Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 681 12. 10. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Werner Raab, Heribert Rech und Joachim Kößler CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erfolgreiche Bildungshäuser für 3- bis 10-Jährige im Landkreis Karlsruhe erhalten K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für drei- bis zehnjährige Kinder im Landkreis Karlsruhe? 2. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? 3. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Landkreis Karlsruhe auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? 4. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? 5. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Landkreis Karlsruhe umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? 29. 09. 2011 Raab, Rech, Kößler CDU Eingegangen: 12. 10. 2011 / Ausgegeben: 09. 11. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 681 2 B e g r ü n d u n g Mit den „Bildungshäusern 3 bis 10“ wurden in Baden-Württemberg im Bereich der frühkindlichen Bildung erfolgreich neue Wege eingeschlagen. Das Land hat durch die Bereitstellung von Deputatsstunden die im Orientierungsplan vorgesehene Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen zusätzlich gefördert. Die Bildungshäuser fi nden in den Kommunen überwiegend Zustimmung. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe zeigen sich sehr zufrieden mit dem Angebot der Bildungshäuser, denn nunmehr ist die Möglichkeit gegeben, Kindern zwischen drei und zehn Jahren ein neues qualifi ziertes Angebot zu machen. Die Bildungshäuser im Landkreis Karlsruhe müssen erhalten bleiben, jedoch ist die Verunsicherung über ihren Fortbestand sehr groß. Die grün-rote Landesregierung sieht im Koalitionsvertrag keinen weiteren Ausbau der Bildungshäuser mit Landesmitteln vor. In einer Stellungnahme des Kultusministeriums (Drucksache 15/33) heißt es, dass „die bisherigen Erfahrungen und Mittel allen Standorten zugänglich gemacht werden“ sollen. Es ist also davon auszugehen , dass die bisherigen Bildungshausstandorte nach Abschluss der Modellphase und zwar unabhängig von den Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleituntersuchung durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in ihrer jetzigen Form nicht weiter bestehen können. Daher sind die Kommunen hinsichtlich der bestehenden und geplanten Bildungshausstandorte verunsichert. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. November 2011 Nr. 33–6937.6/155 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für drei- bis zehnjährige Kinder im Landkreis Karlsruhe? Im Landkreis Karlsruhe gibt es insgesamt acht „Bildungshäuser 3 bis 10“: – Bildungshaus Karlsbad-Spielberg (Grundschule Spielberg, evang. Kindergarten Spielberg, kath. Kindergarten St. Elisabeth); – Bildungshaus Karlsdorf-Neuthard (Sebastian-Schule, kath. Kindergarten St. Franziskus, kath. Theresien-Kindergarten); – Bildungshaus Ettlingen-Oberweier (Grundschule Oberweier, kath. Kindergarten St. Raphael); – Bildungshaus Ettlingen-Bruchhausen (Geschwister-Scholl-Schule, kath. Kindergarten St. Michael); – Bildungshaus Bretten-Diedelsheim (Grund- und Hauptschule Diedelsheim, evang. Kindergarten Arche Noah, kath. Kindertagesstätte St. Stephanus); – Bildungshaus Philippsburg (Hieronymus-Nopp-Schule, Kindertagesstätte Villa Kunterbunt); – Bildungshaus Stutensee (Friedrich-Magnus-Schule Friedrichstal, Kindergarten Sonnenschein); – Bildungshaus Eggenstein (Lindenschule, Kindergarten Spielkiste Essenstein). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 681 3 2. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? Wie in der Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33, der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas Blenke MdL vom 2. August 2011, Drucksache 15/376, der Kleinen Anfrage des Abg. Georg Wacker MdL vom 12. August 2011, Drucksache 15/419, der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Wald MdL vom 19. August 2011, Drucksache 15/439, der Kleinen Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann MdL vom 31. August 2011, Drucksache 15/463, der Kleinen Anfrage des Abg. Felix Schreiner MdL vom 6. September 2011, Drucksache 15/479, der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Viktoria Schmid MdL vom 30. September 2011, Drucksache 15/626 und der Kleinen Anfrage des Abg. Ulrich Müller MdL vom 5. Oktober 2011, Drucksache 15/637 dargestellt, planen in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ Kindergarten und Grundschule Teile ihres Bildungsangebotes gemeinsam und führen dieses Angebot institutionsübergreifend durch, bleiben jedoch in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten. Das bedeutet: Die Kinder werden wie bisher zunächst in den Kindergarten bzw. in die Grundschule aufgenommen und auf der Grundlage des Orientierungsplans bzw. Bildungsplans der Grundschule entsprechend begleitet und gefördert. Wie bisher in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ praktiziert, werden Kinder auch institutions - und jahrgangsübergreifend durch besondere Bildungsangebote gefördert. 3. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Landkreis Karlsruhe auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? Wie ebenfalls in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626 und 15/637 dargestellt, erhalten die genehmigten Bildungshausstandorte auch für das Schuljahr 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangs - bzw. institutionsübergreifende Lerngruppe von zwei Stunden. Die Bildungshäuser Karlsbad-Spielberg, Bretten-Diedelsheim, Stutensee und Eggenstein erhalten jeweils vier Anrechnungsstunden für jeweils zwei Klassen bzw. Lerngruppen, das Bildungshaus Ettlingen-Oberweier erhält acht Anrechnungsstunden für vier Klassen bzw. Lerngruppen, das Bildungshaus Ettlingen- Bruchhausen erhält zehn Anrechnungsstunden für fünf Klassen bzw. Lerngruppen und die Bildungshäuser Karlsdorf-Neuthard und Philippsburg erhalten jeweils zwölf Anrechnungsstunden für je sechs Klassen bzw. Lerngruppen. 4. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? Wie bereits in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626 und 15/637 aufgeführt, erhalten die genehmigten Bildungshausstandorte auch 2011/12 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede am Modellprojekt beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei (Tranche 1 und 2) bzw. zwei Stunden (Tranche 3). Die seitherigen Erfahrungen der Bildungshäuser und die bisher eingeplanten Mittel sollen allen Standorten zugänglich gemacht werden (vgl. Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626 und 15/637). 5. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Landkreis Karlsruhe umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? Alle gestellten Anträge wurden bereits bewilligt (s. Frage 3). In Vertretung Dr. Mentrup Staatssekretär