Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6458 05. 02. 2015 1Eingegangen: 05. 02. 2015 / Ausgegeben: 13. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie der Ausrichtung der Bundesgartenschau 2019 in Baden-Württemberg für die Stadt Heilbronn, die Region Hohenlohe-Franken und das gesamte Bundesland bei? 2. Welche derzeit bestehenden Förderprogramme hinsichtlich einer Unterstützung der ausrichtenden Stadt Heilbronn existieren derzeit seitens des Landes, u. a. in Bezug auf nachhaltige Infrastruktur und städtebauliche Maßnahmen im Vorfeld der BUGA 2019? 3. Welche landeseigenen Förderprogramme kommen in welcher Höhe in Heilbronn konkret zur Anwendung? 4. Plant sie überdies, bis zum Jahr 2019 weitere landeseigene Förderprogramme für die Ausrichtung der BUGA bzw. entsprechender Großereignisse aufzulegen? 5. Wenn ja, in welcher Form und in welchem finanziellen Rahmen? 6. Welche Erkenntnisse liegen ihr über Art und Umfang von derartigen Förderprogrammen aus anderen Bundesländern vor? 7. Welche einschlägigen Förderprogramme existieren nach ihrer Kenntnis darüber hinaus seitens des Bundes und der Europäischen Union in Bezug auf die BUGA 2019 in Heilbronn? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Fördermittel und Unterstützungsprogramme für die Bundesgartenschau (BUGA) 2019 in Heilbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6458 2 8. Inwiefern wird sie konkret ihren politischen Einfluss auf Bundes- und Europa - ebene geltend machen, um bei den dortigen Institutionen zu gewährleisten, dass eine möglichst breite Dichte an derartigen Fördermöglichkeiten für die Ausrichter der BUGA 2019 existiert? 9. Welche Erkenntnisse liegen ihr über das Ausmaß und den Umfang der finanziellen Unterstützung durch landeseigene Förderprogramme der jeweils ausrichtenden Bundesländer bei den vergangenen drei Bundesgartenschauen vor? 05. 02. 2015 Dr. Bullinger FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Februar 2015 Nr. Z(24)-0141.5/497F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie der Ausrichtung der Bundesgartenschau 2019 in Baden-Württemberg für die Stadt Heilbronn, die Region Hohenlohe-Franken und das gesamte Bundesland bei? Zu 1.: Die Bundesgartenschau im Jahr 2019 hat im Hinblick auf die Entwicklung Heilbronns herausragende Bedeutung. Erklärtes Ziel der Stadt ist es, mit dem Stadtquartier Neckarbogen auf ehemaligen Flächen der Deutschen Bahn eine ökologische Modellsiedlung zu schaffen. Vorhaben wie die Entwicklung eines Null-Emissions-Stadtteiles, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs oder die Verbindung von Wohnen und Gewerbe untermauern dies. Die besondere Qualität des Neckarbogens besteht darüber hinaus in der Schaffung neuer, attraktiver Grünflächen zum Leben, Wohnen und Arbeiten. Die BUGA Heilbronn kann damit auch zu einem Aushängeschild für Baden-Württemberg in puncto innovative, zukunftsweisende Stadtentwicklung werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass die BUGA einen nachhaltigen Gewinn für die Stadt Heilbronn und die Region Hohenlohe-Franken sowie wegen ihrer überregionalen Bedeutung auch für das ganze Land darstellen wird. Im Jahr 2019 wird Heilbronn als attraktives Tourismusziel von Menschen aus ganz Deutschland und darüber hinaus besucht werden. 2. Welche derzeit bestehenden Förderprogramme hinsichtlich einer Unterstützung der ausrichtenden Stadt Heilbronn existieren derzeit seitens des Landes, u. a. in Bezug auf nachhaltige Infrastruktur und städtebauliche Maßnahmen im Vorfeld der BUGA 2019? 3. Welche landeseigene Förderprogramme kommen in welcher Höhe in Heilbronn konkret zur Anwendung? Zu 2. und 3.: Da das Projekt auch finanziell eine große Herausforderung für die Stadt Heilbronn darstellt, unterstützt das Land Baden-Württemberg die Investitionskosten 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6458 im Rahmen verschiedener bestehender Förderprogramme. Darüber hinaus werden Mittel außerhalb von bestehenden Programmen zur Verfügung gestellt. Hierzu zählt eine Zuwendung aus dem sogenannten Sondertopf BUGA Heilbronn . Diese wird in Anlehnung an das Landesprogramm „Natur in Stadt und Land“ (Förderung von Landesgartenschauen und Grünprojekten) gewährt und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg (MFW) wird die bauliche Umnutzung und Neuordnung der Bahnkonversion seit dem Jahr 2004 mit Bundes- und Landesfinanzhilfen im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt. Während der Neuordnung soll im Jahr 2019 auf diesem Areal die Bundesgartenschau durchgeführt werden. Von 2004 bis 2011 wurden bereits Städtebauförderungsmittel in Höhe von rund 5,2 Mio. Euro für die Stadtumbaumaßnahme gewährt. Für die Jahre 2012 bis 2019 wurden der Stadt Heilbronn Städtebauförderungsmittel in Höhe von 20,3 Mio. Euro zugesagt, davon sind 8,4 Mio. Euro bereits bewilligt. Weitere 11,9 Mio. Euro werden in den kommenden Jahren bewilligt, davon im Jahr 2015 wiederum ein namhafter Betrag. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur BadenWürttemberg (MVI) handelt es sich grundsätzlich um die Programme nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Für die Bundesgartenschau in Heilbronn stehen dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur darüber hinaus einmalig Mittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) für die Förderung von kommunalen Verkehrswegen zur Verfügung. Im Förderprogramm des MVI zur Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) sind bisher im Zusammenhang mit der BUGA 2019 stehende Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 0,87 Mio. Euro enthalten. Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der aktuell laufenden Programmfortschreibung für das Jahr 2015 aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber fällt voraussichtlich im März 2015. Die Förderung der Stadt Heilbronn im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau im Jahr 2019 ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt: Förderung max. Förderbetrag in Mio. € Zuständigkeit Bemerkungen Sondertopf BUGA Heilbronn 2019 21 MLR Gestaltung von Grün- und Freiflächen, Förderung in Anlehnung an das Landesprogramm „Natur in Stadt und Land“ Städtebauförderung 20,3 MFW In den Jahren 2012 bis 2019 für die städtebauliche Umnutzung und Neuordnung der ehemaligen Bahnflächen Kommunaler Investitionsfonds 10 MVI Förderung von kommunalen Verkehrswegen im Zusammenhang mit der BUGA Landesgemeindeverkehrsfinanzie - rungsgesetz (LGVFG) 3 MVI Förderung kommunaler Verkehrswege Landesgemeindeverkehrsfinanzie - rungsgesetz (LGVFG) ca. 0,9 weitere Programmaufnahme in Vorbereitung MVI Förderung kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6458 4 4. Plant sie überdies, bis zum Jahr 2019 weitere landeseigene Förderprogramme für die Ausrichtung der BUGA bzw. entsprechender Großereignisse aufzulegen? 5. Wenn ja, in welcher Form und in welchem finanziellen Rahmen? Zu 4. und 5.: In Bezug auf die BUGA Heilbronn ist es nicht geplant, weitere landeseigene Förderprogramme aufzulegen. Ein entsprechendes Großereignis stellt die Bundesgartenschau Mannheim dar, die im Jahr 2023 stattfinden wird. Zu diesem Projekt muss der finanzielle Rahmen noch konkretisiert werden, sodass derzeit keine Aussage zu einer eventuellen finanziellen Unterstützung seitens des Landes gemacht werden kann. 6. Welche Erkenntnisse liegen ihr über Art und Umfang von derartigen Förderprogrammen aus anderen Bundesländern vor? Zu 6.: Im Hinblick auf Förderprogramme, die in anderen Bundesländern zur Anwendung kommen, wird auf Ziffer 9 verwiesen. 7. Welche einschlägigen Förderprogramme existieren nach ihrer Kenntnis darüber hinaus seitens des Bundes und der Europäischen Union in Bezug auf die BUGA 2019 in Heilbronn? Zu 7.: Im Rahmen von baden-württembergischen Gartenschauen wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen Teilprojekte aus Förderprogrammen der Europäischen Union oder des Bundes, wie etwa dem Interreg-Programm oder dem Denkmalschutz -Förderprogramm des Bundes, unterstützt. Entsprechende Programme sind nach Kenntnis der Landesregierung im Falle der BUGA Heilbronn nicht relevant. 8. Inwiefern wird sie konkret ihren politischen Einfluss auf Bundes- und Europa - ebene geltend machen, um bei den dortigen Institutionen zu gewährleisten, dass eine möglichst breite Dichte an derartigen Fördermöglichkeiten für die Ausrichter der BUGA 2019 existiert? Zu 8.: Voraussetzung hierfür wären spezifische Antragstellungen seitens der Stadt Heilbronn selbst. Grundsätzlich ist das Land gerne bereit, die Akquisition entsprechender Fördermittel zu unterstützen. 9. Welche Erkenntnisse liegen ihr über das Ausmaß und den Umfang der finanziellen Unterstützung durch landeseigene Förderprogramme der jeweils ausrichtenden Bundesländer bei den vergangenen drei Bundesgartenschauen vor? Zu 9.: Bundesgartenschauen werden i. d. R. in zweijährigem Turnus durchgeführt. Im Jahr 2013 hat die Stadt Hamburg alternativ eine internationale Gartenschau (igs hamburg 2013) ausgerichtet. Im Jahr 2011 fand eine Bundesgartenschau in Koblenz sowie im Jahr 2009 in Schwerin statt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6458 Gemäß Information der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH hat die igs hamburg 2013 gmbh von der Freien und Hansestadt Hamburg ca. 82 Mio. Euro an Zuschüssen für Investitionen erhalten. Die BUGA Koblenz 2011 wurde durch das Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 49 Mio. Euro gefördert. Das Land Mecklenburg -Vorpommern förderte die direkten BUGA-Investitionsmaßnahmen mit ca. 28 Mio. Euro (dabei handelte es sich aber nicht um reine Landesmittel). Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice