Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6428 29. 01. 2015 1Eingegangen: 29. 01. 2015 / Ausgegeben: 19. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Auf welche Vergütung hat sie sich mit dem Ersteller des Gutachtens zur Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, Prof. Dr. B., geeinigt (mit Darstellung, inwieweit ein Stundenlohn oder eine Pauschale in welcher Höhe unter Rechnungslegung zu welchem Zeitpunkt vereinbart wurde)? 2. Wann, zu welchen konkreten Sachverhalten und mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen haben seit Beginn dieser Legislatur in Kabinettssitzungen, am Rande von Kabinettssitzungen oder zu anderen Anlässen welche Mitglieder der Landesregierung oder Angehörige der politischen Spitzen der Ministerien über die mittlerweile vernichteten E-Mail-Konten des Ministerpräsidenten a. D. Mappus kommuniziert? 3. Wann, zu welchen konkreten Sachverhalten und mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen haben seit Beginn dieser Legislatur welche Mitglieder der Landes - regierung oder Angehörige der politischen Spitzen der Ministerien mit welchen Angehörigen der Fraktion GRÜNE bzw. der Fraktion der SPD im Landtag über die mittlerweile vernichteten E-Mail-Konten des Ministerpräsidenten a. D. Mappus kommuniziert? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums Befassung der Landesregierung mit den E-Mail-Konten des Ministerpräsidenten a. D. Mappus und Umgang mit der Rechtsprechung zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6428 2 4. Wann, zu welchen konkreten Sachverhalten und mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen haben seit Beginn dieser Legislatur welche Mitglieder der Landes - regierung oder Angehörige der politischen Spitzen der Ministerien mit welchen Organisationen oder Privatpersonen, die sich gegen Stuttgart 21 engagieren, kommuniziert (soweit Privatpersonen nicht aus medialer Berichterstattung bekannt sind, ist eine anonymisierte Nennung der Personen ausreichend)? 5. Durch welche konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Anwendung der Geschäftsordnung der Landesregierung und dabei insbesondere des § 6 Absatz 2 den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts und der Gerichtshöfe des Landes an die Geltendmachung des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung und die dabei erforderliche besondere Begründungspflicht gerecht wird? 6. Wie ist das Verfahren zur Prüfung der Betroffenheit des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung in der exekutiven Praxis konkret ausgestaltet (insbesondere unter Angabe der Stellen, die alle in die Prüfungen involviert sind)? 7. In wie vielen Fällen hat sie bei Anfragen aus dem Landtag mit Hinweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung Antworten gar nicht oder nur eingeschränkt beantwortet? 8. Wie oft und bei welchen Initiativen hat sie dabei den Fragestellern über den pauschalen Hinweis auf die Betroffenheit des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung hinaus konkret auf die jeweiligen einzelnen Sachverhalte bezogen aufgezeigt, aus welchen Gründen der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen sei und welche Folgen es hätte, wenn die Fragen beantwortet werden würden? 29. 01. 2015 Dr. Rülke, Dr. Timm Kern FDP/DVP B e g r ü n d u n g Nachdem der untechnisch bezeichnete Vorgang „Umgang mit den E-Mails des Ministerpräsidenten a. D.“ nach Auskunft der Landesregierung durch die Löschung der E-Mails abgeschlossen ist, bedarf es keiner Geheimhaltung der diesbezüglichen Befasstheit der Landesregierung mit dem Vorgang mehr, somit ist auch für die Geltendmachung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung kein Raum mehr. Hingegen zeigt die öffentliche Berichterstattung zum Thema, wie hoch das öffentliche Interesse an diesem Sachverhalt ist. Es ist daher Pflicht des die Regierung kontrollierenden Parlaments, sich dieses Themas anzunehmen. Über den Fall hinaus ist die Beachtung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung zu prüfen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6428 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. März 2015 Nr. I-1228.1 beantwortet das Staatsministerium in Abstimmung mit den übrigen Ministerien des Landes die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Vergütung hat sie sich mit dem Ersteller des Gutachtens zur Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, Prof. Dr. B., geeinigt (mit Darstellung, inwieweit ein Stundenlohn oder eine Pauschale in welcher Höhe unter Rechnungslegung zu welchem Zeitpunkt vereinbart wurde)? Zu 1.: Es wurde eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart (290 Euro pro Stunde). Die Rechnungsstellung ist bislang nicht erfolgt. 2. Wann, zu welchen konkreten Sachverhalten und mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen haben seit Beginn dieser Legislatur in Kabinettssitzungen, am Rande von Kabinettssitzungen oder zu anderen Anlässen welche Mitglieder der Landesregierung oder Angehörige der politischen Spitzen der Ministerien über die mittlerweile vernichteten E-Mail-Konten des Ministerpräsidenten a. D. Mappus kommuniziert? 3. Wann, zu welchen konkreten Sachverhalten und mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen haben seit Beginn dieser Legislatur welche Mitglieder der Landes - regierung oder Angehörige der politischen Spitzen der Ministerien mit welchen Angehörigen der Fraktion GRÜNE bzw. der Fraktion der SPD im Landtag über die mittlerweile vernichteten E-Mail-Konten des Ministerpräsidenten a. D. Mappus kommuniziert? 4. Wann, zu welchen konkreten Sachverhalten und mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen haben seit Beginn dieser Legislatur welche Mitglieder der Landes - regierung oder Angehörige der politischen Spitzen der Ministerien mit welchen Organisationen oder Privatpersonen, die sich gegen Stuttgart 21 engagieren, kommuniziert (soweit Privatpersonen nicht aus medialer Berichterstattung bekannt sind, ist eine anonymisierte Nennung der Personen ausreichend)? Zu 2. bis 4.: Der Untersuchungsausschuss Polizeieinsatz Schlossgarten II forderte mit Schreiben vom 30. September 2014 beim Staatsministerium und beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die E-Mail-Konten von Ministerpräsident a. D. Mappus sowie von Umweltministerin a. D. Gönner und Ministerialdirektor i. e. R. im Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg Bauer an. Deshalb tauschten sich das aus dem früheren Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg hervorgegangene Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das nunmehr für das Projekt Stuttgart 21 zuständige Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg mit dem von den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Mai 2013, Az. 2 K 3249/12, und des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 30. Juli 2014, Az. 1 S 1352/13 unmittelbar betroffenen Staatsministerium über die Rechtslage, die Maßstäbe , die aufgestellten Grundsätze, die Auslegung, die Vergleichbarkeit und die Anwendbarkeit der besagten Urteile im Hinblick auf die Anforderung des Untersuchungsausschuss Polizeieinsatz Schlossgarten II vom 30. September 2014 aus. Im Übrigen bestehen keine Erkenntnisse, dass seit Beginn der Legislatur zu den E-Mail-Konten in der in den Fragen genannten Weise kommuniziert wurde. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6428 4 5. Durch welche konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Anwendung der Geschäftsordnung der Landesregierung und dabei insbesondere des § 6 Absatz 2 den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts und der Gerichtshöfe des Landes an die Geltendmachung des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung und die dabei erforderliche besondere Begründungspflicht gerecht wird? 6. Wie ist das Verfahren zur Prüfung der Betroffenheit des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung in der exekutiven Praxis konkret ausgestaltet (insbesondere unter Angabe der Stellen, die alle in die Prüfungen involviert sind)? Zu 5. und 6.: In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungs - gerichte ist geklärt, dass das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten verfassungsrechtlich eingeräumt ist, aber nicht grenzenlos besteht. Für die grundsätzliche Bestimmung der Grenzen gibt die verfassungsrechtliche Verteilung der Staatsfunktionen auf Parlament und Regierung wichtige Anhaltspunkte. So kann sich der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf Gegenstände erstrecken , die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung haben. Er unterliegt zudem Beschränkungen, soweit der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist (vgl. etwa BVerfGE 124, 161). Die dazu zur Konkretisierung ergangene Rechtsprechung ist von der Exekutive aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz (Prinzip des Vorrangs des Gesetzes – Art. 20 Abs. 3 GG) laufend zu beachten. Einer weiteren Ausgestaltung bedarf es aufgrund dieser Bindung nicht. 7. In wie vielen Fällen hat sie bei Anfragen aus dem Landtag mit Hinweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung Antworten gar nicht oder nur eingeschränkt beantwortet? 8. Wie oft und bei welchen Initiativen hat sie dabei den Fragestellern über den pauschalen Hinweis auf die Betroffenheit des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung hinaus konkret auf die jeweiligen einzelnen Sachverhalte bezogen aufgezeigt, aus welchen Gründen der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen sei und welche Folgen es hätte, wenn die Fragen beantwortet werden würden? Zu 7. und 8.: Soweit eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (teilweise) unterbleibt, wird dies statistisch von der Landesregierung nicht erfasst. Den jeweiligen Antworten ist jedoch zu entnehmen, aus welchen Gründen nicht oder nur teilweise geantwortet wurde. Murawski Staatssekretär << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice