Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6449 04. 02. 2015 1Eingegangen: 04. 02. 2015 / Ausgegeben: 31. 03. 2015 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Konnte die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in BadenWürttemberg – wie von ihr angenommen – kostenneutral erfolgen (falls dies nicht der Fall war, ist aufzulisten, welche personellen, finanziellen und räum - lichen Ressourcen die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft an den einzelnen Universitäten und Hochschulen des Landes erforderlich gemacht hat)? 2. Durch welche Maßnahmen hat das Land die Universitäten und Hochschulen sowie deren Studierende bei der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft unterstützt? 3. Welche Gründe waren ausschlaggebend, dass das Land zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft keine Mustersatzung zur Verfügung gestellt hat? 4. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht, dass seitens des Präsidiums der Landesstudierendenvertretung ein „Satzungs-Hilfsdienst“ und seitens des bundesweiten „Freien Zusammenschlusses der Studierendenschaften e. V.“ eine Koordinierungsstelle für die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden -Württemberg eingerichtet wurde, um sich gegenseitig zu unterstützen, da sie keine adäquaten Unterstützungsmaßnahmen gewährt hat? 5. Wann wurden die Organisationssatzungen an welcher Universität bzw. Hochschule mit welcher Wahlbeteiligung verabschiedet? 6. Waren an einzelnen Hochschulstandorten aufgrund rechtlicher Unzulänglichkeiten nachträgliche Satzungsänderungen erforderlich (ggf. mit Angabe der jeweiligen Hochschulstandorte und der Anzahl der nachträglichen Satzungsänderungen )? Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Erfahrungen mit der Verfassten Studierendenschaft an Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 2 7. Wie erklärt sie sich, dass die Wahlbeteiligung für die Gremien der studentischen Mitbestimmung gemäß Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 16. Januar 2015 an den Landtag in Bezug auf einen Antrag (Landtagsdrucksache 15/5191) auch nach der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft überaus niedrig liegt (mit Angabe etwaiger Gründe, die die Spannbreite der Wahlbeteiligungen innerhalb der einzelnen Hochschularten erklären können)? 8. Seit wann und in welcher Höhe erheben die Verfassten Studierendenschaften an den jeweiligen Universitäten und Hochschulen des Landes Beiträge nach § 65 a Landeshochschulgesetz? 9. Wie bewertet sie die Forderung der Landesstudierendenvertretung BadenWürttemberg nach einem Sockelbeitrag durch das Land, sodass besonders kleinere Hochschulen ihre Beiträge gering halten können? 10. Ist ihr bekannt, wie hoch das Budget der einzelnen Verfassten Studierendenschaften an den Universitäten und Hochschulen des Landes ist (wenn nein, aus welchen Gründen existiert keine zentrale Erhebung)? 11. An welchen Hochschulstandorten wurden von den Verfassten Studierendenschaften Haushaltsreferenten eingestellt (mit Angabe des Beschäftigungsumfangs und -verhältnisses sowie der jeweiligen Qualifikation)? 12. Sind ihr Missstände bei der Verwendung der selbstverwalteten Gelder bekannt ? 13. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht, dass seitens der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg der von ihr bislang nicht angegangene Wunsch besteht , dass die Arbeit der Funktionsträger der Verfassten Studierendenschaften durch ein regelmäßiges Angebot an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere im Bereich des Haushaltswesens von Landesseite unterstützt wird (mit Angabe, bis wann sie ggf. ein entsprechendes Angebot plant)? 14. In welcher Höhe werden an den einzelnen Hochschulstandorten für welche Tätigkeiten aus dem Budget der Verfassten Studierendenschaften Aufwands - entschädigungen gewährt (mit Angabe, wieviel Prozent der Einnahmen der Verfassten Studierendenschaften in diese Aufwandsentschädigungen fließen)? 15. In welchem Umfang und zu welchem Zweck wurden an den einzelnen Hochschulstandorten Dauerstellen zur Verwaltung der Verfassten Studierendenschaften geschaffen? 16. Wie viele bzw. welche Referate der Verfassten Studierendenschaften wurden an welchen Universitäten bzw. Hochschulen mit welchen Aufgaben eingerichtet (mit Angabe der jeweiligen Bezeichnungen der eingerichteten Referate)? 17. Sind ihr Fälle bekannt, in denen Verfasste Studierendenschaften das politische Mandat über den zulässigen gesetzlichen Rahmen hinaus ausgeübt haben (falls ja, mit Angabe der ihr bekannten Fälle)? 18. Inwieweit sind in diesen Fällen und darüber hinaus die Hochschulleitungen in ihrer Funktion als Rechtsaufsicht über die Verfassten Studierendenschaften tätig geworden? 19. Wie steht sie der Möglichkeit gegenüber, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als übergeordneter Instanz die Rechtsaufsicht zu übertragen ? 20. Welche Studierendengruppen sind an den jeweiligen Hochschulstandorten engagiert (mit Angabe, welche dieser Hochschulgruppen an den einzelnen Hochschulstandorten auch in der Verfassten Studierendenschaft mitwirken)? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 21. An welchen Hochschulstandorten gibt es mit welchen Aufgaben neben der Verfassten Studierendenschaft noch Studierendenvertretungen mit Vereinsstatus (mit Angabe, wie sich das Zusammenwirken mit der Verfassten Studierendenschaft gestaltet und wie sie diese Doppelstrukturen bewertet)? 22. Wie bewertet sie nach nunmehr zweieinhalb Jahren zurückblickend und bilanzierend die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in BadenWürttemberg ? 23. Plant sie zukünftig Änderungen bestehender Regelungen hinsichtlich der Mitbestimmung Studierender? 04. 02. 2015 Wolf, Kurtz und Fraktion B e g r ü n d u n g Die Landesregierung hat vor rund zweieinhalb Jahren die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg beschlossen. Durch die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft haben die Studierendenvertreter viele neue Verantwortlichkeiten erhalten. Als Körperschaften des öffent - lichen Rechts sind die Verfassten Studierendenschaften mit verantwortungsvollen Aufgaben im Bereich von Verwaltung und Organisation sowie beachtlicher Haushaltsverantwortung konfrontiert. Mit dieser Großen Anfrage soll eine umfangreiche Bilanz über die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg gezogen werden . Von besonderem Interesse ist dabei, inwiefern die Landesregierung die Universitäten und Hochschulen sowie deren Studierende bei der Bewältigung von aufgetretenen Schwierigkeiten adäquat unterstützt hat. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. März 2015 Nr. IV-7625.1: Unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags übersende ich Ihnen als Anlage die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mit Schreiben vom 12. März 2015 Nr. 24-7625.20/22/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Konnte die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg – wie von ihr angenommen – kostenneutral erfolgen (falls dies nicht der Fall war, ist aufzulisten, welche personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft an den einzelnen Universitäten und Hochschulen des Landes erforderlich gemacht hat)? [Vorbemerkung: Das Wissenschaftsministerium hat zur Beantwortung der Großen Anfrage eine Erhebung bei den Hochschulen und den Verfassten Studierendenschaften durchgeführt. Die Rückmeldungen der Hochschulen liegen vor. Allerdings fehlen für die Verfassten Studierendenschaften Rückmeldungen vor allem bei den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und den Kunst- und Musikhochschulen. Das Wissenschaftsministerium wurde hier darauf hingewiesen , dass die Mitglieder der Verfassten Studierendenschaften in der vorlesungsfreien Zeit vor allem mit Prüfungen sehr belastet sind, darüber hinaus wird sie für Praxisphasen, Gelderwerb und/oder Auslandsaufenthalte genutzt, was die Rückmeldung erschwere. Die Ausführungen im Folgenden sind daher mit der Einschränkung verbunden, dass keine vollständige Rückmeldung der Verfassten Studierendenschaften vorliegt. Hinsichtlich der Hochschulen können die Ausführungen als verallgemeinerbar angesehen werden. Das Wissenschaftsministerium wird die noch ausstehende Rückmeldung nachfordern und auswerten.] Die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg konnte mit Unterstützung der Hochschulen und des Wissenschaftsministeriums erfolgreich umgesetzt werden. Durch die Zuweisung der Rechtsaufsicht an die Hochschulen sind diesen zusätzliche Aufgaben übertragen worden. Die Rechtsaufsicht umfasst insbesondere die rechtliche Prüfung der Satzungen und die Genehmigung des Haushalts- bzw. Wirtschaftsplans. Die hierzu erforderlichen Aufwände wurden in den Hochschulen in aller Regel mit vorhandenem Personal abgedeckt. In Einzelfällen haben Hochschulen zusätzliche personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt. So wurden an zwei Landes - universitäten Stellen bzw. Stellenanteile geschaffen. Die Hochschulen haben verdeutlicht , dass diese Stellen befristet eingerichtet worden sind oder den Stelleninhabern nach Abschluss der beratungsintensiven Einführungsphase andere Aufgaben zugewiesen werden. Weitere finanzielle Aufwände entstanden den Hochschulen durch die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft nicht bzw. nur in geringem Umfang. Lediglich eine Landesuniversität gab für den Druck von Beitragsbescheiden, Informationsbroschüren , Wahlunterlagen etc. einen Betrag von 15.000 EUR an. An nahezu allen Hochschulen werden der Verfassten Studierendenschaft Räume zur Verfügung gestellt, üblicherweise diejenigen, die den studentischen Organisationen (AStA, UStA etc.) bereits vor der Einführung der Verfassten Studierendenschaft zur Verfügung gestanden hatten. Zwei Hochschulen haben die räumlichen Kapazitäten für die Verfassten Studierendenschaft geringfügig um einen Raum erhöht. Darüber hinaus teilten die Hochschulen mit, dass den Verfassten Stu - dierendenschaften aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung weitere Räume, auch Hörsäle, für Besprechungen und Sitzungen zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt nach Verfügbarkeit im Rahmen des laufenden Hochschulbetriebes. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 2. Durch welche Maßnahmen hat das Land die Universitäten und Hochschulen sowie deren Studierende bei der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft unterstützt? Das Wissenschaftsministerium hat die Hochschulen und die Studierenden mit einer Reihe von Maßnahmen bei der Einführung der Verfassten Studierendenschaft unterstützt: • Die Wissenschaftsministerin lädt die Studierendenvertreter in regelmäßigen Abständen zu Gesprächen ein. Mit dem Schwerpunkt der Einführung der Verfassten Studierendenschaft fanden alleine im vergangenen Jahr zwei Gespräche statt (am 5. Mai 2014 und am 8. September 2014). • In der Zeit von Juni 2012 bis März 2014 stand das Referat für Hochschulrecht des Wissenschaftsministeriums mit Studierenden und Hochschulen zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft in Kontakt. Seit April 2014 kümmert sich das Referat für Soziale Betreuung der Studierenden, Studierendenwerke und Ausbildungsförderung eigens um die Belange der Verfassten Studierendenschaft und der landesweiten Vertretung der Studierendenschaften. • Das Referat gewährleistet durch Besuche bei den Verfassten Studierendenschaften vor Ort, regelmäßige Besprechungen mit dem Präsidium der derzeitigen Landesstudierendenvertretung und – sofern gewünscht – Besuch der Landesastenkonferenz einen kontinuierlichen Austausch. • Am 24. Oktober 2014 fand im Wissenschaftsministerium eine Schulungsmaßnahme für Vertreterinnen und Vertreter der Verfassten Studierendenschaften statt; zugleich bietet die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Kehl eine zielgruppenspezifische Weiterbildung an. Darüber hinaus können ebenfalls Angebote der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) genutzt werden. • Mit den Justiziaren der Hochschulen wurden zuletzt am 21. Oktober 2014 relevante Fragen erörtert. Eine Fortsetzung ist vorgesehen. 3. Welche Gründe waren ausschlaggebend, dass das Land zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft keine Mustersatzung zur Verfügung gestellt hat? Das Wissenschaftsministerium hat bewusst keine Mustersatzung zur Verfügung gestellt, um die Gestaltungsfreiheit der Verfassten Studierendenschaften im Rahmen des Gesetzes nicht einzuschränken. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass die Offenheit des Gesetzes genutzt und hochschuladäquate Lösungen entwickelt werden konnten. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Verfassten Studierendenschaften mit großem Engagement und Sachkenntnis und mit Unterstützung der Hochschulen diesen Freiraum für die Entwicklung eigener Organisationssatzungen genutzt haben. Das Wissenschaftsministerium begrüßt die Initiative der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die in eigener Zuständigkeit zwei Mustersatzungen erarbeitet und den Verfassten Studierendenschaften zur Verfügung gestellt haben. Beide Mustersatzungen wurden von den Studierenden intensiv diskutiert und wenn notwendig geändert, um den Besonderheiten der jeweiligen Hochschule Rechnung zu tragen. 4. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht, dass seitens des Präsidiums der Landesstudierendenvertretung ein „Satzungs-Hilfsdienst“ und seitens des bundesweiten „Freien Zusammenschlusses der Studierendenschaften e. V.“ eine Koordinierungsstelle für die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden -Württemberg eingerichtet wurde, um sich gegenseitig zu unterstützen, da sie keine adäquaten Unterstützungsmaßnahmen gewährt hat? Die Landesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass sich die Verfassten Studierendenschaften selbstorganisiert, eigenverantwortlich, subsidiär und länderübergreifend mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Dies entspricht ihrem Verständnis von Autonomie im Hochschulsystem. Sie ist der Überzeugung, dass die vor Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 6 Ort entwickelten Lösungen dadurch auf Dauer Wirkungskraft entfalten können. Besonders hervorzuheben ist das Tandemprojekt des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften e. V. (fzs), das Tandems zwischen etablierten und den in Baden-Württemberg neu eingerichteten Studierendenschaften vorsieht. Die Landesregierung widerspricht der Auffassung, es habe keine Unterstützungsmaßnahmen seitens des Wissenschaftsministeriums gegeben. Wie bereits ausgeführt stand und steht das Wissenschaftsministerium den Studierenden bei Anfragen mit Rat und Tat zur Seite. 5. Wann wurden die Organisationssatzungen an welcher Universität bzw. Hochschule mit welcher Wahlbeteiligung verabschiedet? Zur Beantwortung verweist das Wissenschaftsministerium auf die folgende Tabelle : Hochschule Vorschläge Organisa-tionssatzung Abstimmung der Studierenden über zugelassene Satzungsvorschläge Anzahl der zur Abstimmung zugelassenen Vorschläge Datum Beteiligung in % Universitäten Freiburg 5 29./30.4.2013 und 2.5.2013 Stichwahl 14. bis 16.5.2013 18,15 14,41 Heidelberg 2 13. bis 15.5.2013 17,55 Hohenheim 1 16./17.1.2013 7,10 1 14.1. bis 18.1.2013 20,50 Karlsruhe 1 30./31.1.2013 6,45 Konstanz 1 14./15.5.2013 7,07 Mannheim 1 5./6.2.2013 4,67 Stuttgart 2 9./10.7.2013 12,00 Tübingen 1 29./30.1.2013 13,75 Ulm 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 Hochschule Vorschläge Organisa-tionssatzung Abstimmung der Studierenden über zugelassene Satzungsvorschläge Anzahl der zur Abstimmung zugelassenen Vorschläge Datum Beteiligung in % Hochschulen für angewandte Wissenschaften Aalen 1 7.5.2013 4,70 Albstadt-Sigmaringen 1 26.3.2013 5,78 Biberach 1 27.3.2013 6,21 Esslingen 1 14.5.2013 3,60 Furtwangen 1 21.3.13 6,18 Heilbronn 1 22./23.1.2013 5,00 Karlsruhe 2 15.5.2013 16,60 Konstanz 1 16.1.2013 1,96 Mannheim 1 19.3.2013 5,00 Nürtingen-Geislingen 1 27.3.2013 16,60 Offenburg 1 26.3.2013 14,10 Pforzheim 1 9.10.2013 2,20 Ravensburg-Weingarten 1 25.4.2013 4,70 Reutlingen 1 16.4.2013 4,70 Rottenburg 1 19.11.2013 9,70 HS f. G. Schw. Gmünd 1 23.5.2013 16,80 HS d. Medien Stuttgart 1 17.4.2013 1,90 HS f. Technik Stuttgart 1 11.6.2013 10,03 Ulm 1 27./28.3.2013 8,42 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 8 6. Waren an einzelnen Hochschulstandorten aufgrund rechtlicher Unzulänglichkeiten nachträgliche Satzungsänderungen erforderlich (ggf. mit Angabe der jeweiligen Hochschulstandorte und der Anzahl der nachträglichen Satzungsänderungen )? Der Landesregierung ist kein Fall bekannt, in dem eine Satzungsänderung aufgrund rechtlicher Unzulänglichkeiten vorgenommen werden musste. Unabhängig Hochschule Vorschläge Organisa-tionssatzung Abstimmung der Studierenden über zugelassene Satzungsvorschläge Anzahl der zur Abstimmung zugelassenen Vorschläge Datum Beteiligung in % Pädagogische Hochschulen Freiburg 1 11./12.12.2013 9,46 (Prüfung durch Wahlprüfungsausschuss am 16.12.) Heidelberg 1 24.10.2013 9,40 Karlsruhe 1 22. bis 25.4.2013 8,60 Ludwigsburg 1 4./5.6.2013 22,40 Schwäbisch Gmünd 1 27. bis 29.1.2013 13,60 Weingarten 1 4.6.2013 11,50 Kunst- und Musikhochschulen MH Freiburg 1 5.6.2013 Ca. 20 ABK Karlsruhe 1 1.7.2014 9,97 ABK Stuttgart 1 7./8.5.2013 28,70 HfG Karlsruhe 1 13.12.2013 15,10 MH Karlsruhe 1 13.12.2013 7,3 0 MH Mannheim 1 11.12.2013 11,82 MH Trossingen 1 3.4.2013 10,00 MH Stuttgart 1 3./4.12.2013 23,00 Duale Hochschule Baden-Württemberg 1 1.7.2013 0,66 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 davon wurden seit der Konstituierung der Verfassten Studierendenschaften einzelne Satzungen geändert. In vielen Fällen war die Einführung bzw. Klarstellung von Stellvertretungs- und/oder Nachfolgeregelungen ursächlich für Satzungsänderungen . Der Notwendigkeit, Satzungen aufgrund rechtlicher Unzulänglichkeiten ändern zu müssen, wurde und wird dadurch vorgebeugt, dass Rechtsfragen vorab mit den Hochschulen im Rahmen der Rechtsaufsicht geklärt bzw. die Verfassten Studierendenschaften von den Hochschulen entsprechend beraten werden. 7. Wie erklärt sie sich, dass die Wahlbeteiligung für die Gremien der studentischen Mitbestimmung gemäß Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 16. Januar 2015 an den Landtag in Bezug auf einen Antrag (Landtagsdrucksache 15/5191) auch nach der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft überaus niedrig liegt (mit Angabe etwaiger Gründe, die die Spannbreite der Wahlbeteiligungen innerhalb der einzelnen Hochschularten erklären können)? Die Beteiligung an den Wahlen für die Gremien der studentischen Mitbestimmung und nach Einführung der Verfassten Studierendenschaft variiert sehr stark und weist eine sehr große Spannbreite auf. Diese Feststellung gilt auch für die Abstimmungen über die Organisationssatzungen. Ein Trend kann nach den bislang vorliegenden Ergebnissen nicht festgestellt werden . Ebenso wenig ist eine Prognose möglich, wie sich die Wahlbeteiligung nach der Einführung der Verfassten Studierendenschaft langfristig entwickeln wird. Aus den vorliegenden Daten kann abgeleitet werden, dass sich die Einführung der Verfassten Studierendenschaft auf die Wahlbeteiligungen zu den Gremienwahlen stabilisierend auszuwirken scheint. Da viele Verfasste Studierendenschaften zum Wintersemester 2014/15 erstmals Beiträge erhoben haben und mit ihrer Arbeit vollumfänglich beginnen konnten, bleibt abzuwarten, wie sich die Wahlbeteiligung zu den Gremien der Verfassten Studierendenschaften vor diesem Hintergrund entwickelt. Die Rückmeldungen von Vertretern der Verfassten Studierendenschaften weisen darauf hin, dass vielen Studierenden die Chancen und Möglichkeiten noch nicht bewusst sind – trotz der verbreiteten Zufriedenheit mit der Arbeit der Verfassten Studierendenschaft. Zudem lag und liegt gerade in der Anfangszeit der Schwerpunkt auf Organisationsfragen, für die Mobilisierung der Studierenden blieb zu wenig Zeit. Dies lässt den Schluss zu, dass insbesondere mit einer überzeugenden Arbeit der Verfassten Studierendenschaft im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die Wahlbeteiligung steigen könnte. Zudem dürften studienorganisatorische Gründe insbesondere an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg die Wahlbeteiligung beeinflussen (Praktikumsphasen, Auslandssemester, Praxisphasen, Abschlussarbeiten in Unternehmen). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 10 8. Seit wann und in welcher Höhe erheben die Verfassten Studierendenschaften an den jeweiligen Universitäten und Hochschulen des Landes Beiträge nach § 65 a Landeshochschulgesetz? Zur Beantwortung verweist das Wissenschaftsministerium auf folgende Tabelle: Hochschule Für die VS erhobenen Beiträge in € WS 2013/14 SS 2014 WS 2014/15 Universitäten Freiburg 7 7 Heidelberg 8 8 Hohenheim 5 Konstanz 10 Karlsruhe 6 Mannheim 6 6 Stuttgart 9 9 9 Tübingen 6 6 Ulm 19 19 19 Hochschulen für angewandte Wissenschaften Aalen 8 8 Albstadt-Sigmaringen 8 8 Biberach 11 11 Esslingen 15 Furtwangen 13 13 Heilbronn 18 Karlsruhe 10 Konstanz Anm. 1 Mannheim 5 5 5 Nürtingen-Geislingen 21 Offenburg 18 18 Pforzheim 7 Ravensburg-Weingarten 12 12 Reutlingen 12 12 Rottenburg (Fortwirtschaft) 6 6 HS f. G., Schw. Gmünd 16 16 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 Anm. 1: Die Verfasste Studierendenschaft hat sich noch nicht konstituiert, daher können auch keine Beiträge erhoben werden. Anm. 2: Ergänzung zu Kunst-/Musikhochschulen: Beiträge werden derzeit nicht erhoben Inzwischen werden von der überwiegenden Zahl der Verfassten Studierendenschaften Beiträge erhoben. Bei der Höhe dieser Beiträge sind große Unterschiede in Abhängigkeit von der Größe der Hochschulen festzustellen. Die Spanne reicht von 5 bis 22 EUR, wobei es auch Hochschulen gibt, an denen gar keine Beiträge erhoben werden. Derzeit ist es noch nicht möglich, abschließende Aussagen über die geplante Verwendung der Mittel zu treffen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Landtags vom 27. März 2014, wonach die Landesregierung ersucht wird, alle zwei Jahre in geeigneter Weise u. a. über die Erhebung von Beiträgen nach § 65 a Landeshochschulgesetz zu berichten (siehe Landtagsdrucksache 15/4978). HS d. Medien, Stuttgart 15 15 HS f. Technik, Stuttgart 15 Ulm 11 11 Kunst- und Musikhochschulen ABK Karlsruhe Anm. 2 ABK Stuttgart 8 8 HfG Karlsruhe Anm. 2 MH Freiburg 15 MH Karlsruhe Anm. 2 MH Mannheim Anm. 2 MH Trossingen Anm. 2 MH Stuttgart Anm. 2 Pädagogische Hochschulen Freiburg 17 Heidelberg 15 15 Karlsruhe 22 Ludwigsburg 19 19 Schwäbisch Gmünd 10 10 Weingarten 12 12 Duale Hochschule Baden-Württemberg 12 Hochschule Für die VS erhobenen Beiträge in € WS 2013/14 SS 2014 WS 2014/15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 12 9. Wie bewertet sie die Forderung der Landesstudierendenvertretung BadenWürttemberg nach einem Sockelbeitrag durch das Land, sodass besonders kleinere Hochschulen ihre Beiträge gering halten können? Die Landesregierung verweist auf die derzeitige Regelung im Landeshochschulgesetz , die den Verfassten Studierendenschaften die Möglichkeit gibt, für die Erfüllung ihrer Aufgaben angemessene Beiträge zu erheben. Die Daten der Tabelle unter Ziffer 8 legen nahe, dass die Studierendenschaften von dieser Möglichkeit eigenverantwortlich Gebrauch machen – wie es mit der entsprechenden Regelung im Landeshochschulgesetz intendiert ist. 10. Ist ihr bekannt, wie hoch das Budget der einzelnen Verfassten Studierendenschaften an den Universitäten und Hochschulen des Landes ist (wenn nein, aus welchen Gründen existiert keine zentrale Erhebung)? Das Landeshochschulgesetz sieht eine dezentrale Budgetverantwortung der Verfassten Studierendenschaften vor. Eine laufende zentrale Erhebung der Budgets ist nicht vorgesehen. Dies widerspräche dem Gedanken der dezentralen Budgetverantwortung . Die Höhe der Budgets allein sagt nichts über die jeweiligen Bedarfe vor Ort aus, weswegen es im Hinblick auf den Grundsatz sparsamer Daten - erhebung und -haltung aus Sicht des Wissenschaftsministeriums gerechtfertigt ist, nur anlassbezogen die Budgets der Verfassten Studierendenschaft zu erheben. Anlässlich der Großen Anfrage wurde eine Erhebung unter den Verfassten Studierendenschaften durchgeführt. Zum Wintersemester 2014/2015 hat die Mehrheit der Verfassten Studierendenschaften Beiträge erhoben. Eine vollständige Übersicht liegt noch nicht vor. 11. An welchen Hochschulstandorten wurden von den Verfassten Studierendenschaften Haushaltsreferenten eingestellt (mit Angabe des Beschäftigungsumfangs und -verhältnisses sowie der jeweiligen Qualifikation)? Das Wissenschaftsministerium geht davon aus, dass in diesem Zusammenhang mit „Haushaltsreferenten“ die gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten für den Haushalt gemeint sind. Die Finanz- bzw. Haushaltsreferenten der Verfassten Studierendenschaften befinden sich, ebenso wie die Referenten für andere Themenbereiche (z. B. Umwelt, Soziales, Kultur etc.) nicht in einem Beschäftigungsverhältnis. Im Universitätsbereich verfügen die Verfassten Studierendenschaften bis auf einen Fall, in dem die Einstellung noch aussteht, über einen Beauftragten für den Haushalt. Von den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften liegen lediglich neun Rückmeldungen vor; sechs Verfasste Studierendenschaften verfügen über einen Beauftragten für den Haushalt. Die drei Pädagogischen Hochschulen, die geantwortet haben, verfügen über einen Beauftragten für den Haushalt. Eine Besonderheit stellen aufgrund ihrer Größe die Musik- und Kunsthochschulen dar, hier sind praktikable Lösungen in Arbeit. Ist kein Beauftragter für den Haushalt bestellt, so ist dies nach § 9 der Landeshaushaltsordnung die Leiterin bzw. der Leiter der Dienststelle, also die oder der Vorsitzende des Exekutivorgans der Verfassten Studierendenschaft. Die Erhebung unter den Verfassten Studierendenschaften hat zudem als Ergebnis, dass die Beauftragten über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation verfügen (Befähigung für den gehobenen Dienst oder in vergleichbarer Weise nachgewiesene Fachkenntnisse im Haushaltsrecht). In der Regel sind sie in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte eingestellt. Zwei Hochschulen haben eine volle Referentenstelle eingerichtet. Diesen wurden neben der Aufgabe des Beauftragten für den Haushalt weitere Tätigkeiten für die Verfasste Studierendenschaft übertragen. In drei Fällen konnte noch keine adäquate Besetzung der Stellen gefunden werden. 12. Sind ihr Missstände bei der Verwendung der selbstverwalteten Gelder bekannt ? Dem Wissenschaftsministerium sind keine Missstände bekannt. Im Falle von Missständen, wäre es im Sinne der dezentralen Budgetverantwortung und der 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 Rechtsaufsicht der Hochschulen zuvorderst Aufgabe der Verantwortlichen vor Ort, diese zu beheben. 13. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht, dass seitens der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg der von ihr bislang nicht angegangene Wunsch besteht , dass die Arbeit der Funktionsträger der Verfassten Studierendenschaften durch ein regelmäßiges Angebot an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere im Bereich des Haushaltswesens von Landesseite unterstützt wird (mit Angabe, bis wann sie ggf. ein entsprechendes Angebot plant)? Es wird auf Ziffer 2 verwiesen. Bereits am 24. Oktober 2014 fand eine entsprechende Schulung für Vertreterinnen und Vertreter der Verfassten Studierendenschaften statt; Schwerpunkt der Schulung bildeten haushaltsrechtliche Fragestellungen. Das Wissenschaftsminis - terium wird in regelmäßigen Abständen zu weiteren Workshops einladen. Ein eigenes Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen stünde jedoch in Konkurrenz zu einem bestehenden und gut angenommenen Weiterbildungsangebot der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Kehl sowie Angeboten der VWA und ist aus diesem Grund nicht erforderlich. 14. In welcher Höhe werden an den einzelnen Hochschulstandorten für welche Tätigkeiten aus dem Budget der Verfassten Studierendenschaften Aufwandsentschädigungen gewährt (mit Angabe, wieviel Prozent der Einnahmen der Verfassten Studierendenschaften in diese Aufwandsentschädigungen fließen)? Soweit die Rückmeldungen der Verfassten Studierendenschaften vorliegen, lassen diese den Schluss zu, dass sie zurückhaltend und verantwortungsbewusst mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen und Aufwandsentschädigungen für das Engagement in der Verfassten Studierendenschaft ausnahmslos in einem angemessenen Rahmen gewähren. Durchweg liegen die Ausgaben für diese Tätigkeiten im einstelligen Prozentbereich der Einnahmen. Soweit die Verfassten Studierendenschaften geantwortet haben, liegen die Aufwandsentschädigungen in einem Rahmen zwischen 600 und 3.600 EUR pro Jahr. In Einzelfällen gab es Nennungen im 5-stelligen Bereich. Hier scheinen allerdings Summenbildungen vorzuliegen, die noch einer Überprüfung bedürfen. An einzelnen Hochschulen arbeiten die Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft ehrenamtlich und erhalten keine Aufwands - pauschalen. Das Wissenschaftsministerium hat gegenüber den Verfassten Studierendenschaften den BAföG-Höchstsatz als Referenzrahmen empfohlen. 15. In welchem Umfang und zu welchem Zweck wurden an den einzelnen Hochschulstandorten Dauerstellen zur Verwaltung der Verfassten Studierendenschaften geschaffen? 13 Verfasste Studierendenschaften haben angegeben, Personal eingestellt zu haben . Die dem Wissenschaftsministerium vorliegenden Antworten lassen den Schluss zu, dass bislang überwiegend Teilzeitstellen für Verwaltungs- und Assis - tenzaufgaben geschaffen worden sind. In Abhängigkeit von der Größe der Hochschule wurden auch Vollzeitstellen eingerichtet. Soweit dem Wissenschaftsminis - terium Eingruppierungen genannt worden sind, bewegen sich diese zwischen E6 und E10 TVL. In einem Fall gibt eine Verfasste Studierendenschaft an, Verwaltungsleistungen bei der Hochschule „einzukaufen“. 16. Wie viele bzw. welche Referate der Verfassten Studierendenschaften wurden an welchen Universitäten bzw. Hochschulen mit welchen Aufgaben eingerichtet (mit Angabe der jeweiligen Bezeichnungen der eingerichteten Referate)? Die Abfrage des Wissenschaftsministeriums hat ergeben, dass die Verfassten Studierendenschaften vielfältige Referate vorweisen können. Tendenziell ist die Anzahl der Referate an den Universitäten höher als an den anderen Hochschulen des Landes. Generalisierend kann festgestellt werden, dass die Verfassten Studierendenschaften in aller Regel zumindest für die Bereiche Finanzen, Hochschulpoli- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 14 tik, Gleichstellung oder Öffentlichkeitsarbeit Referate eingerichtet haben. Dar - über hinaus gibt es Referate für Kultur, Soziales, internationale Studierende, Lehramtsstudiengänge oder Nachhaltigkeit. Lediglich ein Studierendenrat lehnt die Einrichtung von Referaten ab. 17. Sind ihr Fälle bekannt, in denen Verfasste Studierendenschaften das politische Mandat über den zulässigen gesetzlichen Rahmen hinaus ausgeübt haben (falls ja, mit Angabe der ihr bekannten Fälle)? Dem Wissenschaftsministerium ist lediglich ein Fall bekannt, an dem die Hochschule die Auffassung vertritt, das politische Mandat sei über den zulässigen gesetzlichen Rahmen hinaus ausgeübt worden. Die dem Wissenschaftsministerium vorliegenden Informationen sind nicht ausreichend, um in diesem Fall zum jetzigen Zeitpunkt eine eigene Einschätzung abgeben zu können. Im Übrigen geht das Wissenschaftsministerium davon aus, dass die Hochschule diesen Fall im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht eigenverantwortlich klärt. 18. Inwieweit sind in diesen Fällen und darüber hinaus die Hochschulleitungen in ihrer Funktion als Rechtsaufsicht über die Verfassten Studierendenschaften tätig geworden? An einer Hochschule wurde die Beitragsordnung im Rahmen der Rechtsaufsicht (Ersatzvornahme) für die Verfasste Studierendenschaft erlassen. Diese Maß - nahme war ausdrücklich mit der Verfassten Studierendenschaft abgestimmt. Im Übrigen erfolgten Maßnahmen der Rechtsaufsicht nur in Einzelfällen und nur im Rahmen des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens von Satzungen und insbesondere bei Haushalts- bzw. Wirtschaftsplänen, z. T. wegen formaler Mängel. Der Genehmigungsvorbehalt ermöglicht eine proaktive Kontrolle durch die Hochschule . Die Hochschulen sind bemüht, ein rechtsaufsichtliches Einschreiten über den Weg der Beratung im Vorfeld zu vermeiden. 19. Wie steht sie der Möglichkeit gegenüber, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als übergeordneter Instanz die Rechtsaufsicht zu übertragen ? Nach Auffassung der Landesregierung ist die Rechtsaufsicht über die Verfasste Studierendenschaft bei den Hochschulen an der richtigen Stelle angesiedelt. Als Gliedkörperschaft der Hochschule steht die Verfasste Studierendenschaft in der Trägerschaft der Hochschule und unterliegt Bindungen an ihre Hochschule insoweit , als diese im Gesetz vorgesehen sind. Der Gesetzgeber hat der Hochschule somit aus gutem Grund die Rechtsaufsicht übertragen. 20. Welche Studierendengruppen sind an den jeweiligen Hochschulstandorten engagiert (mit Angabe, welche dieser Hochschulgruppen an den einzelnen Hochschulstandorten auch in der Verfassten Studierendenschaft mitwirken)? 21. An welchen Hochschulstandorten gibt es mit welchen Aufgaben neben der Verfassten Studierendenschaft noch Studierendenvertretungen mit Vereinsstatus (mit Angabe, wie sich das Zusammenwirken mit der Verfassten Studierendenschaft gestaltet und wie sie diese Doppelstrukturen bewertet)? An den einzelnen Hochschulstandorten gibt es eine überaus große Zahl und Vielfalt von Studierendengruppen. Diese Vielfalt ist traditionell und vor allem auch ein Hinweis auf die Differenziertheit und Diversität der Studierendenschaft. Der Organisationsgrad der Studierenden- bzw. Hochschulgruppen ist sehr unterschiedlich , weswegen allein schon aus diesem Grund keine vollständige landesweite Übersicht möglich ist. Zum Teil haben die Gruppen Vereinsstatus. Sie verfolgen politische, kulturelle, soziale, ökologische, wirtschaftliche, konfessionelle oder sportliche Ziele und pflegen darüber hinaus regionale, überregionale oder internationale Studierendenbeziehungen. Sie verstehen ihr Wirken im Sinne der Studierenden, verfolgen aber durchaus auch partikulare Interessen. Einzelne Stu- 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6449 dierendengruppen und Studierendenvereine können auf eine jahrzehntelange Tradition zurückblicken. Nur ein kleiner Teil der Gruppen und Vereine wirkt in der Verfassten Studierendenschaft mit oder arbeitet mit ihr zusammen, da sie eigenständig Aufgabenbe - reiche betreuen und unabhängig von der Verfassten Studierendenschaft tätig sind. In aller Regel sind die politischen oder parteipolitischen Gruppen in der Verfassten Studierendenschaft aktiv, zum Teil aber auch Gruppierungen, die über parteiliche Grenzen hinweg zusammengesetzt sind. Dem Wissenschaftsministerium ist bekannt, dass in Einzelfällen Vereine u. a. von Studierenden gegründet worden sind. Diese haben in der Vergangenheit Aufgaben übernommen, die nun das Gesetz der Verfassten Studierendenschaft übertragen hat. Wo dies der Fall ist, gibt es nach Kenntnis des Wissenschaftsministeriums Gespräche mit dem Ziel, dass künftig die Verfasste Studierendenschaft die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben umsetzt. Doppelstrukturen liegen nicht vor. Soweit es sich um privat motivierte Vereinsgründungen handelt, sind diese staatlicherseits nicht zu bewerten. 22. Wie bewertet sie nach nunmehr zweieinhalb Jahren zurückblickend und bilanzierend die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in BadenWürttemberg ? Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 27. Juni 2012 die Wiedereinführung der im Jahr 1977 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft trat am 14. Juli 2012 in Kraft. Demokratisch gewählte Vertretungen können sich seitdem wieder auf gesetz - licher Grundlage für die Belange der Studierenden an den Hochschulen einsetzen. Die Studierenden im Land erhalten damit eine starke Stimme in den Hochschulen – wie dies in allen Ländern außer Bayern – der Fall ist. Die Landesregierung beurteilt die Einführung der Verfassten Studierendenschaft positiv: Sie ist das zentrale Element, um die Mitwirkungsmöglichkeiten der Studierenden spürbar zu erweitern. Sie werden innerhalb der Hochschule als eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts sprech- und handlungsfähig. Ihre Angelegenheiten verwaltet sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Einnahmen aus Beiträgen sichern ein wirtschaftliches Fundament. Dadurch ist gewährleistet , dass die Verfassten Studierendenschaften in Zukunft die für sie vorgesehenen Aufgaben übernehmen und zu einem wichtigen Bestandteil der Hochschullandschaft werden. Die Organe der Studierendenschaft haben das Recht, im Rahmen ihrer Aufgaben Anträge an die Kollegialorgane der Hochschule zu stellen, die sich mit diesen Anträgen befassen müssen; zudem ist es nach Maßgabe der Organisationssatzung Vertretern der Verfassten Studierendenschaft möglich, an den Sitzungen von Senat und Fakultätsrat mit beratender Stimme teilzunehmen. Mit der Einführung der landesweiten Vertretung der Studierendenschaften hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, auf Landesebene die Interessen der Studierenden zu bündeln und wirksam zu vertreten. 23. Plant sie zukünftig Änderungen bestehender Regelungen hinsichtlich der Mitbestimmung Studierender? Die Landesregierung plant derzeit keine Änderungen gesetzlicher Regelungen. Zu gegebener Zeit wird sie gemeinsam mit der Verfassten Studierendenschaft und den Hochschulen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen evaluieren und gegebenenfalls nachjustieren. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice