Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6838 04. 05. 2015 1Eingegangen: 04. 05. 2015 / Ausgegeben: 08. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Weshalb ist die Ortsumfahrung Beilstein im aktuellen Maßnahmenplan des Landes zum Generalverkehrsplan 2010 nicht enthalten, obwohl sie im Maß - nahmenplan Stand Juni 2012 noch enthalten war? 2. Welche Kriterien liegen bzw. lagen mit welcher Gewichtung der Ermittlung des Gesamtwerts der Maßnahme zugrunde (damaliger Gesamtwert 51)? 3. Warum liegen gerade diese Kriterien mit dieser Gewichtung der Gesamtwertermittlung zugrunde (mit Angabe, welche anderen Kriterien gegebenenfalls denkbar wären)? 4. Wo steht die Ortsumfahrung Beilstein im Vergleich zu anderen Ortsumfahrungsvorhaben sowie zu allen anderen im aktuellen Maßnahmenplan enthaltenen Maßnahmen? 5. Welche Neubaumaßnahmen, die einen vergleichbaren (also geringfügig höheren oder niedrigeren Gesamtwert) oder den gleichen Gesamtwert haben, sind im aktuellen Maßnahmenplan enthalten (mit Angabe der ausschlaggebenden Gründe)? 6. Inwiefern können neue, also nach Erstellung des aktuellen Maßnahmenplans gewonnene, Ergebnisse (beispielsweise im Rahmen von Verkehrszählungen und Lärmanalysen) noch für diesen Maßnahmenplan berücksichtigt werden? 7. Wann erhält das Regierungspräsidium Stuttgart die Freigabe, die Planungen in Beilstein aufzunehmen bzw. wann kann eine Planungsvereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadt Beilstein geschlossen werden? Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Der aktuelle Maßnahmenplan, die Priorisierung von Neubaumaßnahmen und die Ortsumgehung der Stadt Beilstein (Kreis Heilbronn) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6838 2 8. Zu welchem frühesten Zeitpunkt kann der Bau der Ortsumfahrung doch noch realisiert werden? 9. Inwiefern könnten Finanzierungsformen mit Beteiligung der Stadt Beilstein die Wahrscheinlichkeit der zeitnahen Aufnahme der Maßnahme in den Katalog bzw. des tatsächlichen Baus erhöhen? 29. 04. 2015 Gurr-Hirsch CDU B e g r ü n d u n g Die Stadt Beilstein sehnt eine Ortsumfahrung dringend herbei. Die Neubaumaßnahme erfuhr seitens des Landes 2012 eine Bewertung mit einem Gesamtwert von 51 und ist im aktuellen Maßnahmenkatalog nicht enthalten. Im Zuge dessen, aber auch allgemein, ist von Interesse, wie es zu solchen Bewertungen auf welcher Grundlage kommt. Derzeit erarbeitet die Stadt Beilstein einen Lärmaktionsplan . Hierfür wurden auch Verkehrszählungen durchgeführt und Lärmanalysen erstellt. Inwiefern diese Daten noch im Maßnahmenplan berücksichtigt werden können und zukünftig von Bedeutung sind, soll gleichfalls erfragt werden. Ab - schließend liegt es im Interesse der Stadt und ihrer Bewohner zu wissen, wie der weitere Prozess für eine Ortsumfahrung aussehen wird. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 27. Mai 2015 Nr. 2-3941.20/170 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Weshalb ist die Ortsumfahrung Beilstein im aktuellen Maßnahmenplan des Landes zum Generalverkehrsplan 2010 nicht enthalten, obwohl sie im Maßnahmenplan Stand Juni 2012 noch enthalten war? Die L 1100 Ortsumgehung (OU) Beilstein war bereits im Anhörungsentwurf zum Maßnahmenplan Neubaumaßnahmen vom 29. Juni 2012 der Rubrik 5 „Nicht im Maßnahmenplan enthalten“ zugeordnet. 2. Welche Kriterien liegen bzw. lagen mit welcher Gewichtung der Ermittlung des Gesamtwerts der Maßnahme zugrunde (damaliger Gesamtwert 51)? Für die Neubaumaßnahmen (Ortsumgehungen und neue Netzelemente) wurden eine Mängelanalyse der bestehenden Trasse und eine Zielanalyse der neuen Trasse durchgeführt. Bei der Mängelanalyse wurden die Kriterien Ausbauwert, Zustandswert , Sicherheitswert, Belastungswert und Umweltwert herangezogen. Für die Zielanalyse wurden die Kriterien Entlastung Mensch, Flächenverbrauch, Kos ten, Ökologie und Verkehrsverlagerung betrachtet. Die beschriebenen Kriterien wurden bewertet und einer Punkteskala von 0 bis 100 Punkten zugeordnet. Höchs te Priorität haben die Maßnahmen mit den geringsten Punktzahlen. Alle Kriterien sind gleich gewichtet. Vgl. hierzu Landtagsdrucksache 15/1999. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6838 3. Warum liegen gerade diese Kriterien mit dieser Gewichtung der Gesamtwertermittlung zugrunde (mit Angabe, welche anderen Kriterien gegebenenfalls denkbar wären)? Die Kriterien wurden aus den verkehrsplanerischen Zielen und Wirkungen der Maßnahmen an Landesstraßen abgeleitet. Sie enthalten sowohl verkehrswissenschaftliche (technische) als auch darüber hinausgehende Gesichtspunkte, wie Ökologie und Flächenverbrauch, und stellen daher eine gute Vergleichsbasis dar. Im Rahmen der im Jahr 2012 durchgeführten Anhörung wurden auch Stellung - nahmen zu den Kriterien und ihrer Gewichtung bearbeitet. Das Ergebnis der Anhörung wurde 2013 veröffentlicht. 4. Wo steht die Ortsumfahrung Beilstein im Vergleich zu anderen Ortsumfahrungsvorhaben sowie zu allen anderen im aktuellen Maßnahmenplan enthaltenen Maßnahmen? 5. Welche Neubaumaßnahmen, die einen vergleichbaren (also geringfügig höheren oder niedrigeren Gesamtwert) oder den gleichen Gesamtwert haben, sind im aktuellen Maßnahmenplan enthalten (mit Angabe der ausschlaggebenden Gründe)? Zu Ziff. 4. und 5.: In die Maßnahmenliste der Neubaumaßnahmen entsprechend Priorisierung wurden Maßnahmen bis zu einem Gesamtwert von maximal 42 Punkten aufgenommen . Die OU Beilstein hat im Vergleich dazu bei der Bewertung einen Gesamtwert von 51 Punkten erreicht. Neubaumaßnahmen, die den gleichen Gesamtwert erreicht haben wie die L 1100 OU Beilstein, waren etwa die L 280 OU Mettenberg , die L 319 Verlegung im Kiesabbaugebiet Tautenhofen, die L 554 Querspange Unteröwisheim B 35 – L 554 und die L 1214 OU Bad Boll. Diese Maßnahmen sind ebenfalls nicht in der Maßnahmenliste enthalten. Planerisch weit fortgeschrittene Neubaumaßnahmen, die bereits planfestgestellt waren oder sich in der Planfeststellung befanden, sind in den Maßnahmenplan übernommen worden, selbst wenn sie nach Anwendung der Kriterien nicht in allen Fällen zu berücksichtigen wären. Großprojekte mit Kosten über 15 Mio. Euro sind aus der Prioritätenliste heraus - genommen und nachrichtlich mit ihren Kostensätzen im Maßnahmenplan genannt . Auch diese Projekte wären jedoch entsprechend ihrer Bewertung in die Maßnahmenliste aufzunehmen gewesen oder hätten aufgrund ihres Planungsstandes zu den weit fortgeschrittenen Maßnahmen gehört. 6. Inwiefern können neue, also nach Erstellung des aktuellen Maßnahmenplans gewonnene, Ergebnisse (beispielsweise im Rahmen von Verkehrszählungen und Lärmanalysen) noch für diesen Maßnahmenplan berücksichtigt werden? Nach der Erstellung des Maßnahmenplans gewonnene Ergebnisse können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden, da die Vergleichbarkeit mit den anderen Projekten dann nicht mehr gegeben wäre. 7. Wann erhält das Regierungspräsidium Stuttgart die Freigabe, die Planungen in Beilstein aufzunehmen bzw. wann kann eine Planungsvereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadt Beilstein geschlossen werden? Eine Freigabe für die Aufnahme der Planungen wäre, ebenso wie die Zustimmung zu einer Planungsvereinbarung mit der Stadt, nur bei Aufnahme der OU Beilstein in den Maßnahmenplan möglich. Die begrenzten Planungsressourcen müssen im Interesse einer effektiven Mittelverwendung auf die zur Realisierung vorgesehenen Projekte im Maßnahmenplan konzentriert werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6838 4 8. Zu welchem frühesten Zeitpunkt kann der Bau der Ortsumfahrung doch noch realisiert werden? Der Maßnahmenplan zum GVP 2010 enthält die Landesstraßenprojekte, die vo - raussichtlich in einem Zeitraum von zehn Jahren – beginnend ab 2015 – umgesetzt werden können. Aus derzeitiger Sicht wäre ein Beginn von Maßnahmen, die nicht im Maßnahmenplan enthalten sind, daher frühestens ab dem Jahre 2025 möglich. 9. Inwiefern könnten Finanzierungsformen mit Beteiligung der Stadt Beilstein die Wahrscheinlichkeit der zeitnahen Aufnahme der Maßnahme in den Katalog bzw. des tatsächlichen Baus erhöhen? Die Aufnahme weiterer Maßnahmen in den Maßnahmenplan und damit auch deren Umsetzung ist unabhängig von einer Mitfinanzierung Dritter. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice