Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6697 31. 03. 2015 1Eingegangen: 31. 03. 2015 / Ausgegeben: 05. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vorschriften mit welchem wesentlichen Inhalt bestehen in BadenWürttemberg für Modellflugplätze? 2. Ist ihr der Modellflugplatz in Malsch im Landkreis Karlsruhe bekannt? 3. Welche Bedeutung misst sie dem Modellflugplatz Malsch bei? 4. Sind ihr Beschwerden bekannt, die bei der Gemeinde Malsch eingereicht wurden und welche Erledigung haben diese erfahren? 5. Welche Aussagen wurden in den Beschwerden getroffen bzw. welchen Inhalt hatten die Beschwerden? 6. Welche Vorschriften bezüglich des Abstands solcher Anlagen müssen beachtet werden? 30. 03. 2015 Raab CDU Kleine Anfrage des Abg. Werner Raab CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Modellflugplatz Malsch im Landkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6697 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. April 2015 Nr. 3-3846.1/54 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Vorschriften mit welchem wesentlichen Inhalt bestehen in Baden-Württemberg für Modellflugplätze? Zentrale Vorschrift für den Betrieb von Flugmodellen ist § 16 der LuftverkehrsOrdnung (LuftVO) des Bundes. Hier sind unter anderem der Aufstieg von Flugmodellen und die Fälle, in denen eine Erlaubnis erforderlich ist, geregelt. So ist z. B. der Aufstieg von Flugmodellen mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse erlaubnispflichtig . Weitere Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen sind in den „Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO“ enthalten. Diese sind in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL I – 76/08) veröffentlicht. 2. Ist ihr der Modellflugplatz in Malsch im Landkreis Karlsruhe bekannt? Der Flugplatz ist von der zuständigen Luftverkehrsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) seit September 1983 genehmigt. 3. Welche Bedeutung misst sie dem Modellflugplatz Malsch bei? Die Ausübung des Luftsports fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Art. 2 des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine luftrechtliche Erlaubnis/Genehmigung für einen Modellflugplatz nach § 16 LuftVO immer dann zu erteilen, wenn mit geeigneten Auflagen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewähr - leistet werden kann. Damit war dem Antrag zu entsprechen; die Erlaubnis ist bestandskräftig . 4. Sind ihr Beschwerden bekannt, die bei der Gemeinde Malsch eingereicht wurden und welche Erledigung haben diese erfahren? 5. Welche Aussagen wurden in den Beschwerden getroffen bzw. welchen Inhalt hatten die Beschwerden? Die Fragen 4. und 5. werden wegen des inneren Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Dem Regierungspräsidium Karlsruhe sind Beschwerden wegen Fluglärm, angeblicher Gefährdung von Personen und Tieren und Verlassen des zugewiesenen Flug raums angezeigt worden. Diese Beschwerden waren wenig substantiiert und konnten auch bei daraufhin durchgeführten Vorortkontrollen nicht bestätigt werden . Insbesondere die Beschwerden über die Lärmsituation war angesichts der direkten Durchquerung der B 3 in Neumalsch und der nahegelegenen Autobahn A 5 für das Regierungspräsidium nicht nachvollziehbar. Seit September 2013 hat es keine Beschwerden mehr gegeben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6697 6. Welche Vorschriften bezüglich des Abstands solcher Anlagen müssen beachtet werden? Die einschlägigen Abstandsvorschriften finden sich in den Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO. Die konkret einzuhaltenden Mindestabstände richten sich dabei u. a. nach der Art des Antriebs der Flugmodelle (Turbine, Kolben- oder Elektromotor, Segelflugmodell), der Zahl der gleichzeitig betriebenen Flugmodelle sowie der Art der an den Modellflugplatz angrenzenden Bebauungen. So ist etwa zu einem Gewerbegebiet ein geringerer Abstand einzuhalten als zu einem reinen Wohngebiet oder gar zu einem Kurgebiet. Die Abstandsvorschriften sollen die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie einem ausreichenden Schutz vor Fluglärm gewährleisten. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice