Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 64 03. 06. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Renkonen GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Stromleitung über das Wohngebiet „Schäuber“ in Besigheim K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass die EnBW Regional AG die Masten 95 bis 99 ihrer 110-kV-Stromleitung auf Gemarkung Besigheim/Neckar noch in diesem Jahr erneuern lässt? Wenn ja, wann konkret soll mit der Baumaßnahme begonnen werden? 2. Ist ihr bekannt, ob es eine mögliche Alternativführung der vorhandenen 110-kV- Stromleitung um die Wohngebiete Schäuber und Löchgauer Feld in Besigheim/ Neckar gibt? Wenn ja, wie beurteilt sie diese? 3. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Baumaßnahme und wer finanziert die Sanierung der Masten 95 bis 99? 4. Ist es zutreffend, dass die Sanierungskosten ab dem Jahr 2014 über die Netzentgelte zurückerstattet werden? 5. Ist in den kommenden Jahren mit weiteren Sanierungen von Stromleitungen zwischen den Abschnitten Heilbronn-Kohlekraftwerk/Ludwigsburg-Hoheneck und Walheim-Kohlekraftwerk/Ludwigsburg-Hoheneck zu rechnen? Wenn ja, gibt es hierfür einen konkreten Zeitplan? 27. 05. 2011 Renkonen GRÜNE Eingegangen: 03. 06. 2011 / Ausgegeben: 05. 07. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 64 2 B e g r ü n d u n g Die Wohngebiete Schäuber und Löchgauer Feld in Besigheim/Neckar werden von zwei Hochspannungstrassen der EnBW tangiert. Eine 110-kV-Stromleitung der EnBW Regional AG verläuft direkt durch die Wohngebiete und überquert dabei mehrere Häuser, zwei Kinderspielplätze sowie einen Kindergarten. Aus Sorge vor einer erhöhten Strahlenbelastung und möglicher Unfallgefahren haben sich mehrere Anwohner zu einer Strominitiative zusammengeschlossen, die seit Jahren versucht, eine Verlegung der Freileitung im Einvernehmen mit der EnBW Regional AG und der Stadt Besigheim zu erreichen. Das Landratsamt Ludwigsburg hat der Planung im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz inzwischen zugestimmt. Gleichwohl wurde als „vertrauensbildende Maßnahme “ angeregt, dass der Anlagenbetreiber nach Abschluss der Mastensanierungen eine Messung veranlasst. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Juni 2011 Nr. 4–4552.2/60 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass die EnBW Regional AG die Masten 95 bis 99 ihrer 110-kV- Stromleitung auf Gemarkung Besigheim/Neckar noch in diesem Jahr erneuern lässt? Wenn ja, wann konkret soll mit der Baumaßnahme begonnen werden? Die EnBW Regional AG plant, im Sommer dieses Jahres die Masten 95 bis 99 der 110-kV-Leitung Heilbronn-Großgartach (Anlage 0201) standortgleich auszutauschen . Nach Angaben der EnBW ist vorgesehen, dass die Bauarbeiten Anfang bis Mitte Juli beginnen und im September abgeschlossen werden. Die Stadt Besigheim und die betroffenen Grundstückseigentümer wurden nach Angaben der EnBW Regional AG über die Termine informiert. Weiterhin werden ab Mitte Juni 2011 in den übrigen Abschnitten dieser Leitungsanlage zwischen Heilbronn und Hoheneck/Ludwigsburg die Masten instandgesetzt . Dies geschieht in der Regel durch den Austausch von einzelnen Bauteilen. 2. Ist ihr bekannt, ob es eine mögliche Alternativführung der vorhandenen 110-kV- Stromleitung um die Wohngebiete Schäuber und Löchgauer Feld in Besigheim/ Neckar gibt? Wenn ja, wie beurteilt sie diese? Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens hat sich das Regierungspräsidium Stuttgart als Genehmigungsbehörde eingehend mit den von der Bürgerinitiative „Strominitiative Besigheim e. V.“ eingebrachten Alternativtrassierungen befasst. Die Vorschläge sahen vor, die fragliche 110-kV-Leitung Heilbronn-Großgartach (Anlage 0201) in Teilabschnitten mit der 110-kV-Leitung Walheim-Hoheneck (Anlage 9121) zu bündeln und sie so um Besigheim herum zu führen. Nach genauer Prüfung wurden die Alternativen vom Regierungspräsidium Stuttgart wegen weitreichender Auswirkungen auf die öffentlichen und privaten Belange als nicht vorzugswürdig beurteilt. Bei der Bestandstrasse werden die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder an allen Stellen des Wohngebiets deutlich unterschritten. Die vorgeschlagenen Alternativtrassen wären mit zahlreichen Mast- und Fundamentneubauten und damit auch mit Eingriffen in die Schutzgüter Landschaft, Wasser und Boden verbunden gewesen. Da eine Vielzahl neuer Grundstücke in Anspruch genommen worden wären, hätte sich die Vorhabensträgerin mit fraglichem Erfolg um entsprechende Dienstbarkeitsverträge bemühen müssen. Zur Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 64 3 Finanzierung der Mehrkosten der Alternativtrassen konnte bislang keine Lösung gefunden werden. Die Landesregierung hält es jedoch für wichtig, die Anliegen der betroffenen Bürger sorgfältig zu prüfen. Daher wird das Umweltministerium zeitnah auch noch einmal ein Gespräch mit der örtlichen Bürgerinitiative sowie den anderen Beteiligten führen. Die Entscheidung über die Verteilung der Mehrkosten muss jedoch von den Beteiligten getroffen werden. Das Land Baden-Württemberg als Miteigentümerin der EnBW AG nimmt keinen Einfluss auf Entscheidungen des operativen Geschäfts des Unternehmens. 3. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Baumaßnahme und wer finanziert die Sanierung der Masten 95 bis 99? Bei der 110-kV-Leitung Heilbronn–Hoheneck handelt es sich um eine Gemeinschaftsleitung der Netzbetreiber EnBW Regional AG (Eigentumsanteil 75 %) und RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH (Eigentumsanteil 25 %). Die Kosten für die Erneuerung der Masten 95 bis 99 belaufen sich nach Angaben von EnBW auf ca. 1,4 Mio. €. Die Kosten werden von den Netzbetreibern gemäß ihrem Eigentumsanteil getragen. 4. Ist es zutreffend, dass die Sanierungskosten ab dem Jahr 2014 über die Netzentgelte zurückerstattet werden? Im Jahr 2011 angefallene Sanierungskosten können grundsätzlich ab der im Jahr 2014 beginnenden zweiten Regulierungsperiode Auswirkungen auf die Netznutzungsentgelte haben, jedoch hängen Umfang und Zeitpunkt des Rückflusses wesentlich vom Ergebnis einer Prüfung der Gesamtkosten des Netzbetreibers und der Festlegung der Erlösobergrenzen durch die Regulierungsbehörde ab. Auch die Bilanzierungspraxis des Unternehmens kann dabei eine Rolle spielen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Kosten für einzelne Maßnahmen grundsätzlich nur anerkennungsfähig, falls und soweit sie als effizient einzustufen sind. Die hier zuständige Bundesnetzagentur wird die vom Netzbetreiber geltend gemachten Gesamtkosten des Netzes nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes und der Stromnetzentgeltverordnung prüfen, den Effizienzwert des Netzbetreibers ermitteln und auf dieser Grundlage die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen festlegen, auf deren Basis die Netznutzungsentgelte berechnet werden. Eine konkrete Angabe , inwieweit und in welchem Zeitraum die Kosten einer bestimmten Sanierungsmaßnahme refinanziert werden, ist nicht möglich. 5. Ist in den kommenden Jahren mit weiteren Sanierungen von Stromleitungen zwischen den Abschnitten Heilbronn-Kohlekraftwerk/Ludwigsburg-Hoheneck und Walheim-Kohlekraftwerk/Ludwigsburg-Hoheneck zu rechnen? Wenn ja, gibt es hierfür einen konkreten Zeitplan? In den kommenden Jahren sind Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an den 110-kV-Leitungen Wahlheim-Hoheneck (Anlage 9121) und Walheim-Großsachsenheim (Anlage 9113) geplant, die in den Jahren 2013 bis 2015 nach einem mit der Energieaufsichtsbehörde abgestimmten Maßnahmenplan vorgenommen werden. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor