Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6529 25. 02. 2015 1Eingegangen: 25. 02. 2015 / Ausgegeben: 18. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht den Umstand, dass in Deutschland im Gegensatz zu allen anderen an die Schweiz angrenzenden Ländern kein Mindesteinkaufswert für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Bagatellgrenze) besteht? 2. Welche Folgen wären für den Einzelhandel in Südbaden bei Einführung eines Mindesteinkaufswerts für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus ihrer Sicht zu erwarten? 3. Wie bewertet sie den aktuellen Verwaltungsaufwand der MehrwertsteuerRückerstattung – insbesondere im Bereich von „Kleinstbeträgen“ unter 50 Euro bzw. 100 Euro? 4. Wie bewertet sie die derzeit in den Grenzregionen diskutierte Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuerrückerstattung und welche Höhe wäre aus ihrer Sicht gegebenenfalls anzustreben? 5. Stehen aus ihrer Sicht rechtliche Hürden einer Einführung eines Mindesteinkaufswerts für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer entgegen? 24. 02. 2015 Lehmann GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Mindesteinkaufswert bei der MehrwertsteuerRückerstattung für Schweizer Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6529 2 B e g r ü n d u n g Personen mit einem permanenten Wohnsitz in der Schweiz ist es möglich, nach einem Einkauf in Deutschland die Mehrwertsteuer in vollem Umfang zurückerstattet zu bekommen. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer ist mit einem nicht unwesentlichen Verwaltungsaufwand verbunden, der insbesondere bei der Rück - erstattung von Kleinstbeträgen die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis aufwirft. Im Gegensatz zu allen anderen Anrainerstaaten der Schweiz verfügt Deutschland über keinen Mindesteinkaufswert für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer . In Italien beträgt dieser 155 Euro, in Frankreich 175 Euro und in Österreich 75 Euro. Die unerwartete Abkopplung des Frankenkurses vom Eurokurs durch die Schweizer Notenbank Anfang dieses Jahres hat eine zusätzliche Dynamik im Bereich des Einkaufstourismus in der Grenzregion in Baden-Württemberg entfacht. Im Hinblick auf das erhöhte Verkehrsaufkommen in den Grenzregionen ist bei einem weiteren Anstieg der Grenzgänger mit zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand zu rechnen. Eine vollständige Entlastung von der Mehrwertsteuer erscheint vor diesem Hintergrund mehr als fragwürdig. Die Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze hätte eine Reduktion des Arbeitsaufwands für die Zollbehörden sowie eine Verkürzung der Wartezeiten für Kunden im Einzelhandel zur Folge. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 6. Mai 2015 Nr. 3-S713.4/39 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Verwaltung der Zölle fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes. Die Beantwortung von entsprechenden Landtagsanfragen und -anträgen ist der Landesregierung daher nur in Abhängigkeit von einer Stellungnahme durch die zuständigen Behörden des Bundes möglich. Zum vorliegenden Antrag hat die Zollabteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gegenüber dem Minis - terium für Finanzen und Wirtschaft mit Schreiben vom 16. April 2015 Stellung genommen . Diese Stellungnahme liegt der Antwort zu Ziffer 3 der Landtagsanfrage zugrunde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht den Umstand, dass in Deutschland im Gegensatz zu allen anderen an die Schweiz angrenzenden EU-Ländern kein Mindest - einkaufswert für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Bagatellgrenze) besteht ? Die Forderungen zur Einführung einer Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr in Deutschland wurden erst in den letzten Jahren laut. Die anderen an die Schweiz angrenzenden EU-Mitgliedstaaten haben bereits seit längerem eine solche Bagatellgrenze eingeführt . So gilt z. B. in Österreich eine Wertgrenze von 75 Euro in nahezu unveränderter Höhe seit dem Beitritt des Landes zur EU im Jahr 1995. Wäre in Deutschland frühzeitig eine Bagatellgrenze eingeführt worden, hätte sich die Wirtschaft, speziell der Handel und auch die übrige Infrastruktur im deutschen Grenzgebiet zur Schweiz völlig anders entwickelt. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6529 2. Welche Folgen wären für den Einzelhandel in Südbaden bei Einführung eines Mindesteinkaufswerts für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus ihrer Sicht zu erwarten? Laut aktuellen Schätzungen der Industrie- und Handelskammer Konstanz beträgt der Umsatz mit Schweizer Kunden im Einzelhandel in der Region rd. 1,5 Mrd. Euro. Dabei haben rd. 30 % aller Kassenbons einen Rechnungsbetrag von bis zu 50 Euro. Den Schätzungen der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft zufolge liegt der Anteil der Bescheinigungen mit einem Warenwert von bis zu 100 Euro bei rd. 80 %. Inwieweit bei der Einführung einer Bagatellgrenze mit einem Umsatzrückgang im Einzelhandel zu rechnen ist, ist nicht nur abhängig von der Höhe der Bagatellgrenze , sondern insbesondere auch von der weiteren Entwicklung des Wechselkursverhältnisses . 3. Wie bewertet sie den aktuellen Verwaltungsaufwand der MehrwertsteuerRückerstattung – insbesondere im Bereich von „Kleinstbeträgen“ unter 50 Euro bzw. 100 Euro? Nach Auskunft des BMF betrugen die Personalkosten für die Prüfung und Be - arbeitung der Ausfuhrbescheinigungen in Baden-Württemberg im Jahr 2014 ca. 5,9 Mio. Euro. Zur Höhe der Erstattungsbeträge werden von der Zollverwaltung keine Aufzeichnungen geführt. Wie in der Antwort zu Frage 2 der vorliegenden Kleinen Anfrage ausgeführt, beträgt Schätzungen zufolge der Anteil an Kassenbons mit einem Rechnungsbetrag von bis zu 50 Euro rd. 30 %, mit einem Rechnungsbetrag von bis zu 100 Euro rd. 80 %. 4. Wie bewertet sie die derzeit in den Grenzregionen diskutierte Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuerrückerstattung und welche Höhe wäre aus ihrer Sicht gegebenenfalls anzustreben? Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Zahl an ausgestellten Ausfuhrbescheinigungen verbunden mit den entsprechenden Belastungen für die Infrastruktur im baden-württembergischen Grenzgebiet zur Schweiz, spricht sich die Landesregierung für die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro aus. Nach Ansicht der Landesregierung kann so die Zahl der zu erteilenden Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Kleinbeträge eingedämmt werden. Gleichzeitig können etwaige negativen Folgen für die Wirtschaft in der Region in Grenzen gehalten werden. 5. Stehen aus ihrer Sicht rechtliche Hürden einer Einführung eines Mindesteinkaufswerts für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer entgegen? Nach Artikel 147 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist die Einführung einer Wertgrenze in Höhe von bis zu 175 Euro grundsätzlich möglich. Erst wenn der einzelne Rechnungsbetrag diese Wertgrenze überschreitet, sind die zugrunde liegenden Warenlieferungen insgesamt von der Umsatzsteuer befreit. Zur Einführung einer Bagatellgrenze bedarf es einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit den entsprechenden gesetzgeberischen Hürden. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice