Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 6816 29. 04. 2015 Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung „Sicher wohnen in Baden-Württemberg“ – Wirksame Bekämpfung der Einbruchskriminalität G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . Ve r w e r t u n g d e s D i e b e s g u t s 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die gängigen Gepflogenheiten der Täter zur Verwertung des Diebesguts vor? 2. Inwieweit könnte ein verstärkter Einsatz verdeckter Ermittler zu einer erfolgreicheren Überführung von Hehlern führen? 3. Inwieweit beabsichtigt sie, Polizeikontrollen an den ihr bekannten bevorzugten An- und Abfahrtsrouten international agierender Wohnungseinbrecher auszuweiten, um auch auf diese Weise Wohnungseinbruchdiebstähle zu bekämpfen? I I . M ö g l i c h e B e k ä m p f u n g s s t r a t e g i e n a) Personelle Ausstattung der Polizei 1. Welche personellen Maßnahmen werden in den einzelnen Polizeidienststellen zur schwerpunktmäßigen Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität ergriffen? 2. Müssen die Beamtinnen und Beamten für solche Schwerpunktmaßnahmen eine besondere fachliche Qualifikation mitbringen? 3. Inwieweit werden derzeit bereits Angehörige des Freiwilligen Polizeidiensts zur (Fuß-)Bestreifung von Wohngebieten eingesetzt? 4. Warum schöpft sie nicht alle Möglichkeiten aus, Angehörige des Freiwilligen Polizeidiensts zur Bestreifung gefährdeter Wohngebiete einzusetzen , um somit zu einer spürbar wahrnehmbaren Erhöhung der Polizeipräsenz beizutragen? Eingegangen: 29. 04. 2015 / Ausgegeben: 15. 07. 2015 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 2 b) Verschärfung des Strafrahmens 1. Wie viele Verfahrenseingänge verzeichneten die baden-württembergischen Staatsanwaltschaften bezüglich Wohnungseinbruchdiebstähle und wie viele Einstellungen der Verfahren erfolgten bereits aus welchen Gründen durch die Staatsanwaltschaften (differenziert nach Landgerichtsbezirken )? 2. Wie war das jeweilige durchschnittliche Strafmaß der einzelnen badenwürttembergischen Gerichte, welches im Jahr 2014 gegen Personen verhängt wurde, welche entweder erstmals oder mehrmalig wegen eines Wohnungseinbruchdiebstahls nach § 244 StGB verurteilt wurden? 3. Wie viele Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorliegens einer Straftat nach § 244 StGB wurden im Jahr 2014 aus welchen Gründen jeweils von den Gerichten eingestellt und wie viele Verfahren führten zu einer Verurteilung oder einem Strafbefehl? 4. Inwieweit wäre eine Anhebung der Mindeststrafe bis hin zur Einstufung des Wohnungseinbruchdiebstahls nach § 244 StGB als Verbrechen oder eine Anhebung der Mindeststrafe der §§ 259 ff (Hehlereidelikte) aus ihrer Sicht geeignet, um somit eine zusätzliche abschreckende Wirkung zu entfalten? 5. Inwieweit unterstützt sie die bayerische Bundesratsinitiative, wonach Wohnungseinbruchdiebstähle zukünftig nicht mehr als minder schwere Fälle geahndet und die Telekommunikation von Einbrechern und ihren Banden besser überwacht werden können? c) Automatisches Kennzeichenlesesystem 1. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können in Baden-Württemberg automatische Kennzeichenlesesysteme eingesetzt werden? 2. Wann wurde die Rechtsgrundlage zur automatischen Erfassung von Kennzeichen eingeführt? 3. Wann und wie viele Geräte wurden zur automatischen Erfassung von Kennzeichen beschafft? 4. Wie oft sind diese Geräte zum Einsatz gekommen? 5. In welchen anderen Bundesländern werden nach ihrer Kenntnis automatische Kennzeichenlesesysteme genutzt und wie sind die Erfahrungen mit dem System? d) Einsatz von Prognosesoftware 1. Wie beurteilt sie insbesondere aufgrund der in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen den Einsatz einer Prognosesoftware? 2. Wie funktioniert diese Prognosesoftware? 3. Wann wird in Baden-Württemberg diese Prognosesoftware eingesetzt? I I I . P r ä v e n t i o n 1. Welche Erfolge verzeichnet die kommunale Kriminalprävention im Bereich der Bekämpfung der Einbruchskriminalität? 2. Welche Konzepte und Projekte zur polizeilichen Prävention im Bereich der Einbruchskriminalität gibt es in den einzelnen Polizeipräsidien und den einzelnen Polizeirevieren im Land? 3. Mit welchen Maßnahmen versucht sie bei der Bevölkerung eine Sensibilität für das Thema Wohnungseinbruchdiebstahl zu erzeugen und die Menschen dazu zu bewegen, Sicherungsmaßnahmen an ihren Häusern und Wohnungen vornehmen zu lassen? 4. Welche Angebote gibt es für Bürgerinnen und Bürger, sich individuell und auf die jeweilige Wohnsituation zugeschnitten polizeilich hinsichtlich möglicher Präventionsmaßnahmen beraten zu lassen? Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 3 5. Inwieweit wäre aus ihrer Sicht die steuerliche Absetzbarkeit von baulichen Schutzmaßnahmen gegen Wohnungseinbrüche geeignet, Bürgerinnen und Bürger zur Vornahme derselben zu bewegen? 28. 04. 2015 Wolf, Blenke und Fraktion B e g r ü n d u n g Die Entwicklung der Kriminalität in Baden-Württemberg erfordert eine genaue Analyse, insbesondere auch unter langfristigen Aspekten. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist weiterhin erschreckend hoch. Gleichzeitig hat sich die Aufklärungsquote bei diesen Delikten im vergangenen Jahr auf dem Fünf-Jahres-Mittel eingependelt . Nicht einmal jeder siebte Wohnungseinbruch wird aufgeklärt. Angesichts dieser Zahlen bedarf es endlich eines entschlosseneren Vorgehens der Landesregierung . Eine sichtbare Polizeipräsenz sowie kurze Wege für die Polizei sind als Bekämpfungsmaßnahme unerlässlich. Benötigt werden neben polizeilichen Einsatzstrategien auch deutlich mehr Angebote für eine polizeiliche Beratung im Hinblick auf die Einbruchsprävention. Auch die strafrechtliche Verfolgung von Wohnungseinbrüchen bedarf einer Neubewertung . Wohnungseinbrüche haben für die Opfer über den materiellen Schaden hinaus oft schwerwiegende Folgen. Oft tragen diese lange Zeit sehr schwer an den psychischen Belastungen und Begleiterscheinungen. Hinzu kommt der Verlust des Geborgenheitsgefühls in den eigenen vier Wänden. Eine Verschärfung der strafrechtlichen Normen zum Wohnungseinbruch würde daher den durch die Tat verursachten Schaden adäquater würdigen. A n t w o r t * ) Schreiben des Staatsministeriums vom 30. Juni 2015 Nr. I-1220.3/LT: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 4 Anlage: Schreiben des Innenministeriums Mit Schreiben vom 30. Juni 2015 Nr. 3-1212.1/93 beantwortet das Innenministerium im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . Ve r w e r t u n g d e s D i e b e s g u t s 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die gängigen Gepflogenheiten der Täter zur Verwertung des Diebesguts vor? Zu 1.: Es liegen nur bedingt valide Angaben zur Verwertung von Diebesgut vor. Nach landes- und bundesweiten kriminalpolizeilichen Erkenntnissen erfolgt die Verwertung von Diebesgut auf unterschiedlichen Wegen: Durch Wohnungseinbrecher erbeutetes Diebesgut wird häufig direkt an Pfandleihhäuser bzw. Goldankaufstellen verkauft oder an Hehler weitergegeben. Darüber hinaus verschicken die Täter selbst, Hehler oder sonstige Unterstützer erbeutete Gegenstände per Post-/Paketversand ins Ausland. In Einzelfällen fungierten von den Tätern eingesetzte Personen als „Poststelle“. Pakete mit Diebesgut wurden dort entgegengenommen und gesammelt bei den Paketdienstleistern aufgegeben. Dabei reagieren die Täter sehr sensibel, wenn das Diebesgut nicht oder verspätet am Zielort eintrifft. Beim vermeintlichen Bekanntwerden polizeilicher Ermittlungen werden insbesondere bei Tätergruppen die Vorgehensweisen innerhalb kürzester Zeit geändert. Moderne Informationswege und disziplinierte Strukturen begünstigen den schnellen Informationsaustausch innerhalb der Gruppierungen . Aus nur wenigen Ermittlungsverfahren gibt es Erkenntnisse, dass Diebesgut in webbasierten Verkaufsplattformen wie beispielsweise Ebay angeboten wurde. Das bei Wohnungseinbruchdiebstählen entwendete oder durch den Verkauf von Diebesgut erlangte Bargeld wird durch Täter oder Hehler regelmäßig nur für kurze Zeit im eigenen Besitz behalten. Zum Vermögenstransfer ins Ausland haben sich folgende Methoden etabliert: – Bereits seit Jahren werden Transaktionen von Bargeld ins Ausland über „Western Union“ oder vergleichbare internationale Finanzdienstleister abgewickelt. Hierdurch kann das Bargeld nahezu anonym ins Ausland transferiert werden. – Der Ankauf von legalen Wertgegenständen im Inland, vorzugsweise Gebrauchtfahrzeuge , stellt eine aus Tätersicht effektive Möglichkeit der Geldwäsche dar. In Einzelfällen werden Speditionen mit dem Transfer von Fahrzeugen ins Ausland beauftragt. 2. Inwieweit könnte ein verstärkter Einsatz verdeckter Ermittler zu einer erfolgreicheren Überführung von Hehlern führen? Zu 2.: Im Ermittlungsverfahren wird jeweils einzelfallbezogen geprüft, welche offenen und verdeckten Ermittlungsmaßnahmen unter rechtlichen und kriminaltaktischen Aspekten zulässig und geeignet sind. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen werden verdeckte Ermittler auf Anforderung der ermittlungsführenden Polizeidienststelle eingesetzt. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von verdeckten Ermittlern im Strafverfahren ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 110 a bis c StPO. Demzufolge ist der Einsatz eines verdeckten Ermittlers zulässig bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach § 110 a Abs. 1 StPO. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 5 Der Tatbestand der Hehlerei (§ 259 StGB) ist nicht explizit aufgeführt. Ein Einsatz verdeckter Ermittler in diesem Deliktsbereich kommt daher nur in Betracht, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass die Straftat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert begangen wurde (§§ 260, 260 a StGB – Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei , Gewerbsmäßige Bandenhehlerei). Auch wenn dies erfüllt ist, ist der Einsatz verdeckter Ermittler jedoch nur dann zulässig, soweit die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 3. Inwieweit beabsichtigt sie, Polizeikontrollen an den ihr bekannten bevorzugten An- und Abfahrtsrouten international agierender Wohnungseinbrecher auszuweiten , um auch auf diese Weise Wohnungseinbruchdiebstähle zu bekämpfen? Zu 3.: Die regionalen Polizeipräsidien planen und setzen auf der Grundlage landesweiter Handlungsempfehlungen und eigener Konzeptionen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung und -prävention konsequent um. Aufgrund der massiven Schwerpunktsetzung der Polizei Baden-Württemberg lässt sich erfreulicherweise bislang für den unterjährigen Zeitraum 2015 eine Trendumkehr bzw. ein gefestigter Rückgang der Wohnungseinbrüche bei gleichzeitiger Verbesserung der deliktsspezifischen Aufklärungsquote und des korrespondierenden Versuchsanteils im Land feststellen. Dies dürfte auf die präventive wie repressive Schwerpunktsetzung bei der Bekämpfung des Phänomenbereichs unter Ausschöpfung der polizeilich zur Verfügung stehenden taktischen, rechtlichen und personellen Möglichkeiten zurückzuführen sein. Des Weiteren werden diese konzentrierten Anstrengungen durch das am 17. März 2015 durch die Landesregierung beschlossene „Offensivkonzept gegen Wohnungseinbruch“ weiter konsolidiert. Ein wichtiger Bestandteil bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchs sind Kontroll - und Fahndungsmaßnahmen insbesondere auch an den bekannten An- und Abfahrtsrouten von Wohnungseinbrechern. So weisen kriminalpolizeiliche Erkenntnisse auch auf reisende Tätergruppen hin. Demnach liegen Tatorte häufig in einer aus Tätersicht „strategisch günstigen Lage“. Oftmals ergeben sich insofern Häufungen entlang von Bundesautobahnen bzw. Bundesfernstraßen sowie im grenznahen Bereich. Neben günstigen Tatgelegenheitsstrukturen dürften hierfür die Möglichkeiten der schnellen, unerkannten Annäherung an Wohngebäude und anschließenden Flucht ausschlaggebend sein. Die regionalen Polizeipräsidien führen dementsprechend fortlaufend anlassunabhängige Kontrollen und Fahndungsmaßnahmen nach Wohnungseinbrechern, Hehlern und Diebesgut durch. Mit Umsetzung der Polizeireform zum 1. Januar 2014 wurden die Fahndungsdienste Bundesautobahn in den regionalen Polizeipräsidien erweitert. Damit ist gewährleistet, dass an allen kriminalgeografisch bedeutenden Autobahnknotenpunkten Fahndungsdienste zur Verfügung stehen. Die regionalen Polizeipräsidien initiieren darüber hinaus lagebildorientiert Fahndungsaktionen im eigenen Zuständigkeitsbereich und beteiligen sich an europa-, bundes- und landesweit koordinierten schwerpunktartigen Fahndungsaktionen. Zur Steigerung der Kontrolldichte stellt das Polizeipräsidium Einsatz den regionalen Polizeipräsidien Einsatzkräfte auf Anforderung zur Verfügung. – Beispielsweise fanden im Zeitraum vom 29. bis 31. Januar 2015 in BadenWürttemberg landesweite Fahndungstage unter Einbindung des Landeskriminalamts , des Polizeipräsidiums Einsatz und aller regionalen Polizeipräsidien statt. – Auf internationaler Ebene werden Fahndungsmaßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls im Rahmen des Projektes „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats“ (EMPACT) des Bundeskriminalamts durchgeführt. Die Polizei Baden-Württemberg beteiligte sich am 22. und 23. September 2014 an europaweiten Fahndungstagen – sog. Action Days – mit dem Schwerpunkt Wohnungseinbruchdiebstahl. Die nächsten europaweiten Europol -Fahndungstage mit dem Schwerpunkt Wohnungseinbruchdiebstahl sollen unter der Bezeichnung „Blue Amber“ im Spätjahr 2015 stattfinden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 6 Im Rahmen der Sicherheitskooperation Baden-Württemberg werden Bundespolizei und Zoll in Fahndungs- und Kontrollaktionen eingebunden. Bei den regionalen Polizeipräsidien werden außerdem gemeinsame Streifen von Landespolizei, Bundespolizei und Zoll durchgeführt. I I . M ö g l i c h e B e k ä m p f u n g s s t r a t e g i e n a) Personelle Ausstattung der Polizei 1. Welche personellen Maßnahmen werden in den einzelnen Polizeidienststellen zur schwerpunktmäßigen Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität ergriffen ? 2. Müssen die Beamtinnen und Beamten für solche Schwerpunktmaßnahmen eine besondere fachliche Qualifikation mitbringen? Zu 1. und 2.: Das Landeskriminalamt hat die landesweite Fachaufsicht über die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. Beim Landeskriminalamt wurde daher die Koordinierungsstelle für den Deliktsbereich Wohnungseinbruchdiebstahl eingerichtet . Deren Aufgabe ist die landesweite Sammlung, Auswertung und Steuerung von Erkenntnissen zum Wohnungseinbruchdiebstahl. Dabei werden Informationen aus aktuell zur Anzeige gelangten Wohnungseinbruchstaten, Erkenntnisse aus täterorientierten Ermittlungsverfahren sowie kriminologische Forschungsergebnisse einbezogen. Die regionalen Polizeipräsidien haben zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls gemeinsame Ermittlungsgruppen oder besondere Aufbauorganisationen bestehend aus Beamtinnen und Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei eingerichtet . Sie werden durch Organisationseinheiten aus den regionalen Polizeipräsidien , dem Landeskriminalamt, dem Polizeipräsidium Einsatz und dem Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei unterstützt. Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg bildet Polizeibeamtinnen und -beamte des Landeskriminalamts, der regionalen Polizeipräsidien und des Polizeipräsidiums Einsatz für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls bedarfsbezogen fort und bietet hierfür spezifische Fortbildungsprodukte an. Darüber hinaus wurden mit dem am 17. März 2015 durch die Landesregierung beschlossenen „Offensivkonzept gegen Wohnungseinbruch“ und der damit einhergehenden Verstetigung von 226 Haushaltsstellen im Polizeivollzugsdienst die personellen Voraussetzungen zur Fortführung der eingeleiteten Maßnahmen im Sinne einer Langzeitstrategie geschaffen. 3. Inwieweit werden derzeit bereits Angehörige des Freiwilligen Polizeidiensts zur (Fuß-)Bestreifung von Wohngebieten eingesetzt? 4. Warum schöpft sie nicht alle Möglichkeiten aus, Angehörige des Freiwilligen Polizeidiensts zur Bestreifung gefährdeter Wohngebiete einzusetzen, um somit zu einer spürbar wahrnehmbaren Erhöhung der Polizeipräsenz beizutragen? Zu 3. und 4.: Mit Blick auf das ausgeprägte und zum Teil aggressive Fluchtverhalten professioneller reisender Täterbanden ist der Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes bei der Durchführung von Präsenz- und Fahndungsstreifen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls nicht vertretbar. Unabhängig davon werden Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes regelmäßig im Rahmen von polizeilichen Präventionsmaßnahmen zur Information der Bevölkerung in Sachen Einbruchschutz eingesetzt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 7 Die Landesregierung plant, den Freiwilligen Polizeidienst aufzulösen. Vor diesem Hintergrund erfolgen keine Neueinstellungen mehr. Aktive Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes werden nicht entlassen und können bis zum Erreichen der Altersgrenze im Dienst verbleiben. b) Verschärfung des Strafrahmens 1. Wie viele Verfahrenseingänge verzeichneten die baden-württembergischen Staatsanwaltschaften bezüglich Wohnungseinbruchdiebstähle und wie viele Einstellungen der Verfahren erfolgten bereits aus welchen Gründen durch die Staatsanwaltschaften (differenziert nach Landgerichtsbezirken)? Zu 1.: Die Geschäftsstatistik für die Staatsanwaltschaften, aus der sich die Gesamtzahl der eingegangenen und erledigten Verfahren ergibt, wird nicht deliktsbezogen geführt . Deshalb lässt sich nicht feststellen, wie viele Verfahren, die den Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls betreffen, bei den Staatsanwaltschaften eingegangen sind und wie viele dieser Verfahren eingestellt wurden. Eine Sondererhebung und Aktenauswertung durch die Staatsanwaltschaften kann wegen des damit verbundenen Aufwands nicht in Betracht gezogen werden. 2. Wie war das jeweilige durchschnittliche Strafmaß der einzelnen baden-württembergischen Gerichte, welches im Jahr 2014 gegen Personen verhängt wurde, welche entweder erstmals oder mehrmalig wegen eines Wohnungseinbruchdiebstahls nach § 244 StGB verurteilt wurden? Zu 2.: Die Daten der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2014 liegen bislang nicht vor. Um einen Überblick über die Sanktionierungspraxis zu geben, wurden die Daten für das Jahr 2013 ausgewertet. Im Jahr 2013 haben baden-württembergische Gerichte wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls insgesamt 273 Hauptverfahren eröffnet bzw. Strafbefehle erlassen. 244 dieser Verfahren endeten mit einer Verurteilung, in 165 Fällen unter Anwendung des allgemeinen Strafrechts, in 79 Fällen unter Anwendung des Jugendstrafrechts. In einem Verfahren wurde auf eine Maßregel erkannt. Nach allgemeinem Strafrecht wurden außerdem 13 Verfahren eingestellt, sechs weitere Verfahren endeten mit einer Einstellung gemäß § 47 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). In insgesamt neun Fällen wurden die Angeklagten freigesprochen. Die verhängten Strafen werden in der Statistik in Stufen erfasst, sodass ein Durchschnitt nicht errechnet werden kann. Außerdem liegen auf einzelne Gerichte bezogene Daten nicht vor. Bezogen auf das Land Baden-Württemberg stehen folgende Daten zur Verfügung: Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht: darunter Strafaussetzung zur Bewährung Freiheitsstrafe unter 6 Monaten 6 5 Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis unter 1 Jahr 67 49 Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis unter 2 Jahren 44 21 Freiheitsstrafe von 2 bis unter 5 Jahren 30 Freiheitsstrafe ab 5 Jahren 3 Geldstrafen 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 8 Verurteilungen nach Jugendstrafrecht: darunter Strafaussetzung zur Bewährung Jugendstrafe bis unter 1 Jahr 10 9 Jugendstrafe von 1 Jahr bis unter 2 Jahren 25 9 Jugendstrafe ab 2 Jahren 9 Zuchtmittel 34 Erziehungsmaßregel 1 In der Strafverfolgungsstatistik wird nicht erfasst, ob ein Verurteilter einschlägig vorbestraft ist. Bei der Bewertung der Daten ist zu berücksichtigen, dass durch die Erfassungskriterien der Strafverfolgungsstatistik Ungenauigkeiten entstehen können. Jede verurteilte Person wird unabhängig davon, wie viele Tatvorwürfe ein Verfahren zum Gegenstand hatte, nur einmalig mit dem nach abstrakten Kriterien festgelegten schwersten Delikt erfasst. So erscheint beispielsweise der Fall eines wegen zehn Wohnungseinbruchdiebstählen verurteilten Serieneinbrechers in der Strafverfolgungsstatistik nur als eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahls. Hat dieser Verurteilte auch nur bei einer Tat ein gefährliches Werkzeug mit sich geführt , geht die Verurteilung nur als Diebstahl mit Waffen (§ 244 Abs. 1 Nummer 1 StGB), nicht als Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nummer 3 StGB) in die Statistik ein, da der Diebstahl mit Waffen trotz identischen Strafrahmens als das schwerere Delikt gilt. 3. Wie viele Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorliegens einer Straftat nach § 244 StGB wurden im Jahr 2014 aus welchen Gründen jeweils von den Gerichten eingestellt und wie viele Verfahren führten zu einer Verurteilung oder einem Strafbefehl? Zu 3.: Wie bereits zu Frage II. b) 2 ausgeführt, wurden im Jahr 2013 nach allgemeinem Strafrecht 13 Verfahren wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls eingestellt, sechs weitere Verfahren endeten mit einer Einstellung gemäß § 47 JGG. Die Gründe für die Einstellung werden in der Statistik nicht erfasst. Von den zu Frage II. b) 2 genannten 165 Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht , erfolgte in 22 Verfahren die Verurteilung durch Strafbefehl (ohne Hauptverhandlung ). In acht dieser Fälle wurde eine Freiheitsstrafe verhängt. Die Strafhöhe betrug jeweils mehr als sechs Monate bis zu einem Jahr, wobei die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. In den übrigen 14 Verfahren wurden Geldstrafen verhängt. 4. Inwieweit wäre eine Anhebung der Mindeststrafe bis hin zur Einstufung des Wohnungseinbruchdiebstahls nach § 244 StGB als Verbrechen oder eine Anhebung der Mindeststrafe der §§ 259 ff (Hehlereidelikte) aus ihrer Sicht geeignet, um somit eine zusätzliche abschreckende Wirkung zu entfalten? Zu 4.: Für Diebstahl oder Hehlerei droht jeweils Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§§ 242, 259 StGB). Die Strafrahmen für qualifizierte Diebstahlstaten und für qualifizierte Hehlereidelikte sind bereits erhöht. Für Diebstahl mit Waffen , Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) sowie für gewerbsmäßige Hehlerei und Bandenhehlerei (§ 260 StGB) droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Schwerer Bandendiebstahl (§ 244 a StGB) und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 260 a StGB) sind mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe als Verbrechen eingestuft. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 9 Von einer Anhebung der Mindeststrafe für Wohnungseinbruchdiebstahl dürfte kaum eine Erhöhung der Abschreckungswirkung ausgehen. Kriminologische Erkenntnisse zeigen, dass die abstrakt drohende Strafhöhe bei der Entscheidung zur Begehung einer Tat eine sehr begrenzte Rolle spielt. Für potenzielle Täter spielt die Abwägung, wie hoch das Risiko der Entdeckung und Verurteilung eingeschätzt wird, eine weitaus größere Rolle. Für eine allgemeine Anhebung der Mindeststrafe für Hehlerei (§ 259 StGB) wird keine Notwendigkeit gesehen. Eine spezielle Regelung, die Hehlerei in Bezug auf Gegenstände aus Wohnungseinbruchdiebstählen einem der erhöhten Strafrahmen der §§ 260 oder 260 a StGB unterwirft, wäre kaum hilfreich, da in der Regel der Vorsatz des Hehlers in Bezug auf die Herkunft der Hehlerware nicht zu beweisen wäre. 5. Inwieweit unterstützt sie die bayerische Bundesratsinitiative, wonach Wohnungseinbruchdiebstähle zukünftig nicht mehr als minder schwere Fälle geahndet und die Telekommunikation von Einbrechern und ihren Banden besser überwacht werden können? Zu 5.: Die Frage der Unterstützung einer bayerischen Bundesratsinitiative zum Wohnungseinbruchdiebstahl stellt sich derzeit nicht. Der Bundesrat hat am 27. März 2015 beschlossen, einen Gesetzentwurf Bayerns betreffend den Wohnungseinbruchdiebstahl nicht in den Bundestag einzubringen (Bundesratsdrucksache 30/15 [Beschluss]). Damit ist die Bundesratsinitiative abschließend behandelt. c) Automatisches Kennzeichenlesesystem 1. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können in Baden-Württemberg automatische Kennzeichenlesesysteme eingesetzt werden? Zu 1.: Die polizeirechtliche Rechtsgrundlage für den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme in Baden-Württemberg ist § 22 a des Polizeigesetzes (PolG) des Landes Baden-Württemberg. Mit dem automatischen Kennzeichenlesesystem dürfen alle vorbeifahrenden Fahrzeuge optisch erfasst und deren Kennzeichen ermittelt werden. Der Einsatz darf auch verdeckt erfolgen, da es ansonsten leicht möglich wäre, den Kontrollbereich zu umgehen. Die Bildaufzeichnung des Fahrzeugs darf auch die Insassen umfassen , soweit dies unvermeidbar ist. Datenerhebungen, die sich an einen Trefferfall anschließen, bedürfen einer eigenständigen Rechtsgrundlage. Nach § 22 a Abs. 1 PolG kann der Polizeivollzugsdienst das automatische Kennzeichenlesesystem zur Abwehr einer Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bei Kontrollen nach § 26 Abs. 1 PolG (Feststellung der Identität einer Person) einsetzen. Aus dem Verweis auf § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 PolG ergeben sich sechs Einsatzmöglichkeiten. Diese sind an das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder Störung (Nr. 1), an gefährliche Orte und deren unmittelbare Umgebung (Nr. 2), an das Antreffen an bzw. in unmittelbarer Nähe von besonders gefährdeten Objekten (Nr. 3) geknüpft bzw. erlauben den Einsatz im Zusammenhang mit Kontrollstellen (Nr. 4), innerhalb eines Kontrollbereichs (Nr. 5) und zum Zwecke der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität (Nr. 6). Die Einsatzmöglichkeiten werden durch § 22 a Abs. 1 Satz 3 PolG zusätzlich begrenzt, z. B. ist danach ein flächendeckender Einsatz generell ausgeschlossen. Der Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen ist für Kontrollzwecke zu dokumentieren. Für weitere Details wird auf die Gesetzesbegründung, Landtags-Drucksache 14/3165, verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen § 22 a PolG derzeit eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist (Az: 1 BvR 3187/10), in der vorgebracht wird, dass § 22 a PolG gegen das Recht auf informationelle Selbst- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 10 bestimmung bzw. gegen sonstige Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beschwerdeführer verstoße. Die höchstrichterlich bislang nicht geklärte Frage der strafprozessualen Zulässigkeit des Einsatzes eines Automatischen Kennzeichenlesesystems (AKLS) ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 zu bewerten, mit der polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und SchleswigHolstein , die zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen zum Zwecke eines elektronischen Abgleichs mit dem Fahndungsbestand ermächtigten, im Hinblick auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung für nichtig erklärt wurden. Das Bundesverfassungsgericht stellte insoweit fest, dass die automatisierte Kennzeichenerfassung bereits dann in den Schutzbereich des Grundrechts eingreife, wenn das Kfz-Kennzeichen nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und dann sofort – ohne weitere Auswertung bzw. Datenverknüpfung – spurenlos gelöscht werde. Dementsprechend liege ein grundrechtsrelevanter Eingriff auch vor, wenn ein erfasstes Kennzeichen im Datenspeicher festgehalten werde und gegebenenfalls Grundlage weiterer Maßnahmen werden könne. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine insoweit erforderliche Eingriffsgrundlage richte sich nach dem Gewicht des Eingriffs, das u. a. von der Art der erfassten Information, dem Anlass und den Umständen ihrer Erhebung, dem betroffenen Personenkreis und der Art der möglichen Datenverwertung beeinflusst werde. Diene sie allein dem Zweck, gestohlene Fahrzeuge ausfindig zu machen oder die Weiterfahrt von Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz zu verhindern, sei von einer eher geringen Eingriffstiefe auszugehen. Solle die Kennzeichenerfassung hingegen dazu dienen, die gewonnenen Informationen für weitere Zwecke zu nutzen, etwa um Aufschlüsse über das Bewegungsverhalten des Fahrers oder sonstige persönlichkeitsrelevante Informationen zu erhalten, so wandele sich die Grundrechtsrelevanz der Maßnahme. Insbesondere durch längerfristige oder weiträumig vorgenommene Kennzeichenerfassungen seien Eingriffe von erheblichem Gewicht möglich. Ein strafverfahrensrechtlich begründeter Einsatz eines AKLS ist nach Auffassung der Landesregierung im sogenannten Abgleichmodus auf Grundlage von § 111 Abs. 1 StPO möglich. Dagegen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen strafverfahrensrechtlich begründeten Einsatz des AKLS im Aufzeichnungsmodus , der dazu dient, „Durchfahrtslisten“ zu generieren und diese zu einem späteren Zeitpunkt mit anderweitig erhobenen Daten und gesammelten Erkenntnissen abzugleichen. Die Strafprozessordnung sieht hierfür keine spezielle Rechtsgrundlage vor. Ein Rückgriff auf andere Eingriffsgrundlagen kommt nach Auffassung der Landesregierung im Hinblick auf die tatbestandliche Zwecksetzung von § 111 StPO bzw. die Andersartigkeit der Maßnahme im Vergleich zu den in § 100 h Abs.1 StPO aufgeführten technischen Mitteln nicht in Betracht. Darüber hinaus ist derzeit auch keine strafprozessuale Rechtsgrundlage für die elektronische Erfassung und Speicherung der Daten durch das AKLS, die zwangsläufig eine Vielzahl unbeteiligter Personen betreffen, sowie einen späteren elektronischen Abgleich mit anderweitig erfassten Daten ersichtlich. 2. Wann wurde die Rechtsgrundlage zur automatischen Erfassung von Kennzeichen eingeführt? Zu 2.: § 22 a des Polizeigesetzes (PolG) des Landes Baden-Württemberg wurde durch das Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes vom 18. November 2008 (GBl. S. 390), in Kraft getreten am 22. November 2008, eingeführt. 3. Wann und wie viele Geräte wurden zur automatischen Erfassung von Kennzeichen beschafft? Zu 3.: Die Polizei Baden-Württemberg hat im Jahr 2010 ein Gerät für einen damals beabsichtigten Pilotbetrieb beschafft. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 11 4. Wie oft sind diese Geräte zum Einsatz gekommen? Zu 4.: Das Gerät ist bislang nicht zum Einsatz gekommen, da gegen die Regelung im Polizeigesetz Baden-Württemberg eine Verfassungsbeschwerde beim Bundverfassungsgericht anhängig ist. 5. In welchen anderen Bundesländern werden nach ihrer Kenntnis automatische Kennzeichenlesesysteme genutzt und wie sind die Erfahrungen mit dem System? Zu 5.: Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung setzen die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen und Sachsen entsprechende Systeme ein. d) Einsatz von Prognosesoftware 1. Wie beurteilt sie insbesondere aufgrund der in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen den Einsatz einer Prognosesoftware? Zu 1.: Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich den Einsatz einer Prognosesoftware zur Unterstützung der Kriminalitätsanalyse und zielgerichteten Steuerung des Ressourceneinsatzes für polizeiliche Präsenzmaßnahmen. Bei der Bewertung der bislang vorliegenden Erfahrungen ist zu berücksichtigen, dass positive Entwicklungen in bestimmten Räumen aufgrund der Komplexität der Ursachen und Entstehung von Kriminalität bisher nicht zwangsläufig auf die Anwendung solcher Programme zurückzuführen sind. Vor diesem Hintergrund soll der beabsichtigte Pilotbetrieb einer Prognosesoftware in Baden-Württemberg wissenschaftlich begleitet werden. 2. Wie funktioniert diese Prognosesoftware? Zu 2.: Die Prognosesoftware soll in Fällen des Wohnungseinbruchdiebstahls anhand bestimmter Tatmerkmale erkennen, ob es sich um Fälle handelt, die einem Wiederholungstäter bzw. einer entsprechenden Tätergruppierung zugerechnet werden können . Grundlage der Berechnung sind statistische Falldaten aus der polizeilichen Vorgangsbearbeitung, soziodemographische Daten, Wetterdaten und aktuelle kriminologische und kriminalistische Erkenntnisse, wie die Near-Repeat- und Rational -Choice-Theorien. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nicht beabsichtigt . Die Berechnungen stützen sich auf Prognosealgorithmen, die zunächst im Rahmen einer vorgelagerten Simulationsstudie mit Daten aus der Vergangenheit optimiert werden. Im Wirkbetrieb sollen auf der Grundlage von tagesaktuellen Datensätzen induktiv Vorhersagen für die nächsten sieben Tage getroffen werden können , die von einem polizeilichen Sachbearbeiter im Hinblick auf ihre Plausibilität bewertet werden. In der Folge können in den betroffenen Gebieten zielgerichtet polizeiliche Maßnahmen, wie beispielsweise präventive Präsenz- und Fahndungsmaßnahmen , geplant und durchgeführt werden. 3. Wann wird in Baden-Württemberg diese Prognosesoftware eingesetzt? Zu 3.: Mit dem Einsatz einer Prognosesoftware soll ab Herbst 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs begonnen werden. Die hierfür erforderlichen Vorarbeiten sind bereits eingeleitet. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 12 I I I . P r ä v e n t i o n 1. Welche Erfolge verzeichnet die kommunale Kriminalprävention im Bereich der Bekämpfung der Einbruchskriminalität? Zu 1.: Im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention (KKP) beschäftigen sich die örtlichen und regionalen Akteure schon seit jeher mit dem Thema „Wohnungseinbruchdiebstahl “. So werden in zahlreichen kommunalen KKP-Gremien ganzheitliche Präventionsstrategien gegen den Wohnungseinbruchdiebstahl entwickelt und im Zusammenwirken mit den Bürgerinnen und Bürgern, als Garanten sozialer Kontrolle, mit dem Ziel umgesetzt, die Bevölkerung zu sensibilisieren und eine wachsame Nachbarschaft zu schaffen, die im Wohnumfeld bei verdächtigen Wahrnehmungen genauer hinsieht und bei Bedarf handelt. In den gemeinsamen Empfehlungen des Innenministeriums und der Kommunalen Landesverbände „Sicherheitspartnerschaft zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen “ vom 1. April 2015 wurde die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls als gesamtgesellschaftliche Herausforderung und somit als Aufgabe der KKP erneut aufgegriffen und beschrieben. Ziel dieser Aktion ist es, die Bevölkerung in Baden-Württemberg über die Kommunen noch intensiver für den Wohnungseinbruchsschutz und damit für die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls zu sensibilisieren. In der Projektdatenbank Kommunale Kriminalprävention Baden-Württemberg (www.kkp-bw.de) sind ausgewählte, erfolgreiche Präventionsprojekte zum Thema Wohnungseinbruchdiebstahl von den Projektträgern eingestellt. Dies sind z. B.: – Die „Aktion Gelbe Karten“ im Rems-Murr-Kreis Das Projekt wurde bereits im August 2000 begonnen. Privatanwesen werden von Teams der Polizei auf Sicherheitsmängel an Türen, Lichtschächten, Fenstern und Garagentoren überprüft. Offenkundige Schwachstellen werden den Inhabern mit der sogenannten „Gelben Karte“ mitgeteilt. Weiterhin erfolgen Hinweise auf die Möglichkeiten der kostenlosen, sicherungstechnischen Beratung durch die Polizei und das Informationsfahrzeug der Polizei, welches in der Regel einige Tage nach der ersten Aktion im entsprechenden Wohngebiet eingesetzt wird. Die Aktionen erfolgen überwiegend im Rahmen der KKP der jeweiligen Kommune. – Das Projekt „Sicherheitsplakette“ im Land- und Stadtkreis Karlsruhe Seit 2004 werden Sicherheitsplaketten auf Grundlage der von der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention herausgegebenen Empfehlungen zur Sicherung von Anwesen vergeben. Die gut sichtbar am Gebäude angebrachten Plaketten erfüllen dauerhaft zwei Funktionen. Zum einen schrecken sie potenzielle Täter ab, zum anderen wecken sie das Interesse der Nachbarn und führen zu Diskussionen über Themen der häuslichen Sicherheit. Projektträger sind neben dem Polizeipräsidium Karlsruhe die KKP-Fördervereine im Land- und Stadtkreis Karlsruhe. Nähere Informationen zu diesen und anderen Projekten finden sich auf der Internetseite des Projektbüros Kommunale Kriminalprävention beim Innenministerium Baden-Württemberg unter www.praevention-bw.de in der Themenkategorie „Eigentum und Vermögen“. 2. Welche Konzepte und Projekte zur polizeilichen Prävention im Bereich der Einbruchskriminalität gibt es in den einzelnen Polizeipräsidien und den einzelnen Polizeirevieren im Land? Zu 2.: Die regionalen Polizeipräsidien beteiligen sich an den landesweit aufgelegten Präventionsprogrammen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität – z. B. der Kampagne K-EINBRUCH. Darüber hinaus haben die Polizeipräsidien Präventionsmaßnahmen lageorientiert weiterentwickelt und mit Strategien der Kriminalitätsbekämpfung vernetzt: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 13 – Verknüpfung von Präsenz-/Fahndungsstreifen mit Präventionsmaßnahmen Die regionalen Polizeipräsidien führen jahreszeitbedingt und anhand der aktuellen Lage in betroffenen Wohngebieten gezielt offene und verdeckte Einbruchsschutzstreifen durch. Die Einsatzkräfte achten bei der Bestreifung u. a. auch auf nachlässiges Verhalten der Anwohner hinsichtlich der Schließverhältnisse von Türen und Fenstern sowie bauliche Schwachstellen an den Wohngebäuden. Beispielhaft sind hier zu nennen: Das Polizeipräsidium Stuttgart verknüpft u. a. präventive polizeiliche Maßnahmen wie z. B. Informationsstände und Fußstreifen mit gleichzeitiger aktiver Kontaktaufnahme zu Anwohnern. Das Polizeipräsidium Konstanz führte im Zeitraum vom 1. November bis zum 28. Dezember 2014 einen Brennpunkteinsatz mit personeller Unterstützung durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz durch. Im Rahmen von sichtbaren Präsenzstreifen wurden in zuvor definierten Wohngebieten festgelegte Präventionsmaßnahmen , wie z. B. gezieltes Ansprechen von Anwohnern, umgesetzt. Das Polizeipräsidium Aalen führt seit 2014 u. a. verstärkt Kontroll- und Präsenzstreifen verbunden mit anlassbezogenen Nachbarschaftsbefragungen durch. In diesem Zusammenhang verteilen die Polizeibeamtinnen und -beamten polizeiliche Informationsmedien und unterbreiten Angebote zur sicherheitstechnischen Beratung. Beim PP Karlsruhe werden z. B. an Objekten mit geöffneten oder gekippten Fenstern in Abwesenheit der Bewohner Broschüren zum Thema „Einbruchschutz “ eingeworfen, in denen auf die Möglichkeit einer sicherungstechnischen Beratung hingewiesen wird. Anwesende Bewohner werden auf ein festgestelltes Verhalten angesprochen. Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern für aufklärende Gespräche werden gezielt gesucht. – Öffentlichkeitsarbeit Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit werden die Bürgerinnen und Bürger noch stärker sensibilisiert und auf die Gefahren des Deliktbereichs Wohnungseinbruchdiebstahl aufmerksam gemacht. Dazu gehört neben einer verstärkten Medienpräsenz vor allem die Bereitstellung und Verteilung von Informationsmaterialien , verbunden mit einer Erhöhung der Zahl an Informationsveranstaltungen und der Präsenz bei Fachmessen. Beispielswiese verteilte das Polizeipräsidium Heilbronn im Zuge der Umsetzung des Pilotprojekts „Infobrief Wohnungseinbruch“ in den Kommunen Leingarten und Ilsfeld Informationsbriefe mit Beratungsangeboten des Polizeipräsidiums und der Broschüre „Ganze Sicherheit für unser Viertel!“ des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) an alle Haushalte – 3.900 in Ilsfeld, 5.200 in Leingarten. – Zusammenarbeit mit anderen Stellen Die Kontakte sowie die Zusammenarbeit mit Stadt- und Landkreisen, Kommunen , Institutionen und Gremien wurden weiter intensiviert. Beispielhaft ist hier zu nennen: Unter Federführung der Landeshauptstadt Stuttgart und Beteiligung des Polizeipräsidiums Stuttgart wurden im Herbst 2014 sowie im Frühjahr 2015 im Rahmen eines Projekts des Europäischen Forums für urbane Sicherheit Bürgerbefragungen im Stadtgebiet Stuttgart durchgeführt. Hierbei wurden u. a. die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen sowie die Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger zum Einbruchsschutz und ihre Bereitschaft, darin zu investieren, erhoben . In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Präventionsaktivitäten im Stadtgebiet durchgeführt – z. B. Informationsstände, Bestreifung zu Fuß mit gleichzeitiger aktiver Kontaktaufnahme zur Bürgerschaft. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 14 Am 23. Februar 2015 fand im Rems-Murr-Kreis ein „Gipfel Einbruchsdiebstahl“ unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Aalen sowie diverser Personen des öffentlichen Lebens, Institutionen und Behörden statt, bei dem breit gefächert die Planung und Umsetzung einer ganzen Reihe von Präventionsmaßnahmen wie z. B. Informationsveranstaltungen für Architekten und Fenster- und Türbaubetriebe oder das Beilegen einer Informationsbroschüre zu Baugenehmigungen beschlossen wurde. – (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Beratungen haben mehrere regionale Polizeipräsidien die Öffnungszeiten ihrer Beratungsstellen erweitert. Zusätzlich wurde die Zahl der Berater bei einigen Polizeipräsidien z. B. durch befristete Umsetzung von langfristig an der Beratertätigkeit interessierten Polizeibeamten/-innen, den Einsatz ehemaliger Berater (Polizeipensionäre) und/ oder die Qualifizierung von Polizeibeamten/-innen für diese Tätigkeit im Nebenamt gezielt erhöht. Mit der Schaffung weiterer Beratungsstellen in Mosbach, Tauberbischofsheim und Esslingen werden die Informationsmöglichkeiten mit kurzen Wegen für interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter verbessert. – Informationsfahrzeug der Polizei Das Informationsfahrzeug für Sicherungstechnik der Polizei Baden-Württemberg wird ergänzend zu einer Vielzahl von Aktivitäten regelmäßig als Anschauungsmittel eingesetzt. Begleitend wirken jeweils Sicherheitsberater des örtlichen Polizeipräsidiums sowie des Landeskriminalamts mit. – Fortbildung für Polizeibeamte/-innen Mit speziellen Fortbildungsangeboten werden Beamtinnen und Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei Grundkenntnisse über die Inhalte des polizeilichen Beratungsangebotes zur Sicherungstechnik und entsprechendes Hintergrundwissen zum besseren Verständnis der Thematik vermittelt. So plant zum Beispiel das Polizeipräsidium Ludwigsburg mehrere Fortbildungsveranstaltungen an den Standorten Böblingen und Ludwigsburg. 3. Mit welchen Maßnahmen versucht sie bei der Bevölkerung eine Sensibilität für das Thema Wohnungseinbruchdiebstahl zu erzeugen und die Menschen dazu zu bewegen, Sicherungsmaßnahmen an ihren Häusern und Wohnungen vornehmen zu lassen? Zu 3.: Verhaltensorientierte Empfehlungen an die Bürgerinnen und Bürger sind ein wesentlicher Bestandteil der polizeilichen Präventionsaktivitäten. Umfassende polizeiliche Informationen zum Thema Einbruchschutz werden im Internet unter www. polizei-bw.de (Polizei Baden-Württemberg) und www.polizei-beratung.de (Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes – ProPK), auf zahlreichen Informationsveranstaltungen, Messen oder in vielfältigen Publikationen zu diesem Thema in Form von Flyern und in Printmedien vermittelt. Nach wie vor ist angesichts der hohen Zahl der Wohnungseinbrüche das Thema Einbruchschutz ein Themenschwerpunkt des ProPK. Ziel ist es, die Bevölkerung noch intensiver als bisher für eine wirksame Einbruchsprävention zu sensibilisieren . Dazu wurde zusammen mit Kooperationspartnern aus der Versicherungswirtschaft , den Industrieverbänden und Errichterfirmen die bundesweite Öffentlichkeitskampagne „K-EINBRUCH“ gestartet. Über den Internetauftritt www.k-einbruch.de können die Besucher neben Verhaltenstipps auch produktneutrale Informationen zu geeigneter Sicherungstechnik erhalten oder sich durch ein „interaktives Haus“ klicken, das die Stellen im Haus oder der Wohnung aufzeigt, die besonders gesichert werden sollten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 15 Seit dem Start der Kampagne im Jahr 2012 ist das K-EINBRUCH-Netzwerk kontinuierlich gewachsen. Neben sogenannten Premiumpartnern wie der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) und einigen Wirtschaftsunternehmen und Versicherern unterstützen inzwischen über 100 Firmen und Handwerksbetriebe die Initiative. Gerade durch die Teilnahme vieler Partner mit möglichst vielen Aktivitäten und Veröffentlichungen werden die Kampagneninhalte multipliziert und so optimal bekannt gemacht. Die Polizei setzt hierbei auf ein umfassendes Informationsangebot und die Selbstverantwortung der Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch diese Kampagne dazu ermuntert werden, durch einfache Maßnahmen selbst zu ihrem Schutz beizutragen. Die Empfehlungen der Polizei sind dabei dreigeteilt. Erfahrungsgemäß erreicht man durch ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von mechanischer und elektronischer Sicherungstechnik sowie richtigem Verhalten einen guten Einbruchschutz . Mechanischen Sicherungen sollte dabei Priorität eingeräumt werden, weil sie als Barriere wirken und dem Einbrecher Zeit abverlangen. Im Idealfall wird die Mechanik mit einer Einbruchmeldeanlage kombiniert. Eine wichtige und nicht zu unterschätzende Rolle spielt aber auch die Aufmerksamkeit von Nachbarn und Zeugen. Die Kombination von Sicherungstechnik, sicherheitsbewusstem Verhalten und einer aufmerksamen Nachbarschaft gilt es konsequent ins Bewusstsein der Bevölkerung zu tragen. Für Schwerpunktstreifen in den Wohngebieten wurden den Polizeipräsidien „Mängelberichte “ in Form von Haftzetteln zur Verfügung gestellt. Mit diesen kann z. B. auf gekippte Fenster bei Abwesenheit der Bewohner hingewiesen werden. Die Haftzettel sowie weitere Medien (Streuartikel zur Sensibilisierung), z. B. Kugelschreiber , Magnete, Haftnotizen, werden den Dienststellen in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ findet der Tag des Einbruchschutzes jährlich jeweils am Tag der Winterzeitumstellung statt, in der Regel am letzten Sonntag im Oktober. Bei zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen der Polizei und ihrer Kooperationspartner um den dritten „Tag des Einbruchschutzes“ am 26. Oktober 2014 herum konnten sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend zum Thema informieren. Die Aktionen reichten von Beratungen an der Haustür, Informationsveranstaltungen an stark frequentierten Orten und Präsentationen auf Messen bis hin zur Bewerbung der Kampagne auf so genannten Infoscreen-Flächen . Viele (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen und beteiligte Firmen boten einen Tag der offenen Tür an. Seit Oktober 2013 fährt in Stuttgart eine Stadtbahn des VVS im „K-EINBRUCH“- Design. Zudem machen in Heidelberg und Heilbronn beklebte Linienbusse der örtlichen Verkehrsbetriebe täglich auf den Einbruchschutz aufmerksam. Damit können täglich sehr viele Menschen erreicht und so auf die „K-EINBRUCH“- Kampagne, insbesondere die Homepage, sowie auf einzelne Präventionstipps aufmerksam gemacht werden. In Zusammenarbeit mit dem Haus & Grund e. V. Baden-Württemberg werden seit Ende 2013 regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Sicherungstechnik angeboten . Seit Anfang 2014 führt die Zentralstelle Prävention zudem regelmäßige Beratungssprechstunden beim Haus & Grund e. V. Stuttgart durch. Anfang 2014 wurde das zum Aushang in Mehrfamilienhäusern konzipierte Infoblatt „Zehn goldene Regeln für ein sicheres Zuhause“ an alle Vereine von Haus & Grund e. V. in Baden-Württemberg versandt und ist nach wie vor stark nachgefragt. Eine wichtige Neuerung in Sachen Einbruchschutz ist die seit 2014 bestehende Möglichkeit der staatlichen Förderung, welche die Stiftung DFK, Kooperationsund Premiumpartner der Kampagne K-EINBRUCH, maßgeblich auf den Weg gebracht hat: Auf Initiative des DFK in Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jetzt auch zusätzlich den Einbau einbruchhemmender Produkte . Das Konzept dazu hat das DFK gemeinsam mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes entwickelt. Damit wurde ein finanzieller Anreiz geschaffen, seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbrecher zu schützen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 16 Unter der Überschrift „Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände“ gibt die KfW im Internet nützliche Tipps, wie sich der Einzelne schützen und sein Zuhause effektiv gegen Einbruch sichern kann. Zur Investition in Sicherungstechnik stehen jetzt Fördermittel (zinsgünstige Kredite bzw. Zuschüsse), zum Beispiel für den Einbau barrierearmer, einbruchhemmender Türen oder den nachträglichen Einbau von Rollläden und Fenstergittern, zur Verfügung. Für solche Maßnahmen können die Förderprodukte der KfW zur Energie- und Barrierereduzierung mit dem Einbruchschutz kombiniert werden. Diese Fördermöglichkeit wird seit dem Tag des Einbruchschutzes 2014 intensiv beworben. In Kooperation mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband werden die Kundinnen und Kunden der Sparkassen reichweitenstark über die Online-Portale der Sparkassen sowie durch Gespräche und Informationen in den Sparkassen vor Ort für Vorbeugungstipps sensibilisiert und über Sicherheitsmaßnahmen informiert. Vor Ort bieten Sparkassen zudem gemeinsame Aktionen mit weiteren Kooperationspartnern , wie z. B. Gewerbetreibenden, Präventionseinrichtungen und der Polizei, an. Über die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden Informationen und polizeiliche Medien an das Netzwerk der Energieberater in Baden-Württemberg (Deutsches Energieberater Netzwerk – DEN e. V.) mit dem Ziel weitergegeben, die Bevölkerung im Rahmen energetischer Sanierungen und Modernisierungen auch über bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz zu beraten (Energetische Sanierung und Modernisierung gehen Hand in Hand mit dem Einbruchschutz). Hierzu wurden Energieberater vom Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e. V. (GIH e. V.) durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Online-Seminaren beschult und für das Thema Einbruchschutz sensibilisiert. Weiter fand beim „Energieberater Forum“ eine Ausstellung zu diesem Thema statt. Im Rahmen einer Pressekonferenz der Stiftung DFK und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes wurde am 7. April 2015 das neue Faltblatt „Einbruchschutz zahlt sich aus“ vorgestellt, das wesentliche Informationen über neue Finanzanreize zum Einbau von Sicherungstechnik enthält. Die Printversion ist kostenlos über den Publikationsversand der Bundesregierung sowie bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen zu beziehen. Über den Kooperationspartner Deutscher Städte- und Gemeindebund werden gezielt die Kommunalverantwortlichen beteiligt, damit sie über ihre Bürgerämter oder bei Baurechtsangelegenheiten usw. auf die Förderung von Sicherheitstechnik hinweisen bzw. im Rahmen von Online-Informationen darauf eingehen. Durch die Kooperation des DFK mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks sollen vor allem Fachbetriebe und Handwerker gezielter für das Thema Sicherheitstechnik gewonnen werden. Über den Handwerker und Fachbetrieb vor Ort kann das Thema Sicherheitstechnik im Rahmen von Kundengesprächen noch stärker aufgegriffen werden. Neben einer Beratung über barrierefreies Wohnen oder Energieeffizienz soll auch eine Sensibilisierung über Sicherheitstechnik erfolgen . Die Zentralstelle Prävention führt ein halbjähriges Monitoring durch, das wesentliche präventive Aktivitäten zum Thema Einbruchdiebstahl aufzeigt. Die bisherigen Auswertungen belegen, dass bereits die intensive Öffentlichkeitsarbeit zur „K-EINBRUCH“-Kampagne und eine Bewerbung des „Tags des Einbruchschutzes “ zu einem Anstieg der Beratungen geführt hat. Im Jahr 2014 wurden 17.348 Beratungen durchgeführt. Dies ist eine Steigerung um 1.856 Beratungen (11,9 %) zum Vorjahr (15.492 Beratungen). Die meisten Beratungen wurden im Dezember 2014 durchgeführt. Hier konnten trotz der Weihnachtsferien 1.675 Bürger/-innen beraten werden, dies ist eine Steigerung um 640 Beratungen (61,8 %) gegenüber dem Dezember 2013 (1.035 Beratungen). Die Präventionsdienststellen führten zudem zahlreiche Veranstaltungen zum Thema Einbruchschutz durch, um die Bevölkerung noch mehr für das Thema zu sensibilisieren. Insgesamt wurden 2.691 Veranstaltungen im Jahr 2014 durchgeführt, dabei fielen 9.950 Einsatzstunden an. Seit Januar 2015 stehen den Kriminalpolizeilichen Fachberatern eine einheitliche Beratungsbroschüre „Sicherungstechnik wirkt!“ und ein Schwachstellenanalyse- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 17 bogen zur Verfügung. Diese einheitliche Broschüre macht die Beratung für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer. Die Bereitschaft die empfohlenen Maßnahmen nach erfolgter Beratung umzusetzen, steigt dadurch. Im Rahmen einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit des Landeskriminalamts gelang es u. a., das Thema Wohnungseinbruch in der Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst “ am 19. November 2014 zu platzieren. Im Gespräch mit Moderator Rudi Cerne informierte der stellvertretende Geschäftsführer des ProPK Harald Schmidt 5,74 Millionen Zuschauer über effektiven Einbruchschutz und Möglichkeiten der staatlichen Förderung. Ebenso gab KHK Frank Jesse in einem mehrminütigen Beitrag in der Sendung „ARD-Buffet“ am 15. Mai 2015 wichtige Tipps zum Einbruchschutz . Dies sind nur zwei herausragende Beispiele einer Vielzahl kriminalpräventiver Presseberichterstattungen und Interviews. 4. Welche Angebote gibt es für Bürgerinnen und Bürger, sich individuell und auf die jeweilige Wohnsituation zugeschnitten polizeilich hinsichtlich möglicher Präventionsmaßnahmen beraten zu lassen? Zu 4.: Neben den zahlreichen, naturgemäß eher allgemein gehaltenen Informationsmöglichkeiten im Internet und in den unterschiedlichen Printmedien stehen vor allem die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen den Bürgerinnen und Bürgern für eine individuelle und kompetente Beratung kostenlos zur Verfügung. Dieses Präventionsangebot , das es schon seit 1977 flächendeckend in jedem Landkreis gibt und bereits seit 1978 durch das Informationsfahrzeug der Polizei Baden-Württemberg ergänzt wird, erstreckt sich auf folgende Themenfelder: – Sicheres Wohnen, Schwachstellenanalyse am Eigenheim – Mechanische Sicherungstechnik für Fenster und Türen – Einbruchmelde-/Überfallmeldeanlagen – Videoüberwachungstechnik – Bauplanberatung – Informationen zu geprüften und zertifizierten Produkten. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich entweder bei der Beratungsstelle individuell zu informieren oder eine Schwachstellenanalyse direkt am jeweiligen Wohnobjekt durchführen zu lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen erstellen dabei in jedem Fall ein Beratungsprotokoll, welches den Bürgerinnen und Bürgern hilft, die Beratung nachzuvollziehen und entsprechend der Empfehlung geeignete Errichterunternehmen für die bauliche Umsetzung zu beauftragen. Die Polizeipräsidien setzen das Informationsfahrzeug der Polizei Baden-Württemberg an Einbruchsschwerpunkten sowie bei Veranstaltungen unterschiedlichster Art zur Sensibilisierung der Bevölkerung ein. Durch diese Veranstaltungen gehen im Nachgang bei den Beratungsstellen regelmäßig weitere Anfragen nach einer individuellen Beratung ein. Seit 2012 wurde mit der Kampagne „K-Einbruch.de“ die Internetseite zum Thema Einbruchschutz neu gestaltet. Mit Hilfe des „interaktiven Hauses“ kann man sich durch unterschiedliche Themenfelder der Sicherheit für Haus und Wohnung führen lassen. Als Serviceleistung sind die Herstellerverzeichnisse für geprüfte und zertifizierte Produkte hinterlegt, die für Neu-/Umbau oder für die Nachrüstung von den Polizeidienststellen empfohlen werden. Die „Beratungsstellensuche“, eine Funktion auf den Internetseiten www.polizeiberatung .de und www.k-einbruch.de, dient dabei als Wegweiser und informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger über die für sie zuständige, nächstgelegene (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6816 18 5. Inwieweit wäre aus ihrer Sicht die steuerliche Absetzbarkeit von baulichen Schutzmaßnahmen gegen Wohnungseinbrüche geeignet, Bürgerinnen und Bürger zur Vornahme derselben zu bewegen? Zu 5.: Nach derzeit geltender Rechtslage werden bereits Arbeitskosten – einschließlich der Fahrtkosten – für den Einbau von Schutzmaßnahmen gegen Wohnungseinbrüche steuerlich gefördert. Für diese Kosten kann eine Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mit 20 % der Kosten, maximal 1.200 Euro im Jahr in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist vonseiten der Bundesregierung ein Zuschussprogramm in einer Gesamthöhe von 30 Millionen Euro für die Jahre 2015 bis 2017 vorgesehen. Die Förderung soll durch Zuschüsse zu den Materialkosten erfolgen und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen erscheinen geeignet, um Bürgerinnen und Bürger dazu zu bewegen, sich noch intensiver um den Schutz ihrer Häuser und Wohnungen zu bemühen. Gall Innenminister