Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6720 09. 04. 2015 1Eingegangen: 09. 04. 2015 / Ausgegeben: 13. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass es durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes zu einer höheren und einheitlichen Besoldung neu ausgebildeter Haupt-, Werkrealschul - und Realschullehrer kommen soll? 2. Trifft es zu, dass es bei den genannten Lehrergruppen im Falle der bisherigen Ausbildung Weiterqualifizierungsangebote geben soll, um auch sie in den Genuss der unter Frage 1 fallenden Verbesserungen kommen zu lassen? 3. Trifft es zu, dass es bei Funktionsämtern kleiner Haupt- und Werkrealschulen, kleiner Grund- und Hauptschulen und kleiner Grund- und Werkrealschulen zu Besoldungsverbesserungen kommen soll? 4. Trifft es zu, dass die in den Fragen 1 bis 3 genannten Verbesserungen für Lehrer und Funktionsinhaber von eigenständigen Grundschulen nicht gelten sollen und wenn ja, warum nicht? 5. Was ist genau beabsichtigt, wie ist der Stand des Willensbildungsprozesses in der Regierung und welche Kosten entstehen dem Landeshaushalt? 08. 04. 2015 Müller CDU Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Müller CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Keine Höhergruppierung bei Lehrkräften und Funktions - trägern an eigenständigen Grundschulen? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6720 2 B e g r ü n d u n g Grundsätzlich sind Besoldungsverbesserungen bei den genannten Lehrergruppen zu begrüßen. Doch es ist kein Grund erkennbar, weshalb diese an eigenständigen Grundschulen nicht auch gewährt werden sollen. Diesen Personenkreis auszu - schließen, wäre nicht gerecht. Und es stellt sich zugleich die Frage, ob damit das Ende eigenständiger (und oft kleiner) Grundschulen durch relative Besoldungsverschlechterungen eingeleitet werden soll. Es kann in besonders ausgeprägten Fällen notwendig sein, auch eine Grundschule zu schließen, aber Besoldungsunterschiede dürfen dabei keine Rolle spielen. Ebenso wenig ist es gerechtfertigt, Lehrer an Gemeinschaftsschulen besser zu besolden. Der Studiengang „Lehramt an Grundschulen“ würde dann kaum noch gewählt. Es fragt sich, ob auch diese Weichenstellung im Zuge vielfältiger Privilegierungen von Gemeinschaftsschulen beabsichtigt ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. April 2015 Nr. 14-0320.2/209 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass es durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes zu einer höheren und einheitlichen Besoldung neu ausgebildeter Haupt-, Werkreal- und Realschullehrer kommen soll? Der Ministerrat hat am 24. Februar 2015 beschlossen, dass die neu ausgebildeten Werkreal-, Haupt- und Realschullehrkräfte künftig einheitlich nach A 13 besoldet werden sollen. Mit dieser Entscheidung soll die Reformierung der Lehrerausbildung – Trennung des Verbundlehramts Grund- und Hauptschule und Schaffung eines Lehramts Grundschule sowie eines Lehramts Werkreal-, Haupt- und Realschule – aus dem Jahr 2010 besoldungsrechtlich nachvollzogen werden. Eine Entscheidung über die künftige Besoldungsstruktur der neuen Lehrämter hatte der Ministerrat damals – mit Blick darauf, dass die neu ausgebildeten Lehrkräfte nicht vor dem Schuljahr 2017/2018 in den Schuldienst eintreten – nicht getroffen . Die Absolventen der Studiengänge für die neuen Lehrämter stehen erstmals zum 1. Februar 2016 für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zur Verfügung. Da sich der Anwärtergrundbetrag gemäß Anlage 11 zum Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg nach dem Eingangsamt bemisst, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt, wurde eine zeitnahe Entscheidung, welcher Besoldungsgruppe die neu zu schaffenden Lehrämter zugeordnet werden, in die Wege geleitet. 2. Trifft es zu, dass es bei den genannten Lehrergruppen im Falle der bisherigen Ausbildung Weiterqualifizierungsangebote geben soll, um auch sie in den Genuss der unter Frage 1 fallenden Verbesserungen kommen zu lassen? Der Ministerrat hat das Kultusministerium beauftragt, zu prüfen, wie Grund- und Hauptschullehrkräften mit alter Ausbildung, die an anderen Schularten eingesetzt werden, ein Laufbahnwechsel ermöglicht werden kann. Über das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Ministerrat bis zum 30. September 2015 zu berichten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6720 3. Trifft es zu, dass es bei den Funktionsämtern kleiner Haupt- und Werkrealschulen , kleiner Grund- und Hauptschulen und kleiner Grund- und Werkrealschulen zu Besoldungsverbesserungen kommen soll? Zwischen nicht funktionsgebundenen Lehrämtern und Funktionsämtern muss ein besoldungsrechtlicher Abstand gegeben sein. Um diesen zu gewährleisten, soll die besoldungsrechtliche Bewertung der Funktionsämter an kleinen Haupt- und Werkreal- bzw. Grund- und Haupt- sowie Grund- und Werkrealschulen angehoben werden. Künftig sollen Konrektoren und Rektoren an den genannten Schulen mindestens nach Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage besoldet werden. 4. Trifft es zu, dass die in den Fragen 1 bis 3 genannten Verbesserungen für Lehrer und Funktionsinhaber von eigenständigen Grundschulen nicht gelten soll und wenn ja, warum nicht? Da die Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen unverändert nach A 12 erfolgt, ist eine Anhebung der Bewertung von Funktionsämtern an eigenständigen Grundschulen aus besoldungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich. 5. Was ist genau beabsichtigt, wie ist der Stand des Willensbildungsprozesses in der Regierung und welche Kosten entstehen dem Landeshaushalt? Neu ausgebildete Werkreal-, Haupt- und Realschullehrkräfte sollen künftig einheitlich nach A 13 besoldet werden. Die Besoldung der Grundschullehrkräfte erfolgt weiterhin nach A 12. Die besoldungsrechtliche Bewertung von Funktionsämtern an kleinen Haupt- und Werkreal- bzw. Grund- und Haupt- sowie Grundund Werkrealschulen soll auf A 13 mit Amtszulage angehoben werden. Der Anwärtergrundbetrag für die Anwärter auf das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule , die zum 1. Februar 2016 in den Vorbereitungsdienst eintreten, ergibt sich künftig aus dem Eingangsamt in A 13. Die Anhebung der Besoldung ist mit Mehrkosten verbunden. Im Rahmen einer Modellrechnung wurde unter Rückgriff auf Annahmen und aktuelle Prognosen eine Rechnung zur möglichen künftigen Einstellungsentwicklung erstellt. Da sich die Rahmenbedingen durch Haushaltsentscheidungen oder Veränderungen in der Schülerzahlentwicklung usw. in den kommenden Jahren ändern können, unterliegt ein solcher Ansatz gewissen Unsicherheiten, wobei sich die Prognoseun - sicherheit mit zunehmendem Prognosehorizont erhöht. Entsprechendes gilt für die finanziellen Auswirkungen bei den Anwärterbezügen und im Funktionsstellenbereich . Ausgehend von diesen Annahmen ergeben sich durch die Anhebung der Besoldung in den kommenden Jahren voraussichtlich folgende Mehrkosten in Euro: Die Kosten wachsen in den Folgejahren sukzessive an. Im Endausbau, d. h. bei vollständiger Umsetzung der neuen Besoldungsstruktur, belaufen sich die Gesamtmehrkosten auf ca. 84,8 Mio. Euro im Jahr. Der Endausbau wird vermutlich erst nach dem Jahr 2060 erreicht. Den entsprechenden Beschluss hat der Ministerrat am 24. Februar 2015 getroffen. Der Ministerrat hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft beauftragt, die erforderlichen gesetzlichen Änderungen im Landesbesoldungsgesetz Baden-Würt - temberg vorzunehmen. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 2016 2017 2018 2019 2020 183.333 2.959.087 6.946.270 12.528.369 18.381.780 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice