Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6694 30. 03. 2015 1Eingegangen: 30. 03. 2015 / Ausgegeben: 15. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Zahlen der Milchkühe, der milchkuhhaltenden Betriebe und die durchschnittlichen Betriebsgrößen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? 2. Wie hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Milchkuhhaltung in den vergangenen 15 Jahren im Voll- und im Nebenerwerb entwickelt? 3. Wie schätzt sie die Wettbewerbssituation der milchproduzierenden Landwirtschaftsbetriebe im Südschwarzwald gegenüber den anderen baden-württembergischen Regionen und im deutschlandweiten Vergleich ein? 4. Inwieweit leitet sie aus der Wettbewerbssituation Handlungsbedarf zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Südschwarzwald ab und wie könnte diese gestaltet werden? 5. Wie hat sich nach ihrem Kenntnisstand die Rolle des Exports von Milch und Milcherzeugnissen in EU-Länder und in Drittstaaten in den vergangenen Jahren entwickelt? 30. 03. 2015 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Milchwirtschaft im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6694 2 B e g r ü n d u n g Zum 1. April 2015 fällt die Milchquotenregelung. Milchviehhaltende Landwirtschaftsbetriebe sehen sich dann einem offenen Weltmarkt gegenüber. Durch Exporte in Drittstaaten könnten mögliche Überkapazitäten erfolgreich verkauft werden . Die Landwirtschaft im Südschwarzwald steht aufgrund der topografischen Gegebenheiten und den auch damit in Zusammenhang stehenden Betriebsstrukturen vor besonderen Herausforderungen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 5. Mai 2015 Nr. Z(22)-0141.5/521 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Zahlen der Milchkühe, der milchkuhhaltenden Betriebe und die durchschnittlichen Betriebsgrößen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? 2. Wie hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Milchkuhhaltung in den vergangenen 15 Jahren im Voll- und im Nebenerwerb entwickelt? Zu 1. und 2.: Angaben in sozialökonomischer Untergliederung (Haupt-/Nebenerwerb) und auf Gemeindeebene sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes nur in Jahren einer Landwirtschaftszählung (bzw. allg. Agrarstrukturerhebung) verfügbar. Die folgende Tabelle umfasst daher nur die Jahre 1999 und 2010, die nächste vergleichbare Erhebung findet erst im Jahr 2016 statt. Ergänzend sind für das Jahr 2014 Angaben aus Auswertungen des Herkunfts- und Informationssystems Tier (HIT) für den Landkreis Waldshut aufgeführt. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6694 Betriebe bzw. Haltungen mit Milchkuhbeständen in Schwörstadt, Rheinfelden und dem Landkreis Waldshut Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2015 1) Die Angaben beziehen sich auf landwirtschaftliche Betriebe im Erfassungsbereich des Agrarstatistikgesetzes (Stand 2010). Die Tierbestände werden in der Gemeinde nachgewiesen, in der der Sitz des Betriebes liegt. Stichtag 1999: 3. Mai, 2010: 1. März. – 2) Stichtag: 3. November. 3) Die Angaben für die Milchkühe sind nicht originär im HIT-System enthalten, sondern werden aus zusätzlichen Informationen abgeleitet, die in Baden-Württemberg nicht hinreichend aktualisiert vorliegen. Die Aussagekraft ist daher eingeschränkt (Werte geklammert) bzw. auf Gemeindeebene nicht verfügbar. In diesem System werden alle Rinder an ihrem jeweiligen Stand - ort (Haltung = Stallungen, Weiden) erfasst. – = Die auszuweisende Zahl hat exakt den Wert Null, d. h. es ist nichts vorhanden . = Nachweis aus Gründen der Geheimhaltung nicht möglich oder Zahlenwert unbekannt Die durchschnittliche Betriebsgröße der Milchviehbetriebe im Landkreis Waldshut lag im Jahr 1999 bei 16 Milchkühen. Bis zum Jahr 2010 stieg der Durchschnittsbestand auf 28 Milchkühe an, wobei die Haupterwerbsbetriebe durchschnittlich 37 Milchkühe und die Betriebe im Nebenerwerb durchschnittlich 11 Milchkühe hielten. Nach der HIT-Auswertung für das Jahr 2014 hielten die 290 Milchviehbetriebe im Landkreis Waldshut im Durchschnitt 37 Milchkühe. Dies ist etwas weniger als der Durchschnittsbestand von 40 Kühen im ent - sprechenden Zeitraum auf Landesebene, jedoch deutlich mehr als der Durchschnitt im Regierungsbezirk Freiburg, der 2014 bei 30 Kühen lag. 3. Wie schätzt sie die Wettbewerbssituation der milchproduzierenden Landwirtschaftsbetriebe im Südschwarzwald gegenüber den anderen baden-württembergischen Regionen und im deutschlandweiten Vergleich ein? Zu 3.: Die Wettbewerbssituation der milchproduzierenden Landwirtschaftsbetriebe wird einerseits durch regionale Bedingungen beeinflusst, ist andererseits jedoch auch stark durch die Verhältnisse im Einzelbetrieb bedingt. Aufgrund des hohen Dauergrünlandanteils von 59 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) im Landkreis Waldshut (zum Vergleich Baden-Württemberg: 38 %) ist die Rinderhaltung bzw. die Haltung von Raufutterfressern von hoher Bedeutung für die landwirtschaftliche Nutzung. Der Landkreis Waldshut hat im baden-württembergischen Vergleich durch den hohen Grünlandanteil und hohe Niederschläge als landwirtschaftlicher Standort relativ gesehen günstige Voraussetzungen für die Rinderhaltung/Milchviehhaltung. Dies zeigt sich beispielsweise rückblickend in der Quotenwanderung, wo der Landkreis Waldshut wie auch der Betriebe Tiere Betriebe Tiere Haltungen Tiere Landkreis Insgesamt 756 12 230 371 10 351 ( 290) (10 686) Waldshut dar. Haupterwerb 352 8 905 180 6 740 . . dar. Nebenerwerb 388 2 781 165 1 893 . . Schwörstadt Insgesamt 7 216 1 . . . (LK Lörrach) dar. Haupterwerb 5 . 1 . . . dar. Nebenerwerb 2 . – – . . Rheinfelden Insgesamt 28 525 15 520 . . (LK Lörrach) dar. Haupterwerb 16 442 10 358 . . dar. Nebenerwerb 12 83 4 . . . Milchkühe 1999 2010 2014 Milchkühe3) Gemeinde Kreis Landwirtschaftszählung1) Auswertung des Herkunftsund Informationssystems Tier (HIT)2) Insgesamt ---------------------- Sozialökon. Betriebstypen Milchkühe Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6694 4 Schwarzwald-Baar-Kreis oder der Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg entgegen dem Landestrend einen positiven Saldo (Zuwanderungen an Milchquoten ) auf Landkreisebene aufwies (LEL 2012; Lassen, Thünen Institut, 2015). Erschwerend im Wettbewerb wirken ggf. Nachteile aufgrund natürlicher topografischer und agrarstruktureller Faktoren oder umwelt-/naturschutzfachlicher Bewirtschaftungsvorgaben . Für die Wettbewerbssituation ebenfalls von Bedeutung ist eine leistungsfähige Abnehmer-/Molkereistruktur. Hier bestehen für die Milchviehhalter in der Region gute Absatzmöglichkeiten, die auch die Vermarktung von Milch umfassen, die ökologisch oder bspw. im Rahmen von Weidehaltung erzeugt wird. Insofern stehen den Erzeugern absatzseitig entsprechende Möglichkeiten zur Differenzierung offen, die auf Qualitätsmärkte abzielen. Auf einzelbetrieblicher Ebene ist ein zentraler Faktor das Vorhandensein moderner , arbeitswirtschaftlich günstiger und tiergerechter Haltungsverfahren. Dies gilt grundsätzlich unabhängig von der absoluten Betriebsgröße. Weiter entscheidend sind das einzelbetriebliche Management und das Niveau der Produktionstechnik, jeweils angepasst an das Betriebssystem bzw. die Wirtschaftsweise (konventionell /ökologisch). 4. Inwieweit leitet sie aus der Wettbewerbssituation Handlungsbedarf zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Südschwarzwald ab und wie könnte diese gestaltet werden? Zu 4.: Die Maßnahmen des Landes zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe sind im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) enthalten. Dieser sieht zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit milchviehhaltender Betriebe insbesondere folgende vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) mitfinanzierte Förderprogramme vor: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Mit dem AFP können Stallbauinvestitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden, wenn sie bestimmte Anforderungen in den Bereichen Umweltund Klimaschutz und außerdem bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen. Die Basisförderung umfasst einen Investitionszuschuss von bis zu 20 % der Investitionskosten. Zusätzliche Anforderungen an den Tierschutz , die deutlich über den tierschutz- und baurechtlichen Vorgaben liegen, gelten für die Premiumförderung mit einem Fördersatz von bis zu 40 %. Damit wird die investive Förderung auf besonders tiergerechte und Ressourcen schonende Haltungs- und Produktionsverfahren unter Beachtung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität ausgerichtet. Marktstrukturförderung Molkereien können für Investitionsvorhaben in die Verarbeitung und Vermarktung , die außerdem einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes – insbesondere von Wasser und/oder Energie – leisten, eine Förderung erhalten. Der Fördersatz liegt zwischen 15 % (mittelgroße Unternehmen) und 25 % (kleine oder mittlere Unternehmen, die überwiegend Qualitätsprodukte erfassen). Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Im Rahmen des FAKT kommen für Milchviehbetriebe im Südschwarzwald neben den gesamtbetrieblichen Maßnahmen D1 Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel und D2 Ökolandbau insbesondere folgende Teilmaßnahmen, welche eine Haltung von Raufutterfressern voraussetzen, in Frage: 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6694 • A2 Silageverzicht im gesamten Betrieb (Heumilch) mit 80 Euro/ha förderfähiger Fläche; • B1.1 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit einem Viehbesatz bis 1,4 RGV/ha HFF ohne mineralische Stickstoffdüngung, Mindestbesatz 0,3 RGV/ha Dauergrünland mit 150 Euro/ha; • B1.2 Extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha Dauergrünland mit 150 Euro/ha; • C3 Erhaltung der gefährdeten Nutztierrasse Vorderwälder Rind – Milchkühe mit 100 Euro je Kuh; • C3 Erhaltung der gefährdeten Nutztierrasse Hinterwälder Rind – Milchkühe mit 170 Euro je Kuh; • G1 Sommerweideprämie mit 50 Euro/GV (in Kombination mit Ökolandbau 40 Euro/GV). Ausgleichszulage Weiterhin kann die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) beantragt werden. Dabei wird in Berggebieten (vorherrschend in Südbaden) den Betrieben mit Haltung von Raufutterfressern über 0,3 RGV je ha Dauergrünland ein höherer Ausgleich gewährt (100 bis 150 Euro/ha Grünland) als Betrieben ohne ent - sprechende Tierhaltung. Damit wird dem Anliegen der Begünstigung der inner - betrieblichen Grünlandverwertung Rechnung getragen. Landschaftspflegerichtlinie Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR), das Förderprogramm für Landschaftspflege und Naturschutz, bietet Milchviehhaltern folgende Möglichkeiten: • Über den Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) besteht die Möglichkeit, für Weideflächen Extensivierungsverträge abzuschließen, wenn diese Weiden wegen ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit gesetzlich geschützt sind oder wenn sie der Offenhaltung einer ausgewiesenen Mindestflur dienen. So ist für extensive Standweiden im Rahmen des Vertragsnaturschutzes eine Förderung in Höhe von 250 Euro je Hektar und Jahr möglich. • Die Förderung von Investitionen (Ställe, technische Einrichtungen, Maschinen für den Außenbereich) in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben ist über die LPR möglich, wenn diese Betriebe dem Erhalt der Kulturlandschaft dienen. Die Förderhöhe für diese Betriebe (Standardoutput höchstens 80.000 Euro) liegt in Anlehnung an das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bei 20 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei ein Zuschlag von weiteren 20 % für Ställe mit besonders tiergerechter Haltung vorgesehen ist. Förderfähig sind nur zuwendungsfähige Kosten in Höhe von mindestens 20.000 Euro und maximal 200.000 Euro. Fördervoraussetzung ist, dass ein Milchviehbetrieb Leistungen für den Erhalt und die Offenhaltung der Kulturlandschaft oder zur Bewirtschaftung von naturschutzwichtigen Weiden erbringt. Beratung landwirtschaftlicher Betriebe Den landwirtschaftlichen Familienbetrieben stehen im Rahmen der für das zweite Halbjahr 2015 vorgesehenen neuen Förderung der Beratung spezielle Beratungsmodule in der Milchkuhhaltung zur Verfügung. Die Fördersätze betragen 50 bis 100 Prozent. Das neue Beratungssystem ermöglicht somit eine bedarfsorientierte Beratung. Es umfasst auch Beratungsmodule zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Familienbetriebe, die ebenso von milchviehhaltenden Betrieben genutzt werden können. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6694 6 Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) Aufgrund der guten Erfahrungen aus dem Milchviehprojekt „Schwarzwald“ soll das Thema Milchviehhaltung im Rahmen des neuen Förderverfahrens Europä ische Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nach hal tig - keit“ aufgegriffen werden, um innovative Projekte zu unterstützen. 5. Wie hat sich nach ihrem Kenntnisstand die Rolle des Exports von Milch und Milcherzeugnissen in EU-Länder und in Drittstaaten in den vergangenen Jahren entwickelt? Zu 5.: Zur Rolle des Exports von Milch und Milcherzeugnissen in EU-Länder und in Drittstaaten wird auf die Antwort des Ministeriums auf den Antrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Wegfall der Milchquote ab April 2015 und die Auswirkungen auf die Milchproduktion in Baden-Württemberg, Drucksache 15/6637, verwiesen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice