Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6715 08. 04. 2015 1Eingegangen: 08. 04. 2015 / Ausgegeben: 15. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lange soll das Provisorium beim Lückenschluss B 295/B 464 in Renningen bestehen (mit Angaben zu eventuellen Planungen bzw. Überlegungen, das Provisorium als Dauerlösung zu etablieren)? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieses Provisorium? 3. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich einer endgültigen Lösung beim Lückenschluss B 295/B 464 dar? 4. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen auf der B 295 im Bereich von Renningen und Leonberg in den vergangenen zehn Jahren entwickelt und welches Verkehrsaufkommen wird für die kommenden Jahre bis zum Jahr 2025 prog - nostiziert? 5. Welche Auswirkungen wird der zusätzliche Verkehr der B 295 auf das Verkehrsaufkommen der A 8 und die Innenstadt von Leonberg bis zum Jahr 2025 haben? 6. Wie wird sich die Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich von Renningen und Leonberg angesichts der Verkehrszahlen und angesichts des Lückenschlusses in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln? 7. Sind zusätzliche Maßnahmen gegen die Lärm- und Schadstoffbelastung (z. B. Lärmschutzwände, Geschwindigkeitsbegrenzungen, lärmarmer Fahrbahnbelag) im fraglichen Abschnitt angedacht? 8. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um zu verhindern, dass die Strecke von Leonberg-West bis Böblingen-Hulb als Ersatzautobahn/Bypass für die Strecke über das Stuttgarter Kreuz genutzt wird? Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lückenschluss Bundesstraßen (B) 295/(B) 464 bei Renningen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6715 2 9. Wie sah bzw. sieht die Beteiligung der Bürger und der Kommunen beim Bau des (provisorischen) Lückenschlusses aus? 07. 04. 2015 Kurtz CDU B e g r ü n d u n g Der Landkreis Böblingen hat 2013 aus den Überschussmassen des Neubaus der B 464 einen provisorischen Lückenschluss zwischen der B 295 und der B 464 im Bereich von Renningen errichtet und eine provisorische Verkehrsführung mit zwei Kreisverkehren erstellt. Derzeit laufen Planungen für eine dauerhafte Lösung. Mit dieser Kleinen Anfrage soll der aktuelle Sachstand bei diesem Verkehrsprojekt in Erfahrung gebracht werden. Zudem sollen das Verkehrsaufkommen sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung in den Blick genommen werden. Von Anwohnern wird moniert, dass keinerlei Lärmschutz vorgesehen sei, obwohl der Verkehrszuwachs unweigerlich komme bzw. schon eingetreten sei und die Straße die Funktion einer Ersatzautobahn habe . Deshalb soll erfragt werden, inwieweit zusätzliche Maßnahmen gegen die Lärm- und Schadstoffbelastung angedacht sind. Darüber hinaus soll in Erfahrung gebracht werden, inwiefern eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat bzw. noch vorgesehen ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Mai 2015 Nr. 2-39-B464REN-BB/64 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lange soll das Provisorium beim Lückenschluss B 295/B 464 in Renningen bestehen (mit Angaben zu eventuellen Planungen bzw. Überlegungen, das Provisorium als Dauerlösung zu etablieren)? Die beiden provisorischen Kreisverkehre an den Rampen der B 295 zur B 464 bzw. zur Magstadter Straße in Renningen sind betriebliche Sofortmaßnahmen, die übergangsweise bis zur Realisierung der Maßnahme B 295/B 464 Lückenschluss bei Renningen bestehen bleiben sollen. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieses Provisorium? Die provisorische Verbindung der beiden Bundesstraßen mit den ebenfalls provisorischen Kreisverkehrsplätzen wurde vom Landratsamt Böblingen aus betrieb - lichen Gründen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt. Die Genehmigung erfolgte auf Basis der sogenannten unwesentlichen Änderung im Sinne von § 17 b Abs. 1 Nr. 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Die notwendige Schüttung von Bodenmaterial und die Herstellung der bituminös befestigten Verbindungsrampen erfolgte ausschließlich auf Flächen im Eigentum des Bundes oder des Landkreises. Nachdem die Fachbehörden für Naturschutz, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft beim Landratsamt dem Vorhaben zugestimmt hatten, lagen die Voraussetzungen für die unwesentliche Änderung vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6715 3. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich einer endgültigen Lösung beim Lückenschluss B 295/B 464 dar? Die Straßenplanung B 295/B 464 Lückenschluss bei Renningen befindet sich derzeit in der Phase der Vorplanung. In einem Spitzengespräch der Kommunen und der Abgeordneten beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am 10. Dezember 2013 haben sich die Beteiligten verständigt, die Verknüpfung der beiden Bundesstraßen einschließlich einem zusätzlichen Anschluss der Magstadter Straße an die B 464 weiter planerisch voranzutreiben. Das Regierungspräsidium Stuttgart erstellt derzeit die Umweltverträglichkeitsstudie , in deren Zusammenhang auch die tierökologischen Erhebungen sowie die Biotoptypenkartierungen ergänzt bzw. aktualisiert werden. Die Umweltverträglichkeitsstudie soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist Voraussetzung für die Fortführung der Straßenplanung. Das Provisorium wird hinsichtlich der Verkehrsströme und Verkehrszahlen, des Verkehrsflusses , der Stauerscheinungen und des Unfallgeschehens beobachtet. So sind im Mai 2015 und gegebenenfalls noch einmal im Herbst 2015 Verkehrszählungen sowie Staubeobachtungen am provisorischen Knotenpunkt B 295/B 464 vorge - sehen. 4. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen auf der B 295 im Bereich von Renningen und Leonberg in den vergangenen zehn Jahren entwickelt und welches Verkehrsaufkommen wird für die kommenden Jahre bis zum Jahr 2025 prognostiziert ? Die Straßenverkehrszählung 2005 ergab auf der B 295 unmittelbar südlich des Autobahnanschlusses Leonberg/West eine Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) von rd. 24.700 Kfz/24 Std. Nach der Straßenverkehrszählung 2010 betrug der DTVw hier rd. 30.600 Kfz/24 Std. Die Straßenverkehrszählung 2015 liegt noch nicht vor. Für das Jahr 2025 wurde unmittelbar südlich des Autobahnanschlusses Leonberg/West auf der B 295 ein DTVw von rd. 48.000 Kfz/24 Std. prognostiziert (Prognose-Nullfall 2025 aus Verkehrsuntersuchung zur Maßnahme B 295/B 464 Lückenschluss bei Renningen aus dem Jahr 2013). Gemäß dieser Verkehrsuntersuchung wurden für den Prognose-Nullfall für das Jahr 2025 auf der B 295 im unmittelbaren Bereich von Renningen folgende DTVw-Werte prognostiziert: Im Bereich zwischen der Einmündung der B 464 in die B 295 und der Einmündung der K 1008 rd. 37.000 Kfz/24 Std.; im Bereich zwischen der Einmündung der K 1008 in die B 295 und der Einmündung der Leonberger Straße rd. 36.900 Kfz/24 Std. und im Bereich unmittelbar nördlich der Einmündung der Leonberger Straße rd. 43.400 Kfz/24 Std. 5. Welche Auswirkungen wird der zusätzliche Verkehr der B 295 auf das Verkehrsaufkommen der A 8 und die Innenstadt von Leonberg bis zum Jahr 2025 haben? Vor der Realisierung des Lückenschlusses sollen vorrangig die Maßnahmen A 8, Verflechtungsstreifen zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Leonberg/Ost sowie 6-streifiger Ausbau der A 81 zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen/Ost und Böblingen/Hulb realisiert werden, um den Streckenzug der Autobahnen A 8 und A 81 in Umfeld von Sindelfingen und Leonberg leis tungsfähig zu gestalten. Eine Verlagerung von zusätzlichem überregionalen Verkehr von der A 8 und der A 81 auf den Streckenzug der B 295 und B 464 soll dadurch vermieden werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6715 4 6. Wie wird sich die Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich von Renningen und Leonberg angesichts der Verkehrszahlen und angesichts des Lückenschlusses in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln? 7. Sind zusätzliche Maßnahmen gegen die Lärm- und Schadstoffbelastung (z. B. Lärmschutzwände, Geschwindigkeitsbegrenzungen, lärmarmer Fahrbahnbelag) im fraglichen Abschnitt angedacht? Die Fragen 6. und 7. werden zusammen beantwortet: Die Lärmkartierung 2012 an Hauptverkehrsstraßen zeigt für Renningen tageszeitlich und nachts keine Lärmbetroffenheiten, die verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm begründen. Im gesamten Verlauf der Ortsumfahrung Renningen im Zuge der B 295 wurde zwischen den Knotenpunkten B 295/ K 1015 und B 295/Leonberger Straße aufgrund der dichten Abfolge von vier Anschlussstellen mit Entfernungen zwischen 200 m bis 600 m eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h aus Sicherheitsgründen angeordnet . Beim Lückenschluss B 295/B 464 wurde die Geschwindigkeit aufgrund der Baustellensituation temporär auf Tempo 50 km/h beschränkt. Mit der Anordnung von Tempo 70 ist auch eine lärmmindernde Wirkung verbunden. Für weitergehende Eingriffe in den fließenden Verkehr liegen – gemäß bundesrechtlichen Vorgaben – die tatbestandlichen und rechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Die Straßenplanung B 295/B 464 Lückenschluss bei Renningen befindet sich derzeit am Anfang des Planungsprozesses in der Phase der Vorplanung. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Ergebnisse von Lärm- und Luftschadstoffuntersuchungen vor. Derartige Untersuchungen werden erst in den nächsten Planungsphasen durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen wird dann geprüft , ob und in welchem Umfang Maßnahmen zum Schutz gegen die Lärm- und Luftschadstoffbelastungen erforderlich sind. Im übrigen hat sich die Stadt Renningen im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung mit den Fragen möglicher Lärmschutzmaßnahmen auseinandergesetzt. 8. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um zu verhindern, dass die Strecke von Leonberg-West bis Böblingen-Hulb als Ersatzautobahn/Bypass für die Strecke über das Stuttgarter Kreuz genutzt wird? Der Streckenabschnitt der beiden Bundesstraßen B 295 und B 464 zwischen den Anschlussstellen Leonberg/West an der A 8 und Böblingen/Hulb an der A 81 soll nicht die Funktion einer Ersatzautobahn übernehmen und wurde auch nicht so geplant . Dies ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass z. B. der Streckenzug der B 464 nur einbahnig ausgebaut ist und dort im Bedarfsplan für die Bundesstraßen ein über diesen Ausbaustandard hinausgehender Ausbau nicht vorgesehen ist. Demgegenüber wird der Streckenzug der A 8 und der A 81 in diesem Bereich insbesondere nach dem angestrebten 6-streifigen Ausbau der A 81 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Sindelfingen/Ost, dem 6-streifigen Ausbau der A 81 zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen/Ost und Böblingen /Hulb sowie dem Neubau des Verflechtungsstreifens auf der A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Leonberg/Ost für den großräumigen und überregionalen Verkehr eine sehr viel leistungsfähigere und attraktivere Streckenführung darstellen. Im Vergleich hierzu ist eine Fahrtroute über die überwiegend einbahnigen Bundesstraßen B 295 und B 464 für die Verkehrsteilnehmer /-innen keine sich aufdrängende Alternative. 9. Wie sah bzw. sieht die Beteiligung der Bürger und der Kommunen beim Bau des (provisorischen) Lückenschlusses aus? Im Rahmen der Vorplanung zur Maßnahme B 295/B 464 Lückenschluss bei Renningen hat bereits am Anfang des Planungsprozesses eine breit angelegte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformation und -diskussion stattgefunden . So hat das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Planungsbehörde die Planung am 20. März 2012 im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung /Informationsveranstaltung in Renningen sowie im selben Jahr im Rah- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6715 men von öffentlichen Gemeinderatssitzungen in Renningen und in Magstadt vorgestellt . Darüber hinaus wird über die Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart fortlaufend über den aktuellen Planungsstand informiert. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice