Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6668 25. 03. 2015 1Eingegangen: 25. 03. 2015 / Ausgegeben: 27. 04. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Saisonarbeiter kamen in den Jahren 2011 bis 2014 nach Baden-Württemberg und in den Ortenaukreis? 2. Wie bewertet sie die existenziellen Sorgen der Landwirte und Winzer durch die Einführung des Mindestlohns, vor allem im Blick auf die Höhe des Mindestlohns und die Kontrollbürokratie? 3. Haben sich die Bauern- und Weinbauverbände mit ihren konkreten Sorgen und Änderungsüberlegungen an sie gewandt und ist sie damit bei der Bundesarbeitsministerin bereits aktiv geworden? 4. Wird sie die Anliegen der Landwirte und Winzer gegebenenfalls zu einer Ini - tiative im Bundesrat machen? 23. 03. 2015 Stächele CDU B e g r ü n d u n g Der zum Jahresbeginn eingeführte Mindestlohn hat u. a. große Auswirkungen auf die Landwirte und Winzer des Landes hinsichtlich der Dokumentationspflicht, Arbeitszeiten etc. der Saisonarbeiter. Wie dem Mittelbadischen Boten vom 20. März 2015 zu entnehmen war, hat Ministerpräsident Kretschmann bei einer Kreisbereisung der Ortenau die Sorgen und Nöte der betroffenen Landwirte und Winzer, bei der auch der Mindestlohn angesprochen wurde, mit den Worten: Kleine Anfrage des Abg. Willi Stächele CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mindestlohn in der Landwirtschaft Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6668 2 „Dass Bauern Kritik äußern, die nicht knapp unterm Weltuntergang ist – das möchte ich einmal erleben. Das einzig Freundliche an Ihrem Vortrag war die Tracht.“ kommentiert. Diese Äußerungen erscheinen angesichts der existenziellen Sorgen der Landwirte und Winzer nicht angemessen. Es müssen konkrete Maßnahmen und Vorschläge der Landesregierung zur Verbesserung der Situation der betroffenen Landwirte und Winzer erfolgen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. April 2015 Nr. Z(24) 0141.5/515F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Saisonarbeiter kamen in den Jahren 2011 bis 2014 nach BadenWürttemberg und in den Ortenaukreis? Zu 1.: Zahlen zu Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft liegen im Zeitraum der Jahre 2011 bis 2014 nur für das Jahr 2013 vor. Damals erfolgte die im 3-JahresRhythmus durchgeführte Agrarstrukturerhebung. In deren Rahmen werden alle Personen erfasst, die Arbeitsleistung für den landwirtschaftlichen Betrieb erbringen , unabhängig davon, ob dies die Haupt- oder Nebenbeschäftigung darstellt oder ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit handelt. Die Arbeitskräfte werden unterschieden in ständige und nicht ständige Arbeitskräfte . Bei den ständigen Arbeitskräften gibt es darüber hinaus die Unterscheidung zwischen Familien- und Fremdarbeitskräften. In der amtlichen Statistik werden die nicht ständigen Arbeitskräfte (Beschäftigungsdauer maximal 6 Monate) auch als Saisonarbeitskräfte bezeichnet. Diese Gruppe umfasst in- und ausländische Hilfskräfte, aber auch nur temporär mit - helfende Familienangehörige, Verwandte und Bekannte (z. B. in der Weinlese). Eine Unterscheidung der nicht ständigen Arbeitskräfte nach Status oder Nationalität ist nicht möglich. Folgende Daten für Baden-Württemberg insgesamt können der Agrarstrukturerhebung 2013 entnommen werden (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg); landkreisbezogene Daten stehen nicht zur Verfügung : Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Baden-Württembergs 2013 Gegenstand der Nachweisung Betriebe Arbeitskräfte insgesamt davon ständige Arbeitskräfte nicht ständige (Saison-) Arbeitskräfte davon Familienarbeitskräfte Fremdarbeitskräfte Personen Anzahl in 1000 Betriebe insgesamt 42,4 181,6 81,1 21,4 79,1 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6668 2. Wie bewertet sie die existenziellen Sorgen der Landwirte und Winzer durch die Einführung des Mindestlohns, vor allem im Blick auf die Höhe des Mindestlohns und die Kontrollbürokratie? Zu 2.: Aus der Sicht der Landwirte sind deren Bedenken nachvollziehbar. Die Entwicklung von Betrieben wird neben den Lohnkosten von verschiedenen anderen Faktoren beeinflusst. Der Einfluss auf den Gesamtbetrieb hängt z. B. auch von dessen Anbaupalette oder vom Rationalisierungspotenzial durch den Einsatz von Maschinen ab. Daher kann hierzu keine verlässliche Prognose abgegeben werden. Aufgrund des hohen Stellenwertes regionaler Produkte und der Qualität heimischer Produkte wird zudem davon ausgegangen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bereit sind, notwendige Preissteigerungen bis zu einem gewissen Grad zu akzeptieren. Zum Thema „Kontrollbürokratie“ wird auf die Antworten zu den Ziffern 3 und 4 verwiesen. 3. Haben sich die Bauern- und Weinbauverbände mit ihren konkreten Sorgen und Änderungsüberlegungen an sie gewandt und ist sie damit bei der Bundesarbeitsministerin bereits aktiv geworden? Zu 3.: Die Verbände haben zwei Großkundgebungen (am 2. März 2015 in Meckenbeuren und am 30. März 2015 in Oberkirch) durchgeführt sowie Sorgen und Fragestellungen im Rahmen weiterer Veranstaltungen an das Ministerium für Länd - lichen Raum und Verbraucherschutz herangetragen. Der Badische Weinbauverband hat dem Ministerium zudem eine Resolution zum Mindestlohn übermittelt. Als zentrales Problem werden die bürokratischen Erschwernisse insbesondere im Hinblick auf die Aufzeichnungspflicht und die Kontrolle gesehen. Dabei haben die Verbände dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz signalisiert , die Probleme direkt an die zuständige Bundesregierung weiterzuleiten. 4. Wird sie die Anliegen der Landwirte und Winzer gegebenenfalls zu einer Initiative im Bundesrat machen? Zu 4.: Eine Evaluation und Änderung des Bundesrechts ist primär Aufgabe des Bundes. Entsprechende Gespräche mit der Bundesregierung sind bereits angesetzt. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass, über den Bundesrat auf eine Änderung des Mindestlohngesetzes hinzuwirken. Sie begrüßt grundsätzlich die in dem Mindestlohngesetz enthaltenen Regelungen. Der seit 1. Januar 2015 geltende allgemeine Mindestlohn leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer auskömmlichen Lebensgrundlage. Der Mindestlohn soll helfen, dass Menschen von ihrer Hände Arbeit selbstbestimmt leben können und nicht zusätzlich auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Aus diesem Dilemma will der Mindestlohn herausführen. Ebenso werden mit dem Mindestlohn faire Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft geschaffen. Das Interesse der Landesregierung ist es, die Bürokratie für die Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung des Gesetzes möglichst gering zu halten. Gleichzeitig muss aber sichergestellt sein, dass sich die Einhaltung des gesetz - lichen Mindestlohns durch Dokumentationspflichten überprüfen lässt. Das Bundesministerium der Finanzen und die nachgeordnete Zollverwaltung können entsprechende Vereinfachungen hinsichtlich der Dokumentationspflichten definieren. Denn nach § 17 Absatz 4 Mindestlohngesetz kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen , wie die Verpflichtung des Arbeitgebers, die tägliche Arbeitszeit bei ihm be- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6668 4 schäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren, vereinfacht oder abgewandelt werden kann, sofern Besonderheiten der zu erbringenden Werk- oder Dienstleistungen oder Besonderheiten des jeweiligen Wirtschaftsbereiches oder Wirtschaftszweiges dies erfordern . Der Koalitionsausschuss auf Bundesebene wird sich am 23. April 2015 auf Basis einer Auswertung der bis dahin gesammelten Daten und Erfahrungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Mindestlohngesetz beschäftigen und einen sich daraus ergebenden Änderungsbedarf diskutieren. Sofern sich auf dieser Grundlage später eine Beteiligung der Bundesländer im Bundesrat abzeichnen sollte, wird die Landesregierung die beabsichtigten Änderungen prüfen. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice