Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6418 28. 01. 2015 1Eingegangen: 28. 01. 2015 / Ausgegeben: 04. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Dringlichkeitsliste für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Landesstraßen für die Jahre 2014 ff. öffentlich einsehbar? 2. Aus welchen Gründen wird die Dringlichkeitsliste der Öffentlichkeit vorenthalten , falls Frage 1 verneint wird? 3. Wie sieht das Sanierungsprogramm im Bereich der Landesstraßen konkret für den Regierungsbezirk Freiburg und für den Schwarzwald-Baar-Kreis für die Jahre 2014 ff. aus? 4. Auf welchen Positionen der Dringlichkeitsliste stehen die beiden Streckenabschnitte Erdmannsweiler–Fischbach und Fischbach–Niedereschach der Landes - straße L 181? 5. Auf welcher Position des Sanierungsprogramms des Regierungspräsidiums Frei - burg stehen die unter Frage 4 genannten Abschnitte? 6. Wann genau beginnt die Sanierung der unter Frage 4 genannten Streckenabschnitte der Landesstraße L 181 und wann ist diese Sanierung abgeschlossen? 7. Wie viel kostet jeweils die Sanierung der unter Frage 4 genannten Streckenabschnitte ? Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Sanierung Landesstraße L 181 auf den Streckenabschnitten Erdmannsweiler–Fischbach und Fischbach–Niedereschach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6418 2 8. Wie viel kostet die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den unter Frage 4 genannten Streckenabschnitten im Rahmen der laufenden Unterhaltung durch den Landkreis bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten? 9. Wie viele Straßenkilometer und welche Straßen sind im Schwarzwald-BaarKreis mit dem Hinweis „Straßenschäden“ ausgeschildert? 23. 01. 2015 Rombach CDU B e g r ü n d u n g Die Situation auf der Landesstraße L 181 ist ein Indikator dafür, dass die grün-rote Landesregierung die Dringlichkeitsliste zügig abarbeiten muss. Es muss gerade verhindert werden, dass ein auffälliges Unfallgeschehen auftritt. Örtliche Unternehmen sind auf sichere und gut ausgebaute Straßen im Landkreis angewiesen. Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. Februar 2015 Nr. 2-39.-L181/23 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist die Dringlichkeitsliste für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Landesstraßen für die Jahre 2014 ff. öffentlich einsehbar? Das Kartenmaterial zum Erhaltungsmanagement kann auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur unter http://mvi.baden-wuerttemberg. de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/erhaltung/ eingesehen werden. Die Karten enthalten alle Erhaltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg mit Dringlichkeitsnummern und Abschnittsklassen. Alle relevanten Informationen der Dringlichkeitslisten sind in dem auf der Homepage veröffentlichten Kartenmaterial enthalten. 2. Aus welchen Gründen wird die Dringlichkeitsliste der Öffentlichkeit vorenthalten , falls Frage 1 verneint wird? Siehe Frage 1. 3. Wie sieht das Sanierungsprogramm im Bereich der Landesstraßen konkret für den Regierungsbezirk Freiburg und für den Schwarzwald-Baar-Kreis für die Jahre 2014 ff. aus? Die Sanierung der Landesstraßen orientiert sich am Erhaltungsmanagement BadenWürttembergs , das auf der Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen (ZEB 2012) basiert. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wird das Erhaltungsprogramm des Regierungspräsidiums Freiburg in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Straßenbauamt erstellt (vgl. hierzu Landtags-Drucksache 15/5379). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6418 Die konkreten Streckenabschnitte, die im Schwarzwald-Baar-Kreis 2015 saniert werden, befinden sich derzeit noch in Abstimmung und werden Ende März 2015 vorliegen. 4. Auf welchen Positionen der Dringlichkeitsliste stehen die beiden Streckenabschnitte Erdmannsweiler–Fischbach und Fischbach–Niedereschach der Landes - straße L 181? Der Streckenabschnitt zwischen Erdmannsweiler und Fischbach steht landesweit an Stelle 723 der Dringlichkeitsliste, der Abschnitt zwischen Fischbach und Niedereschach an Stelle 753. 5. Auf welcher Position des Sanierungsprogramms des Regierungspräsidiums Freiburg stehen die unter Frage 4 genannten Abschnitte? Die L 181 Erdmannsweiler–Fischbach soll frühestens ab 2017 saniert werden, die L 181 Fischbach–Niedereschach frühestens ab 2016. 6. Wann genau beginnt die Sanierung der unter Frage 4 genannten Streckenabschnitte der Landesstraße L 181 und wann ist diese Sanierung abgeschlossen? Die Sanierung der beiden Streckenabschnitte soll in Abhängigkeit von der Disposition der Baustellen in der Raumschaft im Laufe des jeweiligen Jahres umgesetzt werden. Aus heutiger Sicht kann für die reine Fahrbahndeckenerneuerung von einer Bauzeit von 8 bis 12 Wochen ausgegangen werden. Ausgenommen hiervon sind Bauwerksinstandsetzungen und gegebenenfalls die Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen . 7. Wie viel kostet jeweils die Sanierung der unter Frage 4 genannten Streckenabschnitte ? Da die bautechnischen Planungen für die beiden Sanierungsabschnitte noch nicht abgeschlossen sind, können nur vorläufige Kostenschätzungen angegeben werden. Bei einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite von rd. 6 m ergeben sich folgende Erhaltungskostenansätze: – L 181 Erdmannsweiler–Fischbach: 3,3 km; Kostenansatz rd. 0,8 Mio. Euro – L 181 Fischbach–Niedereschach: 4,1 km; Kostenansatz rd. 1,0 Mio. Euro Es wird von einem Hocheinbau mit Profilausgleich ausgegangen, sodass kos ten - intensive Teerentsorgungen entfallen würden. Weiterhin sind Bauwerksinstandsetzungen und die Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen nicht berücksichtigt . Nach den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen sind gegebenenfalls bereichsweise Schutzplanken erforderlich. 8. Wie viel kostet die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den unter Frage 4 genannten Streckenabschnitten im Rahmen der laufenden Unterhaltung durch den Landkreis bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten? Notwendige Instandsetzungsarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ergeben sich aus dem Zustand des betrachteten Streckenabschnitts, der Witterung und dem Verkehrsaufkommen und können im Voraus nicht genau berechnet werden . Als Erfahrungswert kann für die beiden Straßenabschnitte der L 181 von jeweils rd. 5.000,– Euro/Jahr für Instandsetzungsarbeiten ausgegangen werden. Damit ergeben sich für die bis zur Sanierung der beiden Abschnitte notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen Gesamtkosten von rd. 15.000,– Euro. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6418 4 9. Wie viele Straßenkilometer und welche Straßen sind im Schwarzwald-BaarKreis mit dem Hinweis „Straßenschäden“ ausgeschildert? Derzeit (Stand 5. Februar 2015) sind folgende Straßen bzw. Längen betroffen: Bundesstraßen: 1,5 km Landesstraßen: 16,6 km Kreisstraßen: 5,1 km Dr. Splett Staatssekretärin Straße Abschnitt Länge B 33 St. Georgen/Peterzell–Schoren 1,5 km L 173 OD Vöhrenbach Villinger Straße 0,3 km L 173 Vöhrenbach–Unterkirnach 3,5 km L 173 Mühlhausen–B 523 1,5 km L 175 St. Georgen–Langenschiltach 1,5 km L 181 Erdmannsweiler–Fischbach 2,5 km L 181 Fischbach–Niedereschach 3,0 km L 185 ab Knoten K 5745/Längehaus– Kreisgrenze TUT 4,3 km K 5704 Weigheim–Deißlingen 1,5 km K 5700 Schwenningen–Bad Dürrheim 0,2 km K 5735 Oberbränd–Bubenbach 1,5 km K 5742 Fützen–Achdorf 1,1 km K 5745 OD Hondingen 0,8 km << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice