Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 663 07. 10. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Geschwindigkeitsbegrenzung in den Leonberger Teilorten K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die derzeitige Situation an den Durchfahrtsstraßen in den Leonberger Teilorten Warmbronn, Höfi ngen und Gebersheim im Hinblick auf Verkehrssicherheit , Lärmsituation und Feinstaubbelastung? 2. Wie beurteilt sie die Tatsache, dass auf diesen Straßen derzeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt? 3. Wie steht sie zu der Forderung von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern , auf den Durchfahrtsstraßen in Warmbronn, Höfi ngen und Gebersheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren? 4. Ist vorgesehen, auf den angesprochenen Durchfahrtsstraßen in den Leonberger Teilorten ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen und wenn ja, bis wann ist mit einer entsprechenden Anordnung zu rechnen? 5. Welche Straßen bzw. Straßenabschnitte sollen von der Neuregelung konkret erfasst werden? 6. Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen, um in Leonberg die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Lärmbelastung zu reduzieren? 06. 10. 2011 Kurtz CDU Eingegangen: 07. 10. 2011 / Ausgegeben: 08. 11. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 663 2 B e g r ü n d u n g Bereits seit mehreren Jahren wird von Anwohnerinnen und Anwohnern gefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Durchfahrtsstraßen in den Leonberger Teilorten Warmbronn, Höfi ngen und Gebersheim von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Die Bürgerinnen und Bürger erhoffen sich dadurch eine Verringerung der Lärmbelastung sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Im Sommer 2009 waren nach einem Beschluss des Leonberger Gemeinderats bereits Tempo 30-Zonen eingerichtet worden. Auf Anordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart mussten die entsprechenden Verkehrsschilder aber bereits im März 2010 wieder abgebaut werden. Bei einem Ortstermin am 20. Mai 2011 wurde seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart signalisiert, dass die Behörde – entgegen ihrer bisherigen Auffassung – nun doch mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in den Leonberger Teilorten einverstanden sei. Diese Ankündigung wurde seitens der Bevölkerung sehr begrüßt. Zwischenzeitlich ist diesbezüglich jedoch noch nichts geschehen. Nach wie vor herrscht in den Leonberger Teilorten Tempo 50. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja bis wann damit zu rechnen ist, dass die angekündigte Einführung von Tempo 30-Zonen in den Leonberger Teilorten in die Realität umgesetzt wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. Oktober 2011 Nr. 34–3851.5–07/518 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die derzeitige Situation an den Durchfahrtsstraßen in den Leonberger Teilorten Warmbronn, Höfi ngen und Gebersheim im Hinblick auf Verkehrssicherheit , Lärmsituation und Feinstaubbelastung? Die Situation in den Ortsdurchfahrten der Teilorte Gebersheim, Höfi ngen und Warmbronn muss im Hinblick auf die Lärmsituation, Verkehrssicherheit und Feinstaubbelastung differenziert betrachtet werden. Verkehrssicherheit: Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde – in diesem Fall die Stadt Leonberg – kann die Benutzung von Straßen auf genau bezeichneten Streckenabschnitten aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten (§ 45 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung), wenn eine konkrete Gefahrenlage oder Beeinträchtigung gegeben ist oder ein über das normale Maß hinausgehendes Unfallrisiko besteht und es keine andere Möglichkeit gibt, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für Eingriffe in den fl ießenden Verkehr sind im Einzelnen zu begründen. Die Stadt Leonberg und das Regierungspräsidium Stuttgart haben erstmals bei einem Verkehrsschautermin der Verkehrsbehörde der Stadt Leonberg und der Höheren Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart am 20. Mai 2011 festgestellt, dass in den Ortsdurchfahrten der drei Leonberger Teilorte Gefahrstellen im Sinne der genannten Rechtsvorschrift vorliegen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 663 3 Lärmschutz: Die Stadt Leonberg hat einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der die geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Lärmimmissionen enthält . Im Zusammenhang mit der Aufstellung dieses Lärmaktionsplanes wurde eine Kartierung der betroffenen Gebäude vorgenommen. Im Ortsteil Höfi ngen wurden einige Gebäude festgestellt, die überwiegend in den Nachtstunden entsprechend belastet sind. Als optionale Maßnahme zur Entlastung der Wohnbevölkerung wurde in den Lärmaktionsplan eine Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der betroffenen Gebäude aufgenommen. Dadurch würde eine Reduktion des Schallpegels zwischen 2 und 3 dB/A erreicht. In der Ortsdurchfahrt Gebersheim wurden keine betroffenen Gebäude festgestellt, für Warmbronn wurde aufgrund der geringen Verkehrsbelastung keine Kartierung vorgenommen. Feinstaubbelastung: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor, da bisher kein Anlass bestand, in den Ortsdurchfahrten Messungen durchzuführen. Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf städtischen Hauptverkehrsstraßen innerorts von Tempo 50 auf Tempo 30 kann abhängig von den lokalen Gegebenheiten zu einer Verbesserung aber auch zu einer Verschlechterung der Luftschadstoffsituation führen und ist daher keine Maßnahme, die sich generell zur Verbesserung der Luftqualität eignet. 2. Wie beurteilt sie die Tatsache, dass auf diesen Straßen derzeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt? Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Davon abgewichen werden kann nur unter den in der Beantwortung der Frage 1 genannten Gründen. Gemäß § 45 Abs. 1 c Straßenverkehrs-Ordnung können insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen angeordnet werden. Diese Zonen dürfen sich jedoch nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. 3. Wie steht sie zu der Forderung von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern, auf den Durchfahrtsstraßen in Warmbronn, Höfi ngen und Gebersheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren? Es ist regelmäßige Aufgabe der örtlichen Verkehrsschaukommissionen unter Leitung der Straßenverkehrsbehörde – in diesem Fall bei der Stadt Leonberg – bei den turnusmäßigen Verkehrsschauen; spätestens alle zwei Jahre, schwierige Verkehrssituationen zu beurteilen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse, die individuell von den örtlich zuständigen Behörden zu prüfen sind, eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter – insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder Schutz vor Lärm und Abgasen – erheblich übersteigt, können Beschränkungen und Verbote des fl ießenden Verkehrs angeordnet werden. Die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Lärmaktionsplan obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt Leonberg, sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Beeinträchtigung durch Lärm straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen begründen. Die Rechtsgrundlagen und die Voraussetzungen für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes ergeben sich aus § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 1 b Nr. 5 i. V. m. § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs- Ordnung. 4. Ist vorgesehen, auf den angesprochenen Durchfahrtsstraßen in den Leonberger Teilorten ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen und wenn ja, bis wann ist mit einer entsprechenden Anordnung zu rechnen? Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 663 4 5. Welche Straßen bzw. Straßenabschnitte sollen von der Neuregelung konkret erfasst werden? Im Rahmen eines Verkehrsschautermins in den drei Leonberger Teilorten am 20. Mai 2011, zu dem Herr Regierungspräsident Schmalzl eingeladen hatte, wurde erörtert, auf welchen Streckenabschnitten der Ortsdurchfahrten Gebersheim, Höfi ngen und Warmbronn die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h in Frage kommen kann. Dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wurden mit Bericht vom 25. Oktober 2011 folgende Straßenabschnitte in den Leonberger Teilorten benannt. In Höfi ngen die – Ditzinger und Pforzheimer Straße zwischen dem alten Friedhof und der Einmündung der Lachentorstraße; – Straße Am Schlossberg im Bereich des Knotenpunktes mit der Ditzinger und Pforzheimer Straße; – in der Hirschlander Straße wurde bereits vor Jahrzehnten zwischen der Einmündung der Graf-Leutrum-Straße und der Hirschlander Straße auf ca. 100 Meter eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit 30 km/h angeordnet. Diese Anordnung hat Bestand. In Warmbronn handelt es sich um den Bereich der Christian-Wagner-Straße und Büsnauer Straße zwischen der Einmündung der Brandenburger Straße und der Talackerstraße. Für den Ortsteil Gebersheim wurde die Alte Dorfstraße und die Höfi nger Straße im Bereich zwischen der Einmündung der Straße „Am Schlauchengraben“ und der Talstraße angeführt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll nach Auskunft des Regierungspräsidiums zeitnah nach der Befassung des Petitionsausschusses mit dieser Fragestellung erfolgen . 6. Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen, um in Leonberg die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Lärmbelastung zu reduzieren? Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan für die Kernstadt und die Teilorte von Leonberg wird die Lärmbelastung verursachergerecht abgemildert und reduziert. Bei den turnusgemäßem bzw. bei anlassbezogenen Verkehrsschauen werden von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Leonberg alle festgestellten Verkehrssicherheitsdefi zite mit geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen entschärft. Für eine generelle Absenkung der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit ist eine Änderung des Bundesrechts erforderlich. Der Koalitionsvertrag für die 15. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg hat dieses Thema ausdrücklich aufgegriffen . Danach werden Initiativen auf Bundesebene, die eine Absenkung der innerörtlichen Regelgeschwindigkeiten vorsehen, von der Landesregierung unterstützt . Darüber hinaus ergibt sich aus der Koalitionsvereinbarung der Auftrag, bis dahin auf Landesebene im Rahmen einer Einzelfallprüfung die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm und Emissionen auszuschöpfen. Dr. Splett Staatssekretärin