Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6565 02. 03. 2015 1Eingegangen: 02. 03. 2015 / Ausgegeben: 14. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welcher Besoldungsgruppe wurde der Leiter der Stabsstelle „Gemeinschaftsschule , Inklusion“, Herr Z., im Kultusministerium besoldet? 2. Stand Herrn Z. ein Dienstwagen mit Fahrer zur Verfügung? 3. Wie vielen Beamten in den jeweils getrennt aufzuführenden Ministerien aus der Besoldungsgruppe, nach der Herr Z. besoldet wurde, steht ein Dienstwagen mit Fahrer zur Verfügung? 4. Wie war das Verfahren zur Besetzung der Stelle des Leiters der Stabsstelle mit Herrn Z. ausgestaltet? 5. Wie viele weitere Bewerbungen um die Stelle gab es? 6. In Anwendung welcher rechtlichen Regelungen erfolgte die Eingruppierung des Herrn Z.? 7. Wie viele Stellenbesetzungen unter jeweiliger Nennung der konkreten Stellenbezeichnung in den Besoldungsgruppen B 3 und höher wurden bisher im Verlauf der 15. Legislaturperiode in den einzelnen Ministerien vorgenommen? 8. Zu welchen Wechseln in den Besoldungsgruppen kam es dabei jeweils? 9. Aufgrund welcher rechtlichen Regelungen waren die Stellenbesetzungen mit den entsprechenden Beförderungen jeweils möglich? 02. 03. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Stabsstelle im Kultusministerium und Stellenbesetzungen der Landesregierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6565 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 31. März 2015 Nr. 13-0305.01/63 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welcher Besoldungsgruppe wurde der Leiter der Stabsstelle „Gemeinschaftsschule , Inklusion“, Herr Z., im Kultusministerium besoldet? Herr Z. wurde im Kultusministerium nach Besoldungsgruppe A 16 besoldet. 2. Stand Herrn Z. ein Dienstwagen mit Fahrer zur Verfügung. Da die Aufgabenbeschreibung von Herrn Z. umfangreiche und regelmäßige Dienst - reisen im Land vorsah, wurde ihm ein Dienstwagen zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Inanspruchnahme eines Fahrers stand damit nicht in Verbindung . 3. Wie vielen Beamten in den jeweils getrennt aufzuführenden Ministerien aus der Besoldungsgruppe, nach der Herr Z. besoldet wurde, steht ein Dienstwagen mit Fahrer zur Verfügung? In Besoldungsgruppe A 16 steht bei den Ministerien keinem Beamten ein Dienstwagen mit Fahrer zur Verfügung. 4. Wie war das Verfahren zur Besetzung der Stelle des Leiters der Stabsstelle mit Herrn Z. ausgestaltet? Nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 LBG gilt die Pflicht zur Ausschreibung nicht für die Dienstposten der leitenden Beamtinnen und Beamten der obersten Landesbehörden und der diesen unmittelbar nachgeordneten Behörden. Bei der Stabsstelle „Gemeinschaftsschule, Inklusion“ handelte es sich nach dem Regierungswechsel um die wichtigste Organisationseinheit im Kultusministerium zur Gestaltung und Umsetzung der zentralen bildungspolitischen Reformvorhaben . Die Stabsstelle war deshalb unmittelbar der Ministerin bzw. dem Minister unterstellt. Der Leiter der Stabsstelle war leitender Beamter im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 3 LBG. Deshalb hat die Amtsleitung seinerzeit entschieden, den Dienstposten ohne Ausschreibung einem besonders qualifizierten Beamten mit Jahrzehnte langer Erfahrung in der Bildungspolitik und als Pädagoge zu übertragen. 5. Wie viele weitere Bewerbungen um die Stelle gab es? Weitere Bewerbungen gab es aus den bei Nr. 4 genannten Gründen nicht. 6. In Anwendung welcher rechtlichen Regelungen erfolgte die Eingruppierung des Herrn Z.? Herr Z. wurde in Anwendung der §§ 16 Abs. 3 und 18 Abs. 2 LBG als anderer Bewerber im zweiten Beförderungsamt in die Laufbahn der pädagogischen Fachrichtung des außerschulischen Bereichs übernommen. Das Eingangsamt dieser Laufbahn ist die Besoldungsgruppe A 14. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6565 7. Wie viele Stellenbesetzungen unter jeweiliger Nennung der konkreten Stellenbezeichnung in den Besoldungsgruppen B 3 und höher wurden bisher im Verlauf der 15. Legislaturperiode in den einzelnen Ministerien vorgenommen? 8. Zu welchen Wechseln in den Besoldungsgruppen kam es dabei jeweils? Die Zahl der Stellenbesetzungen in den Besoldungsgruppen B 3 und höher mit konkreter Stellenbezeichnung und die damit verbundenen Wechsel in den Besoldungsgruppen sind aus der beigefügten Übersicht (Anlage) ersichtlich. Die politischen Beamten (Ministerialdirektorinnen und Ministerialdirektoren) sind in der Übersicht nicht enthalten, da diese Stellenbesetzungen jeweils in der Presse veröffentlicht wurden und deshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie allgemein bekannt sind. Außerdem sind in der Übersicht nicht enthalten die Fälle, in denen Inhaber von Funktionsstellen unter Beibehaltung ihrer bisherigen Funktion auf gebündelten Stellen lediglich befördert wurden (z. B. Beförderung eines Referatsleiters von A 16 nach B 3), da in diesen Fällen keine Stellenbesetzung im Sinne der Kleinen Anfrage erfolgte. Bei den in der Übersicht aufgeführten Referatsleitungen sind auch Stabsstellen und vergleichbare Organisationseinheiten (z. B. Zentralstellen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u. ä.) enthalten, bei denen die Leitungsstellen mit Besoldungsgruppe B 3 und höher bzw. entsprechender außertariflicher Vergütung besoldet/ vergütet sind. 9. Aufgrund welcher rechtlichen Regelungen waren die Stellenbesetzungen mit den entsprechenden Beförderungen jeweils möglich? Die Stellenbesetzungen und Beförderungen erfolgten unter Beachtung der be - amten- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Rechtliche Grundlagen waren Art. 33 Abs. 2 GG (Grundsatz der Bestenauslese), das Beamtenstatusgesetz, das Ernennungsgesetz, die Landeshaushaltsordnung und die Verwaltungsvorschriften zum Haushaltsvollzug, § 20 LBG und Anlage 2 zu § 28 LBesGBW (Beförderungen ), § 24 LBG (Versetzungen), § 18 Abs. 2 LBG (Einstellungen im ersten oder zweiten Beförderungsamt), § 20 Abs. 1 i. V. m. § 18 Abs. 3 LBG (Laufbahnwechsel der Richterinnen und Richter). In Vertretung Schmidt Ministerialdirektor Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6565 4 Anlage zur Drucksache 15/6565 Ressort Stellenbesetzungen B 3 und höher in der 15. Legislaturperiode Wechsel in den Bes.- / Entg. Gr. Bemerkungen Stellenbezeichnung (Funktion) Bes.Gr. bzw. entspr. at-Verg. Zahl frühere Bes. Gr. bzw. entspr. Entg .Gr. StM Abteilungsleitung B 6 2 1 (1) 1 3 (1) B 6 B 3 B 3 A 16 – – jeweils statusgleiche interne Umsetzung , danach verstarb eine Abteilungsleitung Nachbesetzung für verstorbene Abteilungsleitung Neueinstellungen Elternzeitvertretung stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 1 1 1 (1) B 3 A 16 – – Neueinstellung Nachfolge für ausgeschiedene stellvertretende Abteilungsleitung Referatsleitung 1) B 3 3 2 A 16 – Neueinstellungen MFW Abteilungsleitung B 6 2 1 1 1 2 B 6 B3 LMR B 2 – statusgleiche interne Umsetzungen Beförderung nach B 6 noch nicht erfolgt derzeit in Bes. Gr. B 3 Neueinstellung stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 1 1 1 B 3 B 2 A 16 Referatsleitung 1) B 3 MR 4 3 2 1 B 3 B 3 A 16 – statusgleiche interne Umsetzungen statusgleiche Versetzungen Neueinstellung KM Abteilungsleitung B 6 1 1 1 B 6 B 6 B 3 statusgleiche interne Umsetzung statusgleiche Versetzung Stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 2 B 3 Referatsleitung 1) B 3 MR 1 2 B 3 A 16 statusgleiche Versetzung Neueinstellung zunächst in A 16 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6565 MWK Abteilungsleitung B 6 1 2 B 6 B 3 statusgleiche Versetzung Referatsleitung 1) B 3 1 A 16 IM Abteilungsleitung B 6 1 B 4 Inspekteur der Polizei B 4 1 1 B 2 / B 3 A 16 zunächst nach B 3 und nach Polizeireform nach B 4 befördert stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 4 B 3 Referatsleitung 1) B 3 MR 1 – Neueinstellung UM Abteilungsleitung B 6 1 B 3 Versetzung, zunächst in B 3; Ruhestand des bisherigen Stelleninhabers Stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 2 B 3 Referatsleitung 1) B 3 MR 1 A 16 Neueinstellung zunächst in A 16 SM Stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 1 B 3 MLR Abteilungsleitung B 6 1 B 3 Stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 1 A 16 JuM Abteilungsleitung B 6 3 R 3 / B 3 Stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 1 1 B 3 R 2 Referatsleitung 1) B 3 MR 3 R 2 MVI Abteilungsleitung B 6 1 1 A 16 – Neueinstellung stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 2 3 B 3 A 16 Referatsleitung 1) B 3 3 – Neueinstellungen IntM Abteilungsleitung B 6 2 1 B 3 A 16 Stellvertretende Abteilungsleitung B 3 LMR 2 1 A 16 A 15/A 16 Beförderung nach B 3 nach Durchlaufen des Amtes Besoldungsgruppe A 16 gemäß § 20. Abs. 2 LBG 1) Bei Referatsleitungen sind auch Stabsstellen und vergleichbare Organisationseinheiten (z. B. Zentralstellen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u. ä.) enthalten, bei denen die Leitungsstellen mit Besoldungsgruppe B 3 und höher bzw. entsprechender außertariflicher Vergütung besoldet / vergütet sind. << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice