Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6929 29. 05. 2015 1Eingegangen: 29. 05. 2015 / Ausgegeben: 29. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sind ihr die Bewerbungen der drei großen Kreisstädte Bretten, Stutensee und Waghäusel im Landkreis Karlsruhe zur Errichtung weiterer Pflegestützpunkte bekannt? 2. Wie beurteilt sie die vorliegenden Bewerbungen? 3. Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? 4. Welche Erkenntnisse hat die Evaluierung der Pflegestützpunkte in BadenWürttemberg erbracht? 5. Wo liegen nach ihrer Kenntnis die Unterschiede zu Pflegestützpunkten in anderen Ländern? 6. Liegen ihr Bewertungen zum volkswirtschaftlichen Nutzen von Pflegestützpunkten vor? 7. Hält sie es für erforderlich, die Aufgaben der Pflegestützpunkte zu erweitern, insbesondere im Bereich der Wohnraumberatung? 8. Gibt es parallele Strukturen im Land Baden-Württemberg, deren Angebote sich mit dem Aufgabenbereich der Pflegestützpunkte überschneiden? 9. Wie viele Pflegestützpunkte über die bestehenden 48 hinaus hält sie für erforderlich ? Kleine Anfrage des Abg. Werner Raab CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe und Evaluierung in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6929 2 10. Welche finanziellen Folgen ergeben sich für die Kranken- und Pflegekassen sowie die Kommunen in Baden-Württemberg? 28. 05. 2015 Raab CDU B e g r ü n d u n g Aufgrund der guten Erfahrungen in Bruchsal und Ettlingen haben auch die großen Kreisstädte Bretten, Stutensee und Waghäusel ein starkes Interesse an der Einrichtung eigener Pflegestützpunkte. Die Kreisverwaltung hat daher im Juli 2014 die Bewerbung für drei weitere Pflegestützpunkte an diesen Standorten eingereicht . Bisher wurde keine Entscheidung getroffen. Pflegestützpunkte sind eine zentrale Anlaufstelle für Menschen, die selbst pflegebedürftig sind oder Angehörige haben, die einer Pflege bedürfen. Die Erkennt - nisse, die die Evaluation der Pflegestützpunkte erbracht hat und die Schlüsse, die die Landesregierung daraus zieht sowie ein landesweiter Vergleich zu Angebot, volkswirtschaftlichem Nutzen und Kosten soll hiermit erfragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. Juni 2015 Nr. 33-0141.5/15/6929 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Sind ihr die Bewerbungen der drei großen Kreisstädte Bretten, Stutensee und Waghäusel im Landkreis Karlsruhe zur Errichtung weiterer Pflegestützpunkte bekannt? 2. Wie beurteilt sie die vorliegenden Bewerbungen? 3. Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Dem Sozialministerium ist der vom Landkreis Karlsruhe mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 an die LAG Pflegestützpunkte gestellte und auf der Grund - lage eines Beratungsgespräches mit Mitgliedern des Fachausschusses der LAG Pflegestützpunkte am 14. Oktober 2014 überarbeitete Antrag des Landkreises Karlsruhe zur Anerkennung weiterer Pflegestützpunkte in Bretten, Stutensee und Waghäusel bekannt. In der LAG Pflegestützpunkte Baden-Württemberg sind stimmberechtigt mit den Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen und den Kommunalen Landesverbänden die wesentlichen Hauptakteure im Bereich Pflegestützpunkte zusammengeschlossen. Die LAG Pflegestützpunkte entscheidet über die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte. Das Sozialministerium ist beratend in der LAG Pflegestützpunkte vertreten. Verantwortlich für die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg sind die Landesverbände der Pflege- und Krankenkassen und die Kommunalen Landesverbände. Pflege- und Krankenkassen sowie kommunale Träger tragen die Personal- und Sachkosten der Pflegestützpunkte. Wie die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg weiterentwickelt werden, wird derzeit auch intensiv in der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e. V. (LAG Pflegestützpunkte) diskutiert. Das Sozialministerium hat eine moderierende Rolle. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6929 Die LAG Pflegestützpunkte hat am 4. Juni 2014 die Anforderungen für die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg festgelegt. Auf der Grundlage dieser Anforderungen und der bei Antragstellung durch kommunale Träger vorgelegten Konzeption wird der Vorstand der LAG Pflegestützpunkte über die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte entscheiden. Der Vorstand der LAG Pflegestützpunkte wird am 30. Juni 2015 über den gestellten Antrag des Landkreises Karlsruhe zur Anerkennung weiterer Pflegestützpunkte in Bretten, Stutensee und Waghäusel beraten. Der Landkreis Karlsruhe plant weitere drei Pflegestützpunkte in den Städten Bretten , Stutensee und Waghäusel, jeweils mit Außensprechstunden in den umliegenden Gemeinden, analog der bisherigen Pflegestützpunkte Bruchsal und Ettlingen. Bisher werden die Beratungen außerhalb der Raumschaft Bruchsal und Ettlingen innerhalb des Landkreises Karlsruhe überwiegend von Rathäusern und von Leis - tungserbringern erbracht. Das Sozialministerium beurteilt das vorgelegte Konzept des Landkreises Karls - ruhe sehr positiv, da damit ein flächendeckendes, neutrales Beratungsangebot gewährleistet wäre. Es wäre dann die gesamte Bevölkerung des Landkreises Karlsruhe mit dem Beratungsangebot durch Pflegestützpunkte abgedeckt und es könnte der demografischen Entwicklung im Landkreis Karlsruhe und dem damit einhergehenden künftig steigenden Pflegeberatungsbedarf noch besser Rechnung getragen werden. Das Konzept zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte im Landkreis Karls - ruhe baut auf den bisherigen Strukturen und Erfahrungen an den Standorten Bruchsal und Ettlingen auf. Dabei ist anzumerken, dass nicht nur der Landkreis Karlsruhe, sondern auch bereits die Städte Bretten, Stutensee und Waghäusel ihre Bereitschaft zur künftigen Mitwirkung am erweiterten Pflegestützpunktkonzept signalisiert haben. Nachdem ein Pflegestützpunkt nach § 92 c Sozialgesetzbuch (SGB) XI neben der Beratung auch Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben wahrzunehmen hat, ist aus Sicht des Sozialministeriums hervorzuheben, dass die bisherigen Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe eine gute kontinuierliche Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet haben. Da die Netzwerkarbeit in den Raumschaften Bretten, Stutensee und Waghäusel aufgrund der bisherigen personellen Ausstattung der Pflegestützpunkte nur sehr eingeschränkt möglich war, erwartet das Sozialministerium, dass bei einer Erweiterung der Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe die Beratungs- und Netzwerkarbeit im gesamten Landkreis Karlsruhe intensiviert wird. 4. Welche Erkenntnisse hat die Evaluierung der Pflegestützpunkte in BadenWürttemberg erbracht? Mit den Ergebnissen der vom Sozialministerium in Auftrag gegebenen und durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe e. V. (KDA) durchgeführten Evaluation der bisherigen baden-württembergischen Pflegestützpunkte hat sich die LAG Pflegestützpunkte intensiv befasst. Mit den Anforderungen für die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg vom 4. Juni 2014 hat die LAG Pflegestützpunkte auf der Basis der weiter geltenden Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß § 92 c SGB XI vom 15. Dezember 2008 und unter Würdigung der Ergebnisse der Evaluation die Standards für die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg und deren Arbeit festgelegt. Zusammenfassend konstatiert der Bericht des KDA, dass die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg bereits jetzt als Erfolgsmodell bezeichnet werden können. Die Pflegestützpunkte sind gut in der baden-württembergischen Versorgungslandschaft etabliert und haben eine feste Rolle in der Beratungsinfrastruktur. Sie bieten ein umfassendes Leistungsangebot an, das von vielen Menschen aller Altersgruppen mit bestehendem Pflegebedarf oder zur Prävention von Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen wird. Nachdem viele Klientinnen und Klienten der Pflegestützpunkte auf Empfehlungen von anderen Institutionen wie Pflegeeinrichtungen , Krankenhäusern etc. zu den Pflegestützpunkten kommen, schließt das KDA auf eine gute Netzwerkarbeit der Pflegestützpunkte. Das KDA stellt ferner fest, dass es jedoch in Baden-Württemberg bisher noch nicht gelungen ist, durch Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6929 4 die Etablierung der Pflegestützpunkte eine flächendeckende, wohnortnahe und neutrale Beratung sicherzustellen. 5. Wo liegen nach ihrer Kenntnis die Unterschiede zu Pflegestützpunkten in anderen Ländern? Mit dem Aufbau von 48 Pflegestützpunkten in 42 von 44 Stadt- und Landkreisen ist es in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren gelungen, ein funktionsfähiges Angebot zur Auskunft und Beratung, Koordinierung und Vernetzung nach § 92 SGB XI einzurichten. Im Unterschied zu Pflegestützpunktkonzepten in anderen Ländern werden in Baden-Württemberg die Pflegestützpunkte immer von allen Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen in einer gemeinsamen Mitträgerschaft des Pflegestützpunktes getragen. Für die baden-württembergischen Pflegestützpunkte hat die Sicherstellung der Neutralität einen besonderen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund wird im Gegensatz zu anderen Ländern zwingend als Anstellungsträger eines baden-württembergischen Pflegestützpunktes ein kommunaler Träger verlangt. 6. Liegen ihr Bewertungen zum volkswirtschaftlichen Nutzen von Pflegestützpunkten vor? Eine volkswirtschaftliche Kosten-/Nutzenanalyse von Pflegestützpunkten liegt dem Sozialministerium nicht vor. Aufgrund des präventiven Ansatzes der Pflegestützpunkte steht es nach Auffassung des Sozialministeriums außer Frage, dass die von den Pflege- und Krankenkassen und kommunalen Gebietskörperschaften eingesetzten Mittel in den Pflegestützpunkten nutzbringend eingesetzt sind. Mit ihren Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie durch die Netzwerkarbeit tragen die Pflegestützpunkte auch dazu bei, kosteneffizient die Mittel im Gesundheitswesen einzusetzen. Die Pflegestützpunkte bieten entsprechend dem im SGB XI verankerten Grundsatz „ambulant vor stationär“ pass - genaue Hilfen an, mit dem Ziel, so lange wie möglich in der Häuslichkeit verbleiben zu können. 7. Hält sie es für erforderlich, die Aufgaben der Pflegestützpunkte zu erweitern, insbesondere im Bereich der Wohnraumberatung? Die Pflegestützpunkte haben Fragen zum individuellen Wohnumfeld im Beratungsprozess einbezogen. Sofern eine intensive Wohnraumberatung beim Pflegestützpunkt angefragt wird, ziehen die Pflegestützpunkte Kooperationspartner bei. Häufig wird die Wohnraumberatung durch Stadt- und Kreisseniorenräte ange - boten. 8. Gibt es parallele Strukturen im Land Baden-Württemberg, deren Angebote sich mit dem Aufgabenbereich der Pflegestützpunkte überschneiden? Nach § 7 a SGB XI gibt es einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen für ihre Versicherten mit Hilfe- und Betreuungsbedarf. Demnach sollen Versicherte mit Pflegebedarf durch eine intensive Beratung in der Bewältigung ihrer Lebens- und Alltagssituation Unterstützung erhalten. Die Beratung richtet sich sowohl an die pflegebedürftigen Personen und an die an der Pflege Beteiligten aus dem familiären oder sozialen Umfeld. Die Beratung der Pflegekassen beinhaltet die Erfassung der aktuellen Pflegesituation, mit dem Ziel die häuslichen Pflegearrangements durch effiziente und angepasste Unterstützung zu gestalten und aufrechtzuerhalten sowie die Erstellung und Überwachung eines individuellen Versorgungsplans (Case-Management), der eng mit den Pflege - bedürftigen und deren Angehörigen abzustimmen ist. Es ist sicherzustellen, dass in den in Baden-Württemberg eingerichteten Pflegestützpunkten gemäß § 92 c SGB XI Pflegeberatung im Sinne des § 7 a SGB XI in Anspruch genommen werden kann. Diese Möglichkeit wird jedoch kaum in Anspruch genommen, da die Pflegekassen die Pflegeberatung im Sinne des § 7 a SGB XI selbst durchführen wollen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6929 In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass bereits vor der Errichtungsphase der ersten baden-württembergischen Pflegestützpunkte gemäß § 92 c SGB XI der Verband der privaten Krankenversicherung für die privaten Krankenversicherungsunternehmen erklärt hat, dass sie sich nicht an den Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI beteiligen werden und die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI für ihre nach § 23 SGB XI Versicherten der privaten Krankenversicherungsunter - nehmen eigenständig durch COMPASS Private Pflegeberatung durchführen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte führen CaseManagement durch. Vor diesem Hintergrund hat das KDA in seinem Evaluationsbericht empfohlen, zu klären, wie die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI in Baden -Württemberg in den Pflegstützpunkten künftig erbracht werden soll. Daraufhin hat sich die LAG Pflegestützpunkte mit dieser Thematik beschäftigt und ist übereingekommen, dass die bisherige Praxis sich bewährt hat, wonach die Pflegestützpunkte auch Aufgaben des Case-Managements übernehmen können und die Kranken- und Pflegekassen dann hinzugezogen werden, wenn Leistungsentscheidungen getroffen werden müssen. In den Stadt- und Landkreisen gibt es häufig noch ergänzend zu den Pflegestützpunkten eine Vielzahl von Beratungseinrichtungen für die ambulanten und stationären Angebote der Pflege, wie z. B. Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen (IAV-Stellen) oder Altenhilfefachberater/-innen, die in enger Kooperation oder Vernetzung mit den Pflegestützpunkten stehen. 9. Wie viele Pflegestützpunkte über die bestehenden 48 hinaus hält sie für erforderlich ? 10. Welche finanziellen Folgen ergeben sich für die Kranken- und Pflegekassen sowie die Kommunen in Baden-Württemberg? Das KDA hat im Evaluationsbericht festgestellt, dass bei dem Standortmodell Pflegestützpunkt aus Teilpflegestützpunkten eine Beratungsstelle für durchschnittlich 47.257 Bürgerinnen und Bürger zuständig ist. Diese Zahl zugrunde gelegt, würde dies für Baden-Württemberg 228 Beratungsstellen bedeuten. Allerdings müssten nach Auffassung des KDA nur dort neue Beratungsstellen geschaffen werden, wo es kein Beratungsangebot gibt, das mit dem von Pflegestützpunkten vergleichbar ist. Insofern kann aus Sicht des Sozialministeriums keine zahlenmäßige Vorgabe erfolgen. Der Ausbau muss sich vielmehr am konkreten regionalen und örtlichen Bedarf orientieren. Die Landesregierung hat die Empfehlung des KDA aufgegriffen und setzt sich bei den für die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte verantwortlichen Krankenund Pflegekassen sowie bei den Kommunalen Landesverbänden dafür ein, das Angebot an Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg deutlich auszubauen. Die von der LAG Pflegestützpunkte erstellten Anforderungen für die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte vom 4. Juni 2014 enthalten den Hinweis, dass weiter die Inhalte der „Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß § 92 c SGB XI vom 15. Dezember 2008“ gelten. Damit haben die finanziellen Rahmenbedingungen weiterhin ihre Gültigkeit. Danach werden je Pflegestützpunkt für Personalund Sachkosten 80.000 Euro (1/3 Pflegekassen, 1/3 Krankenkassen und 1/3 kommunaler Träger) veranschlagt. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice