Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6528 25. 02. 2015 1Eingegangen: 25. 02. 2015 / Ausgegeben: 01. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind derzeit im Landkreis Esslingen untergebracht (mit Auflistung, aus welchen Staaten diese Menschen jeweils stammen sowie getrennt nach Geschlechtern und wie viele Familien sich darunter jeweils befinden)? 2. Bei wie vielen der oben genannten Asylbewerber und Flüchtlinge handelt es sich um Roma (mit Auflistung nach Herkunftsländern)? 3. Wie viele der Menschen sind nach ihrem Kenntnisstand zum wiederholten Male als Asylbewerber oder Flüchtlinge nach Deutschland eingereist? 4. Wie viele Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo kamen im Januar und Februar 2015 im Vergleich zum September und Oktober 2014 nach BadenWürttemberg ? 5. Wie viele Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo wurden im Januar und im Februar 2015 dem Landkreis Esslingen zugewiesen? 6. Wie viele Asylbewerber bzw. Flüchtlinge wurden 2013 und 2014 aus BadenWürttemberg in ihre Herkunftsländer abgeschoben? 7. Wie hoch ist die jeweilige Anerkennungsquote für Asylbewerber und Flüchtlinge aus den in Frage 1 genannten Ländern? Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Esslingen im Jahr 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6528 2 8. Unter welchen Bedingungen ist es Asylbewerbern erlaubt zu arbeiten? 9. Unter welchen Bedingungen ist es Asylbewerbern erlaubt, eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren? 23. 02. 2015 Kunzmann CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. März 2015 Nr. 2-0141.5/15/6528 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind derzeit im Landkreis Esslingen untergebracht (mit Auflistung, aus welchen Staaten diese Menschen jeweils stammen sowie getrennt nach Geschlechtern und wie viele Familien sich darunter jeweils befinden)? 7. Wie hoch ist die jeweilige Anerkennungsquote für Asylbewerber und Flüchtlinge aus den in Frage 1 genannten Ländern? Zu 1. und 7.: Am 28. Februar 2015 waren im Landkreis Esslingen 1.491 Asylbewerber unter - gebracht, davon 1.188 männliche und 303 weibliche Personen. Unter den untergebrachten Personen befanden sich 143 Familien. Die Herkunftsländer der untergebrachten Personen und die Gesamtschutzquoten sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Land Personen Gesamtschutz- quote (%) Land Personen Gesamtschutzquote (%) Afghanistan 87 38,2 Mazedonien 82 0,1 Albanien 17 5,9 Nigeria 30 1,9 Algerien 39 0,5 Pakistan 156 11,9 Bosnien und Herzegowina 24 0,1 Russ. Föderation 41 1,2 China 8 6,9 Serbien 124 0,2 Eritrea 54 11,9 Somalia 7 50 Gambia 138 0,9 Sri Lanka 28 27,5 Georgien 29 0 Südkorea 14 0 Indien 62 2,1 Syrien 225 94,1 Irak 57 67,4 Togo 17 4,1 Iran 75 54,2 Türkei 26 10,8 Kamerun 24 7,6 Kosovo 99 1 Staatenlose 6 85,7 Libanon 1 0 Ungeklärt 21 76,2 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6528 Zur Erläuterung: Die Gesamtschutzquote bestimmt sich aus der Anzahl aller positiven Entscheidungen im Verhältnis zu der Anzahl aller Entscheidungen über Asylanträge, die in Baden-Württemberg gestellt wurden. Der Bezugszeitraum ist das Jahr 2014. 2. Bei wie vielen der oben genannten Asylbewerber und Flüchtlinge handelt es sich um Roma (mit Auflistung nach Herkunftsländern)? Zu 2.: Unter den am 28. Februar 2015 untergebrachten 1.491 Asylbewerbern handelt es sich insbesondere bei den Personen aus den Westbalkanstaaten erfahrungsgemäß auch um Roma. Amtliche Statistiken führt das Land hierzu jedoch nicht. 3. Wie viele der Menschen sind nach ihrem Kenntnisstand zum wiederholten Male als Asylbewerber oder Flüchtlinge nach Deutschland eingereist? Zu 3.: Nach Kenntnis der unteren Aufnahmebehörde sind im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 28. Februar 2015 insgesamt 255 Personen zum wiederholten Male als Asylbewerber oder Flüchtlinge nach Deutschland eingereist und als Folgeantragsteller im Landkreis Esslingen untergebracht worden. 4. Wie viele Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo kamen im Januar und Februar 2015 im Vergleich zum September und Oktober 2014 nach BadenWürttemberg ? Zu 4.: Die im Januar und Februar 2015 von der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Baden -Württemberg aufgenommenen und registrierten Asylerstantragsteller aus Albanien und dem Kosovo sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Die Aufnahme aus diesen Herkunftsländern stellte sich im September und Oktober 2014 im Vergleich wie folgt dar: 5. Wie viele Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo wurden im Januar und im Februar 2015 dem Landkreis Esslingen zugewiesen? Zu 5.: Die Landeserstaufnahmeeinrichtung hat dem Landkreis Esslingen im Januar und im Februar 2015 insgesamt 14 Asylbewerber aus Albanien und 46 Asylbewerber aus dem Kosovo zugeteilt. Jahr 2015 Albanien Kosovo Summe Januar 2015 203 1.306 1.509 Februar 2015 143 2.063 2.206 Summe: 346 3.369 3.715 Jahr 2014 Albanien Kosovo Summe September 2014 32 106 138 Oktober 2014 128 785 913 Summe: 160 891 1.051 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6528 4 6. Wie viele Asylbewerber bzw. Flüchtlinge wurden 2013 und 2014 aus BadenWürttemberg in ihre Herkunftsländer abgeschoben? Zu 6.: Im Jahr 2013 wurden aus Baden-Württemberg insgesamt 1.055 und im Jahr 2014 insgesamt 1.211 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer abgeschoben. Die Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge aus dem Landkreis Esslingen, die abgeschoben wurden, sowie deren Herkunftsländer werden statistisch nicht gesondert erhoben und wären nur mit unvertretbarem Aufwand zu ermitteln. 8. Unter welchen Bedingungen ist es Asylbewerbern erlaubt zu arbeiten? Zu 8.: Asylbewerbern kann nach einem Aufenthalt von drei Monaten die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, sofern die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Zustimmungsverfahren, ob für die Beschäftigung bevorrechtigte Arbeitnehmer (Deutsche, EU-Staatsangehörige sowie Ausländer, die bereits einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang haben) zur Verfügung stehen (sogenannte Vorrangprüfung). Nach einem Aufenthalt von 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung. Sie entfällt außerdem unter bestimmten Voraussetzungen in den folgenden Fällen: • bei den sogenannten Mangelberufen (insbesondere Naturwissenschaftler, Mathematiker , Ingenieure, Humanmediziner, akademische Fachkräfte in der Informations - und Kommunikationstechnologie) • für Ausländer, die im Inland eine qualifizierte Berufsausbildung erworben haben • für Ausländer, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, wenn die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festgestellt wurde und die betreffenden Personen von der Bundesagentur vermittelt worden sind oder die Bundesagentur für den entsprechenden Beruf festgestellt hat, dass die Besetzung der offenen Stellen mit ausländischen Bewerbern arbeitsmarkt- und integra - tionspolitisch verantwortbar ist • für praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Nach einem Aufenthalt von vier Jahren entfällt die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit. Sie entfällt außerdem unter bestimmten Voraussetzungen in den folgenden Fällen: • zur Ausübung einer Berufsausbildung • für hochqualifizierte Beschäftigungen • für Führungskräfte • für Tätigkeiten im Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung • für Freiwilligendienste oder Beschäftigungen aus karitativen oder religiösen Gründen • für ein von der EU gefördertes Praktikum und für Praktika während eines Aufenthaltes zum Zweck der schulischen Ausbildung oder des Studiums • für Tagesdarbietungen bis zu 15 Tage im Jahr • für Berufssportler oder Berufstrainer, • für Fotomodelle, Werbetypen, Mannequins oder Dressmen • für die Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6528 • zur Ausübung einer Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Verschwägerten ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb, wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt. 9. Unter welchen Bedingungen ist es Asylbewerbern erlaubt, eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren? Zu 9.: Bei betrieblichen Ausbildungen handelt es sich aus ausländerrechtlicher Sicht um Beschäftigungen. Die Ausführungen zu Frage 8 gelten daher für nicht staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe entsprechend. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in den letzten Monaten und Jahren die Regelungen für Asylbewerber, in Deutschland eine Ausbildung aufzunehmen, deutlich gelockert wurden. So darf nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 der Beschäftigungsverordnung bereits nach 3 Monaten in Deutschland mit einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf begonnen werden, ohne dass die Arbeitsagentur zustimmen muss. Diese Regelung war Teil des sogenannten Asylkompromisses und ist seit 6. November 2014 in Kraft. Bezüglich der Aufnahme eines Studiums gibt es aus ausländerrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Beschränkungen für Asylbewerber. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, studienbefähigten Flüchtlingen in Baden-Württemberg die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums zu ermöglichen . Die Landesregierung hat im Jahr 2014 durch eine Änderung des Landeshochschulgesetzes die Möglichkeit geschaffen, dass auch Asylbewerberinnen und -bewerber ein Studium in Baden-Württemberg aufnehmen oder fortsetzen können. Bis dahin war ein Studium nur für Studieninteressierte mit Aufenthalts - titel möglich. Seit April 2014 ist daher auch Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ein Studium hochschulrechtlich in Baden-Württemberg möglich, sofern – wie bei allen anderen Studierwilligen auch – die hochschulrechtlichen Qualifikations -, Zulassungs- und Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt sind. Als eines der Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels vom 13. Oktober 2014 hat das Wissenschaftsministerium ein Studienförderprogramm für Flüchtlinge aus Syrien ausgearbeitet. Dieses soll Bildungschancen eröffnen und zu einer erfolgreichen Integration im Land verhelfen. Das Programm unterstützt die ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der sprachlichen Fortbildung bzw. dem Besuch eines Studienkollegs zur Erlangung der für ein Studium in Baden-Württemberg erforderlichen Qualifikationen. Neben den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten wird ein breiterer Personenkreis von dem im Rahmen des Programms geschaffenen Betreuungs- und Beratungsstrukturen profitieren können. Öney Ministerin für Integration << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice