Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 665 07. 10. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Sach- und Planungsstand zur Ortsumfahrung B 314 Grimmelshofen K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie den Planungsstand der Ortsumfahrung Grimmelshofen als Lückenschluss der B 314 und welche Vorarbeiten werden hierzu derzeit von Seiten der Landesverwaltung geleistet? 2. Wie beurteilt sie die unterschiedlichen Trassenvarianten in Hinblick auf eine rasche Umsetzungsmöglichkeit? 3. Wie bewertet sie die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Grimmelshofen? 4. Welche weiteren Verfahrensschritte sind hierzu geplant und bis wann sollen diese erfolgen? 5. Teilt sie die Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung , dass die Gesamtwirtschaftlichkeit und damit die Bauwürdigkeit bei einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,8 nicht gegeben ist? 6. Wird sie sich in Verhandlungen mit dem Bund dafür einsetzen, dass in die Berechnung einer Nutzen-Kosten-Analyse auch der Nutzen für die gesamte Hochrhein -Region als Lückenschluss zur B 314 miteinbezogen werden muss? 7. Handelt es sich bei der Ortsumfahrung Grimmelshofen aus ihrer Sicht um eine bereits „laufende Maßnahme“ oder um ein völlig neues Projekt? 8. Bis wann könnte, die notwendigen Haushaltsmittel vorausgesetzt, mit einem Baubeginn gerechnet werden? 05. 10. 2011 Schreiner CDU Eingegangen: 07. 10. 2011 / Ausgegeben: 07. 11. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 665 2 B e g r ü n d u n g Seit vielen Jahrzehnten beschäftigt sich die Bevölkerung im Landkreis Waldshut mit den Planungen einer Ortsumfahrung Grimmelshofen. Verschiedene Faktoren haben zu einer Verteuerung der Planungsalternativen geführt. Eine jüngst durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtenwicklung durchgeführte Nutzen -Kosten-Analyse hat ergeben, dass eine Gesamtwirtschaftlichkeit (Faktor 0,8) aufgrund der Kosten des Projekts mit 36,9 Mio. Euro nicht mehr gegeben sei. Aus meiner Sicht als Abgeordneter des Wahlkreises Waldshut ist in diese Berechnung aber auch der Nutzen für die gesamte Region als Lückenschluss zur B 314 anzusehen , weshalb eine zügige Umsetzung gefordert wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 Nr. 2–39–B314 LAU–RAND/65 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Planungsstand der Ortsumfahrung Grimmelshofen als Lückenschluss der B 314 und welche Vorarbeiten werden hierzu derzeit von Seiten der Landesregierung geleistet? Der Richtlinienentwurf für die Ortsumfahrung Grimmelshofen im Zuge der Bundesstraße B 314 wurde 1996 aufgestellt, vom Land genehmigt und vom Bund mit dem erforderlichen Sichtvermerk versehen. Infolge geänderter Umweltgesetzgebung und unter Berücksichtigung kommunaler Wünsche wurde die Planung 2006 erheblich geändert. Diese geänderte Planung wurde durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einer Nutzen-Kosten-Bewertung unterzogen und mit einem Nutzen- Kosten-Verhältnis (NKV) von 0,82 als nicht bauwürdig eingestuft. Demgegenüber wurde die Bauwürdigkeit des genehmigten und vom BMVBS mit Sichtvermerk versehenen Entwurfs von 1996 im Jahr 2010 vom BMVBS erneut bestätigt. Dies ist die Grundlage der weiteren Planungsschritte, für die noch ein Konsens zu fi nden ist. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen Trassenvarianten in Hinblick auf eine rasche Umsetzung? Nachdem die Bauwürdigkeit der Trasse des überarbeiteten Entwurfs von 2006 durch das BMVBS nach vorliegender Nutzen-Kosten-Bewertung nicht anerkannt wird, sieht die Landesregierung derzeit keine Möglichkeit einer Umsetzung dieser Variante. Zu einem möglichen Realisierungszeitraum für die Trassenvariante des 1996 genehmigten Entwurfs sind in Anbetracht des frühen Planungsstadiums, des noch nicht vorliegenden Baurechts und der für die Folgejahre erwarteten unzureichenden Finanzierungslage im Bundesfernstraßenbau derzeit keine Angaben möglich. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Grimmelshofen ? Für die in Baden-Württemberg im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen noch nicht begonnenen Maßnahmen, zu denen die Ortsumfahrung Grimmelshofen im Zuge der B 317 zählt, wird die Landesregierung eine Priorisierung erstellen. Die dazu erforderlichen Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 665 3 4. Welche weiteren Verfahrensschritte sind hierzu geplant und bis wann sollen diese erfolgen? Vor dem Hintergrund der Position des Bundes als Baulastträger für die Maßnahme und der damit nicht übereinstimmenden Haltung der von der Planung betroffenen Gemeinde können derzeit keine weiteren Planungsschritte für die Ortsumfahrung Grimmelshofen eingeleitet werden. 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass die Gesamtwirtschaftlichkeit und damit die Bauwürdigkeit bei einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,8 nicht gegeben ist? Ja. 6. Wird sich die Landesregierung in Verhandlungen mit dem Bund dafür einsetzen, dass in die Berechnung einer Nutzen-Kosten-Analyse auch der Nutzen für die gesamte Hochrhein-Region als Lückenschluss zur B 314 miteinbezogen werden muss? Die Landesregierung hat sich beim BMVBS dafür eingesetzt, dass die Bedeutung der Ortsumfahrung Grimmelshofen für den Ausbau des gesamten Streckenzuges Berücksichtigung im Rahmen der Nutzen-Kosten-Bewertung fi ndet. Nach Auskunft des BMVBS ist dies bei dem angewandten Bewertungsverfahren gewährleistet. 7. Handelt es sich bei der Ortsumfahrung Grimmelshofen aus Sicht der Landesregierung um eine bereits „laufende Maßnahme“ oder um ein völlig neues Projekt? Mit dem Bau der Ortsumfahrung Grimmelshofen wurde noch nicht begonnen. Es handelt sich daher nicht um eine „laufende Maßnahme“. 8. Bis wann könnte, die notwendigen Haushaltsmittel vorausgesetzt, mit einem Baubeginn gerechnet werden? Zu einem möglichen Realisierungszeitraum sind in Anbetracht des frühen Planungsstadiums , der ablehnenden Haltung der Gemeinde zum genehmigten Entwurf von 1996, des noch nicht vorliegenden Baurechts und der für die Folgejahre erwarteten unzureichenden Finanzierungslage im Bundesfernstraßenbau derzeit keine Angaben möglich. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur