Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6489 16. 02. 2015 1Eingegangen: 16. 02. 2015 / Ausgegeben: 23. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien und nach welchem Verfahren sucht das Statistische Landesamt Baden-Württemberg Betriebe heraus, die statistische Fragebögen beantworten müssen? 2. Wie viele Betriebe wurden im vergangenen Geschäftsjahr zur Abgabe von Fragebögen zu statistischen Erhebungszwecken durch das Statistische Landesamt aufgefordert? 3. Welche Höhe haben die Bußgelder bzw. Geldstrafen, die bei nicht ordnungsgemäßer oder fristgerechter Beantwortung von Fragebögen des Statistischen Landesamts den Betrieben verhängt werden? 4. Wie hoch ist der Anteil bei den letztjährig befragten Betrieben, die in den vergangenen zehn Jahren zur Beantwortung von Fragebögen seitens des Statistischen Landesamts aufgefordert wurden? 5. Wie hoch ist der Anteil bei den letztjährig befragten Betrieben, die in den vergangenen fünf Jahren zur Beantwortung von Fragebögen seitens des Statistischen Landesamts aufgefordert wurden? 6. Wie hoch ist der Anteil bei den letztjährig befragten Betrieben, die im vor - vergangenen Jahr zur Beantwortung von Fragebögen seitens des Statistischen Landesamts aufgefordert wurden? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Abfragen des Statistischen Landesamts bei Betrieben Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6489 2 7. Wie lange ist die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen in Betrieben zum Zwecke der statistischen Erhebung? 13. 02. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Immer wieder kommt es zu Nachfragen von Seiten baden-württembergischer Betriebe , die die Kriterien nicht nachvollziehen können, nach denen einzelne Betriebe zur Beantwortung und Abgabe von Fragebögen des Statistischen Landesamts aufgefordert werden. Bei vielen Betrieben entsteht der Eindruck, dass sie immer wieder zur Abgabe teilweise sehr aufwändiger Angaben aufgefordert werden und die – zu statistischen Erhebungszwecken ebenfalls gebotene – Fluktuation in der Auswahl sehr gering ist. Angesichts der hohen Strafzahlungen, die bei nicht ordnungsgemäßer Abgabe drohen, stellt dies für einzelne Betriebe einen nicht zu unterschätzenden Sachverhalt dar. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. März 2015 Nr. 5-954/41 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien und nach welchem Verfahren sucht das Statistische Landesamt Baden-Württemberg Betriebe heraus, die statistische Fragebögen beantworten müssen? Zu 1.: Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg führt statistische Abfragen bei Betrieben im Land ausschließlich auf der Grundlage von bundesgesetzlichen Regelungen durch. Welche Kriterien und welche Verfahren bei der Auswahl der Betriebe zugrunde gelegt werden müssen, ist dabei gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach den aktuellen wissenschaftlich-methodischen Erkenntnissen. Überblicksmäßig lassen sich für die Datenerhebung der amtlichen Statistik bei Unternehmen/Betrieben in Deutschland vier Verfahren/Methoden unterscheiden: a) Verwaltungsdatennutzung Bei der Nutzung von Verwaltungsdaten gibt es keine Berichtspflichtigen mehr. Hier werden die Ergebnisse aus administrativen Datenbeständen zusammengeführt , die im Rahmen des Verwaltungshandelns anfallen (z. B. Umsatzsteuer - dateien der Oberfinanzdirektionen, Organschaftsdatei des Bundeszentralamtes für Steuern, Dateien der Bundesagentur für Arbeit, Dateien der Handwerkskammern ). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6489 Dies gilt z. B. für folgende Erhebungen: – Vierteljährliche Handwerksberichterstattung – Jährliche Handwerkszählung – Weinbestand, Rebflächen, Weinerzeugung auf der Grundlage der Weinbaukartei – Halbjährliche Erhebung der Rinderbestände auf der Grundlage des Herkunfts - und Informationssystems Tier (HIT). b) Vollerhebung (eventuell mit Abschneidegrenze) Bei Vollerhebungen (mit Abschneidegrenze – beispielsweise nur Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten) ist von vornherein klar definiert, wer berichtspflichtig ist. Ob die Grenzen überschritten sind, ergibt sich aus den Angaben im Unternehmensregister (URS). Die Angaben im URS kommen von der Finanzverwaltung (steuerbarer Umsatz), der Bundesagentur für Arbeit (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) und aus Erhebungsinformationen. Dies ist z. B. bei folgenden Erhebungen der Fall: – Monatsbericht Produzierendes Gewerbe (alle Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten ) – Monatliche Produktionserhebung (alle Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten ) – Jahresbericht Produzierendes Gewerbe (alle Betriebe mit 20 bis 49 Beschäftigten ) – Jährliche Investitionserhebung Produzierendes Gewerbe (alle Unternehmen bzw. Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) – Jährliche Erhebung Energieverwendung Produzierendes Gewerbe (alle Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) – Monatsbericht Betriebe der Energie- und Wasserversorgung (alle Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) – Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung bei Unternehmen des Baugewerbes (alle Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten) – Vierteljährliche Statistik über den Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe (alle Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten) – Monatsbericht im Bauhauptgewerbe (alle Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten) – Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe (alle Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten) – Vierteljährliche Erhebung im Ausbaugewerbe (alle Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten) – Monatserhebung im Tourismus (alle Beherbergungsstätten und Campingplätze mit mindestens 10 Betten bzw. 10 Stellplätzen) – Erhebung über die Erzeugung von Abfällen (Betriebe mit 50/100 und mehr Beschäftigten) – Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung (Betriebe mit Wassereigengewinnung/Direktableitung oder Fremdbezug größer 10.000 m³ Wasser). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6489 4 c) Mixmodell (Vollerhebung mit Abschneidegrenze plus Verwaltungsdaten) Beim sogenannten Mixmodell werden die großen Betriebe direkt befragt und für die kleineren werden die Angaben aus den Verwaltungsdaten der Ober - finanzdirektionen (Umsätze) und der Bundesagentur für Arbeit (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) genommen. Beispiele sind folgende Erhebungen: – Vierteljährliche Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich (primär befragt werden alle Unternehmen mit mindestens 15 Mio. Euro Jahresumsatz und/oder mindestens 250 Beschäftigten) – Monatliche Kfz-Handelsstatistik (primär befragt werden alle Unternehmen mit mindestens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigten ) – Monatliche Großhandelsstatistik (primär befragt werden alle Unternehmen mit mindestens 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigten ). d) Geschichtete Zufallsstichprobe (eventuell mit Abschneidegrenze) Bei den Zufallsstichproben wird die Grundgesamtheit, aus der die Stichprobe gezogen wird, aus dem URS genommen (jährlicher Gesamtumsatz der „Einheit “ mehr als 17.500 Euro oder mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter). Der Gesetzgeber legt dabei meistens einen durchschnittlichen maximalen Auswahlsatz fest. Um zu einem repräsentativen Ergebnis zu kommen , ist es allerdings stichprobenmethodisch notwendig, sogenannte Schichten zu bilden, die dann jeweils ihren eigenen Auswahlsatz haben. Wie die Schichten gebildet werden und welche Auswahlsätze jeweils zugrunde gelegt werden, ergibt sich aus dem sogenannten Stichprobenplan, der vom Statistischen Bundesamt festgelegt wird. Entscheidend ist dabei, dass die Stichprobenfehler minimiert werden bei Einhaltung des vorgegebenen durchschnittlichen Auswahlsatzes . Im Regelfall haben kleinere Unternehmen oder Betriebe dabei eine niedrigere Auswahlwahrscheinlichkeit als größere. Dieses Verfahren findet z. B. bei folgenden Erhebungen Anwendung: – Jährliche Strukturerhebung im Produzierenden Gewerbe (Grundgesamtheit alle Unternehmen aus dem URS, daraus geschichtete Zufallsstichprobe mit einem Gesamtauswahlsatz von 2,9 %) – Jährliche Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich (Grundgesamtheit alle Unternehmen aus dem URS, daraus geschichtete Zufallsstichprobe mit einem Gesamtauswahlsatz von 15 %) – Jahreserhebung im Kfz- und Einzelhandel (Grundgesamtheit alle Unternehmen aus dem URS, daraus geschichtete Zufallsstichprobe mit einem Gesamtauswahlsatz von 8,5 %) – Monatliche Einzelhandelsstatistik (Grundgesamtheit Unternehmen mit mehr als 250.000 Euro Jahresumsatz, daraus geschichtete Zufallsstichprobe mit einem Gesamtauswahlsatz von 8,5 %) – Jahreserhebung im Gastgewerbe (Grundgesamtheit alle Unternehmen aus dem URS, daraus geschichtete Zufallsstichprobe mit einem Gesamtauswahlsatz von 5 %) – Monatserhebung im Gastgewerbe (Grundgesamtheit Unternehmen mit mehr als 150.000 Euro Jahresumsatz, daraus geschichtete Zufallsstichprobe mit einem Gesamtauswahlsatz von 5 %) – Vierteljährliche Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe und den Dienstleistungen (Grundgesamtheit Betriebe mit 10 bzw. 5 und mehr Arbeitnehmern , daraus Zufallsstichprobe mit einem Auswahlsatz von 7,6 %). 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6489 2. Wie viele Betriebe wurden im vergangenen Geschäftsjahr zur Abgabe von Fragebögen zu statistischen Erhebungszwecken durch das Statistische Landesamt aufgefordert? Zu 2.: Eine Auswertung aus dem statistischen Unternehmensregister Baden-Württemberg (URS) führt zu folgendem Ergebnis: Es gab insgesamt 98.946 Betriebe und Unternehmen in Baden-Württemberg, die im Jahr 2014 für die Berichtsjahre 2013 oder 2014 beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg meldepflichtig waren. Gemessen an allen 690.188 aktiven Betrieben und Unternehmen wurden damit 14,3 Prozent der Betriebe und Unternehmen im Jahr 2014 befragt. 3. Welche Höhe haben die Bußgelder bzw. Geldstrafen, die bei nicht ordnungsgemäßer oder fristgerechter Beantwortung von Fragebögen des Statistischen Landesamts den Betrieben verhängt werden? Zu 3.: Das Statistische Landesamt wendet – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – einen internen Bußgeldkatalog an. Danach bemisst sich die Höhe des Bußgeldes zum einen nach der Periodizität der statistischen Meldungen (monatlich, vierteljährlich , halbjährlich, jährlich, mehrjährlich) und steigert sich zum anderen bei jedem weiteren Bußgeldbescheid bis maximal zur gesetzlichen Höchstsumme von 5.000 Euro. So wird in einem Erstverfahren bei fehlenden oder verspäteten Meldungen ein Bußgeld von 150 Euro verhängt (zzgl. Kosten und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro). 4. Wie hoch ist der Anteil bei den letztjährig befragten Betrieben, die in den vergangenen zehn Jahren zur Beantwortung von Fragebögen seitens des Statistischen Landesamts aufgefordert wurden? 5. Wie hoch ist der Anteil bei den letztjährig befragten Betrieben, die in den vergangenen fünf Jahren zur Beantwortung von Fragebögen seitens des Statistischen Landesamts aufgefordert wurden? 6. Wie hoch ist der Anteil bei den letztjährig befragten Betrieben, die im vorvergangenen Jahr zur Beantwortung von Fragebögen seitens des Statistischen Landesamts aufgefordert wurden? Zu 4. bis 6.: Bei den Fragen 4. bis 6. wird augenscheinlich auf das „rollierende“ Stichprobenverfahren bei der Jahres- und Monatserhebung im Einzelhandel Bezug genommen (denn bei allen anderen Verfahren ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Austausch von berichtspflichtigen Unternehmen nicht vorgesehen). Bei der Stichprobe für die Jahreserhebung im Handel handelt es sich um eine dreifach geschichtete Zufallsstichprobe, d. h. für die Stichprobenziehung werden die im Unternehmensregister enthaltenen Handelsunternehmen sortiert nach a) Ländern, b) innerhalb eines jeden Landes nach Branchengruppen und c) innerhalb jeder Branchengruppe nach maximal fünf Umsatzgrößenklassen. Bei der Sortierung der Gesamtheit der Handelsunternehmen nach den o. g. Schichten ergeben sich nun einerseits Schichten, in denen sich sehr viele ähnliche Unternehmen befinden (sogenannte Repräsentativschichten). Es gibt jedoch auch Schichten in denen wenige und heterogene Unternehmen enthalten sind (sogenannte Totalschichten). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6489 6 Aus jeder Schicht wird nun eine Zufallsstichprobe gezogen. Um eine Stichprobe zu erzeugen, die ein repräsentatives Bild von der Gesamtheit der Unternehmen bietet, variiert der Stichprobenumfang je nachdem, wie viele Unternehmen in einer Schicht enthalten sind und wie homogen bzw. heterogen die Unternehmen dieser Schicht sind. In Schichten mit sehr vielen homogenen Unternehmen ist der Stichprobenumfang niedriger als in Schichten mit wenigen und heterogenen Unternehmen . Aus Schichten mit sehr wenigen heterogenen Unternehmen müssen alle Unternehmen in die Stichprobe aufgenommen werden, diese Schichten werden Totalschichten genannt. Das heißt, der Stichprobenumfang kann in einzelnen Schichten bis zu 100 Prozent betragen. Gemessen an der Gesamtheit der Handels - unternehmen in Deutschland darf der Stichprobenumfang für die Jahreserhebung Handel jedoch nur bei maximal 8,5 Prozent liegen. Seit 2010 wird in der Handelsstatistik ein Verfahren der Stichprobenrotation angewendet . Nach diesem Verfahren wird jedes Jahr ein Sechstel der in der Stichprobe befindlichen Unternehmen der sogenannten Repräsentativschichten ausgetauscht . Die Teilnahmedauer für Unternehmen der Repräsentativschichten an der Jahreserhebung Handel beträgt somit in der Regel sechs Jahre. Die im Handel eingeführte Stichprobenrotation dient der Entlastung der auskunftspflichtigen Unternehmen . Ein jährlicher Austausch des gesamten Berichtskreises ist aus Gründen der Datenqualität nicht möglich. Unternehmen, die einer Totalschicht zugeordnet sind, können im Rahmen der jährlichen Stichprobenrotationen nicht ausgetauscht werden. Auf der Basis der Auswahl zur Jahreserhebung im Handel werden die Unternehmen bestimmt, die für die monatliche Erhebung im Einzelhandel auskunftspflichtig sind. Für die monatliche Erhebung im Einzelhandel werden nur Unternehmen mit mehr als 250.000 Euro Jahresumsatz herangezogen. Die Teilnahmedauer an der monatlichen Erhebung entspricht dann der an der Jahreserhebung. Ein vergleichbares „rollierendes“ Stichprobenverfahren wird, ohne gesetzlich vorgeschrieben zu sein, bei der „Vierteljährlichen Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe und den Dienstleistungen“ durchgeführt. 7. Wie lange ist die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen in Betrieben zum Zwecke der statistischen Erhebung? Zu 7.: Die im Rahmen von Wirtschaftsstatistiken bei Unternehmen und Betrieben zu erhebenden Daten werden regelmäßig bereichsspezifisch so definiert und abgegrenzt , dass diese Angaben weitgehend aus den handels-, steuer- oder sozialver - sicherungsrechtlich vorgeschriebenen Geschäftsaufzeichnungen entnommen werden können. Im Zusammenhang damit ergeben sich Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen im Wesentlichen aus verschiedenen Vorschriften im Bereich des Steuer-, Sozialversicherungs- und Handelsrechts und nicht aufgrund einer Auskunftspflicht zur amtlichen Statistik. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice