Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 640 04. 10. 2011 1Eingegangen: 04. 10. 2011 / Ausgegeben: 09. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Straßenbau-, ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Esslingen wurden von 2008 bis 2011 nach dem VwV-Entflechtungsgesetz (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG) gefördert? 2. Welche Straßenbau-, ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Esslingen werden bis 2014 nach dem VwV-Entflechungsgesetz gefördert? 3. Wie bewertet sie den Zustand der L 1204 von Sirnau nach Denkendorf sowie von Denkendorf nach Neuhausen auf den Fildern (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? 4. Wie bewertet sie den Zustand der L 1202 von Neuhausen auf den Fildern nach Wolfschlugen (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? 5. Wie bewertet sie den Zustand der L 1202 von Aichwald nach Weinstadt (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? 6. Wie bewertet sie den Zustand der L 1199 von Esslingen am Neckar nach Kernen (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? 7. Wie bewertet sie den Zustand der L 1200 von Ostfildern nach Stuttgart-Sillenbuch (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? 8. Liegen Erkenntnisse vor, wann eine Sanierung dieser Streckenabschnitte vorgesehen ist? 29. 09. 2011 Deuschle CDU Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Mögliche Verkehrsverbesserungsmaßnahmen im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 640 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Oktober 2011 Nr. 2-3941.0-ES/46 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Straßenbau-, ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Esslingen wurden von 2008 bis 2011 nach dem VwV-Entflechtungsgesetz (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG) gefördert? Im Landkreis Esslingen wurden im Zeitraum 2008 bis 2011 für folgende kommunalen Straßenprojekte Zuwendungen gewährt: Bezeichnung des Vorhabens Träger des Vorhabens Gesamtkosten Zuwendungen Jahr bzw. vorauss. Jahr der Fertigstellung in Mio. € Bau der Südtangente Esslingen, Abschnitte 2 und 3 Stadt Esslingen 9,6 3,8 2013 Verkehrsleitsystem Esslingen Stadt Esslingen 2,3 1,6 2009 Neubau der Ortsumgehung Plattenhardt, Abschnitt 2 Stadt Filderstadt 3,8 2,3 2008 Kreisverkehrsplatz in Bernhausen Stadt Filderstadt 0,3 0,1 2012 Umbau Bahnübergang Brunnenstraße/ Engelhofstraße und Neubau Bahnübergang Schulgarten in Unterlenningen Gemeinde Lenningen 1,6 0,4 2012 Anlage eines Gehwegs im Zuge der L 1202 in Neuhausen a. d. F. Gemeinde Neuhausen a. d. F. 0,3 0,2 2010 Ausbau der B 313 in Nürtingen zwischen Wörthbrücke und Enzenhardt Stadt Nürtingen 4,3 0,2 2009 Verkehrsgerechter Umbau des Knotenpunkts Mühlstraße/Alleenstraße/ Stadtbrücke zu einem Kreisverkehrsplatz in Nürtingen Stadt Nürtingen 0,5 0,3 2010 Ausbau der L 1205 (Stuttgarter Straße) zwischen Grötzinger Straße und Aichbrücke in Oberensingen Stadt Nürtingen 1,4 0,6 2012 Verkehrsrechner Nürtingen Stadt Nürtingen 3,7 0,7 2014 L 1205, Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs in Oberboihingen Gemeinde Ober- 20,0 1,9 2011 Bau der Verbindungsstraße zwischen der L 1200 und der L 1205 mit Beseitigung des Bahnübergangs Schützenstraße in Wendlingen a. N. Stadt Wendlingen a. N. 5,0 1,7 2014 Technische Sicherung verschiedener Bahnübergänge im Zuge des S-Bahn- Stadt Wendlingen a. N. 1,7 0,3 2012 K 1205, Ausbau zwischen der L 1207 und Notzingen Landkreis Esslingen 0,7 0,3 2011 K 1251, Ausbau der Ortsdurchfahrt Bissingen Landkreis Esslingen 1,6 0,8 2012 Ausbau der K 1256 zwischen Schlaitdorf und der B 312 mit Anlage eines Geh- und Radwegs Landkreis Esslingen 2,0 0,9 2008 Umbau der K 1259 im Rahmen der Herstellung einer neuen Bahnunterführung in Bempflingen Landkreis Esslingen 2,6 1,0 2008 bohingen Ausbaus in Wendlingen a. N. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 640 Die Zuwendungen zum Bau oder Ausbau von kommunalen Straßen wurden zwischen 2007 und 2010 nach der VwV-Entflechtungsgesetz (VwV-EntflechtG) und werden ab 2011 nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gewährt. Kosten für die Unterhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegen und -anlagen sind nicht zuwendungsfähig. 2. Welche Straßenbau-, ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Esslingen werden bis 2014 nach dem VwV-Entflechtungsgesetz gefördert? Im Landkreis Esslingen werden bis 2014 die Straßenprojekte gefördert, die im Jahr 2011 oder früher bewilligt wurden. Im Einzelnen sind das die unter Ziffer 1. genannten Projekte, deren Fertigstellung in den Jahren 2012 bis 2014 vorgesehen ist. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Umschichtung von 20 Prozent der jährlich nach dem Entflechtungsgesetz verfügbaren Fördermittel zum Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr Fußgänger, Schnittstellen) wird sich bei der Förderung im kommunalen Straßenbau bei der Programmaufnahme, Förderung und Bewilligung auswirken. Damit die Umschichtung der Fördermittel zeitnah erfolgen kann, wird in den kommenden Jahren bei der Gewährung von Zuwendungen den bereits im Bau befindlichen Förderprojekten höchste Priorität eingeräumt. Inwieweit aus dem Landkreis Esslingen im Förderprogramm enthaltene, aber noch nicht bewilligte Vorhaben 2012 bis 2014 unterstützt werden können, ist im Einzelnen noch zu prüfen. Dazu muss zunächst die Fortschreibung des Landesförderprogramms im Frühjahr 2012 für den Zeitraum 2012 bis 2016 abgewartet werden. Hinzu kommt, dass Bund und Länder entsprechend der Revisionsklausel des Entflechtungsgesetzes bis Ende 2013 gemeinsam prüfen, in welcher Höhe die Kompensationszahlungen des Bundes von 2014 bis 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. In welchem Umfang Finanzhilfen des Bundes für den kommunalen Straßenbau ab 2014 tatsächlich zur Verfügung stehen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. 3. Wie bewertet sie den Zustand der L 1204 von Sirnau nach Denkendorf sowie von Denkendorf nach Neuhausen auf den Fildern (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? Nach der Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen 2008 (ZEB Land 2008; Homogene Abschnitte) ist die L 1204 zwischen Sirnau und Denkendorf in einem guten Zustand (Zustandsnote 1,5 bis < 2,5) und zwischen Denkendorf und Neuhausen in einem mittelmäßigen Zustand (Zustandsnote 2,5 bis < 3,5). Der geringfügig schlechtere Zustand des Abschnitts zwischen Denkendorf und Neuhausen zeigt sich in vereinzelten Netzrissen und Schadstellen. Aktuell sind keine Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. 4. Wie bewertet sie den Zustand der L 1202 von Neuhausen auf den Fildern nach Wolfschlugen (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? Nach der ZEB Land 2008 (Homogene Abschnitte) ist die Ortsdurchfahrt von Neuhausen im Zuge der L 1202 in einem schlechten (Zustandsnote 3,5 bis < 4,5) bzw. sehr schlechten Zustand (Zustandsnote ab 4,5). Die Fahrbahn zeigt ein flächiges Rissbild, Verdrückungen und Durchbrüche aufgrund von Aufgrabungen . Eine Sanierung ist hier vordringlich. Die freie Strecke der L 1202 zwischen Neuhausen a. d. F. und Wolfschlugen ist nach der ZEB Land 2008 (Homogene Abschnitte) in einem sehr guten Zustand (Zustandsnote 1,0 bis < 1,5). Erhaltungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. 5. Wie bewertet sie den Zustand der L 1202 von Aichwald nach Weinstadt (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? Gemeint ist wohl die L 1201 zwischen Aichwald und Weinstadt. Der Streckenabschnitt der freien Strecke zwischen Aichwald-Schanbach und der Kreisgrenze in Richtung Weinstadt ist bis auf ein kurzes Teilstück in einem guten Zustand (Zu- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 640 4 standsnote 1,5 bis < 2,5). Die Sanierung des schadhaften Teilabschnitts ist mittelfristig erforderlich. 6. Wie bewertet sie den Zustand der L 1199 von Esslingen am Neckar nach Kernen (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? Die Ortsdurchfahrt Esslingen im Zuge der L 1199 befindet sich in der Baulast der Stadt Esslingen. Der Zustand der freien Strecke der L 1199 zwischen Esslingen- Wäldenbronn und der Kreisgrenze in Richtung Kernen-Stetten ist nach der ZEB Land 2008 (Homogene Abschnitte) in einem schlechten Zustand (Zustandsnote 3,5 bis < 4,5). Es sind Schäden vorhanden (Risse, Ausbrüche, Flickstellen, klei - nere Rutschungen etc.). Mit Blick auf den Gesamtzustand der Landesstraßen (Durchschnittsnote der Landesstraßen im Landkreis Esslingen 3,23) ist der Zustand dieses Abschnitts aber als noch ausreichend anzusehen. Eine Sanierung kann nach dem derzeitigen Stand erst mittelfristig angegangen werden. 7. Wie bewertet sie den Zustand der L 1200 von Ostfildern nach Stuttgart-Sillenbuch (mit Angabe, welche Konsequenzen sie daraus zieht)? Der Abschnitt Denkendorfer Straße der Ortsdurchfahrt Ostfildern-Nellingen im Zuge der L 1200 zeigt ein Schadensbild mit Rissen, Durchbrüchen etc. Eine Sanierung ist hier vordringlich. Im Abschnitt Hindenburgstraße ist die Ortsdurchfahrt Ostfildern-Nellingen im Zuge der L 1200 in einem guten Zustand, Erhaltungsmaßnahmen sind hier nicht erforderlich. Die freie Strecke der L 1200 zwischen Ostfildern-Nellingen und Ostfildern-Parksiedlung ist in einem mittelmäßigen Zustand (Zustandsnote 2,5 bis < 3,5). Aktuell sind keine Erhaltungsmaß - nahmen erforderlich. Die Ortsdurchfahrt Ostfildern-Parksiedlung bzw. Ostfildern- Ruit zeigt partielle Schäden durch Aufgrabungen, insgesamt ist der Zustand aber als befriedigend anzusehen. Die freie Strecke der L 1200 zwischen Ostfildern- Ruit und der Kreisgrenze zur Landeshauptstadt Stuttgart ist in einem guten Zustand (Zustandsnote 1,5 bis < 2,5), Erhaltungsmaßnahmen sind keine erforderlich. 8. Liegen Erkenntnisse vor, wann eine Sanierung dieser Streckenabschnitte vorgesehen ist? Aufgrund der Vielzahl landesweit vordringlicher Sanierungsmaßnahmen und der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind Aussagen über den Zeitpunkt der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen an den genannten Strecken derzeit nicht möglich. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen werden die Strecken durch die zuständige Straßenbaubehörde beim Landratsamt in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur