkanstalten gehen allerdings nach wie vor davon aus, dass die Gesamtkosten des Beitragseinzugs bis 2016 um 20 % sinken werden. Bis dahin soll nicht nur das Personal des Zentralen Beitragsservice deutlich reduziert, sondern auch der sog. Beauftragtendienst fast vollständig abgebaut sein und nur noch über wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen, die ausschließlich im nichtprivaten Bereich eingesetzt werden. 6. Wie wird die Zahlung des Rundfunkbeitrags kontrolliert? Nach Angaben des SWR erfolgt die Zahlungsüberwachung vollautomatisiert durch den Abgleich der Zahlungsfälligkeit aller Beitragskonten. 7. Inwiefern erachtet sie die derzeitige Erhebungspraxis für Empfangsgeräte im gewerblichen Bereich als ausgewogen und angemessen im Verhältnis zur Gesamtheit der Beitragszahler? 8. Inwiefern erachtet sie die derzeit festgeschriebene Erhebungspraxis für Empfangsgeräte im gewerblichen Bereich als notwendig zur Erreichung des Ziels einer unabhängigen Informationsversorgung der Bevölkerung? 9. Welche Alternativen zur derzeitigen Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung kann sie sich vorstellen? Das in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht der Rundfunkfreiheit verlangt vom Gesetzgeber die Ausgestaltung einer Rundfunkordnung , in der die Vielfalt der bestehenden Meinungen in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. In Umsetzung dieses Auftrags wurde in Deutsch - land ein duales Rundfunksystem geschaffen, das sich durch ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk auszeichnet. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist darin der Auftrag zugewiesen, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen und damit in besonderem Maße die Meinungsvielfalt im Rundfunk sicherzustellen. Die Grundversorgung durch die Rundfunkanstalten ist dabei jedoch nicht lediglich als Minimalversorgung zu verstehen, sondern umfasst neben der Information auch unterhaltende , bildende und kulturelle Inhalte sowie die angemessene Begleitung der linearen Programme durch Onlineangebote. Die zur Erfüllung ihres derart ausgestalteten Funktionsauftrages erforderliche Finanzierung ist den öffentlich-recht - lichen Rundfunkanstalten von Verfassungs wegen garantiert. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten im Zuge ihrer Beratungen zur Reform des Finanzierungssystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterschiedlichste Lösungsansätze, darunter auch ein Steuermodell, diskutiert. Im Ergebnis kamen die Länder darin überein, das Finanzierungssystem durch eine Veränderung der Anknüpfungstatbestände für die Erhebung des Rundfunkbeitrags auf eine zukunftsfähige Rechtsgrundlage zu stellen und dadurch insbesondere auch die Kontrollintensität durch den sog. Beauftragtendienst der Landesrundfunkanstalten zu reduzieren. Im Mittelpunkt stand dabei die Abkehr vom Gerätebezug der früheren Rundfunkgebühr mit der Unterscheidung zwischen Radios und Fernsehgeräten sowie sons - tigen neuartigen Rundfunkempfangsgeräten. Der neue Rundfunkbeitrag wird dem - gegenüber in seiner Grundsystematik pro Wohnung und Betriebsstätte erhoben, wobei der Rundfunkbeitrag nach wie vor als gesamtgesellschaftlicher Beitrag zur Finanzierung der vom Grundrecht der Rundfunkfreiheit vorausgesetzten Rundfunkordnung zu verstehen ist. Das Gesetz zur Umsetzung der Reform der Finanzierung der Rundfunkanstalten mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde im Landtag von Baden-Württemberg schließlich am 12. Oktober 2011 einstimmig verabschiedet. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6344 4 Mit der Einführung des neuen Finanzierungsmodells wurden diverse politische Ziele verbunden. So sollte die Finanzierung der Rundfunkanstalten nach wie vor gemeinsam von den drei Säulen Privathaushalte, Privatwirtschaft und öffentliche Hand getragen werden, wobei gleichzeitig die Lastenverteilung auf den privaten und den nichtprivaten Bereich konstant bleiben sollte. Nach den ersten Zwischenergebnissen sind diese Ziele auch erreicht worden. So kommt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 19. Bericht vom Februar 2014 zu dem Ergebnis, dass die sektorale Verteilung des Beitragsaufkommens auf den privaten und den nichtprivaten Bereich nach der Umstellung des Finanzierungssystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den neuen Rundfunkbeitrag in etwa gleich geblieben ist. Danach entfallen im neuen Beitragssystem 9,47 % der Einnahmen auf den nicht privaten , 90,53 % auf den privaten Bereich. Demgegenüber lag die prozentuale Be - lastung des nicht privaten Sektors nach dem früheren Gebührenmodell bei 9,58 %. Die Länder werden im Zuge der derzeitigen Evaluierung des Rundfunkbeitrags diese Befunde nach Vorliegen der endgültigen Zahlen für das Jahr 2014 nochmals überprüfen. In rechtlicher Hinsicht wurde das neue Rundfunkbeitragssystem zwischenzeitlich in einer Mehrzahl gerichtlicher Verfahren überprüft und bestätigt. Unter anderem liegen zwei Urteile der Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern vor, die die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bestätigt haben . Dabei wird sowohl das Anknüpfen der Rundfunkbeitragspflicht an Raumeinheiten als sachgerecht anerkannt als auch die Berechtigung des Gesetzgebers zur Typisierung hervorgehoben. Ein grobes Missverhältnis zu den verfolgten Zwecken der Kostendeckung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Vorteilsausgleichs aufgrund der entsprechenden Nutzungsmöglichkeit der Beitragspflichtigen lasse sich nicht erkennen. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungswerte gibt es aus Sicht der Landesregierung derzeit keine Veranlassung, von den gewählten Anknüpfungspunkten für die Rundfunkbeitragspflicht oder gar von dem geltenden Rundfunkbeitragssystem insgesamt abzurücken. Krebs Ministerin im Staatsministerium << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice