Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6710 02. 04. 2015 1Eingegangen: 02. 04. 2015 / Ausgegeben: 08. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse und gegebenenfalls seit wann liegen ihr über Mitgliedschaften oder beabsichtigte Mitgliedschaften von Polizeibeamten oder Angehörigen anderer Sicherheitsbehörden im Ku-Klux-Klan (KKK) oder ihm nahestehenden rechtsextremistischen Organisationen vor? 2. Welche Erkenntnisse hat sie zu dem Bericht in den Stuttgarter Nachrichten vom 31. März 2015 und den darin enthaltenen angeblichen Erkenntnissen, wonach – neben den zwei identifizierten Mitgliedern beim KKK aus Polizeikreisen – • im Frühsommer 2001 zwei damals in der Stuttgarter Innenstadt eingesetzte Polizisten unmittelbar davor standen, Mitglieder beim KKK zu werden, • eine Polizeianwärterin im Herbst 2001 in den KKK aufgenommen wurde, • insgesamt fünf bis sechs Polizisten zum KKK gehörten und • sich zwischen zehn und 20 Polizisten um die Aufnahme in den KKK be - müht haben? 3. Welche konkreten Maßnahmen hat sie aufgrund des Berichts und der darin enthaltenen Informationen veranlasst? 4. Welche Möglichkeiten stehen ihr und ihren nachgeordneten Behörden zur sofortigen Erkenntnisgewinnung zur Verfügung, um gegebenenfalls vorhandene Sachindizien und Beweise in diesem Zusammenhang vor einer Vernichtung zu retten, und weshalb nutzt sie diese nicht? 5. Weshalb überlässt sie die Ermittlung neuer Erkenntnisse in diesem Zusammenhang ausschließlich dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss? Kleine Anfrage des Abg. Peter Hauk CDU und Antwort des Innenministeriums Ku-Klux-Klan (KKK) in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6710 2 6. Wie will sie zukünftig etwaigen Mitgliedschaften von Mitarbeitern aus badenwürttembergischen Sicherheitsbehörden im KKK entgegenwirken? 02. 04. 2015 Hauk CDU B e g r ü n d u n g In den Stuttgarter Nachrichten vom 31. März 2015 wurde berichtet, dass mehr baden -württembergische Polizisten Mitglieder im Ku-Klux-Klan waren und Inte - resse an einer Mitgliedschaft bekundet haben als bisher bekannt ist. Die Kleine Anfrage soll die Erkenntnisse der Landesregierung, eventuell getroffene Maß - nahmen und Präventionsstrategien der Landesregierung abfragen. Nach einem Bericht der Eßlinger Zeitung vom 1. April 2015 will Innenminister Gall die Aufklärung zum KKK dem NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag überlassen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. April 2015 Nr. 3-1228.1/192 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse und gegebenenfalls seit wann liegen ihr über Mitgliedschaften oder beabsichtigte Mitgliedschaften von Polizeibeamten oder Angehörigen anderer Sicherheitsbehörden im Ku-Klux-Klan (KKK) oder ihm nahestehenden rechtsextremistischen Organisationen vor? Zu 1.: Nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV BW) zwei Polizeibeamte als Mitglieder der Gruppierung „European White Knights of the Ku Klux Klan – Realm of Germany“ (EWK KKK) identifiziert hatte, unterrichtete es am 31. Mai 2002 das Innenministerium. Die beiden Polizeibeamten hatten ab Spätherbst 2001 Kontakt zum EWK KKK. Im Laufe des ersten Halbjahres 2002 hat sich der erste, spätestens im September 2002 hat sich der zweite Polizeibeamte von der Gruppierung distanziert. Weitere belastbare Hinweise auf eine Mitgliedschaft von Polizeibeamten oder Angehörigen des LfV BW im Ku-KluxKlan (KKK) liegen nicht vor. Die Erkenntnisse des Innenministeriums Baden-Württemberg zu den Aktivi - täten des KKK in Baden-Württemberg sind in den offenen Berichten „Kontakte von zwei baden-württembergischen Polizeibeamten zum European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK)“ vom 20. August 2012, „Sicherheits - problem 2002 beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg im Zusammenhang mit dem European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK)“ vom 24. Oktober 2012 sowie „Bezüge der Terrorgruppe Nationalsozialis - tischer Untergrund (NSU) nach Baden-Württemberg“ vom 31. Januar 2014 dargestellt . Zudem sei auf die Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Blenke u. a. CDU „Verbindungen baden-württembergischer Polizisten zum rassistischen Ku-Klux-Klan“ (Druck - sache 15/2233) verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6710 2. Welche Erkenntnisse hat sie zu dem Bericht in den Stuttgarter Nachrichten vom 31. März 2015 und den darin enthaltenen angeblichen Erkenntnissen, wonach – neben den zwei identifizierten Mitgliedern beim KKK aus Polizeikreisen – • im Frühsommer 2001 zwei damals in der Stuttgarter Innenstadt eingesetzte Polizisten unmittelbar davor standen, Mitglieder beim KKK zu werden, • eine Polizeianwärterin im Herbst 2001 in den KKK aufgenommen wurde, • insgesamt fünf bis sechs Polizisten zum KKK gehörten und • sich zwischen zehn und 20 Polizisten um die Aufnahme in den KKK bemüht haben? 3. Welche konkreten Maßnahmen hat sie aufgrund des Berichts und der darin enthaltenen Informationen veranlasst? Zu 2. und 3.: Über den Bruder eines Mitglieds des EWK KKK bekamen zwei in Stuttgart eingesetzte Polizeibeamte Kontakt zum Anführer der Gruppierung, A. S. Zumindest ein Beamter sollte durch A. S. für den EWK KKK geworben werden. Eine Mitgliedschaft kam in diesem Fall – anders als in den unter Ziffer 1 geschilderten Fällen – jedoch nicht zustande. Soweit in dem in Rede stehenden Zeitungsartikel ausgeführt wird, eine Polizeibeamtin sei im Herbst 2001 in den KKK aufgenommen worden, insgesamt hätten fünf bis sechs Polizisten zum KKK gehört, lässt sich weder das eine noch das andere anhand der Erkenntnisse der Landesregierung bestätigen. Die Behauptung, es hätten sich zwischen zehn und 20 Polizisten um die Auf - nahme in den KKK bemüht, fußt auf den Angaben des A. S. A. S. seinerseits stützt sich auf Auskünfte vom Hörensagen. Für die Sicherheitsbehörden und für die Öffentlichkeit sind diese Behauptungen nicht neu, sie ließen sich bisher indes nicht verifizieren. Aus diesem Grund wurden aktuell auch keine weiteren Maßnahmen veranlasst. 4. Welche Möglichkeiten stehen ihr und ihren nachgeordneten Behörden zur sofortigen Erkenntnisgewinnung zur Verfügung, um gegebenenfalls vorhandene Sachindizien und Beweise in diesem Zusammenhang vor einer Vernichtung zu retten, und weshalb nutzt sie diese nicht? Zu 4.: Die Anregung des Untersuchungsausschusses des Bundestages zum „National - sozialistischen Untergrund“ (NSU) vom 19. Juli 2012, die Vernichtung von Akten mit Bezügen zum Rechtsextremismus auszusetzen, wurde in Baden-Württemberg sowohl für das LfV BW als auch für die Polizei umgesetzt. Mit der Einsetzung der Enquetekommission „Konsequenzen aus der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)/Entwicklung des Rechtsextremismus in Baden-Württemberg – Handlungsempfehlungen für den Landtag und die Zivilgesellschaft“ sowie erneut nach der Einrichtung des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus /NSU BW“ wurde das Aktenvernichtungsmoratorium in Baden-Württemberg verlängert. Überdies wurden die Akten mit Bezug zum Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“ vervielfältigt und dem Landtag vorgelegt. 5. Weshalb überlässt sie die Ermittlung neuer Erkenntnisse in diesem Zusammenhang ausschließlich dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss? Zu 5.: Dem parlamentarische Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ kommt ein verfassungsrechtlich verbürgtes Kontroll- und Beweiserhebungsrecht zu. In diesem Rahmen wird sich der Ausschuss nach Ziffer I. 5. des Einsetzungs- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6710 4 beschlusses (Drucksache 15/6049) auch dem Komplex EWK KKK widmen. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat im Regierungsbericht zu den Fragen des Ausschusses Stellung genommen. Seit dieser Stellungnahme sind keine neuen Erkenntnisse bekanntgeworden, die weitere Schritte der Sicherheitsbehörden angezeigt erscheinen lassen. 6. Wie will sie zukünftig etwaigen Mitgliedschaften von Mitarbeitern aus badenwürttembergischen Sicherheitsbehörden im KKK entgegenwirken? Zu 6.: Um rechtsextremistischen Tendenzen noch stärker entgegenzuwirken, müssen Bewerber für den Polizeidienst in Baden-Württemberg inzwischen in einem Fragenbogen zur Verfassungstreue und einer Erklärung schriftlich versichern, keiner extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation anzugehören. Die Erklärung ist zwingende Voraussetzung der Einstellung. Diese Maßnahme erleichtert künftig die Entfernung von Beamten aus dem Dienst, sollten später dennoch Bezüge zu solchen Organisationen bekannt werden. Des Weiteren ist das Themengebiet „Politischer Extremismus“ fester Bestandteil der polizeilichen Aus- und Fortbildung. So wird sichergestellt, dass regelmäßig eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Phänomenbereich stattfindet. Beim LfV BW ist bei allen Mitarbeitern bereits vor Dienstantritt eine Sicherheits - überprüfung mit Sicherheitsermittlungen durchzuführen (vgl. § 10 Nr. 3 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes ), unter anderem um solche Personen auszuschließen , bei denen Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung vorliegen. Durch diese umfassende, weit in das persönliche Umfeld reichende Überprüfung sollen extremistische Tendenzen rechtzeitig erkannt werden. Auch nach ihrer Einstellung unterliegen Beschäftigte des LfV BW einer strengen Kontrolle , beispielsweise durch ihre Speicherung im nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS oder die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung . Die Führungskräfte baden-württembergischer Sicherheitsbehörden setzen sich mit den Themenkomplexen Werteorientierung, Gruppendynamische Prozesse und Organisationskultur auseinander, unter anderem um mögliches Fehlverhalten der Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und sodann intervenieren zu können. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice