Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6741 16. 04. 2015 1Eingegangen: 16. 04. 2015 / Ausgegeben: 26. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht die Arbeit und die pädagogischen Angebote des Vereins JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche –, der seit dem 13. Feb ruar 2001 als Träger der freien Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) anerkannt ist, und speziell sein Programm Circartive? 2. Sind nach ihrer Ansicht die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung des Vereins JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive gegeben? 3. Erfüllt der Verein JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive die Voraussetzungen für eine Förderung durch bestehende Programme der Landesregierung oder kann die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an den Maßnahmen des Vereins gefördert werden und welche Programme kommen gegebenenfalls dafür in Frage? 4. Erfüllt der Verein JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive die Voraussetzungen für eine institutionelle Förderung im Rahmen des Landeshaushalts? 5. Gibt es in Baden-Württemberg vergleichbare Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die eine institutionelle Förderung im Rahmen des Landeshaushalts erhalten (mit Angabe, welche dies gegebenenfalls sind)? 6. Welche Möglichkeiten ergeben sich speziell aus dem „Zukunftsplan Jugend“ zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit, wie sie der Verein JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive bietet? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Maier SPD und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Förderung des Vereins JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive in Gschwend Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6741 2 7. Ist es möglich, den Verein JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive als Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe zu fördern? 8. Ergeben sich aus der erfolgreichen Durchführung von Modellvorhaben Anhaltspunkte für eine veränderte Regelförderung? 16. 04. 2015 Maier SPD B e g r ü n d u n g Der Verein JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive bietet in seiner Freizeit- und Bildungsstätte für inklusive Bewegungskünste spezielle zirkuspädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche im Land Baden-Württemberg und darüber hinaus an. Es handelt sich dabei um ein überörtliches Angebot mit Alleinstellungscharakter für ganz Baden-Württemberg, das auch einkommensschwachen Familien die Chance gibt, außerschulische Bildungsangebote in diesem Bereich wahrnehmen zu können. Die Verantwortlichen bemühen sich seit geraumer Zeit um eine institutionelle Regelförderung des Landes oder des Ostalbkreises für ihre Jugendarbeit. Der Ostalbkreis gewährt für die von Kindern und Jugendlichen aus dem Ostalbkreis besuchten Angebote einen maßnahmenbezogenen Zuschuss entsprechend den vom Jugendhilfeausschuss genehmigten Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung/-arbeit im Ostalbkreis, die eine institutionelle Förderung nicht vorsehen . A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Mai 2015 Nr. 25-0141.5/15/6741 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht die Arbeit und die pädagogischen Angebote des Vereins JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche –, der seit dem 13. Feb ruar 2001 als Träger der freien Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) anerkannt ist, und speziell sein Programm Circartive? Nach den hier vorliegenden Informationen sind die Arbeit und die pädagogischen, auch kommerziellen Angebote des Vereins „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ vielfältig und abwechslungsreich. Sie reichen von Reiterferien im Zirkus über Schullandheimaufenthalte, Familienurlaube, Feste und Hochzeiten bis hin zu Zirkus-Trainingswochenenden. Als Freizeitbildungsstätte mit erlebnisorientierten Angeboten für Familien, Gruppen und Schulklassen sowie als Zirkusstadt, in der Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Zirkustechniken ausgebildet werden und in einer Gemeinschaft leben , hat sich Circartive – Haus – Hof – Pimparello bekannt gemacht. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6741 2. Sind nach ihrer Ansicht die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung des Vereins JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive gegeben? 3. Erfüllt der Verein JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive die Voraussetzungen für eine Förderung durch bestehende Programme der Landesregierung oder kann die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an den Maßnahmen des Vereins gefördert werden und welche Programme kommen gegebenenfalls dafür in Frage? Voraussetzung für eine Landesförderung ist die Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch VIII beziehungsweise als Träger der außerschulischen Jugendbildung nach §§ 2, 4 und 12 Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg. Ferner können öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans sonstige Träger gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Verein „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ erfüllt dem Grunde nach die Voraussetzung für eine Landesförderung. Für eine Förderung des Vereins „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ kommen beispielsweise die im Staatshaushaltsplan bei Kapitel 0918 Jugendhilfe enthaltenen Titel 684 71 (Zuschüsse zur Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen), Titel 684 72 (Zuschüsse an sonstige Träger für Maßnahmen der Jugendbildung – für musisch-kulturelle Jugendbildungsmaßnahmen) oder auch Titel 684 07 (Zuschüsse an sons - tige Träger zur Förderung der Jugendarbeit – für die musische Bildungsarbeit) in Frage. Diese Förderung erfolgt durch die Regierungspräsidien nach den Richt - linien des Kultusministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung vom 30. Juli 2002 und nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans. 4. Erfüllt der Verein JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive die Voraussetzungen für eine institutionelle Förderung im Rahmen des Landeshaushalts? Nach § 6 des Gesetzes zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung (Jugendbildungsgesetz ) gewährt das Land nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans den Jugendverbänden und ihren überregionalen Zusammenschlüssen für zentrale Aufgaben auf Antrag Zuschüsse zu ihren Personal- und Sachkosten. Der Verein „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ erfüllt die Voraussetzungen für eine institutionelle Förderung im Rahmen des Landeshaushalts daher nicht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 5. Gibt es in Baden-Württemberg vergleichbare Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die eine institutionelle Förderung im Rahmen des Landeshaushalts erhalten (mit Angabe, welche dies gegebenenfalls sind)? Nach § 12 Jugendbildungsgesetz kann das Land nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans sonstige Träger der außerschulischen Jugendbildung, insbesondere überverbandliche Bildungsstätten, Bildungswerke, überregionale Zusammenschlüsse örtlicher Einrichtungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Landesjugendorchester und ähnliche Einrichtungen fördern, wobei die §§ 6 und 8 Jugendbildungsgesetz sinngemäß gelten. In diesem Sinne werden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Jugendbildungsakademien Jugendburg Rotenberg und die Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg gefördert. Die gemäß Staatshaushaltsplan aus Mitteln des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport geförderten Jugendbildungsakademien (Studienhaus Wiesneck, Internationales Forum Burg Liebenzell, Landesakademie für Jugendbildung Weil der Stadt, Pädagogisch-Kulturelles Centrum Ehemalige Synagoge Freudental) haben keinen Tätigkeitsschwerpunkt in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Förderung des Vereins „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ ist im Staatshaushaltsplan 2015/2016 auch aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht vorgesehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6741 4 6. Welche Möglichkeiten ergeben sich speziell aus dem „Zukunftsplan Jugend“ zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit, wie sie der Verein JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive bietet? Der Verein „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ bietet mit seinem Programm Circartive praktische pädagogische Angebote für Kinder und Jugend - liche an seinem Standort Gschwend im Ostalbkreis an. Beim „Zukunftsplan Jugend“ handelt es sich um eine Gesamtstrategie des Landes zur Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit . Im Rahmen des „Zukunftsplan Jugend“ werden daher nur Projekte , Modellvorhaben und sonstige Maßnahmen von landesweitem Interesse und in Abstimmung mit den Partnern im „Zukunftsplan Jugend“ in den 16 Leitlinien, dem Arbeitsprogramm des „Zukunftsplan Jugend“, gefördert. Im Einzelnen sind dies: – Entwicklung und Umsetzung eines abgestimmten Bildungskonzeptes von Kinder - und Jugendarbeit (KJA)/Jugendsozialarbeit (JSA) und Schule, – Unterstützung von Kooperationsstrukturen zwischen KJA/JSA und Schule durch eine Rahmenvereinbarung, – Implementierung kommunaler/regionaler Bildungsnetzwerke, – Stärkung der Gleichzeitigkeit von homogener und heterogener Milieuorientierung als Kerngeschäft der KJA, – Angebotsplanung auf lokaler Ebene zur differenzierten Förderung neuer Zielgruppen , – Inklusion, nachhaltige Entwicklung und Kultur der Vielfalt als Ziele konzeptioneller Weiterentwicklung von KJA und JSA, – Ausbau der Beteiligungsformen, – Partizipationssensitive Qualifizierung aller Akteure, – Verantwortungsübernahme als Bildungsziel der KJA und der JSA, – Aufbau einer Förderstatistik zum Landesjugendplan, – Qualifizierung kommunaler Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeberichterstattung zur KJA/JSA, – Förderung der Kinder- und Jugendarbeitsforschung für Baden-Württemberg, – Öffentliche Darstellung und Sichtbarmachung von KJA/JSA, – Entwicklung eines gemeinsamen Aufgabenkatalogs für die KJA und die JSA, – Vereinfachung und Vereinheitlichung der Förderverfahren, – Berichterstattung über die Ergebnisse der Förderung aus dem Landesjugendplan . Im Rahmen des „Zukunftsplan Jugend“ wurden, um die Arbeit der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort zu stärken, zudem die Altersgrenze bei den Seminaren von 14 Jahren auf 12 Jahre gesenkt sowie im Rahmen eines Flächenprogrammes die einzelnen Bereiche der Jugendbildung gestärkt. Dem Verein „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ ist es möglich, über das für ihn zuständige Regierungspräsidium Förderungen zu beantragen. Im Übrigen kann der Verein „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ auch über seine Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuskünste Baden-Württemberg e. V., bei der Dachverbandsorganisation Landesvereinigung für Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. sowie über das Diakonische Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e. V., die beiden letztgenannten Organisationen sind an der Umsetzung des „Zukunftsplan Jugend“ beteiligt , seine Interessen im Rahmen der Umsetzung des „Zukunftsplan Jugend“ einfließen lassen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6741 7. Ist es möglich, den Verein JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche – mit seinem Programm Circartive als Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe zu fördern? Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart wird der Verein „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ bereits gefördert, wie beispielsweise im Jahr 2011 bei einzelpraktischen Maßnahmen sowie in den Jahren 2012 bis 2014 mit inventarisierbaren Gegenständen. Für das Jahr 2015 liegt ein weiterer Antrag auf Förderung von inventarisierbaren Gegenständen vor. Möglichkeiten, den Verein „JuKi – Zukunft für Kinder und Jugendliche e. V.“ mit seinem Programm Circartive als Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder - und Jugendhilfe zu fördern, bestehen nicht. 8. Ergeben sich aus der erfolgreichen Durchführung von Modellvorhaben Anhaltspunkte für eine veränderte Regelförderung? Modellvorhaben dienen der Erprobung und Weiterentwicklung von Inhalten, Strukturen und Verfahren in verschiedenen Bereichen und Ebenen. Sie ermöglichen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe öffentlichen und freien Trägern Konzepte zu erproben, die nicht im Rahmen der Regelförderung möglich sind. Daher zielen Modellvorhaben nicht grundsätzlich darauf ab, eine Regelförderung zu ändern. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice