Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6797 27. 04. 2015 1Eingegangen: 27. 04. 2015 / Ausgegeben: 27. 05. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird bei der Planung und Errichtung von WEA der quantitative Bodenschutz , also die Reduzierung des Flächen- und Bodenverbrauchs berücksichtigt ? 2. Wie wird der qualitative Bodenschutz, also die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen , Schutz vor Erosion oder Verdichtung oder anderer nachteiliger Einwirkungen auf die Bodenstruktur, bei der Planung und Umsetzung von WEA berücksichtigt? 3. Wie wird bei der Planung von WEA die unvermeidbare Inanspruchnahme von Böden auf Flächen mit geringer Schutzwürdigkeit und -empfindlichkeit gelenkt ? 4. Welche Anforderungen müssen die notwendigen Antragsunterlagen bezüglich eindeutiger Flächenbilanz (einschließlich ungeplanter Nebenflächen), Erfassung und Bewertung von Bodenfunktionen und -befindlichkeiten und der Ableitung geeigneter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen erfüllen? 5. Wie finden bei der Bauzeitenplanung Konflikte mit Zielsetzungen des Naturschutzes und des Bodenschutzes Berücksichtigung? 23. 04. 2015 Dr. Murschel GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernd Murschel GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Bodenschutz bei Windenergieanlagen (WEA) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6797 2 B e g r ü n d u n g Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) hat Einfluss auf das Schutzgut Boden. Durch Abgrabungen, Bodenumlagerungen, Bodenauftrag, intensive Befahrungen oder stoffliche Wirkungen wird die Funktionsfähigkeit der Böden beeinflusst . Das Bodenschutzrecht zielt darauf ab, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Vielfach werden WEA auf besonders sensiblen Böden und im Bereich sensibler Nutzungen, wie der Land- und Forstwirtschaft , geplant und umgesetzt. Als ein Beispiel wäre hier der Windenergiestandort Creglingen-Klosterwald zu nennen, bei dessen Bau dokumentierte Bodenveränderungen festzustellen waren. Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2015 zum Internationalen Jahr des Bodens erklärt. Da im Land Baden-Württemberg die Planungen für WEA flächendeckend vorangebracht werden, ist die frühzeitige Einbindung bodenschutzrelevanter Fragestellungen unabdingbar und verhindert spätere Konfliktsituationen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Mai 2015 Nr. 4-4516/38/1 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie wird bei der Planung und Errichtung von WEA der quantitative Bodenschutz , also die Reduzierung des Flächen- und Bodenverbrauchs berücksichtigt ? 2. Wie wird der qualitative Bodenschutz, also die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen , Schutz vor Erosion oder Verdichtung oder anderer nachteiliger Einwirkungen auf die Bodenstruktur, bei der Planung und Umsetzung von WEA berücksichtigt? 3. Wie wird bei der Planung von WEA die unvermeidbare Inanspruchnahme von Böden auf Flächen mit geringer Schutzwürdigkeit und -empfindlichkeit gelenkt ? Durch die Errichtung von Windenergieanlagen wird wenig Fläche in Anspruch genommen. Neben der Fundament- und der Kranaufstellfläche sowie Lager- und Vormontageflächen können auch Flächen für Zufahrtswege hinzukommen. Dies ist vom jeweiligen Standort abhängig. Die Flächeninanspruchnahme kann durch eine gezielte Planung vermindert werden. So kann – dort wo möglich – die Flächeninanspruchnahme durch Positionierung von Windenergieanlagen möglichst in der Nähe von vorhandenen Wegen minimiert werden. Bei Bautätigkeiten bei der Errichtung von Windenergieanlagen können durch einen nicht fachgerechten Umgang mit Bodenaushub sowie Mängeln in der Organisation , der Einrichtung und des Betriebs der Baustellen schädliche Bodenveränderungen entstehen. Dadurch wird nicht nur das gesetzliche Gebot des sparsamen und schonenden Umgangs mit Böden nach §§ 1 und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes verletzt, sondern auch vermeidbare Folgekosten für die Schadenssanierung und ggf. Mehrkosten für die Entsorgung verursacht. Diese Schäden sind aber mit einfachen technischen und organisatorischen Mitteln vermeidbar, deren Mehraufwand im Vergleich zum gesamten Herstellungsaufwand des Bauwerks und dessen Gesamtkosten vernachlässigbar gering ist und der für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Baumaßnahme ohnehin erforderlich ist. Bei der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen in Regionalplänen oder bei der Planung in Bauleitplanverfahren sind die Belange des Bodenschutzes im Sinne der §§ 1 und 2 BBodSchG sowohl quantitativ als auch qualitativ zu berücksichtigen. Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6797 werden (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 6 des Raumordnungsgesetzes und § 1 Absatz 2 Satz 1 des Baugesetzbuchs). Bei der Aufstellung von Regionalplänen sowie von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen muss der jeweilige Träger der Planung in der Regel eine Umweltprüfung durchführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Zu den Schutzgütern der Umweltprüfung gehört auch der Boden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung mit allen anderen Belangen zu berücksichtigen. 4. Welche Anforderungen müssen die notwendigen Antragsunterlagen bezüglich eindeutiger Flächenbilanz (einschließlich ungeplanter Nebenflächen), Erfassung und Bewertung von Bodenfunktionen und -befindlichkeiten und der Ableitung geeigneter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen erfüllen? Die Anforderungen für die notwendigen Antragsunterlagen im konkreten Einzelfall legt die untere Immissionsschutzbehörde nach eigenem Ermessen fest. 5. Wie finden bei der Bauzeitenplanung Konflikte mit Zielsetzungen des Naturschutzes und des Bodenschutzes Berücksichtigung? Genehmigungen für Windenergieanlagen sehen als Nebenbestimmung erforder - lichenfalls Bauzeitenbeschränkungen vor, um zu vermeiden, dass durch Baumaßnahmen geschützte Tierarten getötet, erheblich gestört oder deren Fortpflanzungsund Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden. So dürfen z. B. auf dem Anlagenstandort , den Kranstellflächen oder den Zuwegungen während der Brutzeit der Vögel keine Bäume gefällt werden, um zu verhindern, dass artenschutzrechtliche Verbote verwirklicht werden. Entsprechende Nebenbestimmungen können im Einzelfall zum Schutz der Lebensstätten von Fledermäusen an und in Bäumen notwendig sein. Ferner können im Einzelfall Bauzeitenbeschränkungen getroffen werden, um die Gefährdung von Amphibien, Reptilien oder Kleinsäugern in ihren Winter- oder Sommerlebensräumen zu verhindern. Für letztere Tierarten können statt der Bauzeitenbeschränkungen im Einzelfall auch andere Vermeidungsmaßnahmen getroffen werden. Diese Festlegungen werden in der Praxis häufig bereits in die naturschutzfach - lichen Planunterlagen aufgenommen, die die Genehmigungsbehörde für verbindlich erklärt. Die Bauzeiten liegen aus diesen Gründen häufig außerhalb der Vegetationspe - riode und der Brutzeiten und damit in einem Zeitraum, in dem in der Regel mit erhöhten Niederschlägen zu rechnen ist. Bei sehr feuchten Bodenverhältnissen können sich Einschränkungen für die Bodenarbeiten ergeben. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice