Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6577 04. 03. 2015 1Eingegangen: 04. 03. 2015 / Ausgegeben: 13. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verkehrsunfälle (aufgeschlüsselt nach Verkehrsunfällen mit Straftat, mit Ordnungswidrigkeit, Verkehrsunfallfluchten mit Sach- oder Personenschäden und Kleinstunfällen) wurden im Kalenderjahr 2014 in den Polizeipräsidien Baden-Württembergs aufgenommen? 2. Wie viele Verkehrsunfälle wurden hiervon durch die jeweiligen Verkehrsunfall - aufnahmestellen der Verkehrspolizeidirektionen im Vergleich zu den Direktionen der Polizeireviere im Bereich der einzelnen Präsidien aufgenommen? 3. In welchem Maße wurde damit der Dienstbetrieb innerhalb der Polizeireviere – aufgezeigt anhand einer Pro-Kopf-Entlastung/Verkehrsunfallaufnahme – tat - sächlich entlastet? 4. Welche Beschwerden und Hinweise aus Kreisen der Justiz hinsichtlich unqualifizierter Verkehrsunfallaufnahmen durch die Polizei gab es im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung der Polizeistrukturreform? 5. Inwieweit waren es die in Beantwortung der Frage 4 dargestellten Hinweise und Beschwerden, die eine organisatorische Veränderung der Unfallbearbeitung erforderten? 6. Können zukünftig hochqualifizierte Polizeibeamte in der Verkehrsunfallaufnahme als Sachverständige für die Staatsanwaltschaft eintreten? 04. 03. 2015 Dr. Goll FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Bearbeitung von Verkehrsunfällen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6577 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. März 2015 Nr. 3-1132.4/143 beantwortet das Innenminis - terium im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verkehrsunfälle (aufgeschlüsselt nach Verkehrsunfällen mit Straftat, mit Ordnungswidrigkeit, Verkehrsunfallfluchten mit Sach- oder Personenschäden und Kleinstunfällen) wurden im Kalenderjahr 2014 in den Polizeipräsidien Baden-Württembergs aufgenommen? 2. Wie viele Verkehrsunfälle wurden hiervon durch die jeweiligen Verkehrsunfallaufnahmestellen der Verkehrspolizeidirektionen im Vergleich zu den Direktionen der Polizeireviere im Bereich der einzelnen Präsidien aufgenommen? Zu 1. und 2.: Das Verkehrsunfallgeschehen 2014 gestaltete sich in Baden-Württemberg wie folgt: Eine differenzierte Darstellung nach Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wäre aufgrund der hierzu erforderlichen manuellen Erhebung mit einem sehr erheb - lichen Verwaltungsaufwand verbunden. Hiervon wurde abgesehen. Mit einem Anteil von 56,7 Prozent am Gesamtverkehrsunfallgeschehen handelte es sich bei der Mehrzahl der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle um sogenannte Kleinstunfälle, bei denen lediglich Sachschaden entstand und eine geringfügige Ordnungswidrigkeit zugrunde lag. Die Verteilung der Sachbearbeitung von schweren Verkehrsunfällen2 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Verkehrsunfälle 2014 Tabelle 1 2014 gesamt davon mit Unfallflucht Verkehrsunfälle gesamt 294.701 64.140 • davon Unfälle mit Personenschaden 36.508 2.902 • davon Unfälle mit Sachschaden1 258.193 61.258 o davon Kleinstunfälle 167.148 - _____________________________________ 1 Kleinstunfälle eingerechnet. 2 Automatisiert statistisch auswertbar sind nur Verkehrsunfälle mit Getöteten bzw. schwer verletzten Personen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6577 Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass von den Polizeirevieren auch teilweise Verkehrsunfälle aufgenommen und abschließend bearbeitet werden, bei denen sich die Schwere der Verletzungen von Verkehrsunfallbeteiligten und damit die Bearbeitungszuständigkeit der Verkehrsunfallaufnahme (VUA) erst im Nachhinein herausstellt. Bei tödlichen Verkehrsunfällen lag der Bearbeitungsanteil durch die Verkehrspolizeidirektionen 2014 landesweit bei 96,1 Prozent. 3. In welchem Maße wurde damit der Dienstbetrieb innerhalb der Polizeireviere – aufgezeigt anhand einer Pro-Kopf-Entlastung/Verkehrsunfallaufnahme – tat - sächlich entlastet? Zu 3.: Die Anforderungen an den Umfang der Maßnahmen bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls und die sich daraus ergebenden Aufwände hängen von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Schwere der Unfallfolgen, Anzahl der Beteiligten, Komplexität der Unfallkonstellation). Aufgrund der einzelfallbezogenen Besonderheiten der schweren Verkehrsunfälle lässt sich daher eine Pro-Kopf-Entlastung innerhalb der Polizeireviere durch die geänderten Zuständigkeiten im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme nicht dezidiert quantifizieren. Das Entlastungspotenzial für die Reviere ergibt sich aus dem festgelegten Katalog der Unfälle mit Zuständigkeit der VUA bzw. insbesondere durch wegfallende umfängliche Bearbeitungsaufwände. Gemäß den landesweit gültigen Standards ist die Verkehrsunfallaufnahme bei den Verkehrspolizeidirektionen grundsätzlich für die Bearbeitung von Verkehrsunfällen mit Todesfolge und schwerem Personenschaden (stationäre Aufnahme eines Verteilung der Verkehrsunfallaufnahme bei Verkehrsunfällen mit Getöteten und Schwerverletzten 2014 Tabelle 2 Verkehrsunfälle gesamt3 davon Aufnahme durch VPDir davon Aufnahme durch DirPRev PP Aalen 731 399 332 PP Freiburg 906 439 467 PP Heilbronn 819 248 571 PP Karlsruhe 1.002 711 291 PP Konstanz 935 618 317 PP Ludwigsburg 543 349 194 PP Mannheim 620 378 242 PP Offenburg 696 306 390 PP Reutlingen 648 362 286 PP Stuttgart 291 255 36 PP Tuttlingen 629 217 412 PP Ulm 758 464 294 Land 8.578 4.549 4.029 _____________________________________ 3 Summe der durch Verkehrspolizeidirektionen (VPDir) und Direktionen Polizeireviere (DirPRev) aufgenommenen Verkehrsunfälle mit Getöteten und Schwerverletzten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6577 4 Unfallbeteiligten in ein Krankenhaus für mehr als 24 Stunden erscheint wahrscheinlich ) und auch für die Bearbeitung von Sachschadensunfällen in beson - deren Fallkonstellationen zuständig. Beispiele für solche Fallkonstellationen sind Verkehrsunfälle • mit Beteiligung von Fahrzeugen des Schwerverkehrs (wenn besonderer technischer Sachverstand oder Spezialkenntnisse erforderlich sind), • mit Beteiligung des ÖPNV, • mit Beteiligung von BOS-Dienstfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst ) oder • mit komplexen Spurenlagen, die besondere Sachkenntnis hinsichtlich deren Bewertung und Sicherung erfordern. Darüber hinaus obliegt der VUA auch die Bearbeitung von Arbeits- und Betriebs - unfällen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen und Arbeitsgeräten , sofern ein Beteiligter lebensgefährlich verletzt oder getötet wird. Ein - zelne regionale Polizeipräsidien haben der VUA, über die vorgeschriebenen Standardaufgaben hinaus, auch die Bearbeitung von Unfällen mit leichtverletzten Personen zugewiesen. Dabei muss insbesondere der Arbeitsaufwand zur qualitativ hochwertigen Aufnahme und Endbearbeitung dieser komplexen, schweren Verkehrsunfälle berücksichtigt werden, da regelmäßig aufwändige und zeitintensive Ermittlungen und Tatortbefundsaufnahmen sowie eine daraus resultierende umfangreiche Aktenerstellung erforderlich sind. Im Ergebnis verfügen die Streifendienste dadurch über mehr Kapazitäten für andere Aufgaben, ohne dass sich dies aber in Zahlenwerten konkretisieren lässt. 4. Welche Beschwerden und Hinweise aus Kreisen der Justiz hinsichtlich unqualifizierter Verkehrsunfallaufnahmen durch die Polizei gab es im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung der Polizeistrukturreform? 5. Inwieweit waren es die in Beantwortung der Frage 4 dargestellten Hinweise und Beschwerden, die eine organisatorische Veränderung der Unfallbearbeitung erforderten? Zu 4. und 5.: Vor der Polizeireform war die Situation der Unfallaufnahme und Unfallbearbeitung im Land sehr heterogen: Während es beispielsweise bei den Polizeipräsi - dien Stuttgart und Karlsruhe sowie bei den ehemaligen Polizeidirektionen Pforzheim , Freiburg, Heidelberg und Tübingen spezialisierte Organisationseinheiten für die Verkehrsunfallaufnahme gab, erfolgte diese bei den anderen Dienststellen in der Regel durch die Polizeireviere. Somit existierten landesweit keine vergleichbaren Standards bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen und es war von der Unfallörtlichkeit abhängig, ob die Aufnahme eines schweren Verkehrsunfalls von speziell qualifizierten Polizeibeamten mit entsprechender technischer Ausstattung erfolgte. Bei der Aufnahme von schweren Verkehrsunfällen liegt in der Regel ein gravierender Straftatbestand (z. B. fahrlässige Tötung) zugrunde. Für alle Unfallbeteiligten bzw. deren Angehörige steht dabei sehr viel auf dem Spiel (Schuldfrage, Zahlungen der Versicherung, Schmerzensgeld usw.). Auch der permanente, in immer kürzeren Zyklen erfolgende Fortschritt in der Fahrzeugtechnik (z. B. ABS, Elektronik ) führt zu einem Anstieg der Anforderungen an die Sachbearbeitung und Spurensuche. Daher ist landesweit eine einheitliche, qualitativ hochwertige Unfallaufnahme für die Bürger, die Staatsanwaltschaften, die Gerichte und die Ver - sicherungswirtschaft zu gewährleisten. Diese erfordert zwangsläufig speziell fortgebildete Polizeibeamte, die auch über eine entsprechende technische Ausstattung verfügen. Mit Umsetzung der Polizeireform wurde damit ein einheitlicher Standard für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land geschaffen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6577 Das Ansinnen – Verbesserung der polizeilichen Verkehrsunfallaufnahme – wurde auch ausdrücklich durch Vertreter der Justiz im Rahmen einer Sitzung der AG Jus tiz und Polizei begrüßt. Dies sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass bei vergleichbaren Lagen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung (z. B. fahrlässige Tötung) ebenfalls hierfür besonders spezialisierte und qualifizierte Beamte den Fall übernehmen. 6. Können zukünftig hochqualifizierte Polizeibeamte in der Verkehrsunfallaufnahme als Sachverständige für die Staatsanwaltschaft eintreten? Zu 6.: Polizeibeamte werden im Strafverfahren regelmäßig als Zeugen zu ihren im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gemachten dienstlichen Wahrnehmungen vernommen . Die Frage, ob künftig in der Verkehrsunfallaufnahme besonders quali - fizierte Polizeibeamte als (sachverständige) Zeugen oder als Sachverständige zu vernehmen sind, wird – wie bisher auch – in jedem konkreten Einzelfall durch das erkennende Gericht zu entscheiden sein. Neben der Frage der besonderen Sachkunde wird in Rechtsprechung und Literatur als wesentliches Kriterium zur Abgrenzung des Sachverständigen vom sachverständigen Zeugen insbesondere der Anlass der Wahrnehmung herangezogen. Während der Sachverständige seine Wahrnehmungen aufgrund einer zuvor erfolgten Bestellung durch die Strafverfolgungsbehörden oder das Gericht in einem konkreten Verfahren macht, nimmt der sachverständige Zeuge ohne verfahrensbezogenen Auftrag relevante Tatsachen wahr. Die Verkehrsunfallaufnahme durch besonders qualifizierte Polizeibeamte erfolgt in der Strafverfolgungspraxis im Rahmen der allgemeinen Dienstpflichten und ohne vorherige einzelfallbezogene Bestellung. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice