Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6391 22. 01. 2015 1Eingegangen: 22. 01. 2015 / Ausgegeben: 25. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich in den Bereichen der Finanzämter Backnang, Schorndorf und Waiblingen die Gesamtsteuereinnahmen und die darin enthaltenen Steuereinnahmen des Landes, gestaffelt nach der tabellarischen Monatsübersicht nach Steuerarten, die das Ministerium auf seiner Internetseite (http://mfw.baden- wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/steuern/steuereinnahmen/uebersicht-der- steuereinnahmen-des-landes-baden-wuerttemberg/) regelmäßig veröffentlicht, in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 entwickelt? 2. Welche Faktoren sind für die Steuerentwicklung in den einzelnen Steuerarten ausschlaggebend? 3. Wie weit hat bei der Lohn- und Einkommensteuer die kalte Progression eine Rolle gespielt und wie hat sich die Verteilung der Steuerzahler innerhalb der Progressionsstufen dabei verändert? 4. Wie weit und in welcher Höhe sind bei der Körperschafts- und der Gewerbesteuer Prüfungsergebnisse in das Ergebnis eingeflossen? 5. Wie hat sich das Zinsniveau bei der Abgeltungssteuer ausgewirkt und welche Rückschlüsse auf die Entwicklung der Spareinlagen sind möglich? 6. Welche Rückschlüsse sind aus der Entwicklung der Grunderwerbsteuer auf die Entwicklung der Immobilienpreise möglich? 7. Wie hoch sind die Steuerrückstände, gestaffelt nach Finanzämtern? 09. 01. 2015 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Steuereinnahmen des Landes im Rems-Murr-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6391 2 B e g r ü n d u n g Baden-Württemberg dürfte 2014 nach den ersten Meldungen von Finanzämtern über außerordentlich hohe Steuereinnahmen verfügen. So meldet beispielsweise das Finanzamt Rastatt Steuereinnahmen in Höhe von 488 Millionen Euro und damit eine Steigerung von 36,3 Millionen Euro in den nachfolgend genannten Steuer - arten: Lohnsteuer 10 Millionen, Einkommen- und Körperschaftssteuer 10,7 Millionen, Umsatzsteuer 11 Millionen, Grunderwerbsteuer 5,2 Millionen. Bei der Lohnsteuer liegt die Vermutung nahe, dass diese Steigerung vor allem durch die zusätzliche Belastung der Lohnsteuerzahler durch die kalte Progression zustande gekommen ist. Dazu formulierte das Finanzamt schon 2013 in einer Pressemitteilung: „Die zunehmend hohe Beschäftigungsquote und die progressive Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs verstärkten die daraus entstehenden Aufkommenssteigerungen bei der Lohnsteuer.“ Für den Rems-Murr-Kreis sind die Daten der drei kreisansässigen Finanzämter gleichermaßen interessant. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Februar 2015 Nr. 5-0404.4/63 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich in den Bereichen der Finanzämter Backnang, Schorndorf und Waiblingen die Gesamtsteuereinnahmen und die darin enthaltenen Steuereinnahmen des Landes, gestaffelt nach der tabellarischen Monatsübersicht nach Steuerarten, die das Ministerium auf seiner Internetseite (http://mfw.baden- wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/steuern/steuereinnahmen/uebersicht-der- steuereinnahmen-des-landes-baden-wuerttemberg/) regelmäßig veröffentlicht, in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 entwickelt? Zu 1.: Die angefragten Daten sind aus den Anlagen 1 bis 4 für die Jahre 2011 bis 2014 ersichtlich. Bei den genannten Steuereinnahmen handelt es sich um die von den Finanzämtern Backnang, Schorndorf und Waiblingen verwalteten Steuereinnahmen . Diese Steuereinnahmen sind nicht gleichzusetzen mit den von den Bürgern und Unternehmen des Rems-Murr-Kreises geleisteten Steuerzahlungen, da beispielsweise die Erbschaftsteuerfälle des Finanzamts Backnang vom Finanzamt Tauberbischofsheim und die Erbschaftsteuerfälle der Finanzämter Schorndorf und Waiblingen vom Finanzamt Aalen bearbeitet werden und die daraus resultierenden Erbschaftsteuereinnahmen in die dortigen Steuereinnahmen eingehen. Auch eine Gleichsetzung mit den im Rems-Murr-Kreis verbleibenden Steuereinnahmen ist nicht möglich, da beispielsweise die Lohn- und Körperschaftsteuerzerlegung zentral über die Landesoberkasse Baden-Württemberg abgewickelt wird. Bei den nachrichtlich ausgewiesenen Gemeindesteuern handelt es sich um die kassenmäßigen Einnahmen aller Gemeinden im Rems-Murr-Kreis. Die Daten für das Jahr 2014 liegen voraussichtlich Ende März 2015 vor. 2. Welche Faktoren sind für die Steuerentwicklung in den einzelnen Steuerarten ausschlaggebend? Zu 2.: Finanzamtsbezogene Untersuchungen zur Steuerentwicklung bei einzelnen Steuer - arten liegen nicht vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6391 3. Wie weit hat bei der Lohn- und Einkommensteuer die kalte Progression eine Rolle gespielt und wie hat sich die Verteilung der Steuerzahler innerhalb der Progressionsstufen dabei verändert? Zu 3.: Die Bezeichnung „kalte Progression“ hat sich eingebürgert für den Umstand, dass eine grenzsteuersatzsteigernde Besteuerung auch dann eintritt, wenn sich das zu versteuernde Einkommen allein in Höhe der Inflation erhöht hat. Kenntnisse darüber, in welchem Umfang die festgesetzte Einkommensteuer auf diese Teile des zu versteuernden Einkommens zurückgeht, liegen dem Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft nicht vor. Vor diesem Hintergrund liegen dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft auch keine Kenntnisse zur Frage der Veränderung der Verteilung der Steuerzahler innerhalb des Progressionsverlaufs vor. 4. Wie weit und in welcher Höhe sind bei der Körperschafts- und der Gewerbesteuer Prüfungsergebnisse in das Ergebnis eingeflossen? Zu 4.: Die Mehrsteuern bei der Körperschaft- und der Gewerbesteuer aufgrund von Betriebsprüfungen im Rems-Murr-Kreis für die Jahre 2011 bis 2014 sind aus der Anlage 5 ersichtlich. Die Einnahmen aufgrund von Prüfungsergebnissen bei der Körperschaft- und der Gewerbesteuer sind in die kassenmäßigen Steuereinnahmen eingeflossen, jedoch nicht zwingend in der in der Anlage 5 aufgeführten Höhe. Die festgestellten Mehrsteuern ergeben sich als Unterschied zwischen den festgestellten Steuern nach Betriebsprüfung und den Steuern vor Betriebsprüfung. Darüber, in welcher Höhe und wann die Mehrsteuern aufgrund von Betriebsprüfungen kassenwirksam geworden sind, gibt es keine Aufzeichnungen. 5. Wie hat sich das Zinsniveau bei der Abgeltungssteuer ausgewirkt und welche Rückschlüsse auf die Entwicklung der Spareinlagen sind möglich? Zu 5.: Das baden-württembergische Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge ist seit 2008 rückläufig. Dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft liegen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit das niedrige Zinsniveau für diesen Rückgang verantwortlich ist. Dies ist dem Umstand geschuldet , dass die Abgeltungsteuer nicht nur auf Zinseinnahmen, sondern auch auf Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren erhoben wird. So dürfte auch die hohe Volatilität an den Aktienmärkten zu einem Rückgang der Abgeltungsteuer auf Wertpapiergeschäfte privater Anleger geführt haben. Rückschlüsse auf die Entwicklung der Spareinlagen sind daher ebenfalls nicht möglich. 6. Welche Rückschlüsse sind aus der Entwicklung der Grunderwerbsteuer auf die Entwicklung der Immobilienpreise möglich? Zu 6.: Ohne umfassende und aufwändige Untersuchungen aller Einzelfälle bei der Grund - erwerbsteuer im Jahresvergleich sind keine konkreten Rückschlüsse von der Entwicklung der Grunderwerbsteuereinnahmen auf die Entwicklung der Immobilienpreise möglich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6391 4 7. Wie hoch sind die Steuerrückstände, gestaffelt nach Finanzämtern? Zu 7.: Die angefragten Daten sind aus der Anlage 6 ersichtlich. Bei den gestundeten Beträgen steht der Steueranspruch fest und wird nicht bestritten , kann jedoch – z. B. wegen Zahlungsschwierigkeiten – nur in Raten beglichen werden. Die ausgesetzten Beträge ergeben sich hingegen, wenn ein Steuerpflichtiger Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt hat und das Finanzamt daraufhin wegen ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides die Vollziehung bis zum Abschluss des Einspruchs- bzw. Klageverfahrens aussetzt . Demzufolge kann bei den Finanzämtern die Höhe der ausgesetzten Rückstände erheblich differieren. Echte Rückstände sind alle Rückstände ohne gestundete und ausgesetzte Beträge. Offen bleibt, inwieweit die Rückstände durch Zahlungen tatsächlich realisiert werden können. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6391 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Anlage 1 Baden-Württemberg Finanzamt Finanzamt Finanzamt Finanzämter Backnang Schorndorf Waiblingen zusammen Steuerart A. Gemeinschaftsteuer (100 %) 1. Lohnsteuer 168 159 382 710 2. Veranlagte Einkommensteuer 18 41 117 176 3. Nichtveranlagte Steuern vom Ertrag 8 6 21 35 4. Abgeltungsteuer 2 1 16 19 5. Körperschaftsteuer 16 15 52 83 6. Umsatzsteuer 89 160 262 510 7. Zusammen (1. bis 6.) 302 381 850 1.533 B. Steuereinnahmen des Landes I. Landesanteile 1. Lohnsteuer 72 68 162 302 2. Veranlagte Einkommensteuer 8 17 50 75 3. Nichtveranlagte Steuern vom Ertrag 4 3 10 17 4. Abgeltungsteuer 1 0 7 8 5. Körperschaftsteuer 8 7 26 42 6. Umsatzsteuer 37 66 109 212 7. Zusammen (1. bis 6.) 129 162 365 656 II. Reine Landessteuern 1. Vermögensteuer 0 0 2. Grunderwerbsteuer 7 8 21 36 3. Zusammen (1. und 2.) 7 8 21 36 III. Steuereinnahmen des Landes (I. 7. und II. 3.) 137 170 386 692 C. Von den Finanzämtern verwaltete Steuern 1. Gemeinschaftsteuern (A. 7.) 302 381 850 1.533 2. Reine Landesteuern (B. II. 3.) 7 8 21 36 3. Solidaritätszuschlag 2) 10 11 30 51 4. Zusammen (1. bis 3.) 320 400 901 1.620 D. Nachrichtlich: Gemeindesteuern im Rems-Murr-Kreis 3) 1. Gewerbesteuer 163 2. Grundsteuer A 1 3. Grundsteuer B 61 4. Sonstige Gemeindesteuern 6 5. Zusammen (1. bis 4.) 232 1) Nach Angaben der Landesoberkasse Baden-Württemberg 2) Reine Bundessteuer 3) Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg Steuereinnahmen im Jahr 2011 1) In Mio. Euro Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6391 6 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Anlage 2 Baden-Württemberg Finanzamt Finanzamt Finanzamt Finanzämter Backnang Schorndorf Waiblingen zusammen Steuerart A. Gemeinschaftsteuer (100 %) 1. Lohnsteuer 175 170 397 742 2. Veranlagte Einkommensteuer 25 50 145 221 3. Nichtveranlagte Steuern vom Ertrag 8 7 24 38 4. Abgeltungsteuer 2 1 16 19 5. Körperschaftsteuer 21 22 84 128 6. Umsatzsteuer 97 170 259 526 7. Zusammen (1. bis 6.) 328 419 925 1.673 B. Steuereinnahmen des Landes I. Landesanteile 1. Lohnsteuer 74 72 169 315 2. Veranlagte Einkommensteuer 11 21 62 94 3. Nichtveranlagte Steuern vom Ertrag 4 4 12 19 4. Abgeltungsteuer 1 0 7 8 5. Körperschaftsteuer 11 11 42 64 6. Umsatzsteuer 42 74 113 229 7. Zusammen (1. bis 6.) 143 182 404 729 II. Reine Landessteuern 1. Vermögensteuer 2. Grunderwerbsteuer 10 11 24 45 3. Zusammen (1. und 2.) 10 11 24 45 III. Steuereinnahmen des Landes (I. 7. und II. 3.) 153 193 428 775 C. Von den Finanzämtern verwaltete Steuern 1. Gemeinschaftsteuern (A. 7.) 328 419 925 1.673 2. Reine Landesteuern (B. II. 3.) 10 11 24 45 3. Solidaritätszuschlag 2) 11 12 34 57 4. Zusammen (1. bis 3.) 350 443 983 1.776 D. Nachrichtlich: Gemeindesteuern im Rems-Murr-Kreis 3) 1. Gewerbesteuer 213 2. Grundsteuer A 1 3. Grundsteuer B 62 4. Sonstige Gemeindesteuern 7 5. Zusammen (1. bis 4.) 283 1) Nach Angaben der Landesoberkasse Baden-Württemberg 2) Reine Bundessteuer 3) Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg Steuereinnahmen im Jahr 2012 1) In Mio. Euro 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6391 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Anlage 3 Baden-Württemberg Finanzamt Finanzamt Finanzamt Finanzämter Backnang Schorndorf Waiblingen zusammen Steuerart A. Gemeinschaftsteuer (100 %) 1. Lohnsteuer 188 174 421 783 2. Veranlagte Einkommensteuer 41 61 154 255 3. Nichtveranlagte Steuern vom Ertrag 8 9 25 42 4. Abgeltungsteuer 2 1 15 18 5. Körperschaftsteuer 17 18 55 90 6. Umsatzsteuer 94 172 258 523 7. Zusammen (1. bis 6.) 351 435 927 1.713 B. Steuereinnahmen des Landes I. Landesanteile 1. Lohnsteuer 80 74 179 333 2. Veranlagte Einkommensteuer 17 26 65 109 3. Nichtveranlagte Steuern vom Ertrag 4 4 12 21 4. Abgeltungsteuer 1 0 6 8 5. Körperschaftsteuer 9 9 27 45 6. Umsatzsteuer 40 73 110 222 7. Zusammen (1. bis 6.) 151 187 400 738 II. Reine Landessteuern 1. Vermögensteuer 2. Grunderwerbsteuer 11 14 25 50 3. Zusammen (1. und 2.) 11 14 25 50 III. Steuereinnahmen des Landes (I. 7. und II. 3.) 162 201 425 788 C. Von den Finanzämtern verwaltete Steuern 1. Gemeinschaftsteuern (A. 7.) 351 435 927 1.713 2. Reine Landesteuern (B. II. 3.) 11 14 25 50 3. Solidaritätszuschlag 2) 13 13 34 60 4. Zusammen (1. bis 3.) 375 462 985 1.822 D. Nachrichtlich: Gemeindesteuern im Rems-Murr-Kreis 3) 1. Gewerbesteuer 177 2. Grundsteuer A 1 3. Grundsteuer B 62 4. Sonstige Gemeindesteuern 9 5. Zusammen (1. bis 4.) 249 1) Nach Angaben der Landesoberkasse Baden-Württemberg 2) Reine Bundessteuer 3) Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg Steuereinnahmen im Jahr 2013 1) In Mio. Euro Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6391 8 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Anlage 4 Baden-Württemberg Finanzamt Finanzamt Finanzamt Finanzämter Backnang Schorndorf Waiblingen zusammen Steuerart A. Gemeinschaftsteuer (100 %) 1. Lohnsteuer 190 181 442 812 2. Veranlagte Einkommensteuer 42 66 140 248 3. Nichtveranlagte Steuern vom Ertrag 7 10 19 37 4. Abgeltungsteuer 2 0 14 16 5. Körperschaftsteuer 21 18 54 93 6. Umsatzsteuer 99 169 284 552 7. Zusammen (1. bis 6.) 360 445 953 1.758 B. Steuereinnahmen des Landes I. Landesanteile 1. Lohnsteuer 81 77 188 345 2. Veranlagte Einkommensteuer 18 28 60 105 3. Nichtveranlagte Steuern vom Ertrag 4 5 10 18 4. Abgeltungsteuer 1 0 6 7 5. Körperschaftsteuer 11 9 27 47 6. Umsatzsteuer 46 78 130 254 7. Zusammen (1. bis 6.) 159 197 420 776 II. Reine Landessteuern 1. Vermögensteuer 2. Grunderwerbsteuer 12 13 28 53 3. Zusammen (1. und 2.) 12 13 28 53 III. Steuereinnahmen des Landes (I. 7. und II. 3.) 170 210 449 829 C. Von den Finanzämtern verwaltete Steuern 1. Gemeinschaftsteuern (A. 7.) 360 445 953 1.758 2. Reine Landesteuern (B. II. 3.) 12 13 28 53 3. Solidaritätszuschlag 2) 13 14 34 61 4. Zusammen (1. bis 3.) 385 471 1.015 1.871 D. Nachrichtlich: Gemeindesteuern im Rems-Murr-Kreis 3) 1. Gewerbesteuer 2. Grundsteuer A 3. Grundsteuer B 4. Sonstige Gemeindesteuern 5. Zusammen (1. bis 4.) 1) Nach Angaben der Landesoberkasse Baden-Württemberg 2) Reine Bundessteuer 3) Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg - die Daten für das Jahr 2014 liegen voraussichtlich Ende März 2015 vor Steuereinnahmen im Jahr 2014 1) In Mio. Euro 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6391 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Anlage 5 Baden-Württemberg Finanzamt Finanzamt Finanzamt Finanzämter Backnang Schorndorf Waiblingen zusammen Steuerart A. Körperschaftsteuer Körperschaftsteuer 2011 1,30 3,10 5,10 9,50 Körperschaftsteuer 2012 0,30 1,00 3,70 5,00 Körperschaftsteuer 2013 2,70 1,50 2,00 6,20 Körperschaftsteuer 2014 4,00 1,70 2,30 8,00 B. Gewerbesteuer Gewerbesteuer 2011 1,30 1,60 3,40 6,30 Gewerbesteuer 2012 0,50 1,10 5,00 6,60 Gewerbesteuer 2013 2,90 2,60 2,60 8,10 Gewerbesteuer 2014 2,90 1,90 2,60 7,40 Mehrsteuern aufgrund von Betriebsprüfungen 2011-2014 In Mio. Euro Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6391 10 M in is te riu m fü r F in an ze n un d W irt sc ha ft A nl ag e 6 B ad en -W ür tte m be rg da vo n: G es am tr üc ks tä nd e am 31 . D ez em be r 2 01 4 Fi na nz am t G es tu nd et A us ge se tz t Ec ht e R üc ks tä nd e 1. B ac kn an g 13 0 7 6 2. S ch or nd or f 11 1 2 8 3. W ai bl in ge n 28 7 40 23 1 16 4. Z us am m en 31 1 41 24 0 30 In M io . E ur o S te ue rr üc ks ta nd sü be rs ic ht z um 3 1. D ez em be r 2 01 4 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice