Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6468 09. 02. 2015 1Eingegangen: 09. 02. 2015 / Ausgegeben: 16. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg im Jahr 2014 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? 2. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche in Pforzheim und im Enzkreis im Jahr 2014 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? 3. Wie hoch ist nach aktuellem Stand die Aufklärungsrate von Wohnungseinbrüchen in Baden-Württemberg allgemein und speziell in Pforzheim und im Enzkreis? 4. Welche Maßnahmen ergreift sie konkret, beispielsweise durch eine verschärfte Gesetzgebung, gegen Wohnungseinbrüche und für die Verbesserung der Sicher - heit der Bürger? 5. Wie gestaltet sich das Verhältnis von deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen und wie bewertet sie dieses? 6. Welche Möglichkeiten sieht sie auf Seiten der Gemeinden und Bürger selbst, um sich gegen Wohnungseinbrüche zu sichern? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Maßnahmen gegen die steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6468 2 7. Welche Erfolgschancen räumt sie Eigeninitiativen wie Bürgerwehren zu und welche Beispiele sind ihr hierzu bekannt? 8. Wie belegt sie anhand konkreter Beispiele, dass die Polizeireform tatsächlich zur von ihr propagierten höheren Polizeipräsenz auf den Straßen geführt hat? 06. 02. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. März 2015 Nr. 3-1212.1/81/1 beantwortet das Innenminis - terium im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg im Jahr 2014 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? 2. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche in Pforzheim und im Enzkreis im Jahr 2014 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? 3. Wie hoch ist nach aktuellem Stand die Aufklärungsrate von Wohnungseinbrüchen in Baden-Württemberg allgemein und speziell in Pforzheim und im Enzkreis? Zu 1. bis 3.: Die Entwicklung der in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registrierten Fallzahlen sowie die deliktsspezifische Aufklärungsquote (AQ), differenziert nach Baden-Württemberg, der Stadt Pforzheim und dem Enzkreis, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: 4. Welche Maßnahmen ergreift sie konkret, beispielsweise durch eine verschärfte Gesetzgebung, gegen Wohnungseinbrüche und für die Verbesserung der Sicher - heit der Bürger? Zu 4.: Mit Blick auf die landesweiten polizeilichen Maßnahmen wird auf die Ausführungen des Innenministeriums zur Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU – Zunahme von Wohnungseinbrüchen in Baden-Württemberg (Drucksache 15/5449, zu den Fragen 8 bis 10) verwiesen. Speziell beim Polizeipräsidium Karlsruhe wurde zur Optimierung aller deliktsspezifischen Maßnahmen eine „Besondere Aufbauorganisation Eigentum“ (BAO Eigentum) eingerichtet. Hierdurch wurden die mit dem Phänomenbereich Wohnungseinbruchdiebstahl befassten Organisationseinheiten der allgemeinen AufGemeindename Daten 2010 2011 2012 2013 2014 Baden-Württemberg erfasste Fälle 7.844 8.192 8.572 11.295 13.483 AQ in % 16,0 16,4 12,7 10,9 14,0 Stadt Pforzheim erfasste Fälle 113 106 168 316 403 AQ in % 14,2 22,6 10,1 7,6 12,4 Enzkreis erfasste Fälle 107 156 240 342 347 AQ in % 8,4 7,1 12,1 4,1 11,2 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6468 bauorganisation noch enger vernetzt, wodurch präsidiumsweit besonders die Intensivierung des aktuellen Informations- und Erkenntnisaustauschs erreicht wurde . Auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse und der jeweiligen täglichen Lageentwicklung werden mit einem erhöhten Kräfteansatz, teilweise mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei, an erkannten geografischen Brennpunkten gezielte Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus erfolgen lageorientierte verdeckte Aufklärungsmaßnahmen. Nicht zuletzt führte auch die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu weiteren Sensibilisierungen der Bevölkerung und in der Folge zu einem spürbar erhöhten Hinweisaufkommen. Mit Blick auf rechtliche Änderungen droht bereits das geltende Recht für Wohnungseinbruchdiebstähle empfindliche Strafen an. Durch das am 1. April 1998 in Kraft getretene 6. Strafrechtsreformgesetz wurde der bis dahin lediglich als Regelbeispiel für den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 StGB) ausgestaltete Wohnungseinbruchdiebstahl zu einem Qualifikations - tatbestand aufgestuft. Seither wird er in § 244 StGB – genauso wie Diebstahl mit Waffen und Bandendiebstahl – mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Wird der Wohnungseinbruchdiebstahl vom Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begangen, sieht das Gesetz Freiheits - strafe von einem bis zu zehn Jahren vor (§ 244 a StGB). Im Jahr 2011 hat der Bundesgesetzgeber in § 244 Absatz 3 StGB die Möglichkeit geschaffen, minder schwere Fälle innerhalb des abgemilderten Strafrahmens von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden. Dem ist Baden-Württemberg im Bundesrat letztlich erfolglos entgegengetreten, soweit diese Milderungsmöglichkeit über ihren eigentlichen Anlass hinaus auch den Wohnungseinbruchdiebstahl umfasst. Deshalb wird Baden-Württemberg auch eine aktuelle Bundesratsinitiative Bayerns unterstützen, die darauf abzielt, die gesetzliche Möglichkeit zu beseitigen, einen Wohnungseinbruchdiebstahl als minder schweren Fall aus einem reduzierten Strafrahmen zu ahnden (Bundesratsdrucksache 30/15). Für die Abschreckung potenzieller Täter wichtiger als die abstrakte Strafdrohung ist die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung und Überführung. Um die Möglichkeiten der Überführung von Tätern zu verbessern, sieht die genannte Bundesrats - initiative vor, die Überwachung der Telekommunikation nicht nur beim Verdacht eines Bandendiebstahls zu ermöglichen, sondern auch beim Verdacht eines Wohnungseinbruchdiebstahls . Das ist sinnvoll, weil sich nicht stets von vorneherein der Verdacht ergibt, dass der Wohnungseinbruchdiebstahl von einer Bande begangen worden ist. Deshalb wird Baden-Württemberg auch diesen Vorschlag unterstützen . 5. Wie gestaltet sich das Verhältnis von deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen und wie bewertet sie dieses? Zu 5.: Aussagen zu Tätern bzw. Tätergruppierungen sind im Lichte der Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchdiebstahl von 14 Prozent im Jahr 2014 zu bewerten (Hell-/ Dunkelfeld). Die PKS weist demnach insgesamt 1.258 deliktsspezifische Tatverdächtige1 aus. Dabei handelt es sich um 688 nichtdeutsche und 570 deutsche Tatverdächtige. Die Differenzierung in die am zahlenmäßig stärksten vertretenen Nationalitäten wird nachfolgend dargestellt: _____________________________________ 1 Auswertung unter Berücksichtigung der Tatverdächtigenechtzählung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6468 4 Seit dem Jahr 2007 findet ein recht starker Zuzug von Personen aus Südosteuropa statt, der deutliche Züge einer sogenannten „Armutsmigration“ aufzuweisen scheint. Bislang gewonnene Erkenntnisse sprechen dafür, dass die Entwicklung mitunter auch auf reisende Tätergruppen zurückzuführen ist. Die Einreise erfolgt teilweise nur zur Begehung von Straftaten, wobei die Logistik vor Ort teilweise durch ortsansässige Täter zur Verfügung gestellt wird. Über die Nationalitäten der Tatverdächtigen in Verbindung mit dem in der PKS registrierten Aufenthaltsanlass sind Trends erkennbar, die einen Bezug zur aktuellen Flüchtlingsproblematik haben dürften. Nach wie vor spielt – unabhängig von der Nationalität – auch die sogenannte Beschaffungskriminalität , beispielsweise zur Finanzierung einer Drogenabhängigkeit , als Motiv bei Teilen der Täterschaft eine Rolle. 6. Welche Möglichkeiten sieht sie auf Seiten der Gemeinden und Bürger selbst, um sich gegen Wohnungseinbrüche zu sichern? Zu 6.: Mit Blick auf Möglichkeiten der Prävention wird auf die Ausführungen des Innenministeriums zum Antrag der Fraktion der CDU – Zunahme von Wohnungseinbrüchen in Baden-Württemberg (Drucksache 15/5449, zu Frage 6) verwiesen. Der Versuchsanteil beim Wohnungseinbruchdiebstahl im Jahr 2014 beträgt 42,9 Prozent . Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die entsprechende Sicherungstechnik erfolgreich vor Einbrüchen schützen kann. Die kostenlosen und neutralen Beratungen der Polizei beinhalten insbesondere Verhaltensempfehlungen und Hinweise zum Einbau geeigneter Sicherungstechnik. Dabei haben die Bür gerin - nen und Bürger die Möglichkeit, sich beispielsweise an den Standorten Karls ruhe, Pforzheim und Calw bei speziell ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten über aktuelle Sicherungsmöglichkeiten zu informieren.2 Nationalität Anzahl Tatverdächtiger Deutschland 570 Georgien 134 Rumänien 85 Türkei 59 Italien 45 Serbien 41 Albanien 25 Kosovo 24 Polen 23 Bosnien und Herzegowina 22 Kroatien 19 Litauen 19 Algerien 14 Ungarn 14 Frankreich 12 Russische Föderation 11 Griechenland 11 _____________________________________ 2 Insgesamt existieren bei den Dienststellen 36 solcher Kriminalpolizeilicher Beratungsstellen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6468 7. Welche Erfolgschancen räumt sie Eigeninitiativen wie Bürgerwehren zu und welche Beispiele sind ihr hierzu bekannt? Zu 7.: Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist Aufgabe des Staates, dem hierfür das Gewaltmonopol übertragen wurde. Ein Zusammenschluss von Bürgern, die ersatzweise für hoheitliche Stellen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchführen, ist abzulehnen. Dies entbehrt rechtstaatlicher Grundsätze. Durch das nicht abschätzbare und gegebenenfalls wehrhafte Verhalten von Tätern ist ein potenzielles Aufeinander - treffen von sogenannten Bürgerwehren bei möglicher Verfolgung und Ergreifung tatsächlich nicht ungefährlich. Ferner können sich dadurch möglicherweise nicht verhältnismäßige oder nicht rechtskonforme Verhaltensweisen beim Einschreiten gegen Rechtsbrecher – unabhängig von gegebenenfalls sich ergebenden Notwehrbzw . Notstandsrechten – ergeben. Ungeachtet dessen begrüßt das Innenministerium bürgerschaftliches Engagement wie beispielsweise im Rahmen einer aufmerksamen Nachbarschaft und das konsequente Informieren der zuständigen Polizei bei verdächtigen Wahrnehmungen, notfalls per 110. 8. Wie belegt sie anhand konkreter Beispiele, dass die Polizeireform tatsächlich zur von ihr propagierten höheren Polizeipräsenz auf den Straßen geführt hat? Zu 8.: Ziele der Polizeireform waren insbesondere die Schaffung effizienter Strukturen und leistungsstarker Dienststellen, eine starke operative Basis und das Erreichen einer hohen Präsenz. Wesentliches Ziel der Polizeireform war auch das Erreichen eines personellen Verstärkungspotenzials für die operative Basis zur Optimierung der polizeilichen Grundlagenarbeit und Erhöhung der Präsenz orientiert am Leitprinzip „Mehr Bürgerorientierung “. Die Anzahl der Personalstellen3 (Polizeivollzugsdienst [PVD]) in den operativen Bereichen der regionalen Polizeipräsidien konnte deutlich von rund 18.400 vor der Reform auf über 18.830 Planstellen nach der Reform erhöht werden. Das Verstärkungspotenzial von über 430 Stellen (PVD) in den Personalressourcen der operativen Basis der Direktion Polizeireviere mit den Polizei - revieren, Kriminalpolizeidirektion, Verkehrspolizeidirektion und des Referats Prä - vention ist das Fundament für eine deutlich höhere Polizeipräsenz. Beachtenswert ist darüber hinaus der Wegfall von rund 180 Führungsfunktionen bei der Kriminalpolizei . Diese organisatorische Veränderung bei der Kriminalpolizei führt zwar zu einer Verstärkung der operativen Basis, zieht aber keine messbare Veränderungen in der Personalstellenzahl nach sich. Bei den synoptischen Berechnungen wurde die jeweilige Führungsgruppe der Direktionen mit ihren überwiegenden Stabsaufgaben nicht berücksichtigt. In allen regionalen Polizeipräsidien konnten diese positiven stellenstrukturellen Effekte erzielt und optimierte Bedingungen für eine effektivere und effizientere polizeiliche Basisarbeit für die Bürger geschaffen werden. Den 146 Polizeirevieren, als Garanten unmittelbarer Dienstleistungen gegenüber dem Bürger, ist bei der Betrachtung der personellen Verstärkungspotenziale besondere Bedeutung beizumessen. Als Teilmenge des o. g. gesamten Verstärkungspotenzials der regionalen Polizeipräsidien wurde eine verbindliche Verstärkung um zwei Personalstellen (PVD) pro Polizeirevier als Zielgröße angestrebt. Durch die Polizeistrukturreform wurde dieses Ziel zur Stärkung der operativen Einheiten bei allen Polizeirevieren realisiert. Die Anzahl der Planstellen bei den Polizei - revieren konnte nicht nur um die anvisierten zusätzlichen zwei Planstellen pro _____________________________________ 3 Berechnungsgrundlage Stichtag 1. November 2014 im Vergleich zum 1. Oktober 2012 als Referenzdatum gemäß der Projektplanungsphase. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6468 6 Polizeirevier mit insgesamt 292 Planstellen erhöht werden, sondern tatsächlich um rund 380. Der Zielwert wurde daher um über 85 Planstellen übertroffen. Die personellen Synergieeffekte der Polizeireform führen nachweislich bei allen regionalen Polizeipräsidien mit ihren nachgeordneten Polizeirevieren zu einer personalstrukturellen Verbesserung. Leistungsfähige Stäbe und Führungsgruppen tragen einen wesentlichen Anteil zum polizeilichen Gesamterfolg bei. Diese Organisationsbereiche sind zwingend notwendiger Bestandteil der polizeilichen Organisation. Im Rahmen der Polizeireform wurden zur Verstärkung der operativen Potenziale durch Reduzierung bzw. Begrenzung der Stellenanteile für Leitung, Stab, Querschnitts- und Servicebereiche sowie zur Gewährleistung vergleichbarer Leistungsstärken sogenannte Leitungsquoten definiert. Die Leitungsquote regionale Polizeipräsidien begrenzt die Personalstärken (PVD) in den relevanten Bereichen auf insgesamt 1.489 Personalstellen . Am Stichtag 1. Juli 2014 verwendeten die regionalen Polizeipräsi - dien insgesamt 97 Prozent oder 1.445 Planstellen für diese Bereiche. Mit der vorliegenden Personalstellenverteilung innerhalb der regionalen Polizeipräsidien zeigt sich, dass die diesbezüglich festgelegten Reformziele ebenfalls erreicht wurden. Die Umsetzung der Polizeireform führte landesweit zu positiven strukturellen Veränderungen im Bereich der Aufbauorganisation und der Personalressourcen zur Optimierung der Bürgerorientierung und Polizeipräsenz. Durch die reformbedingte Erhöhung der Personalstellen (insbesondere bei den Polizeirevieren), die Schaffung neuer operativer Einheiten (insbesondere den Kriminaldauerdienst und die Verkehrsunfallaufnahme), hat sich die Schlagkraft der Ermittlungs-, Fahndungs - und Streifendiensteinheiten mit Präsenzpotenzial insgesamt erhöht. Hierdurch ist von einer Intensivierung der operativen Maßnahmen, aber auch der polizeilichen Präsenz der Schutz- und Kriminalpolizei auszugehen. Auf örtliche bzw. regionale Kriminalitätsbrennpunkte kann vor diesem Hintergrund künftig noch schneller und flexibler reagiert werden. Konkret ergibt sich daraus bei dem für die Stadt Pforzheim bzw. den Enzkreis zuständigen Polizeipräsidium Karlsruhe, dass die insgesamt 17 Polizeireviere des Polizeipräsidiums um 49 Planstellen verstärkt werden konnten. Die tatsächliche Anzahl der diesen Polizeirevieren zugeordneten Beamtinnen und Beamten erhöhte sich mit Stand 1. Februar 2015 bislang um 45 zusätzliche Beamtinnen und Beamte 4. Im Rahmen der landesweiten Versetzungstermine 1. März und 1. April 2015 erfährt das Polizeipräsidium Karlsruhe einen weiteren Personalzuwachs von insgesamt 69 Beamtinnen und Beamten. Davon werden künftig 46 Beamtinnen und Beamte in den Streifendiensten der Polizei- bzw. Autobahnpolizeireviere und sechs im Einsatzzug Karlsruhe Dienst verrichten. Darüber hinaus werden dem Polizeipräsidium Karlsruhe nach derzeitigem Sachstand ab dem 1. März 2015 im Rahmen der landesweiten zentralen sog. Revierdienstunterstützung elf zusätzliche Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz zur Verfügung gestellt. Mit Beginn der dunklen Jahreszeit im Herbst 2014 hat das Polizeipräsidium Karlsruhe durch eine spezielle Fußstreifenkonzeption die sichtbare Polizeipräsenz für den Bürger zudem weiter erhöht. Insbesondere in gefährdeten Wohnbereichen wurde speziell durch Fußstreifen eine gezielte Ansprache der dortigen Bewohner durchgeführt. An offensichtlich schlecht gesicherten Gebäuden wurden Kontakt - adressen für eine kostenlose polizeiliche Beratung hinterlassen. Anwesende Bewohner wurden direkt darauf angesprochen. In der Folge war ein merklich stärkeres Hinweisaufkommen bei verdächtigen Wahrnehmungen spürbar. Einige Festnahmeerfolge beruhten auf aufmerksamen Bürgern, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge ohne zu zögern der Polizei meldeten. Als ein konkretes Beispiel, dass die Polizeireform tatsächlich zu einer höheren Polizeipräsenz auf den Straßen geführt hat, wird die Festnahme von zwei Tatverdächtigen nach einem Wohnungseinbruchdiebstahl in Rottweil Anfang Februar 2015 erwähnt. Im konkreten Fall wurde der Einbruch durch einen Nachbarn dem Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidium Tuttlingen gemeldet. Innerhalb _____________________________________ 4 Im Vergleich zur letzten landesweiten Personalstärkeerhebung vor Umsetzung der Polizeireform mit Stichtag 2. August 2012. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6468 kürzester Zeit konnten zwölf Streifen der Schutz- und Kriminalpolizei sowie der Bereitschaftspolizei für Fahndungsmaßnahmen zusammengezogen werden. Letztendlich erfolgte die Festnahme der Tatverdächtigen durch den rund um die Uhr im Einsatz präsenten Kriminaldauerdienst, der sich in dieser Form vor der Polizeireform nicht regulär im Dienst befunden hätte. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice