Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 657 15. Wahlperiode Eingang: 05.10.2011 10:31 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP Verweigerung von Gründungszuschüssen für Existenzgründer durch die Agentur für Arbeit in Pforzheim und im Enzkreis Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, welche Bedingungen die Antragsteller erfüllen müssen, um Gründungszuschüsse der Agentur für Arbeit zu erhalten? 2. Welche Intention verfolgt nach ihrer Kenntnis die Agentur für Arbeit mit ihren Programmen zur Förderung von Existenzgründern? 3. Trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass die Mittel für Gründungszuschüsse der Agenturen für Arbeit in Pforzheim und im Enzkreis erschöpft sind und diese deshalb zuletzt wiederholt berechtigten Antragstellern verweigert wurden? 4. Trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass Antragsteller bei anderen Agenturen bessere Chancen haben? 5. Wenn ja, wie bewertet sie diese Ungleichbehandlung? 6. Trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass Antragsteller mit der Begründung abgewiesen werden, sie seien für eine Existenzgründung zu gut ausgebildet? 7. Wie beurteilt sie die Aussage des Pforzheimer Agenturleiters, man sei keine Existenzgründungsagentur, sondern eine Agentur für Arbeit? 8. Wenn sie dieser Aussage zustimmt: Ist ihr bekannt, weshalb es dann diese Programme gibt? 9. Ist ihr bekannt, warum die Agentur für Arbeit eine für November geplante neue rechtliche Grundlage bei der Prüfung von Anträgen auf Gründungszuschüsse nach eigener Darstellung bereits befolgt, bevor dieses Gesetz überhaupt vorliegt? 05.10.2011 Dr. Rülke FDP/DVP