Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6493 17. 02. 2015 1Eingegangen: 17. 02. 2015 / Ausgegeben: 20. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie der raschen Beschulung von Kindern und Jugendlichen bei, die als Flüchtlinge nach Baden-Württemberg kommen? 2. Wie hoch ist durchschnittlich der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Schulalter an den Bewohnern der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Karlsruhe, der Bedarfsorientierten Erstaufnahmestelle (BEA), der Notunterkünfte und der Außenstellen (absolut und prozentual)? 3. Wie lang ist deren durchschnittliche Aufenthaltsdauer (unterschieden nach LEA, BEA, Notunterkünften und Außenstellen)? 4. Wie sind die gesetzlichen Regelungen für ihren Schulbesuch (mit Angabe, ab wann die Schulpflicht greift)? 5. Bestehen Unterschiede bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland kommen und solchen, die in Begleitung ihrer Eltern kommen (ggf. mit Angabe der Gründe)? 6. Welche freiwilligen Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche werden von wem in der LEA, BEA, den Notunterkünften und den Außenstellen durchgeführt ? 7. Wie viele Kinder und Jugendliche werden mit diesen Angeboten erreicht? 8. Wer ist für die Bereitstellung der Unterrichtsmaterialien wie beispielsweise Bücher, Papier und Stifte zuständig? Kleine Anfrage der Abg. Katrin Schütz und Bettina Meier-Augenstein CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Beschulung von Kindern und Jugendlichen in der Landes - erstaufnahmestelle (LEA) Karlsruhe, der Bedarfsorientierten Erstaufnahmestelle (BEA), den Notunterkünften und den Außenstellen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6493 2 9. Wie kann die Bildungssituation der Kinder und Jugendlichen in den genannten Einrichtungen weiter verbessert werden? 10. Welche konkreten Maßnahmen plant sie hierzu? 16. 02. 2015 Schütz, Meier-Augenstein CDU B e g r ü n d u n g Unter den Bewohnern der LEA und BEA, der Notunterkünfte sowie der Außenstellen befinden sich zahlreiche Kinder und Jugendliche. Sie rechtzeitig mit Bildungsangeboten in Berührung zu bringen trägt wesentlich zu einer schnellen und gelingenden Integration bei. Daher ist es das Ziel dieser Kleinen Anfrage, die momentane Situation in den genannten Unterbringungsmöglichkeiten zu erfragen und zu erfahren, welche Maßnahmen zu deren weiterer Verbesserung über die zahlreichen bereits bestehenden freiwilligen Angebote hinaus seitens der Landesregierung geplant sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. März 2015 Nr. 2-0141.5/15 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert misst sie der raschen Beschulung von Kindern und Jugendlichen bei, die als Flüchtlinge nach Baden-Württemberg kommen? Zu 1.: Bei Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die hier als Flüchtlinge ankommen, soll so schnell wie möglich ihren Kompetenzen entsprechend darauf hingewirkt werden, dass eine erfolgreiche Beschulung beginnen kann. Die Situation dieser Kinder und Jugendlichen erfordern einen pädagogisch behutsamen Umgang und die Berücksichtigung von physischen und psychischen As - pekten. Bislang wurden bei Kindern und Jugendlichen keine Erhebungen über den Bildungsstand durchgeführt. Bedingt durch die anhaltend hohen Flüchtlingszahlen und den damit verbundenen verstärkten Zugang von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter beabsichtigt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, durch eigenes Personal künftig möglichst bereits im Zuge der Erstauf - nahme diese Daten zu erfassen. So soll durch pädagogisches Personal eine erste bildungsbiografische Erfassung erfolgen, in der festgestellt wird, • ob die Kinder bzw. Jugendlichen in ihrer Herkunftssprache alphabetisiert sind, • sie in ihrem Herkunftsland beschult wurden/wenn ja, wie lange in welcher Schulart, • wie lange aufgrund der Flucht keine Beschulung stattgefunden hat, • welche Sprachen sie sprechen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6493 Außerdem soll spätestens nach der Verteilung in einen Stadt- oder Landkreis eine erste Hinführung und Vorbereitung auf einen rhythmisierten Schulalltag erfolgen, der oft durch die Spezifika von Flüchtlingslagern/Flucht nicht (mehr) bekannt ist. Mit der Verteilung in eine Einrichtung der vorläufigen Unterbringung werden die erfassten Daten dorthin übermittelt, sodass eine gezielte Beschulung schnellstmöglich beginnen kann. Um die verschiedenen bildungsbiografischen Erfahrungen (z. B. Analphabetismus, Abbruch gymnasiales Niveau durch Flucht) berücksichtigen zu können, steht der Schulverwaltung und den Schulen ein Spektrum an Maßnahmen zur Verfügung. 2. Wie hoch ist durchschnittlich der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Schulalter an den Bewohnern der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Karlsruhe, der Bedarfsorientierten Erstaufnahme (BEA), der Notunterkünfte und der Außenstellen (absolut und prozentual)? Zu 2.: Durch die laufenden Zu- und Abgänge verändert sich die tatsächliche Belegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ständig. Zur Beantwortung der Frage wurden als repräsentative Momentaufnahme beispielhaft folgende Belegungszahlen vom 26. Februar 2015 herangezogen. * Berücksichtigt wurden dabei nur registrierte Erstantragsteller im Alter von 6 bis 16 Jahren (Geb. zwischen Feb. 1999 und Feb. 2009). 3. Wie lang ist deren durchschnittliche Aufenthaltsdauer (unterschieden nach LEA, BEA, Notunterkünften und Außenstellen)? Zu 3.: Einer eigens vorgenommenen Auswertung zufolge verbleiben Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter durchschnittlich 26 Tage in einer LEA ein - schließlich ihrer Außenstellen, bevor eine Verlegung in die vorläufige Unterbringung in die Stadt- und Landkreise erfolgt. Für BEA/Notunterkünfte liegen auf Grund der sehr kurzen Belegungs- und Verweildauer keine verwertbaren Ergebnisse vor. 4. Wie sind die gesetzlichen Regelungen für ihren Schulbesuch (mit Angabe, ab wann die Schulpflicht greift)? Zu 4.: Die Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Land BadenWürttemberg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs - oder Arbeitsstätte haben. Zur Klarstellung für die Personengruppe der Standort Personen Davon Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter* Anteil an Gesamtbelegung LEA Karlsruhe (Inkl. Außenstellen und Notunterkünften) 2.609 317 12,1 % LEA Meßstetten 1.134 245 21,6 % BEA Sigmaringen und Mannheim 459 24 5,2 % Summe 4.202 586 13,95 % Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6493 4 Asylsuchenden bestimmt § 72 Absatz 1 Satz 3 des Schulgesetzes ausdrücklich, dass schulpflichtig auch ist, wem aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt in Baden-Württemberg gestattet ist oder wer hier geduldet wird, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur ein Elternteil. Die Schulpflicht beginnt jedoch erst sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland und besteht bis zur Erfüllung einer eventuellen Ausreisepflicht. Unabhängig von der nach sechs Monaten einsetzenden Schulpflicht besteht für diese Kinder und Jugendlichen nach Artikel 11 der Landesverfassung auch bereits zuvor das Recht, eine Schule zu besuchen. 5. Bestehen Unterschiede bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland kommen und solchen, die in Begleitung ihrer Eltern kommen (ggf. mit Angabe der Gründe)? Zu 5.: Unbegleitete Jugendliche werden ebenso wie begleitete Jugendliche im Vorqua - lifizierungsjahr Arbeit/Beruf zum Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) beschult . Teilweise haben die Träger der Jugendhilfe, bei denen die unbegleiteten Flüchtlinge untergebracht sind, das VABO als Privatschule eingerichtet. 6. Welche freiwilligen Bildungsangebote für Kinder und Jugendlichen werden von wem in der LEA, BEA, den Notunterkünften und den Außenstellen durchgeführt? 7. Wie viele Kinder und Jugendliche werden mit diesen Angeboten erreicht? 8. Wer ist für die Bereitstellung der Unterrichtsmaterialien wie beispielsweise Bücher, Papier und Stifte zuständig? Zu 6., 7. und 8.: In den Landeserstaufnahmeeinrichtungen wird eine Kinderbetreuung angeboten, die zwar nicht der Vermittlung von (schulischer) Bildung, jedoch – zumindest auch – der Hinführung und Vorbereitung auf einen rhythmisierten Schulalltag dient. In der LEA Karlsruhe werden regelmäßig rund 80 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 15 Jahren betreut. Für die Kinderbetreuung in der LEA Meßstetten bestehen hinsichtlich der Zahlen noch keine gesicherten Erfahrungen. Systematische schulische Bildungsangebote können in den Erstaufnahmeeinrichtungen wegen der kurzen Aufenthaltsdauer nicht vorgehalten werden. Teilweise bestehen niederschwellige Bildungsangebote durch Ehrenamtliche. 9. Wie kann die Bildungssituation der Kinder und Jugendlichen in den genannten Einrichtungen weiter verbessert werden? 10. Welche konkreten Maßnahmen plant sie hierzu? Zu 9. und 10: Der Schwerpunkt der schulischen Förder- und Bildungsangebote liegt in den Stadtund Landkreisen, wohin Familien mit Kindern bereits nach wenigen Wochen verlegt werden. Bedingt durch die in der Regel nur sehr kurze Aufenthaltsdauer in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind schulische Bildungsangebote dort wenig zielführend. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport beabsichtigt jedoch, wie in der Antwort zu Nr. 1 dargelegt, eigenes pädagogisches Personal in die LEAs zu entsenden , das den Bildungsstatus von möglichst vielen Kindern und Jugendlichen erheben soll. Hier über soll den Kreisen mit der Verlegung ein Bericht übersandt werden und damit auch den Schulämtern vor Ort ermöglicht werden, Fördermaßnahmen ohne zeit liche Verzögerung einzuleiten. Öney Ministerin für Integration << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice