Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6508 24. 02. 2015 1Eingegangen: 24. 02. 2015 / Ausgegeben: 26. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ärzte, Hausärzte und Fachärzte praktizieren in Baden-Württemberg? 2. Wie viele Einwohner kommen auf einen Arzt in Baden-Württemberg, wie viele auf einen Hausarzt? 3. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen Jahren entwickelt? 4. Wie sind die Zahlen für die unter Frage 1 bis 3 abgefragten Daten im Schwarzwald -Baar-Kreis? 5. Wie sind die Daten für die unter Frage 1 bis 3 abgefragten Zahlen in der west - lichen und östlichen Hälfte des Schwarzwald-Baar-Kreises? 6. Wie sind die Daten für die unter Frage 1 bis 3 abgefragten Zahlen in den Städten Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart? 7. Wie schätzt sie das Stadt-Land-Gefälle in der ärztlichen Versorgung ein? 8. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen? 9. Welche der unter Frage 8 abgefragten Maßnahmen betreffen den Schwarzwald -Baar-Kreis? Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Ärztliche Versorgung im Schwarzwald-Baar-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6508 2 10. Wie wird der ungleichmäßigen regionalen Verteilung der Ärzte innerhalb des Landkreises Rechnung getragen? 20. 02. 2015 Rombach CDU B e g r ü n d u n g Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ist eine dringende gesellschaftliche und politische Aufgabe. Es besteht hier ein Stadt-LandGefälle . Im Besonderen besteht ein solches Gefälle zwischen der östlichen und westlichen Hälfte des Schwarzwald-Baar-Kreises. Deshalb soll durch diese Kleine Anfrage die Situation der ärztlichen Versorgung mit einem Fokus auf den Schwarzwald-Baar-Kreis abgefragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. März 2015 Nr. 0141.5/15/6508 beantwortet das Ministe - rium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ärzte, Hausärzte und Fachärzte praktizieren in Baden-Württemberg? In Baden-Württemberg nehmen nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit Stand vom 1. Januar 2015 19.821 Ärztinnen bzw. Ärzte und Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil, davon sind 7.081 Hausärztinnen und -ärzte, 3.594 Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten und 9.146 Fachärztinnen bzw. -ärzte. 2. Wie viele Einwohner kommen auf einen Arzt in Baden-Württemberg, wie viele auf einen Hausarzt? Laut der für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Land zuständigen KVBW kommen je 536 Einwohnerinnen und Einwohner im Land auf eine niedergelassene Ärztin bzw. einen niedergelassenen Arzt. 1.501 Einwohnerinnen und Einwohner teilen sich eine Hausärztin bzw. einen Hausarzt. 3. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen Jahren entwickelt? 4. Wie sind die Zahlen für die unter Frage 1 bis 3 abgefragten Daten im Schwarzwald -Baar-Kreis? 6. Wie sind die Daten für die unter Frage 1 bis 3 abgefragten Zahlen in den Städten Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart? Insgesamt ist die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in den vergangenen Jahren gestiegen . Die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte in Baden-Württemberg ist allerdings rückläufig, dies ist sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum feststellbar . Im Einzelnen können die Zahlen zu den Fragen 3, 4 und 6 aus folgender Tabelle entnommen werden: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6508 5. Wie sind die Daten für die unter Frage 1 bis 3 abgefragten Zahlen in der westlichen und östlichen Hälfte des Schwarzwald-Baar-Kreises? Die Städte und Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises sind laut Landesentwicklungsplan und gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie den Mittelbereichen Donaueschingen und Villingen-Schwenningen zugeordnet. Im Bereich Donau - eschingen (aktueller Versorgungsgrad 90,9 %) können derzeit 25 Hausärztinnen und Hausärzte vorgehalten werden. Im Mittelbereich Villingen-Schwenningen (aktueller Versorgungsgrad 106,4) sind es aktuell 107 Hausärztinnen und Haus - ärzte. 7. Wie schätzt sie das Stadt-Land-Gefälle in der ärztlichen Versorgung ein? Es ist kein generelles Gefälle zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen erkennbar, auch wenn es in einzelnen Fällen schwieriger wird, eine Nach - folge für Ärztinnen und Ärzte in besonders ländlichen oder strukturell benachteiligten Gebieten zu finden. Festzustellen ist aber, dass in Städten mit einer medizinischen Fakultät eine höhere Niederlassungsquote gegeben ist. Dies hängt maßgeblich mit der persönlichen Lebensplanung junger Ärztinnen und Ärzte zusammen und ist nur schwer beeinflussbar. 8. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen? 9. Welche der unter Frage 8 abgefragten Maßnahmen betreffen den Schwarzwald -Baar-Kreis? Im Rahmen des „Aktionsprogramms Landärzte – Sicherung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg“ hat das Sozial - ministerium auf Landesebene im Sommer 2012 ein überarbeitetes Förderprogramm für Landärzte auf den Weg gebracht. Ziel des Förderprogramms „Land - Anzahl der zugelassenen und angestellten Vertragsärzte und -psychotherapeuten (KVBW) Jahr 2010 Anzahl Einwohner Anzahl Anzahl Ärzte/PT Hausärzte je Hausarzt Psychoth. Fachärzte Gesamt Baden-Württemberg 7124 1.508 2849 8503 18476 Schwarzwald-Baar-Kreis 137 1.513 38 171 346 Freiburg, Stadt 210 1.057 276 386 872 Karlsruhe, Stadt 201 1.453 132 386 719 Mannheim, Stadt 216 1.444 161 362 739 Stuttgart, Stadt 386 1.559 283 686 1355 Jahr 2015 Anzahl Einwohner Anzahl Anzahl Ärzte/PT Hausärzte je Hausarzt Psychoth. Fachärzte Gesamt Baden-Württemberg 7081 1.501 3594 9146 19821 Schwarzwald-Baar-Kreis 132 1.554 48 171 351 Freiburg, Stadt 213 1.034 345 418 976 Karlsruhe, Stadt 189 1.583 172 411 772 Mannheim, Stadt 223 1.330 200 376 799 Stuttgart, Stadt 388 1.557 316 764 1468 Differenz Anzahl Abweichung Anzahl Anzahl Ärzte/PT Hausärzte von B-W Psychoth. Fachärzte Gesamt Baden-Württemberg -43 745 643 1345 Schwarzwald-Baar-Kreis -5 -3,5% 10 0 5 Freiburg, Stadt 3 +31,1% 69 32 104 Karlsruhe, Stadt -12 -5,5% 40 25 53 Mannheim, Stadt 7 +11,1% 39 14 60 Stuttgart, Stadt 2 -3,7% 33 78 113 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6508 4 ärzte“ ist die Sicherstellung der ambulanten hausärztlichen Versorgung im länd - lichen Raum auch in Zukunft. Das Programm ist mit knapp zwei Mio. Euro ausgestattet und richtet sich an Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin, Kinder - und Jugendärztinnen und -ärzte sowie hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten. Hausärztinnen und Hausärzte können bis zu 30.000 Euro Landesförderung erhalten, wenn sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, die als Fördergebiet ausgewiesen ist. Die genauen Fördervoraussetzungen sind auf der Homepage des Sozialministeriums abrufbar. Die Fördergebiete werden anhand von drei Kriterien definiert, die auf einander aufbauen und kumulativ erfüllt sein müssen: 1. Kennzahlen des Landesausschusses: Es können – auch aus zulassungsrechtlichen Gründen – ausschließlich offene bzw. partiell geöffnete Planungsbereiche berücksichtigt werden. 2. Landesentwicklungsplan: Berücksichtigt werden, entsprechend dem Landesentwicklungsplan , Gemeinden im Verdichtungsbereich des ländlichen Raums bzw. Gemeinden, die dem ländlichen Raum im engeren Sinne zugeordnet sind. 3. Versorgungsgrad je Gemeinde (anhand der geltenden Verhältniszahl): a) Als „akutes Fördergebiet“ wird eine Gemeinde ausgewiesen, wenn der Versorgungsgrad (Einwohner-/Arztrelation) unter Berücksichtigung aller Haus - ärztinnen und -ärzte < 75 % beträgt. b) Als „perspektivisches Fördergebiet“ wird eine Gemeinde ausgewiesen, wenn der Versorgungsgrad in der Gemeinde, unter Berücksichtigung aller Hausärztinnen und -ärzte, die jünger als Jahrgang 1951 sind, < 75 % beträgt. Das Sozialministerium konnte bereits über 38 Anträge aus über 20 Landkreisen positiv bescheiden. Die Gesamtfördersumme beläuft sich aktuell auf über 844.000 Euro . Im Schwarzwald-Baar-Kreis konnte bisher ein Projekt mit 20.000 Euro gefördert werden. Es zeigt sich, dass die Förderung zielgenau ankommt. Durch die Förderkriterien werden genau die Gemeinden erreicht, die im ländlichen Raum liegen und akut oder perspektivisch eine schlechte Versorgungslage aufweisen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind aktuell als akute Fördergebiete die Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Gütenbach, Hüfingen, Schonach, Schönwald, Tuningen und Unterkirnach ausgewiesen. Als „perspektivische“ Fördergebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Donaueschingen, Königsfeld, Mönchweiler, St. Georgen, Triberg und Vöhringen ausgewiesen. Bereits 2011 hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland einen Sektorenübergreifenden Landesbeirat gegründet. Aufgabe dieses Beirats ist es, mit allen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten zukunftsorientierte Strategien zu entwickeln, gerade auch unter Einbeziehung der Kommunen, um die gute ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Land sektorenübergreifend zu sichern. Durch die Möglichkeit der kleinräumigeren und flexibleren Bedarfsplanung, die das 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz bietet, können positive Effekte in der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erzielt werden. Die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie beinhaltet auch die Möglichkeit von etwaigen Abweichungen. Diese Abweichungsmöglichkeit nach § 99 Abs. 1 Satz 3 SGB V ist ein Instrument, um die ärztliche Versorgung erforderlichenfalls lokal noch effektiver steuern zu können. Aktuell hat der Sektorenübergreifende Landesbeirat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt , sich mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren und unter Einbeziehung von Fachleuten die Möglichkeiten etwaiger Abweichungen für Baden-Württemberg zu prüfen. Unter anderem sind in dieser Arbeitsgruppe neben den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung auch die Kommunen und die Vertretung der Pa - tientinnen und Patienten vertreten. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6508 Der Sektorenübergreifende Landesbeirat hat den Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg aufgegriffen, in vier von Landkreistag und Gemeindetag modellhaft vorgeschlagenen Landkreisen im Rahmen komprimierter Vor-Ort-Gespräche Kriterien zu entwickeln, unter welchen Voraussetzungen für den Bereich der hausärztlichen Versorgung Abweichungen von der sogenannten Bedarfsplanungs-Richtlinie und insbesondere vom Zuschnitt der Planungsbereiche sinnvollerweise vorzunehmen sind. Dabei soll es darum gehen, die medizinische Versorgung im hausärztlichen Bereich dauerhaft zu sichern. Speziell für den Schwarzwald-Baar-Kreis findet am 13. Mai 2015 in VillingenSchwenningen ein Fachdialog zum Thema Abweichungsmöglichkeiten von der vertragsärztlichen Bedarfsplanung statt. 10. Wie wird der ungleichmäßigen regionalen Verteilung der Ärzte innerhalb des Landkreises Rechnung getragen? Die ambulante vertragsärztliche Versorgung ist im Schwarzwald-Baar-Kreis derzeit sichergestellt. Mit insgesamt 351 Vertragsärztinnen bzw. -ärzten und Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten (132 Hausärztinnen/-ärzte, 171 Fachärztinnen/ -ärzte, 48 Psychotherapeutinnen/-therapeuten) kann von einer im Landesdurchschnitt liegenden Versorgungsdichte gesprochen werden. Gemäß den Regelungsvorschriften für die Bedarfsplanung sind nach Beschlusslage des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 26. Februar 2015 für fast alle Arztgruppen Zulassungsbeschränkungen wegen rechnerischer Überversorgung angeordnet, sodass keine zusätzlichen Ärztinnen und Ärzte zugelassen werden dürfen. Nach Angaben der KVBW sind für Hausärztinnen und Hausärzte derzeit vier Neuzulassungen im Mittelbereich Villingen-Schwenningen sowie fünf weitere Hausärztinnen und -ärzte im Bereich Donaueschingen möglich. Das heißt jedoch nicht, dass eine Interessentin bzw. ein Interessent gezwungen werden kann sich z. B.in Schonach niederzulassen. Niederlassungswillige Hausärztinnen und Hausärzte haben deutschlandweit die Auswahl, denn die Entscheidung über den Ort ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit treffen die Ärztinnen und Ärzte selbst. Und hier wirken vor allem die schulische Versorgung, die kulturelle Infrastruktur sowie die persönlichen und familiären Beziehungen auf die Entscheidungsfindung ein. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice