Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6478 12. 02. 2015 1Eingegangen: 12. 02. 2015 / Ausgegeben: 18. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die derzeitige hausärztliche Versorgung im Alb-Donau-Kreis? 2. Wie hat sich die Zahl der niedergelassenen Hausärzte im Alb-Donau-Kreis in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? 3. Wie beurteilt sie die künftige Entwicklung der hausärztlichen Versorgung im Alb-Donau-Kreis und wo werden sich gegebenenfalls Versorgungslücken ergeben ? 4. Wie viele Praxen mussten aus wirtschaftlichen Gründen oder mangels einer Nachfolge in den Jahren 2009 bis 2014 im Alb-Donau-Kreis geschlossen werden ? 5. Wie verhält sich nach ihrer Kenntnis die Altersstruktur der im Alb-DonauKreis niedergelassenen Hausärzte und wie beurteilt sie diese? 6. Welche Empfehlungen spricht sie Kommunen im ländlichen Raum aus, um Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in einer ländlichen Gemeinde zu gewinnen? 7. Kann sie Möglichkeiten erkennen, in Kooperation mit den Universitäten bzw. den medizinischen Fakultäten Programme zu entwickeln, um junge Menschen dafür zu gewinnen, sich nach einem Medizinstudium mit einer Hausarztpraxis im ländlichen Raum niederzulassen? 10. 02. 2015 Traub CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Traub CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Hausärztliche Versorgung im Alb-Donau-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6478 2 B e g r ü n d u n g Die medizinisch-hausärztliche Versorgung ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge . Insbesondere in ländlichen Regionen, wie dem Alb-Donau-Kreis, besteht schon heute das Problem, dass niedergelassene Ärzte keine Nachfolge mehr finden. In vielen Kommunen droht eine Versorgungslücke, weil es junge Mediziner in die Städte zieht. Es gibt verschiedene Ansätze, wie die Kommunen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg einen Beitrag dazu leisten können, dieser zunehmenden Problematik zu begegnen. Mit dieser Kleinen Anfrage wird die Landesregierung um eine Einschätzung der hausärztlichen Versorgung im Alb-Donau-Kreis gebeten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. März 2015 Nr. 0141.5/15/6478 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die derzeitige hausärztliche Versorgung im Alb-Donau-Kreis? Das derzeitige hausärztliche Versorgungsangebot im Alb-Donau-Kreis ist gut. Gemäß den Regelungsvorschriften für die Bedarfsplanung ist nach Beschlusslage des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 26. Februar 2015 der Mittelbereich Ehingen mit einem Versorgungsgrad von 125,4 % gesperrt und somit eine Zulassungsbeschränkung wegen rechnerischer Überversorgung angeordnet , sodass sich keine weiteren (zusätzlichen) Hausärzte niederlassen dürfen. Der Mittelbereich Blaubeuren/Laichingen weist einen Versorgungsgrad von 105,3 % auf. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) sind derzeit lediglich 1,5 Neuzulassungen in einigen Gemeinden in und um Laichingen auf der Albhochfläche möglich. 2. Wie hat sich die Zahl der niedergelassenen Hausärzte im Alb-Donau-Kreis in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? Entgegen der vermuteten „Landflucht“ sind in den letzten fünfzehn Jahren die Hausarztzahlen im Alb-Donau-Kreis von 116,5 % auf 124,75 % um 7,3 % angestiegen und damit weit mehr als der Bevölkerungszunahme (+ 0,5 %) gefolgt. 3. Wie beurteilt sie die künftige Entwicklung der hausärztlichen Versorgung im Alb-Donau-Kreis und wo werden sich gegebenenfalls Versorgungslücken ergeben ? Nach Angaben der KVBW haben in Baden-Württemberg im letzten Jahr rund 250 Hausarztpraxen die Inhaberin bzw. den Inhaber gewechselt. Allerdings blieb natürlich immer die Spannung, passende Nachfolgerinnen bzw. Nachfolger zu finden, vor allem angesichts der Tatsache, dass immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte in die Selbständigkeit streben. Hier werden sicher auch von Seiten der Landkreise Strategien zu entwickeln sein, um jungen Menschen die Attraktivität einer Region und der Praxistätigkeit näher zu bringen. Die für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung zuständige KVBW stellt die Ausschreibung von Praxen als wichtigstes Mittel dar, um die Versorgung weiterhin sicherzustellen. Begleitend bietet die KVBW persönliche Niederlassungsberatung und eine Praxisbörse im Internet an. In diese sind und 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6478 werden nach Angaben der KVBW auch die Praxen aus dem Alb-Donau-Kreis aufgenommen. Die KVBW weist außerdem darauf hin, dass in den kommenden Jahren bis zu 30 % mehr Ärztinnen und Ärzte als heute ihre Praxistätigkeit beenden werden, ohne dass eine entsprechende Zunahme bei den fertig weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten sichtbar ist. Das bedeutet, dass niederlassungswillige Hausärztinnen und -ärzte deutschlandweit die Auswahl haben, denn die Entscheidung über den Ort einer vertragsärztlichen Tätigkeit trifft die Ärztin bzw. der Arzt als Unternehmerin bzw. Unternehmer selbst. Alle an der Gesundheitsversorgung Beteiligten müssen hier an einem Strang ziehen, um niederlassungswilligen Ärztinnen und Ärzte Perspektiven im Land zu bieten. 4. Wie viele Praxen mussten aus wirtschaftlichen Gründen oder mangels einer Nachfolge in den Jahren 2009 bis 2014 im Alb-Donau-Kreis geschlossen werden ? Nach Angaben der KVBW liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Praxen aus dem Alb-Donau-Kreis aufgrund zu geringer Patientennachfrage oder Honorierung geschlossen werden mussten. Gleiches gelte für den Nachfolger-Mangel. 5. Wie verhält sich nach ihrer Kenntnis die Altersstruktur der im Alb-DonauKreis niedergelassenen Hausärzte und wie beurteilt sie diese? Das Durchschnittsalter der Hausärztinnen und -ärzte liegt mit 55,6 Jahren im AlbDonau -Kreis in etwa im Landesschnitt von 55,4 Jahren. Auch die Verteilung von 26 % bis 50 Jahre und 36 % über 60 Jahre entspricht den Verhältnissen in ganz Baden-Württemberg. 6. Welche Empfehlungen spricht sie Kommunen im ländlichen Raum aus, um Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in einer ländlichen Gemeinde zu gewinnen? Die Kommunen können selbst einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass sich Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Gebieten niederlassen. Besonders die soziale und kulturelle Infrastruktur ist ein wichtiger Faktor bei Niederlassungsentscheidungen junger Ärztinnen und Ärzte: Schulische Angebote, Kinderbetreuung, das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel und das Freizeitangebot einer Gemeinde spielen eine erhebliche Rolle. Die Landesregierung empfiehlt daher insbesondere, die Angebote vor Ort attraktiv zu gestalten, sodass gerade auch junge Ärztinnen und Ärzte sich mit der Angebotsvielfalt vor Ort identifizieren können und somit die Entscheidung der Niederlassung begünstigt wird. 7. Kann sie Möglichkeiten erkennen, in Kooperation mit den Universitäten bzw. den medizinischen Fakultäten Programme zu entwickeln, um junge Menschen dafür zu gewinnen, sich nach einem Medizinstudium mit einer Hausarztpraxis im ländlichen Raum niederzulassen? Die Landesregierung ist sich der ungleichen regionalen Verteilung der Ärztinnen und Ärzte und des Ungleichgewichts zwischen Haus- und Fachärztinnen und -ärzten bewusst. Sie sieht den Bedarf, für die Zukunft mehr Nachwuchs für den Hausarztberuf zu gewinnen. Voraussetzung hierfür ist, dass der ländliche Raum für junge Medizinerinnen und Mediziner attraktiver wird. Dies könnte erreicht werden , wenn die medizinische Versorgung in der Fläche neu organisiert wird. Konkrete Möglichkeiten, in Kooperation mit den Medizinischen Fakultäten Programme zu entwickeln, die junge Medizinerinnen und Mediziner veranlassen könnte, sich als Hausärztin bzw. Hausarzt im ländlichen Raum niederzulassen, werden derzeit nicht gesehen. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice