Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6507 24. 02. 2015 1Eingegangen: 24. 02. 2015 / Ausgegeben: 26. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Abständen werden im Enzkreis bei Kleinwasserkraftanlagen Überprüfungen der vorgeschriebenen Mindestwasserabgaben durchgeführt? 2. Welche Messmethoden werden dabei angewandt? 3. Wann und wie wurde zuletzt die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestwasserabgabe am Wasserkraftwerk T 177 in Neuenbürg überprüft? 4. Wann wurde zuletzt die Funktionalität des Fischpasses am Wasserkraftwerk T 177 in Neuenbürg überprüft? 5. Inwieweit ist angesichts der aktuellen Bemühungen des Kraftwerkbetreibers eine neue wasserrechtliche Erlaubnis geplant, vor Ort eine Gewässerschau durchzuführen ? 6. In welchem Zeitraum soll die Gewässerschau gegebenenfalls erfolgen? 23. 02. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Kleine Wasserkraft im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6507 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. März 2015 Nr. 5-0141.5/480/1 beantwortet das Ministe - rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Abständen werden im Enzkreis bei Kleinwasserkraftanlagen Überprüfungen der vorgeschriebenen Mindestwasserabgaben durchgeführt? Überprüfungen der Mindestwasserabflüsse werden anlassbezogen durchgeführt. Da die technische Ausrüstung zur Durchführung von Durchflussmessungen an größeren Gewässern wie der Enz dem Landratsamt Enzkreis nicht zur Verfügung steht, hat das Landratsamt dem Betreiber der Anlage aufgetragen, fachgerechte Messungen durchführen zu lassen und die Ergebnisse dem Landratsamt bis zum 17. April 2015 vorzulegen. 2. Welche Messmethoden werden dabei angewandt? Grundsätzlich werden als Messmethoden die Geschwindigkeitsmessung mit hydrometrischen Messflügeln oder das Salzverdünnungsverfahren angewandt. 3. Wann und wie wurde zuletzt die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestwasserabgabe am Wasserkraftwerk T 177 in Neuenbürg überprüft? An der Wasserkraftanlage T 177 wurden am 13. November 2014, 28. November 2014 und 15. Januar 2015 Sichtprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus hat am 13. Februar 2015 eine Messung des Mindestwasserabflusses im Rahmen von fischökologischen Untersuchungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe mit dem Salzverdünnungsverfahren stattgefunden. 4. Wann wurde zuletzt die Funktionalität des Fischpasses am Wasserkraftwerk T 177 in Neuenbürg überprüft? Die Funktionalität des Fischpasses wurde im Zuge der unter Nr. 3 genannten Sichtprüfungen der Wasserkraftanlage geprüft. Die Funktionsfähigkeit des bestehenden Fischpasses entspricht nicht dem Stand der Technik. Deshalb ist bei einer Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis davon auszugehen, dass umfangreiche Umbaumaßnahmen an der Durchgängigkeit am Fischpass, beim Fischschutz sowie eine Anpassung der Mindestwasserführung erforderlich sein werden. Die bisherige wasserrechtliche Erlaubnis endet im Mai 2015. 5. Inwieweit ist angesichts der aktuellen Bemühungen des Kraftwerkbetreibers eine neue wasserrechtliche Erlaubnis geplant, vor Ort eine Gewässerschau durchzuführen? Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die betreffende Wasserkraftanlage liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes als untere Wasserbehörde. Die Durchführung einer Gewässerschau nach § 32 Wassergesetz Baden-Württemberg ist Aufgabe des Unterhaltungspflichtigen am Gewässer. Die Enz in Neuenbürg ist Gewässer erster Ordnung und liegt somit in der Unterhaltungspflicht des Landes, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe. Für ein Wasserrechtsverfahren ist eine Gewässerschau nicht unbedingt erforderlich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6507 6. In welchem Zeitraum soll die Gewässerschau gegebenenfalls erfolgen? Nach § 32 Abs. 6 Wassergesetz hat der Träger der Unterhaltungslast das Gewässer regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, zu besichtigen. Ob bis zu der Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis eine Gewässerschau stattfinden wird, ist vom Regierungspräsidium zu entscheiden. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice