Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6881 11. 05. 2015 1Eingegangen: 11. 05. 2015 / Ausgegeben: 12. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist sie unter Berücksichtigung des einschlägigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 dazu bereit, Hinweise und Beobachtungen ehrenamtlich erhobener Artendaten in die Arten-Kartierung der Landes - anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz einfließen zu lassen? 2. Wie bewertet sie die von ehrenamtlichen Ornithologen stark frequentierte und für laufende Aktualisierungen genutzte Web-Datenbank „www.ornitho.de“? 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, die aktuellen Einträge in dieser Datenbank zur Aktualisierung der Arten-Kartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz zu nutzen und entsprechend zu veröffentlichen? 4. Welche konkreten Schritte unternimmt sie in diesem Sinne? 08. 05. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Einbeziehung von Hinweisen ehrenamtlicher Ornithologen in die Daten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6881 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Juni 2015 Nr. Z (62)-0141.5/535 F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist sie unter Berücksichtigung des einschlägigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 dazu bereit, Hinweise und Beobachtungen ehrenamtlich erhobener Artendaten in die Arten-Kartierung der Landes - anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz einfließen zu lassen? Zu 1.: Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 (Az.: 4 C 1.12) lag die Frage der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwei Windenergieanlagen unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten (insbesondere Brutvorkommen des Rotmilans) zugrunde. In dem Urteil stellte das Bundesverwaltungsgericht fest: „Die Aufgabe der naturschutzfachlichen Erfassung und Kartierung von Arten kann auch von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet werden, sofern sie sich als sachkundig erweisen. Bestandserfassungen bedürfen nicht zwingend der Heranziehung eines als Sachverständigen ausgebildeten und anerkannten Gutachters. Auch eine langjährige Befassung im Rahmen ehrenamtlicher naturschutzfachlicher Tätigkeit kann die notwendige Sachkunde vermitteln, um Beobachtungen vor Ort vornehmen und über den Befund berichten zu können“ (vgl. Rn.12 des Urteils). Die im Auftrag der Landesregierung von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im März 2013 herausgegebenen „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ befinden sich im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerwG, da sie die Einbeziehung von Daten ortskundiger Experten und Ornithologen empfehlen. Die von der LUBW bereitgestellten Planungshilfen zur Brutverbreitung ausgewählter windenergieempfindlicher Arten in Baden-Württemberg („Arten-Kartierungen “) basieren überwiegend auf systematischen Erhebungen nach wissenschaftlich etablierten und in der gesamten Bundesrepublik angewandten Methodenstandards . Um die Vergleichbarkeit der Daten über größere Räume hinweg zu gewährleisten, ist eine standardisierte Erfassungsmethode unerlässlich. Ehrenamtlich erhobene Daten können für die Darstellungen der LUBW daher nur dann herangezogen werden, wenn sie den methodischen Anforderungen entsprechen. Hierfür bedarf es in jedem Einzelfall einer fachlichen Prüfung und Plausibilisierung . In den genannten Planungshilfen zur Brutverbreitung ausgewählter windenergieempfindlicher Arten in Baden-Württemberg werden ehrenamtlich erhobene Daten , die die oben genannten Kriterien erfüllen, umfänglich berücksichtigt. 2. Wie bewertet sie die von ehrenamtlichen Ornithologen stark frequentierte und für laufende Aktualisierungen genutzte Web-Datenbank „www.ornitho.de“? Zu 2.: Die Landesregierung hält „Ornitho.de“ im Verbund mit den ausländischen Partnersystemen für eine auswertbare Meldeplattform für vogelkundliche Geschehen und wissenschaftliche Auswertungen. „Ornitho.de“ trägt zur Verbesserung des Kenntnisstandes zur Verbreitung, Ökologie und Bestandsentwicklung der in Europa auftretenden Vogelarten bei. Systematische (Brut-)Bestandserfassungen, wie z. B. das deutschlandweite Monitoring häufiger Brutvögel oder die Erfassung von Brutvogelarten im Zusammenhang mit Windenergieplanungen, kann „Ornitho .de“ jedoch nicht ersetzen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6881 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, die aktuellen Einträge in dieser Datenbank zur Aktualisierung der Arten-Kartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz zu nutzen und entsprechend zu veröffentlichen? 4. Welche konkreten Schritte unternimmt sie in diesem Sinne? Zu 3. und 4.: Die LUBW nutzt Daten aus „Ornitho.de“ im Einzelfall, wo dies fachlich und rechtlich möglich ist. Die Nutzung der Ornitho.de-Datenbank zur Aktualisierung der von der LUBW bereitgestellten „Arten-Kartierungen“ ist jedoch aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt möglich. Auch die Veröffentlichung der Daten unterliegt – nicht zuletzt urheberrechtlich begründeten – Einschränkungen. Die Plattform „Ornitho.de“ ist jedoch für die Allgemeinheit uneingeschränkt öffentlich zugänglich. Um die bei „Ornitho.de“ hinterlegten Daten für eine Aktualisierung der von der LUBW bereitgestellten Planungshilfen zur Brutverbreitung ausgewählter wind - energieempfindlicher Arten in Baden-Württemberg („Arten-Kartierungen“) heranziehen zu können, wäre eine Prüfung jedes Datensatzes unerlässlich. Eine solche Prüfung durch oder im Auftrag der LUBW ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. Bei den in „Orntiho.de“ enthaltenen Daten handelt es sich außerdem ganz überwiegend um Beobachtungen von Einzeltieren. Nur ein geringer Teil der Daten bezieht sich auf konkrete Brutvorkommen, die für Planungen oder Vorhaben die entscheidende Datengrundlage darstellen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice