Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6834 30. 04. 2015 1Eingegangen: 30. 04. 2015 / Ausgegeben: 24. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen Umständen ist ein Lkw-Fahrverbot auf der B 297 zwischen der Autobahn A 8 Kirchheim-West und der B 313 in Nürtingen denkbar und möglich (nachts und tagsüber)? 2. Welche Belastung kommt auf die B 313 als Autobahnzubringer in Nürtingen zu, wenn die B 297 auf der o. g. Strecke mit einem Lkw-Fahrverbot belegt wird? 3. Welche Lärmmessungen liegen hierzu vor? 4. Unter welchen Umständen ist ein Lkw-Fahrverbot auf der B 297 Ortsdurchfahrt Neckarhausen denkbar und möglich (nachts und tagsüber)? 5. Welche Belastung kommt auf die B 312 und B 27 zu, wenn die B 297 auf der o. g. Strecke mit einem Lkw-Fahrverbot belegt wird? 6. Welche Schritte hat sie eingeleitet, um auf den o. g. Streckenabschnitten ein Lkw-Fahrverbot umzusetzen? 7. Welche Schritte hat sie unternommen, um eine Umstufung der B 297 in Reudern bzw. Neckarhausen von einer Bundes- in eine Landesstraße anzugehen? 29. 04. 2015 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lkw-Fahrverbot auf der Bundesstraße B 297 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6834 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 15. Juni 2015 Nr. 3-3851.1-00/1278 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Unter welchen Umständen ist ein Lkw-Fahrverbot auf der B 297 zwischen der Autobahn A 8 Kirchheim-West und der B 313 in Nürtingen denkbar und möglich (nachts und tagsüber)? Verkehrsverbote sind nur zulässig, wenn mit keinem milderen Mittel die Schutzziele erreicht werden können. Schutzziele sind unter anderem der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Die Verkehrsbedeutung der Straße ist dabei zu beachten. Bundesstraßen sind als öffentliche Straßen dazu bestimmt, ein zusammenhängendes Verkehrsnetz abzubilden, auf dem weiträumiger Verkehr und insbesondere Schwerverkehr abgewickelt werden kann. Vor diesem Hintergrund sind ganz besonders strenge Anforderungen an eine Sperrung zu stellen. Bei einer Lkw-Sperrung auf der B 297 ist davon auszugehen, dass bei einer Verkehrsverlagerung auf andere leistungsfähige Bundesstraßen andere Kommunen im Landkreis Esslingen und in Nachbarlandkreisen erheblich mehr belastet werden . Daher sind bei der Prüfung einer Sperrung der B 297 für den Lkw-Verkehr alle möglichen von Verlagerungsverkehren betroffenen Kommunen frühzeitig zu beteiligen. Die zu erwartenden Verlagerungsverkehre sind durch ein Verkehrsgutachten zu ermitteln, das fundierte Prognosen über die Mehrbelastung des Schwerverkehrs und deren lärmspezifische und sicherheitsrelevante Auswirkungen darstellt . Im Rahmen der Gesamtabwägung ist eine unverhältnismäßige Mehrbelas - tung auf den alternativen Routen in jedem Falle zu vermeiden. 2. Welche Belastung kommt auf die B 313 als Autobahnzubringer in Nürtingen zu, wenn die B 297 auf der o. g. Strecke mit einem Lkw-Fahrverbot belegt wird? Die zusätzliche Verkehrsbelastung auf der B 313 kann nur mit einem Verkehrsgutachten abgeschätzt werden. Für die Ortsdurchfahrten Reudern und Neckar - hausen lässt die Stadt Nürtingen gerade ein Verkehrslenkungsgutachten erstellen, nachdem der Gemeinderat die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel genehmigt hat. Als Obergrenze der Zusatzbelastung des Schwerverkehrs auf der B 313 kann der von der B 297 verdrängte Verkehr angenommen werden. 3. Welche Lärmmessungen liegen hierzu vor? Die Lärmbelastung zur Beurteilung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen ist grundsätzlich nach der Richtlinie RLS-90 zu berechnen. Auskunft über die Lärmbelastung gibt der Lärmaktionsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen. Dieser befindet sich derzeit in der Umsetzung. Änderungen der Verkehrsbelas - tung sind in einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu berücksichtigen. 4. Unter welchen Umständen ist ein Lkw-Fahrverbot auf der B 297 Ortsdurchfahrt Neckarhausen denkbar und möglich (nachts und tagsüber)? Für eine Sperrung der B 297 zwischen der B 313 in Nürtingen und der B 312 in Neckartailfingen gelten sinngemäß die Ausführungen der Ziff. 1. 5. Welche Belastung kommt auf die B 312 und B 27 zu, wenn die B 297 auf der o. g. Strecke mit einem Lkw-Fahrverbot belegt wird? Die Größenordnung der Verkehrsverlagerungen im Netz kann nur mit einem Verkehrsgutachten abgeschätzt werden. Eine Sperrung der B 297 zwischen der B 313 in Nürtingen und der B 312 in Neckartailfingen kann auch zu weiträumigen Ver- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6834 kehrsverlagerungen bei der Routenwahl zwischen Tübingen und der Bundesautobahn A 8 auf der B 27 und der B 28 via Reutlingen sowie der B 313 zwischen Metzingen und der Autobahnanschlussstelle Wendlingen führen. 6. Welche Schritte hat sie eingeleitet, um auf den o. g. Streckenabschnitten ein Lkw-Fahrverbot umzusetzen? Siehe Antworten zu Fragen 1. und 4. 7. Welche Schritte hat sie unternommen, um eine Umstufung der B 297 in Reudern bzw. Neckarhausen von einer Bundes- in eine Landesstraße anzugehen? Umstufungsanträge liegen nicht vor. Eine Umstufung im Netz ohne Ausweisung von geeigneten und zumutbaren alternativen Routen ändert nichts an der tatsäch - lichen Bedeutung für die reale Verkehrsabwicklung und hätte deshalb keine Auswirkungen auf die Bewertungen zu den Fragen 1. bis 6. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice