Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 678 12. 10. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Projekt „Singen – Bewegen – Sprechen“ im Landkreis Esslingen K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Standorten wird im Landkreis Esslingen das Kooperationsprogramm „Singen – Bewegen – Sprechen“ derzeit angeboten (mit Angabe der das Förderprogramm tragenden Kooperationspartner)? 2. Werden die bestehenden Kooperationen im Landkreis Esslingen fortgesetzt und ist eine auskömmliche Finanzierung des Programms sichergestellt? 3. Ist eine Ausdehnung des Programms auf zusätzliche Kooperationsstandorte im Landkreis Esslingen vorgesehen? 4. Liegen ihr bereits weitere Anträge aus dem Landkreis Esslingen vor und wenn ja, bis wann ist mit einem Einstieg dieser Standorte zu rechnen? 10. 10. 2011 Kunzmann CDU Eingegangen: 12. 10. 2011 / Ausgegeben: 09. 11. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 678 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 Nr. 54–6982.7/214/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Standorten wird im Landkreis Esslingen das Kooperationsprogramm „Singen – Bewegen – Sprechen“ derzeit angeboten (mit Angabe der das Förderprogramm tragenden Kooperationspartner)? Im Landkreis Esslingen wird das Landesförderprogramm „Singen – Bewegen – Sprechen “ mit den folgenden Kooperationspartnern bislang in Kindergärten an folgenden Standorten umgesetzt: Kooperationspartner: Standorte: Gesangverein Harmonie Bempfl ingen e. V. 72658 Bempfl ingen Musikverein Bissingen e. V. 73266 Bissingen an der Teck Liederlust Mettingen e. V. 73779 Deizisau Jugendmusikschule Aichwald e. V. 73728 Esslingen Städtische Musikschule Esslingen 73728 Esslingen Stadtkapelle Esslingen – Musikverein RSK 73733 Esslingen Musikschule Filderstadt 70794 Filderstadt Musikschule Kirchheim unter Teck 73230 Kirchheim unter Teck Musikschule Köngen/Wendlingen 73257 Köngen Musikschule Leinfelden-Echterdingen 70771 Leinfelden-Echterdingen Musikschule Lenningen e. V. 73252 Lenningen Musikschule Neckartailfi ngen 72666 Neckartailfi ngen Schoenrain-Choere e. V. 72654 Neckartenzlingen Musikschule Neuhausen e. V. 73765 Neuhausen Musikschule Notzingen/Wellingen e. V. 73274 Notzingen Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen 72622 Nürtingen Harmonika- und Spielgemeinschaft Oberboihingen e. V. 72644 Oberboihingen Musikverein Oberboihingen e. V. 72644 Oberboihingen Städtische Musikschule Ostfi ldern 73760 Ostfi ldern Musikschule Owen e. V. 73277 Owen Musikschule Plochingen und Umgebung e. V. 73207 Plochingen Musikschule Weilheim e. V. 73235 Weilheim a. d. Teck Musikverein Wendlingen e. V. 73240 Wendlingen a. N. Musikschule Wernau e. V. 73249 Wernau/Neckar Musikschule Wolfschlugen 72649 Wolfschlugen 2. Werden die bestehenden Kooperationen im Landkreis Esslingen fortgesetzt und ist eine auskömmliche Finanzierung des Programms sichergestellt? 3. Ist eine Ausdehnung des Programms auf zusätzliche Kooperationsstandorte im Landkreis Esslingen vorgesehen? 4. Liegen ihr bereits weitere Anträge aus dem Landkreis Esslingen vor und wenn ja, bis wann ist mit einem Einstieg dieser Standorte zu rechnen? Unter Verweis auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage der Abgeordneten Sabine Kurtz CDU (Drucksache 15/656) werden die Fragen 2. bis 4. hier zusammenfassend beantwortet. Das Landesförderprogramm wurde am 1. Oktober 2010 mit zunächst rund 1.000 bewilligten Kooperationen gestartet. Mit einer Nachbewilligung zum 1. März 2011 konnten weitere Antragsteller in das Programm aufgenommen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 678 3 Mit dem 3. Nachtragshaushalt im Februar 2011 hat das Land 4,6 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2011 bereitgestellt und eine Verpfl ichtungsermächtigung zur Einlösung im Haushaltsjahr 2012 über 3,9 Millionen Euro ausgebracht. Eine Aufnahme des Programms in die mittelfristige Finanzplanung erfolgte nicht. Über die Finanzierung des Landesförderprogramms ist deshalb mit dem Beschluss des Landtags zum Haushaltsplan 2012 zu entscheiden. Die Ausweitung des Landesförderprogramms über die ursprünglich bewilligten rund 1.400 Kooperationsstandorte hinaus war schon zu Programmbeginn nicht vorgesehen und wird angesichts des hohen Finanzbedarfs der bestehenden Kooperationen auch nicht angestrebt. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport