Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6506 23. 02. 2015 1Eingegangen: 23. 02. 2015 / Ausgegeben: 26. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt hat sie emulsions- und ölbehaftete Metallspäne , wie sie beim Einsatz von Kühlschmierstoffen zur mechanischen Bearbeitung von Metallen anfallen, als „gefährlichen Abfall“ gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) eingestuft? 2. Wie begründet sie diesen Schritt angesichts der Tatsache, dass diese Einstufung weit über die Vorgaben der Europäischen Union hinausgeht? 3. Inwiefern weisen die bei der Metallbearbeitung verwendeten Emulsionen tat - sächlich gefährliche Eigenschaften auf? 4. Welche anderen Länder neben Baden-Württemberg haben nach ihrer Kenntnis bisher eine analoge Einstufung vorgenommen? 5. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen hat die oben genannte Einstufung für die Sammlung, Beförderung und Lagerung von emulsionsbehafteten Metallspänen? 6. Welche Konsequenzen hat die oben genannte Einstufung für die Entsorgungsbzw . Verwertungsmöglichkeiten für emulsions- und ölbehaftete Metallspäne insgesamt? 7. Wie bewertet sie den Umstand, dass durch die oben genannte Einstufung ein sinnvolles Recycling der Metallspäne erheblich erschwert wird, weil die meis - ten europäischen Stahlwerke nicht über die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Behandlung und Lagerung von gefährlichem Abfall verfügen? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Recycling von öl- und kühlschmierstoffhaltigen Metallspänen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6506 2 8. In wie vielen Fällen haben die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg als zuständige Behörden bisher Anordnungen gegen Spänebesitzer zur Einstufung der Metallspäne als gefährliche Abfälle erlassen? 9. In wie vielen Fällen haben sich die Spänebesitzer dagegen mit der Erhebung der Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gewehrt? 23. 02. 2015 Glück FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. März 2015 Nr. 25-8973.10/35 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt hat sie emulsions- und ölbehaftete Metallspäne , wie sie beim Einsatz von Kühlschmierstoffen zur mechanischen Bearbeitung von Metallen anfallen, als „gefährlichen Abfall“ gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) eingestuft? Bereits im „Handbuch zum richtigen Umgang mit dem Europäischen Abfallverzeichnis 2001/118/EG“, das im Jahre 2003 durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg in der Reihe „Abfall“ als Heft 73 herausgegeben wurde, wurden Metallspäne bei erhöhten Ölgehalten als gefährlich eingestuft. In Ermangelung eines geeigneten Abfallschlüssels wurden die schmierölbehafteten Späne dem Abfallschlüssel 12 01 18* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) zugeordnet. Der * hinter dem 6-stelligen Abfallschlüssel kennzeichnet den Abfall als gefährlich. Im Jahr 2010 hat der Abfalltechnikausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (ATA) sich mit der Thematik befasst und empfohlen, dass bis zur Einführung eines besser geeigneten „eigenen“ Abfallschlüssels für die mit Kühlschmierstoffen verunreinigten Späne etc. der Abfallschlüssel 12 01 18* „ölhalthaltige Metallschlämme “ verwendet werden soll. Aufgrund von Anfragen aus dem Vollzug und weil das Thema von Bayern erneut in den Abfalltechnikausschuss eingebracht wurde, hat sich das Umweltministe - rium erneut mit der Fragestellung befasst und mit Schreiben vom 3. Juni 2014 mitgeteilt, dass Feil- und Drehspäne in der Regel als gefährlicher Abfall einzustufen sind, wenn der Anteil an Kohlenwasserstoffen den Wert von 0,8 Masseprozent oder das Kühlschmiermittel die Residualsättigung (Beginn des Abtropfens) überschreitet. 2. Wie begründet sie diesen Schritt angesichts der Tatsache, dass diese Einstufung weit über die Vorgaben der Europäischen Union hinausgeht? Die Einstufung von Abfällen hinsichtlich der Eigenschaft gefährlich oder nicht gefährlich ist abhängig vom einzelnen Abfall und orientiert sich an den in Anhang III der EG-Abfall-Rahmenrichtlinie 2008/98/EG angegebenen gefahrenrelevanten Eigenschaften der Abfälle (Kriterien H1 bis H15). Diese liegen dem Verzeichnis des europäischen Abfallkataloges und der AVV zugrunde. Danach handelt es sich bei den gebrauchten Kühlschmierstoffen (Bearbeitungs - emulsionen und -lösungen, sowie Bearbeitungsöle) stets um einen gefährlichen Abfall. Metallfeil- und -drehspäne (ohne Anhaftungen) sind als nicht gefährlich eingestuft. Bei Metallspänen mit Anhaftungen von Kühlschmiermitteln handelt es sich um ein Gemisch, bestehend aus einem gefährlichen Abfall (Abfälle der Abfallschlüssel 12 01 06* bis 12 01 10*, z. B. 12 01 09* halogenfreie Bearbeitungs - 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6506 emulsionen und -lösungen) und einem nicht gefährlichen Abfall. Dieses ist insgesamt als gefährlich einzustufen, wenn von diesem Gemisch Gefahren ausgehen können, z. B. durch ein Austreten des gefährlichen Kühlschmiermittels, oder das Gemisch selbst anhand der H-Kriterien als gefährlich einzustufen ist. Mit den bereits in der Antwort zu Frage 1 genannten Grenzen, ab denen ein Gemisch aus einem flüssigen gefährlichen und einem festen nicht gefährlichen Abfall als gefährlich einzustufen ist, geht Baden-Württemberg nicht über die Vor - gaben der EU hinaus. Auch der ATA der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat empfohlen, die mit Kühlschmierstoffen verunreinigten Späne einem als gefährlich gekennzeichneten Abfallschlüssel zuzuordnen. Gerade für derartige Fälle, für die das Abfallverzeichnis keinen eindeutigen Schlüssel bietet, eröffnet die Abfallverzeichnis-Verordnung in § 3 Abs. 3 Satz 2 die Möglichkeit, den Abfall im Einzelfall als gefährlich einzustufen. Der Abfallschlüssel für Metallfeil- und -drehspäne berücksichtigt nicht, dass an den Spänen Kühlschmiermittel anhaften können. Werden dagegen Bearbeitungsverfahren verwendet , bei denen wie beim Feilen keine oder nur minimale Mengen an Schmiermitteln eingesetzt werden, können die Späne ohne Vorbehandlung als nicht gefährlicher Abfall eingestuft werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen , dass baden-württembergische Unternehmen und Maschinenausstatter füh - rend auf dem Gebiet der Minimalmengenschmierung sind. 3. Inwiefern weisen die bei der Metallbearbeitung verwendeten Emulsionen tat - sächlich gefährliche Eigenschaften auf? In § 3 Abs. 1 der Abfallverzeichnis-Verordnung wird ausgeführt, dass die mit einem (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftgesetzes sind. Von diesen als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten Eigenschaften aufweisen. Das Verzeichnis ist ein gemeinschaftsrechtlich harmonisiertes Abfallverzeichnis, das regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls geändert wird. Soweit der Landesregierung bekannt ist, ist noch kein Abfallbesitzer an die zuständige Behörde herangetreten, um eine abweichende Einstufung der als gefährlich eingestuften Kühlschmiermittel zu erlangen, obwohl § 3 Abs. 3 Satz 1 der Abfallverzeichnis-Verordnung diese Möglichkeit eröffnet. Sollte einem Abfall - erzeuger der Nachweis fehlender Gefährlichkeit einer Emulsion gelingen, stellt auch das Gemisch keinen gefährlichen Abfall dar. 4. Welche anderen Länder neben Baden-Württemberg haben nach ihrer Kenntnis bisher eine analoge Einstufung vorgenommen? Der ATA, in dem alle Bundesländer vertreten sind, hat diese Einstufung bereits im Jahr 2010 empfohlen (vgl. Antwort zu Frage 1). Wie dieser Beschluss von den Ländern umgesetzt wurde, ist im Einzelnen nicht bekannt. Dem Umweltministerium liegen Informationen vor, nach denen auch die Länder Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland das Kriterium „Tropffreiheit“ der Beurteilung zugrunde legen. 5. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen hat die oben genannte Einstufung für die Sammlung, Beförderung und Lagerung von emulsionsbehafteten Metallspänen? Sofern beim Abfallerzeuger Kühlschmierstoffe für die mechanische Oberflächenbehandlung von Metallen eingesetzt werden und keine Vorbehandlung stattfindet, die eine weitestgehende Tropffreiheit gewährleistet, sind die Abfälle (Späne) als gefährlich einzustufen. Wie für jeden anderen gefährlichen Abfall (z. B. Emulsionen und Öle) auch, sind eine Vorabkontrolle (Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis ) und eine Verbleibskontrolle (Begleitschein/Übernahmeschein) im Sinne der Nachweisverordnung durchzuführen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6506 4 Sofern sie nicht Entsorgungsfachbetrieb sind, müssen Beförderer im Besitz einer Erlaubnis zum Befördern von gefährlichen Abfällen sein. Die Lager der Entsorgungswirtschaft müssen für die Lagerung von gefährlichen Abfällen zugelassen sein. 6. Welche Konsequenzen hat die oben genannte Einstufung für die Entsorgungsbzw . Verwertungsmöglichkeiten für emulsions- und ölbehaftete Metallspäne insgesamt? Es sind als Folge der Einstufung keine anderen Entsorgungswege zu beschreiten. Konnten die Abfälle bislang als ungefährlicher Abfall in einer Anlage ordnungsgemäß entsorgt werden, so muss dies für den gleichen Abfall, der jetzt aufgrund der vorhandenen Emulsionen und Öle korrekterweise als gefährlich eingestuft ist, ebenfalls möglich sein. Ggfs. sind die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen noch zu schaffen. 7. Wie bewertet sie den Umstand, dass durch die oben genannte Einstufung ein sinnvolles Recycling der Metallspäne erheblich erschwert wird, weil die meis - ten europäischen Stahlwerke nicht über die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Behandlung und Lagerung von gefährlichem Abfall verfügen? Falls die Stahlwerke keine gefährlichen Abfälle (kühlschmiermittelbehaftete Späne ) annehmen dürfen, kann durch eine Vorbehandlung beim Erzeuger oder beim Sammler das Ziel der weitestgehenden Tropffreiheit erreicht werden, um sodann eine Entsorgung als ungefährlicher Abfall zu ermöglichen. Da die Minimierung des Kühlschmiermitteleinsatzes und die Vermeidung von Kühlschmiermittelverlusten durch die Spanentsorgung von Seiten der Industrie seit langem als wichtige Maßnahme angesehen werden, sieht die Landesregierung in der aktuellen Regelung keine wesentliche Erschwerung der Metallspanregelung. 8. In wie vielen Fällen haben die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg als zuständige Behörden bisher Anordnungen gegen Spänebesitzer zur Einstufung der Metallspäne als gefährliche Abfälle erlassen? 9. In wie vielen Fällen haben sich die Spänebesitzer dagegen mit der Erhebung der Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gewehrt? Nach Kenntnis der Landesregierung wurden bislang gegenüber drei Betrieben von Entsorgungsanlagen schriftliche Anordnungen erlassen. Die drei Entsorgungsanlagen werden von einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Diese hat nach den gegenwärtig vorliegenden Informationen in allen drei Fällen fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Eine Klagebegründung steht noch aus. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice