Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6829 29. 04. 2015 1Eingegangen: 29. 04. 2015 / Ausgegeben: 08. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Kennt sie die Anzeige der UETD e. V. Stuttgart vom Freitag, 24. April zur Diskussion um die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern in mindes - tens zwei großen Tageszeitungen? 2. Wie bewertet sie den Inhalt dieser Anzeige aus ihrer Sicht, insbesondere die Formulierung, dass sich zwischen Türken und Armeniern „keine Feindschaften entwickeln, die auf moralisch und rechtlich ungerechtfertigten Schuldzuweisungen beruhen“? 3. Welche Informationen besitzt sie zu den diese Anzeige unterschreibenden Organisationen ? 4. Welche Erkenntnisse besitzt sie über Querverbindungen von Personen dieser Organisationen mit Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? 29. 04. 2015 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Innenministeriums Anzeige der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) zur Diskussion um die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6829 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Mai 2015 Nr. 4-1083/295 beantwortet das Innenministe - rium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Kennt sie die Anzeige der UETD e. V. Stuttgart vom Freitag, 24. April zur Diskussion um die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern in mindestens zwei großen Tageszeitungen? Zu 1.: Der Landesregierung ist diese Anzeige bekannt. 2. Wie bewertet sie den Inhalt dieser Anzeige aus ihrer Sicht, insbesondere die Formulierung, dass sich zwischen Türken und Armeniern „keine Feindschaften entwickeln, die auf moralisch und rechtlich ungerechtfertigten Schuldzuweisungen beruhen“? Zu 2.: Für die Außenpolitik liegt die Zuständigkeit beim Bund. Der Deutsche Bundestag hat sich zu dem Thema in seinem Beschluss vom 24. April 2015 (Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Drucksache 18/4648) geäußert. Im Bundestag lagen ferner Anträge der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/4687) sowie der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4335) dazu vor. Bundespräsident Gauck hat sich in seiner Ansprache im Anschluss an den „Ökumenischen Gottesdienst im Berliner Dom anlässlich der Erinnerung an den Völkermord an Armeniern, Aramäern und PontosGriechen “ am 23. April 2015 dezidiert zum Gedenken an den „Völkermord an den Armeniern“ und zur deutschen „Mitverantwortung, unter Umständen sogar Mitschuld“ geäußert. In dem Beschluss des Deutschen Bundestages wird auch deutlich gemacht, dass eine offene Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit der Geschichte notwendig ist, um einen Grundstein für Versöhnung zu legen. Die Landesregierung begrüßt daher alle Maßnahmen und alle Schritte, die geeignet sind, um eine nachhaltige Verständigung und – wo nötig – Versöhnung herzustellen. 3. Welche Informationen besitzt sie zu den diese Anzeige unterschreibenden Organisationen ? Zu 3.: Die Organisationen, die die genannte Anzeige unterschrieben haben, sind keine Beobachtungsobjekte des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV). Bei den acht in Rede stehenden Organisationen handelt es sich um Vereinigungen , die dem Vereinsgesetz unterliegen. Derzeit besteht gegen keinen dieser Vereine ein (Betätigungs-)Verbot nach § 3 des Vereinsgesetzes in Deutschland. Strafrechtlich relevante Sachverhalte in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit diesen Vereinen sind polizeilich nicht bekannt. In der Vergangenheit wurden allenfalls ordnungsrechtliche bzw. verkehrsrechtliche Polizeimaßnahmen bei der Durchführung von angemeldeten Versammlungen der Vereinigungen erforderlich . Beispielsweise wurde im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die französische Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ am 7. Januar 2015 in Paris eine bundesweite Aktion der DITIB (Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e. V.) nach dem Freitagsgebet am 16. Januar 2015 vor Redaktionsgebäuden verschiedener Tageszeitungen veranstaltet. Auch in Baden-Württemberg fanden Versammlungen der „Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB e. V.“ zum Thema „Solidaritätskundgebung/Mahnwache für Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit“ in Stuttgart, Weil am Rhein, Kehl, Mannheim, Heidelberg, Hockenheim und Freiburg statt. Die Veranstaltungen verliefen allesamt friedlich. Zudem liegen zu den Vereinen folgende Informationen vor: – DITIB Türkisch-Islamische Gemeinde zu Stuttgart e. V.: Es handelt sich um eine türkisch-islamische Moscheegemeinde, die sich dem Dachverband DITIB angeschlossen hat. – Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Baden-Württemberg e. V.: Es handelt sich um den Landesverband Baden-Württemberg, der auch dem Dachverband DITIB angehört. – Union Europäischer-Türkischen Demokraten (UETD) Stuttgart e. V.: Es wird auf die Ausführungen in der Landtagsdrucksache 15/6842 verwiesen. Darüber hinaus liegen keine weiteren polizeilichen Erkenntnisse vor. – Verein unabhängiger Industrieller und Unternehmer (MÜSIAD) Stuttgart e. V.: MÜSIAD gilt als islamisch konservative türkische Wirtschaftsvereinigung. 4. Welche Erkenntnisse besitzt sie über Querverbindungen von Personen dieser Organisationen mit Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Zu 4.: Seitens des LfV liegen lediglich Hinweise auf gemeinsame Veranstaltungen der UETD mit der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V.“ (IGMG) vor, beispielsweise im Vorfeld der türkischen Präsidentschaftswahlen im August 2014. Bei Milli Görüs handelt es sich um die bedeutendste Bewegung des legalistischen Islamismus in Deutschland und um ein Beobachtungsobjekt des LfV. Polizeiliche Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. In Vertretung Dr. Zinell Ministerialdirektor 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6829 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice