Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6678 26. 03. 2015 1Eingegangen: 26. 03. 2015 / Ausgegeben: 05. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Anteil der Kinder über drei Jahren, denen im Landkreis Esslingen der rechtlich zugesicherte Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden kann? 2. Wie viele Kinder über drei Jahren besuchen im Landkreis Esslingen einen staatlichen, kirchlichen oder privaten Kindergarten bzw. eine staatliche, kirchliche oder private Kindertageseinrichtung (aufgelistet nach Einrichtungen)? 3. Wie hoch sind die Kosten, die den Kommunen im Landkreis Esslingen dadurch entstehen, dass sie keinen entsprechenden Betreuungsplatz für Kinder über drei Jahren zur Verfügung stellen können? 4. Wie hoch ist der Anteil der Kinder unter drei Jahren, die im Landkreis Esslingen in einer Kindertageseinrichtung betreut werden? 5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil von Müttern und Vätern im Landkreis Esslingen , welche Elternzeit in Anspruch nehmen? 6. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger stehen im Landkreis Esslingen für die Betreuung der Kinder über und unter drei Jahren jeweils zur Verfügung? 7. Wie viele Frauen und Männer im Landkreis Esslingen befinden sich derzeit jeweils in der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher sowie zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Stand der Kinderbetreuung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6678 2 8. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Kommunen bei der Bereitstellung der Betreuungsplätze zu unterstützen? 9. Welche Fördermittel stehen kirchlichen und privaten Kindertageseinrichtungen im Landkreis Esslingen zur Verfügung? 25. 03. 2015 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Jedes Kind hat ab seinem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Dadurch soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Kommunen sind verpflichtet, auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ein den Kindergarten ergänzendes Förderungsangebot in der Kindertagespflege hinzuwirken. Viele Kommunen stellt dies vor große finanzielle und praktische Herausforderungen. Die Kommunen allein könnten ohne die Ergänzung durch kirchliche und private Träger die Betreuung nicht leisten. Viele Eltern, Mütter wie Väter, nehmen aber auch die Erziehungszeit in Anspruch, um ihre Kinder zu Hause zu betreuen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. April 2015 Nr. 31-6930.0/584 beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Sozialministerium und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Anteil der Kinder über drei Jahren, denen im Landkreis Esslingen der rechtlich zugesicherte Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden kann? Die Kinder- und Jugendhilfestatistik weist Kinder ab drei Jahren an Kindertages - einrichtungen nach übergreifenden Altersgruppen aus (3 bis unter 6, 6 bis unter 11 sowie 11 bis unter 14 Jahre). In der relevanten Altersgruppe der 3- bis unter 6-Jährigen belief sich der Anteil der Kinder, die im Landkreis Esslingen zum Stichtag 1. März 2014 an Kindertageseinrichtungen betreut wurden, auf 94,5 Prozent (neuere Ergebnisse liegen noch nicht vor). Berücksichtigt man außerdem diejenigen Kinder, die in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut wurden , so ergab sich eine Betreuungsquote in Höhe von 95,6 Prozent. Betreuungsquoten unter 100 Prozent lassen nicht zwingend auf eine Unterversorgung schließen. Einzelne Eltern wollen ihre Kinder nicht in Kindertageseinrichtungen anmelden, auch wenn dort Plätze vorhanden sind. Die genannten Betreuungsquoten basieren auf den Bevölkerungszahlen der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2013 auf Basis der Volkszählung 1987. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6678 2. Wie viele Kinder über drei Jahren besuchen im Landkreis Esslingen einen staatlichen, kirchlichen oder privaten Kindergarten bzw. eine staatliche, kirchliche oder private Kindertageseinrichtung (aufgelistet nach Einrichtungen)? Der Kindergarten wird in der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht definiert und kann insofern nicht als eigenständiger Typus einer Kindertageseinrichtung ausgewertet werden. Insgesamt besuchten im Landkreis Esslingen zum 1. März 2014 16.273 Kinder im Alter von 3 bis unter 14 Jahren Kindertageseinrichtungen, die über eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügten. Von diesen Kindern wurden 9.550 an Einrichtungen von öffentlichen Trägern (Städte und Gemeinden) betreut und 5.622 an Einrichtungen von kirchlichen Trägern sowie weitere 1.101 an Einrichtungen sonstiger freier Träger. Aus Gründen des Datenschutzes ist eine Darstellung unterhalb der Kreisebene nicht möglich. 3. Wie hoch sind die Kosten, die den Kommunen im Landkreis Esslingen dadurch entstehen, dass sie keinen entsprechenden Betreuungsplatz für Kinder über drei Jahren zur Verfügung stellen können? Nach Mitteilung des Landratsamts Esslingen sind bisher weder beim Landkreis Esslingen noch bei den Städten und Gemeinden des Landkreises Kosten aufgrund eines fehlenden oder selbst beschafften Platzes in der Kindertagesbetreuung für Kinder ab drei Jahren angefallen. 4. Wie hoch ist der Anteil der Kinder unter drei Jahren, die im Landkreis Esslingen in einer Kindertageseinrichtung betreut werden? Im Landkreis Esslingen wurden zum 1. März 2014 19,4 Prozent der Kinder unter 3 Jahren an Kindertageseinrichtungen betreut. Unter Einbezug der Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege lag der Anteil bei 24,4 Prozent. 5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil von Müttern und Vätern im Landkreis Esslingen , welche Elternzeit in Anspruch nehmen? Elternzeit wird bilateral zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Eine zentrale Meldestelle zur Erfassung gibt es hierzu nicht. Daher liegen dem Sozialministerium auch keine validen Daten darüber vor, wie hoch der Anteil von Müttern und Vätern im Land – und insbesondere in einzelnen Landkreisen – ist, der Elternzeit in Anspruch nimmt. 6. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger stehen im Landkreis Esslingen für die Betreuung der Kinder über und unter drei Jahren jeweils zur Verfügung? Für die Betreuung der Kinder an Kindertageseinrichtungen des Kreises Esslingen standen zum 1. März 2014 insgesamt 3.475 Personen an pädagogischem Personal zur Verfügung (ohne freigestellte Personen der Einrichtungsleitung oder der Verwaltung ). Darunter verfügten 2.297 Personen über den Berufsausbildungsabschluss der Erzieherin bzw. des Erziehers und 319 über den der Kinderpflegerin bzw. des Kinderpflegers. 859 Personen des pädagogischen Personals verfügten über sonstige Berufsausbildungsabschlüsse. Da Betreuungspersonen ggf. altersgruppenübergreifend tätig sind, ist eine Differenzierung danach, wie viele Personen für Kinder über bzw. unter 3 Jahren zur Verfügung stehen, nicht möglich. 7. Wie viele Frauen und Männer im Landkreis Esslingen befinden sich derzeit jeweils in der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher sowie zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger? An den öffentlichen beruflichen Schulen im Landkreis Esslingen gibt es im Schuljahr 2014/2015 in den Bildungsgängen, die zum Berufsabschluss „Kinderpfleger /-in“ führen, 39 Schülerinnen und 2 Schüler und in den Bildungsgängen, die zum Berufsabschluss „Erzieher/-in“ führen, 208 Schülerinnen und 24 Schüler. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6678 4 Einrichtungen der Kinderpflege- und Erzieherausbildung in freier Trägerschaft sind im laufenden Schuljahr im Landkreis Esslingen nicht eingerichtet. 8. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Kommunen bei der Bereitstellung der Betreuungsplätze zu unterstützen? Die Gemeinden erhalten nach § 29 b Finanzausgleichsgesetz (FAG) zum Ausgleich der Kindergartenlasten pauschale Zuweisungen von jährlich 529 Mio. Euro. Das Land fördert nach § 29 c FAG die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Seit dem Jahr 2014 trägt das Land unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben. Die Förderung der Kommunen durch das Land betrug 2014 rd. 456 Mio. Euro und wird sich 2015 auf rd. 659 Mio. Euro belaufen (jeweils vorläufige Zahlen). Die Zuweisungen nach § 29 b und § 29 c FAG werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder der jeweiligen Altersgruppe verteilt. Zuweisungen nach § 29 c FAG erhalten zudem auch die Stadt- und Landkreise entsprechend der in ihrem Gebiet in Kindertagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren. Die Kinderzahlen werden nach der wöchent - lichen Betreuungszeit gewichtet. Zudem wird das Land im Jahr 2015 ein einmaliges Landesinvestitionsprogramm für die Kleinkindbetreuung in Höhe von 50 Millionen Euro auflegen. Die Haushaltsmittel hierfür sind im Einzelplan 04 des Staatshaushaltsplans etatisiert. 9. Welche Fördermittel stehen kirchlichen und privaten Kindertageseinrichtungen im Landkreis Esslingen zur Verfügung? Zum Stand 31. März 2015 sind aus den Investitionsprogrammen des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 und 2013 bis 2014 in den Landkreis Esslingen insgesamt rd. 8,5 Mio. Euro an kirchliche und sonstige freie Träger von Kindertageseinrichtungen zur Schaffung von 900 zusätzlichen Plätzen für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen bewilligt worden. Davon entfallen auf kirchliche Träger 3,2 Mio. Euro (350 Plätze) und auf sonstige freie Träger 5,3 Mio. Euro (550 Plätze). Kirchliche und sonstige freie Träger von Kindertageseinrichtungen, die in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufgenommen sind, erhalten nach § 8 Abs. 2 und 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) von den Gemeinden eine Mindestförderung von 63 Prozent (für Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen) bzw. 68 Prozent (für Kinderkrippen) der Betriebsausgaben. Träger von Einrichtungen oder Gruppen, die nicht in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, erhalten nach § 8 Abs. 4 KiTaG für jeden belegten Platz von der Standortgemeinde einen Zuschuss mindestens in Höhe des sich je Kind entsprechend der Betreuungszeit nach §§ 29 b und 29 c FAG im Vorjahr ergebenden Betrags . Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice