Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6648 20. 03. 2015 1Eingegangen: 20. 03. 2015 / Ausgegeben: 23. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso wurden mit den von den Erweiterungen der Umweltzonen Reutlingen und Tübingen direkt betroffenen Städte und Gemeinden Mössingen, Gomaringen , Kirchentellinsfurt, Kusterdingen und Nehren nicht bereits im Vorfeld Gespräche geführt? 2. War es beabsichtigt, dass zwischen der Reutlinger und der Tübinger Umweltzone eine Art Korridor verläuft, der es Fahrzeugen auch ohne grüne Plakette ermöglicht, zwischen dem Raum Stuttgart und dem Raum Hechingen/Balingen zu fahren? 3. Ist ihr bekannt, dass der entstandene Korridor zu einer drastischen Mehrbelas - tung an Lärm und Luftschadstoffen (Emissionen) entlang der K 6903 und dadurch auch der Bürgerinnen und Bürger der unter Frage 1 genannten Städte und Gemeinden führt? 4. Was gedenkt sie zum Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu tun? 5. Sind Maßnahmen zur Aufklärung der Autofahrer geplant und wenn ja, welche? 6. Gibt es Schätzungen bezüglich der Anzahl der zusätzlich durch den unter Frage 2 genannten Korridor fahrenden Kraftfahrzeuge? 19. 03. 2015 Hillebrand CDU Kleine Anfrage des Abg. Dieter Hillebrand CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Umweltzonen Reutlingen und Tübingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6648 2 B e g r ü n d u n g Unter Berücksichtigung der jeweiligen Luftreinhaltepläne sind vor kurzem die Erweiterungen der Umweltzonen der Städte Reutlingen und Tübingen in Kraft getreten . Schaut man sich die beiden Umweltzonen genauer an wird deutlich, dass zwischen den beiden Zonen eine Art Korridor verläuft, der es Fahrzeugen ohne grüne Plakette ermöglicht, zwischen dem Raum Hechingen/Balingen und dem Raum Stuttgart über die Stadt Mössingen sowie die Gemeinden Gomaringen, Kirchentellinsfurt , Kusterdingen und Nehren zu fahren. Dies wird zu einer zunehmenden Belastung der ohnehin schon stark frequentierten K 6903 und somit der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Städte und Gemeinden führen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. April 2015 Nr. 53-0141.5/149 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wieso wurden mit den von den Erweiterungen der Umweltzonen Reutlingen und Tübingen direkt betroffenen Städte und Gemeinden Mössingen, Gomaringen , Kirchentellinsfurt, Kusterdingen und Nehren nicht bereits im Vorfeld Gespräche geführt? 2. War es beabsichtigt, dass zwischen der Reutlinger und der Tübinger Umweltzone eine Art Korridor verläuft, der es Fahrzeugen auch ohne grüne Plakette ermöglicht, zwischen dem Raum Stuttgart und dem Raum Hechingen/Balingen zu fahren? Zu 1. und 2.: Umweltzonen bewirken in erster Linie eine Modernisierung des Fahrzeugbestandes . Die Erfahrungen mit den bereits bestehenden, in sich geschlossenen Umweltzonen zeigen, dass sich die Ausdehnung der beiden kommunalen Umweltzonen Reutlingen und Tübingen auch auf den überwiegenden Anteil an Fahrzeugen im Umland auswirken wird, da die Fahrzeughalter/-innen zumindest gelegentlich in den Bereich der Umweltzonen einfahren wollen. Emissionsarme Fahrzeuge stoßen auch bei Fahrten außerhalb der Umweltzonen weniger Schadstoffe aus. Bei den ersten konzeptionellen Ansätzen zur Fortschreibung der Luftreinhalte - pläne Reutlingen und Tübingen wurde neben der Ausdehnung der beiden Umweltzonen jeweils auf die gesamte Gemarkung auch eine regionale Umweltzone Reutlingen/Tübingen in Erwägung gezogen. Um die Fortschreibung der beiden Luftreinhaltepläne nicht zu verzögern, wurde damals entschieden, die Ausweisung einer regionalen Umweltzone zunächst zurückzustellen. Die Umweltzonen umfassen jetzt die gesamte Markungsfläche, wie es bereits in anderen Fällen, beispielsweise in Stuttgart, üblich war. Damit wurde unter anderem das Ziel verfolgt, den Beitrag der Emissionen aus dem städtischen Hintergrund zu senken. Die durch das Gebiet zwischen den beiden Umweltzonen verlaufenden Kreisstraßen sind für den Durchgangsverkehr hinsichtlich des Zeitaufwandes und Fahrkomforts wenig attraktiv. Die Entwürfe der Luftreinhaltepläne wurden öffentlich bekannt gemacht. Zu den Entwürfen konnte schriftlich oder via Internet Stellung genommen werden. Den Gemeinden stand es somit frei, sich dazu zu äußern. Die Arbeiten zur nächsten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen wurden bereits begonnen. Damit eröffnet sich den betroffenen Gemeinden erneut eine Gelegenheit, sich aktiv einzubringen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6648 3. Ist ihr bekannt, dass der entstandene Korridor zu einer drastischen Mehrbelas - tung an Lärm und Luftschadstoffen (Emissionen) entlang der K 6903 und dadurch auch der Bürgerinnen und Bürger der unter Frage 1 genannten Städte und Gemeinden führt? 4. Was gedenkt sie zum Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu tun? Zu 3. und 4.: Der Landesregierung sind lediglich Mutmaßungen zu Mehrbelastungen durch Verlagerungsverkehr und in der Folge davon durch Lärm und Luftschadstoffe im entstehenden „Korridor“ bekannt. Sie geht vielmehr basierend auf den Erfahrungen aus den zahlreichen anderen Umweltzonen im Land davon aus, dass es durch die Ausweisung einer größeren Umweltzone in Reutlingen und Tübingen zu keinem relevanten Verlagerungsverkehr von Kraftfahrzeugen ohne grüne Plakette kommt. Um den Bedenken bezüglich möglicher Verkehrsverlagerungen dennoch nachzukommen , hat das Regierungspräsidium Tübingen mit dem Landratsamt Tübingen vereinbart, Nachsteuerungen vorzunehmen, falls Verkehrszählungen tatsächlich einen relevanten Ausweichverkehr belegen. Deshalb hat das Landratsamt bereits vor Erweiterung der Umweltzone Verkehrszählungen in einigen „Korridor-Gemeinden “ durchgeführt. Die Zählungen nach Erweiterung der Umweltzone sollen noch im Frühjahr stattfinden. Das Regierungspräsidium Tübingen wird sich mit der Frage des befürchteten Ausweichweichverkehrs erneut beschäftigen, sobald die Verkehrszahlen vorliegen. Im Übrigen wird der Luftreinhalteplan für Reutlingen nach dem Verwaltungsgerichtsurteil grundlegend überarbeitet und mit weiteren wirksamen Maßnahmen ausgestattet werden. Die Arbeiten dazu hat das Regierungspräsidium Tübingen zusammen mit der Stadt bereits aufgenommen. Dabei werden auch die Hintergrundbelastung und damit das Umland von Reutlingen eine Rolle spielen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Ausdehnung der Umweltzone geprüft und kann bei Eignung der Maßnahme in die Fortschreibung aufgenommen werden. 5. Sind Maßnahmen zur Aufklärung der Autofahrer geplant und wenn ja, welche? Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung (z. B. Bundesfernstraße, Landesstraße, Kreis- oder Gemeindestraße) und der Stra - ßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen gestattet. Autofahrer /-innen müssen daher insbesondere über bestehende oder geplante Beschränkungen oder Verbote des Verkehrs aufgeklärt werden. Über die Erweiterung der Umweltzonen wurde vor deren Inkrafttreten in den Medien ausführlich berichtet. Die Aufstellung zusätzlicher Hinweisschilder ist in Vorbereitung. 6. Gibt es Schätzungen bezüglich der Anzahl der zusätzlich durch den unter Frage 2 genannten Korridor fahrenden Kraftfahrzeuge? Siehe Antwort zu Frage 3 und 4. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice