Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6828 29. 04. 2015 1Eingegangen: 29. 04. 2015 / Ausgegeben: 18. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es für Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst die Möglichkeit, für Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad zu günstigen Konditionen zu leasen? 2. Wo gibt es im Öffentlichen Dienst Radleasingmodelle und wie sind diese ausgestaltet ? 3. Ist das Gehaltsumwandlungskonzept mit den Bestimmungen für den Öffentlichen Dienst vereinbar? 4. Trifft es nach ihrem Kenntnisstand zu, dass auch die Stadt Stuttgart ein Rad - leasingmodell angestrebt hat, dieses allerdings aufgrund der rechtlichen Situa - tion nicht umgesetzt werden konnte? 5. Inwiefern trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass die „unbefriedigende“ Rechts - lage für die Stadt Stuttgart Anlass war, sowohl Kontakt mit dem Ministerpräsidenten als auch mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg aufzunehmen, mit der Bitte zu prüfen, inwieweit Gesetzesänderungen möglich sind? Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur JobRad – Gehaltsumwandlungskonzept für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6828 2 6. Welches Ergebnis ergab nach ihrer Kenntnis die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), bei der Baden-Württemberg (vertreten durch den Arbeitgeberverband des Öffentlichen Diensts des Landes BadenWürttemberg ) beantragt hat, im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder eine Grundlage für eine Gehaltsumwandlung zu schaffen bzw. hilfs - weise eine Öffnungsklausel zu implementieren? 27. 04. 2015 Brunnemer CDU B e g r ü n d u n g Im Steuerrecht gilt seit 2012 das Dienstwagenprivileg (§ 8 II Satz 8 EStG) auch für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Unternehmer haben so die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern statt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen. Möchte eine Kommune im Rahmen einer nachhaltigen Mobilität und eines betrieblichen Gesundheitsmanagements den Mitarbeitern einen Anreiz bieten , mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen, wäre zu prüfen, inwieweit ein zinsvergünstigtes Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb eines Dienstfahrrads im Rahmen eines Gehaltsumwandlungskonzepts angeboten werden kann. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 11. Juni 2015 Nr. 1-0141.5/54 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es für Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst die Möglichkeit, für Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad zu günstigen Konditionen zu leasen? Mit dem Steuererlass „Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern“ der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 wurde das Dienstwagenprivileg mittlerweile auch auf Fahrräder ausgeweitet. Damit wurde ein wertvoller Beitrag zu nachhaltiger Mobilität und zugleich zum Gesundheitsmanagement geleistet. Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits aufgegriffen und bieten am Markt Leasing-Modelle für Fahrräder und Elektro - fahrräder für private und für öffentliche Arbeitgeber an. Die Landesregierung verfügt nicht über eine Übersicht über die Anbieter, deren Angebote oder einen Vergleich ihrer Konditionen. 2. Wo gibt es im Öffentlichen Dienst Radleasingmodelle und wie sind diese ausgestaltet ? Die Landesregierung führt keine Übersicht von Radleasingmodellen öffentlicher Arbeitgeber in der Bundesrepublik oder im Land Baden-Württemberg. Ihr sind lediglich Einzelfälle bekannt. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6828 3. Ist das Gehaltsumwandlungskonzept mit den Bestimmungen für den Öffentlichen Dienst vereinbar? Insoweit das Radleasing darauf beruht, dass Tarifgehalt oder Besoldung in Leasingraten umgewandelt werden, ist dieses Konzept derzeit nicht mit dem geltenden Tarif- und Besoldungsrecht vereinbar. 4. Trifft es nach ihrem Kenntnisstand zu, dass auch die Stadt Stuttgart ein Rad - leasingmodell angestrebt hat, dieses allerdings aufgrund der rechtlichen Situation nicht umgesetzt werden konnte? 5. Inwiefern trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass die „unbefriedigende“ Rechtslage für die Stadt Stuttgart Anlass war, sowohl Kontakt mit dem Ministerpräsidenten als auch mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg aufzunehmen, mit der Bitte zu prüfen, inwieweit Gesetzesänderungen möglich sind? Zu 4. und 5.: Mit Schreiben vom 29. August 2014 bat der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zu prüfen , ob das Landesbesoldungsgesetz so geändert werden könne, dass bei Beamten eine Entgeltumwandlung erfolgen könne, die der Landeshauptstadt die Beschaffung von Fahrädern und Pedelecs für ihre Beamtinnen und Beamten im Rahmen von Radleasing-Modellen erlaubt. 6. Welches Ergebnis ergab nach ihrer Kenntnis die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), bei der Baden-Württemberg (vertreten durch den Arbeitgeberverband des Öffentlichen Diensts des Landes BadenWürttemberg ) beantragt hat, im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder eine Grundlage für eine Gehaltsumwandlung zu schaffen bzw. hilfs - weise eine Öffnungsklausel zu implementieren? Der für das Land Baden-Württemberg bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gestellte Antrag, im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder eine Grundlage für eine Gehaltsumwandlung zu schaffen bzw. hilfsweise eine Öffnungsklausel zu implementieren, wurde von der Mitgliederversammlung der TdL im September 2014 abgelehnt. Hierüber wurde der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart vom Chef der Staatskanzlei mit Schreiben vom 6. Oktober 2014 in Kenntnis gesetzt. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice