Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6848 06. 05. 2015 1Eingegangen: 06. 05. 2015 / Ausgegeben: 11. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Bis wann werden die angekündigten Detailuntersuchungen zu den als möglich erachteten neuen Standorten für den Kombinierten Verkehr (KV) in Eutingen im Gäu, Plochingen und Reutlingen sowie in der Ortenau und in Oberschwaben vorliegen? 2. Von welchen zusätzlichen Verkehren und Wachstumseffekten geht sie im Umfeld der KV-Terminals sowie an den zu- und ablaufenden Straßen und Bahnstrecken jeweils aus? 3. Wird sie anhand der Ergebnisse der Detailuntersuchung eine Priorisierung der Standorte vornehmen? 4. In welcher Weise werden die Wirtschaft und die Anwohner sowie deren Inte - ressenvereinigungen in die Aufstellung und Aufarbeitung der Entscheidungsgrundlagen , der Entscheidungsprozesse selbst sowie in die Umsetzungen einbezogen ? 5. Wer hat die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen an den KV-Standorten zu übernehmen ? 6. Welche Lärmschutzmaßnahmen wären aus ihrer Sicht an den zu- und ablaufenden Straßen und Bahnstrecken erforderlich? 7. Wäre sie in Eutingen im Gäu bereit, eine anteilige Finanzierung zu übernehmen , falls der jeweilige Baulastträger bzw. der Bahninfrastrukturbetreiber nicht von sich aus zu Lärmschutzmaßnahmen (wie Lärmschutzwände, Froschmaul - einlaufschächte oder Straßenbeläge) verpflichtet wäre? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Neue Standorte für Terminals für den Kombinierten Verkehr – insbesondere Standort Eutingen im Gäu Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6848 2 8. Mit welcher Vergrößerung des Verkehrsaufkommens aus dem westlichen Einzugsgebiet (z. B. Landkreise Freudenstadt und Tuttlingen) ist beim Standort Eutingen im Gäu zu rechnen? 9. Ist damit zu rechnen, dass die Lastkraftwagen (Lkw) die Autobahn A 81 in Horb über die zukünftige Horber Neckartalbrücke abfahren und durch die Ortschaften Bildechingen und Eutingen zum möglichen Terminal in Eutingen fahren (längere Fahrzeit aber weniger mautpflichtige Autobahnstrecke) oder wäre es möglich, eine verkehrsrechtliche Verpflichtung der Anfahrt über die A 81-Ausfahrt Ergenzingen – Ortsumgehung Ergenzingen – zum KV-Terminal Eutingen durchzusetzen? 10. Wie würde sich die Attraktivität des Gewerbestandorts Eutingen im Gäu mit Ansiedlung eines KV-Terminals verändern? 05. 05. 2015 Dr. Timm Kern FDP/DVP B e g r ü n d u n g Baden-Württemberg ist als bedeutender Wirtschaftsstandort auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Der Kombinierte Verkehr ist dabei von großer Bedeutung und besitzt Ausbaupotenzial, wie in zwei im Auftrag des Verkehrsministeriums vorgelegten Studien dargelegt wird. In der Antwort auf die Große Anfrage der Landtagsfraktion der FDP/DVP, Logistik in Baden-Württemberg , (Landtagsdrucksache 15/6340) ist davon die Rede, dass zu den möglichen neuen Standorten weitere Detailuntersuchungen vergeben wurden. Es soll dargestellt werden, bis wann die für notwendig erachteten Daten vorliegen und in welcher Weise die weiteren Betroffenen (Wirtschaft, Anwohner) einbezogen werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 1. Juni 2015 Nr. 5-0141.5/156 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bis wann werden die angekündigten Detailuntersuchungen zu den als möglich erachteten neuen Standorten für den Kombinierten Verkehr (KV) in Eutingen im Gäu, Plochingen und Reutlingen sowie in der Ortenau und in Oberschwaben vorliegen? 2. Von welchen zusätzlichen Verkehren und Wachstumseffekten geht sie im Umfeld der KV-Terminals sowie an den zu- und ablaufenden Straßen und Bahnstrecken jeweils aus? Ziel der von der Landesregierung in Auftrag gegebenen zwei Gutachten zum Kombinierten Verkehr in Baden-Württemberg (KV-Gutachten) war, untersuchen zu lassen, von welchen Mengen an verlagerbaren Güteraufkommen ausgegangen werden kann, ob die vorhandene Umschlagskapazität im Land überhaupt ausreicht , um diese auf Schiene und Binnenschiff verladen zu können, und in welchen Standorträumen zusätzliche Möglichkeiten für eine Verladung näher unter- *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6848 sucht werden sollten. Die Gutachter kamen zum Ergebnis, dass die vorhandene Umschlagskapazität erhöht werden muss, um sowohl die prognostizierten als auch die bislang nicht genutzten Potenziale bedienen zu können. Die standort - raumbezogene Betrachtung ergab, dass für eine Ergänzung des Umschlagsangebots vorrangig die Standorte Eutingen im Gäu, Plochingen und Reutlingen sowie die Standorträume Ortenau und Oberschwaben in Betracht kommen. Untersuchungsgegenstand der KV-Gutachten war dabei aber nicht, für jeden in Betracht kommenden Standort zugleich eine tatsächliche Realisierbarkeit zu untersuchen . Von Beginn an war den Beteiligten bewusst, dass zu allen Standortvorschlägen noch weitere Detailuntersuchungen durch die an einer Weiterentwicklung der Standorte Interessierten notwendig sind, in der Fragen wie die tatsäch - liche Flächenverfügbarkeit, Planungs-/Baurecht, Wirtschaftlichkeit und verkehr - liche Anbindung näher untersucht werden müssen. Die Veröffentlichung der KV-Gutachten hat an den vorgeschlagenen Standorten Detailuntersuchungen ausgelöst, die von der jeweiligen Standortkommune bzw. von einem am jeweiligen Standort interessierten Unternehmen wie beispielsweise der Firma METRANS in Eutingen beauftragt wurden. Soweit Detailuntersuchungen von interessierten Unternehmen veranlasst sind, befinden sich diese derzeit noch in einer Phase der Vorplanung, in der insbesondere die genannten Fragen aufgearbeitet werden. Die Landesregierung unterstützt diesen Prozess ggf. durch finanzielle Förderungen und flankierende Gespräche. Belastbare Aussagen, bis wann jeweils zu den einzelnen Standorten ein abschließendes Untersuchungs - ergebnis vorliegt und mit welchen zusätzlichen Verkehren und Wachstumseffekten an den verschiedenen Standorten gerechnet werden kann, können seitens der Landesregierung derzeit nicht gemacht werden. 3. Wird sie anhand der Ergebnisse der Detailuntersuchung eine Priorisierung der Standorte vornehmen? Für die im KV-Gutachten des Landes vorgeschlagenen Standorte wurden Prognose - mengen und Potenziale festgestellt, die jeweils – vorbehaltlich der noch notwendigen lokalen Detailuntersuchungen – auf einen wirtschaftlich durchführbaren Terminalbetrieb hinweisen. Vor diesem Hintergrund ist eine Priorisierung der Standorte nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. 4. In welcher Weise werden die Wirtschaft und die Anwohner sowie deren Inte - ressenvereinigungen in die Aufstellung und Aufarbeitung der Entscheidungsgrundlagen , der Entscheidungsprozesse selbst sowie in die Umsetzungen einbezogen ? Die frühzeitige Einbindung der Wirtschaft ist schon für die notwendigen Detailuntersuchungen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Projektes unverzichtbar und erfolgt jeweils auch unter Beteiligung beispielsweise der zuständigen Industrie - und Handelskammer. Die Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner ist Aufgabe der Standortkommune , insbesondere auch als Träger der kommunalen Planungshoheit. Das Land hat hierbei seine Unterstützung zugesagt, da es eine frühzeitige Beteiligung auch der Bürgerinnen und Bürger für zwingend notwendig hält. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6848 4 5. Wer hat die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen an den KV-Standorten zu übernehmen ? 6. Welche Lärmschutzmaßnahmen wären aus ihrer Sicht an den zu- und ablaufenden Straßen und Bahnstrecken erforderlich? 7. Wäre sie in Eutingen im Gäu bereit, eine anteilige Finanzierung zu über - nehmen, falls der jeweilige Baulastträger bzw. der Bahninfrastrukturbetreiber nicht von sich aus zu Lärmschutzmaßnahmen (wie Lärmschutzwände, Frosch - mauleinlaufschächte oder Straßenbeläge) verpflichtet wäre? Die Frage der Kostentragung für Lärmschutzmaßnahmen richtet sich nach den hierfür geltenden rechtlichen Regelungen. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob und welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind. Zu diesen Fragen kann frühestens nach Abschluss der Detailuntersuchungen Stellung genommen werden. 8. Mit welcher Vergrößerung des Verkehrsaufkommens aus dem westlichen Einzugsgebiet (z. B. Landkreise Freudenstadt und Tuttlingen) ist beim Standort Eutingen im Gäu zu rechnen? Eine belastbare Aussage zu den Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen ist erst nach Abschluss der Detailuntersuchungen möglich. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird hingewiesen. Diese Frage wird insbesondere im Rahmen des von der Gemeinde Eutingen durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens behandelt werden. Der Vorteil des Standorts Eutingen liegt gerade darin, dass diese Lkw-Fahrten über die BAB 81 und die B 28 über die Ortsumfahrung Eutingen weitgehend ohne Anwohnerbelastung möglich sind. 9. Ist damit zu rechnen, dass die Lastkraftwagen (Lkw) die Autobahn A 81 in Horb über die zukünftige Horber Neckartalbrücke abfahren und durch die Ortschaften Bildechingen und Eutingen zum möglichen Terminal in Eutingen fahren (längere Fahrzeit aber weniger mautpflichtige Autobahnstrecke) oder wäre es möglich, eine verkehrsrechtliche Verpflichtung der Anfahrt über die A 81-Aus - fahrt Ergenzingen – Ortsumgehung Ergenzingen – zum KV-Terminal Eutingen durchzusetzen? Die Frage der straßenmäßigen Anbindung eines Terminals in Eutingen ist Gegenstand der aktuellen Detailuntersuchungen. Hierbei ist insbesondere auch die Straßenbaubehörde eingebunden. Abschließende Entscheidungen stehen noch aus. Über etwaige verkehrsrechtliche Maßnahmen nach der Straßenverkehrs-Ordnung müssen zu gegebener Zeit die zuständigen Straßenverkehrsbehörden entscheiden . Es ist das Ziel der Landesregierung den Lkw-Verkehr nicht durch die Orte Bildechingen und Eutingen, sondern über die BAB 81 und die B 28 a (Orts - umfahrung Ergenzingen) zu führen. 10. Wie würde sich die Attraktivität des Gewerbestandorts Eutingen im Gäu mit Ansiedlung eines KV-Terminals verändern? Die Landesregierung geht davon aus, dass bei Standortentscheidungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Produktions- und Verarbeitungsstätten das Kriterium der verkehrlichen Anbindung auch künftig ein Stellenwert beigemessen wird und sich eine Verlademöglichkeit von Gütern auf die Schiene positiv auf die Attraktivität des Standorts und des weiteren Standortraums auswirkt. Insgesamt betrachtet wird ein nachhaltiger Güterverkehr nur im Zusammenspiel von Straße, Schiene und Binnenwasserstraße möglich sein. KV-Terminals als Bindeglied zwischen den einzelnen Verkehrsträgern kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice