Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6922 26. 05. 2015 1Eingegangen: 26. 05. 2015 / Ausgegeben: 26. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Wohnstraßen in Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt und Aichtal entlang der B 27 sind besonders lärmbelastet? 2. Werden Grenzwerte überschritten? 3. Welche Lärmschutzmaßnahmen wurden bisher umgesetzt? 4. Plant sie, weitere Maßnahmen in Angriff zu nehmen? 26. 05. 2015 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesstraße B 27 zwischen Leinfelden-Echterdingen und Aichtal Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6922 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Juni 2015 Nr. 2-39-B27S-TÜ/81 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Wohnstraßen in Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt und Aichtal entlang der B 27 sind besonders lärmbelastet? 2. Werden Grenzwerte überschritten? Die Fragen 1. und 2. werden zusammen beantwortet: Die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) gelten für bauliche Maßnahmen an Bundesfern - straßen in der Baulast des Bundes zum Schutz vor Verkehrslärm – bei der Planung (Lärmschutz durch Planung), – beim Bau neuer Straßen oder – bei der wesentlichen Änderung bestehender Straßen (Lärmvorsorge), – bei der nachträglichen Minderung von Lärmbelastungen an bestehenden Stra - ßen (Lärmsanierung) sowie – für Entschädigungen wegen verbleibender Beeinträchtigungen. Die VLärmSchR 97 vereinen in sich die Regelungen der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV [Verkehrslärmschutzverordnung ]) und der 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung ) und ergänzen sie mit Regelungen zum Schallschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung). Insbesondere bei der Lärmsanierung werden sie angewandt . Danach kommen an Straßen in der Baulast des Bundes Maßnahmen der Lärm - sanierung in Betracht, wenn die nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) berechneten Beurteilungspegel einen der folgenden Auslösewerte (früher Immissionsgrenzwerte genannt) übersteigen: Tabelle: Auslösewerte für die Lärmsanierung an Straßen in der Baulast des Bundes und des Landes (Werte in dB[A]) Bei Überschreitungen kann die Straßenbauverwaltung als freiwillige Leistung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel aktive Lärmschutzmaßnahmen durchführen bzw. bei Einbau von Lärmschutzfenstern die Kosten zu 75 % erstatten. Der Zusatz „als freiwillige Leistung“ macht deutlich, dass hierauf kein Rechtsanspruch besteht. Im Wohngebiet Haldenstraße in Aich wurde letztmalig 2003 der von der B 27 ausgehende Lärm nach RLS-90 ermittelt. Nach der Straßenverkehrszählung 2000 war die B 27 in diesem Bereich mit einem DTV von rd. 37.500 Kfz/24h und einem Schwerverkehrsanteil von 6 % belastet. Nach den Straßenverkehrszählungen 2005 und 2010 war die B 27 in diesem Bereich mit einem DTV von rd. 42.850 Kfz/24h und rd. 39.750 Kfz/24h belastet. Jedoch selbst unter der An - nahme der Verdopplung des Verkehrs in den vergangenen Jahren und damit eine Zunahme des Lärmpegels um 3 dB(A) sind die Auslösewerte der Lärmsanierung für Allgemeine Wohngebiete an keinem Gebäude im Wohngebiet Haldenstraße in Aich erreicht bzw. überschritten. Nutzungen Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete 67 57 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 59 Gewerbegebiete 72 62 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6922 Auch in Filderstadt sind die Auslösewerte laut einer Lärmpegelberechnung des Regierungspräsidiums Stuttgart aus dem Jahre 2012 nicht überschritten. Nach dieser Berechnung werden die höchsten Werte in folgenden Straßen erreicht: Gutenhalde, Lachenwies, Lorrain, Sielminger Straße, Tübinger Straße, Waldorfschule , Weilerhof. Laut einer Lärmpegelberechnung des Regierungspräsidiums Stuttgart aus dem Jahre 2013 sind in Leinfelden-Echterdingen an vier Gebäuden in der Esslinger Straße und Heilbronner Straße die Auslösewerte der Lärmsanierung tags mit bis zu 3,3 dB(A) und an zwölf Gebäuden ebenfalls in den vorgenannten Straßen, sowie in der Stadionstraße und Im Wäldle nachts mit bis zu 5,9 dB(A) überschritten. Diese Gebäude liegen vorwiegend in Misch- und Gewerbegebieten. Lediglich drei Gebäude mit einer nächtlichen Überschreitung befinden sich in der Straße Im Wäldle in einem Allgemeinen Wohngebiet. Soweit die betroffenen Gebäude nach dem 1. April 1974 an die bestehende B 27 heran gebaut wurden, obliegen nach den bestehenden Regelungen – bedingt durch das zurechenbare Verhalten – in diesen Fällen erforderliche Lärmschutzmaßnahmen der Eigentümerin/dem Eigentümer bzw. dessen Rechtsvorgänger. Eine mögliche Maßnahme bei den verbleibenden vor dem 1. April 1974 erstellten Gebäuden wäre eine Passive Lärmsanierung, sofern die Lärmsanierungswerte überschritten werden. 3. Welche Lärmschutzmaßnahmen wurden bisher umgesetzt? 4. Plant sie, weitere Maßnahmen in Angriff zu nehmen? Zu 3. und 4.: Da die vorgegebenen Auslösewerte der Lärmsanierung nur an wenigen Gebäuden überschritten werden, sind kostenintensive Maßnahmen wie Lärmschutz - wände oder Überdeckelungen nicht verhältnismäßig. Es verbleibt nur die Möglichkeit , an einigen wenigen Gebäuden mittels passivem Lärmschutz dem Stra - ßenverkehrslärm entgegenzuwirken. Im derzeit noch gültigen Bedarfsplan des Bundes ist der Ausbau der B 27 im Weiteren Bedarf enthalten. Aufgrund der nachrangigen Einstufung wurden bislang noch keine Planungen für den Ausbau der B 27 in diesem Abschnitt aufgenommen . Die B 27 ist in diesem angesprochenen Bereich zwischen der Anschluss - stelle Aich und der Anschlussstelle Leinfelden-Echterdingen jedoch zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 durch das Land angemeldet. Im Falle eines sechsstreifigen Ausbaus der B 27 sind im Zuge der Planung Lärm - vorsorgemaßnahmen zu prüfen. Hierbei gelten geringere Grenzwerte als bei der Lärmsanierung (z. B. für allgemeine Wohngebiete 49 dB[A]/nachts bzw. 59 dB[A]/tags). Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice