Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6956 03. 06. 2015 1Eingegangen: 03. 06. 2015 / Ausgegeben: 08. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über die Entwicklung der Nachfrage nach Äpfeln und Speierlingfrüchten von hessischen Streuobstwiesen nach Einführung der geschützten geografischen Angabe „Hessischer Apfelwein“ im Oktober 2010? 2. Welche Erkenntnisse hat sie über Bemühungen und Investitionen der drei großen hessischen Apfelweinkeltereien zur Erhaltung und Neupflanzung von Streuobstwiesen? 3. Wie haben sich diese Bemühungen nach ihrem Kenntnisstand auf die Entwicklung der Streuobstwiesen ausgewirkt? 4. Inwiefern sind ihr Bestrebungen in Baden-Württemberg bekannt, eine vergleichbare Herkunftsbezeichnung für heimische Streuobsterzeugnisse (z. B. „Schwäbischer Most“) im europäischen Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben aufnehmen zu lassen? 5. Was tut sie gegebenenfalls, um entsprechende Anstrengungen aktiv zu unterstützen ? 03. 06. 2015 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Erhaltung heimischer Streuobstwiesen durch geschützte Herkunftsbezeichnungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6956 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. Juni 2015 Nr. Z(22)-0141.5/542 F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über die Entwicklung der Nachfrage nach Äpfeln und Speierlingfrüchten von hessischen Streuobstwiesen nach Einführung der geschützten geografischen Angabe „Hessischer Apfelwein“ im Oktober 2010? Zu 1.: Zahlen zur Nachfrageentwicklung bei Erzeugnissen von hessischen Streuobstwiesen nach der Einführung der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) „Hessischer Apfelwein“ liegen der Landesregierung nicht vor. Auch Anfragen beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , bei der Marketinggesellschaft „Gutes aus Hessen“ GmbH und beim Verband der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e. V. ergaben hierzu keine belastbaren Ergebnisse, da entsprechende Zahlen nicht zentral erhoben werden. Generell wird jedoch bestätigt, dass Äpfel bzw. Erzeugnisse aus heimischem Streuobstanbau mit entsprechender herkunftsbezogener Kennzeichnung, z. B. mit der g. g. A. „Hessischer Apfelwein“ oder mit dem Gütesiegel „Geprüfte Qualität Hessen“, bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern hohe Wertschätzung genießen. Dies war bereits im Jahr 2010 der Fall und ist es auch heute noch. 2. Welche Erkenntnisse hat sie über Bemühungen und Investitionen der drei großen hessischen Apfelweinkeltereien zur Erhaltung und Neupflanzung von Streuobstwiesen? Zu 2.: Nach Kenntnis der Landesregierung sind die hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft -Keltereien sowie deren Verband – gemeinsam mit zahlreichen anderen Akteuren – sehr bemüht, den Erhalt der Streuobstwiesen zu unterstützen und Neu - anpflanzungen zu fördern. Schon seit den 90er-Jahren werden – entweder durch einzelne Keltereien oder den Verband – Baumpflanzaktionen mitfinanziert und umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Besonders zu erwähnen ist das seit 1995 erfolgreich umgesetzte Konzept „Hessische Apfelwein- und Obstwiesen - route“, an dessen Trägerschaft auch zahlreiche Keltereien beteiligt sind. Nach Auskunft des Verbandes der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien bieten gerade auch die drei großen Keltereibetriebe zahlreiche Aktionen wie Baumpflanzungen, Schnittkurse, Blütenwanderungen, Erlebnispfade und vieles mehr an. 3. Wie haben sich diese Bemühungen nach ihrem Kenntnisstand auf die Entwicklung der Streuobstwiesen ausgewirkt? Zu 3.: Wie sich die o. g. Bemühungen und Aktivitäten auf die Entwicklung der Streuobstwiesen in Hessen ausgewirkt haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Berichtet wird jedoch über punktuelle bzw. lokale Fortschritte, vor allem wenn eine Kelterei für eine sichere Nachfrage sorgt oder eine Initiative ein innovatives Produkt präsentiert. Insgesamt gelten die Streuobstwiesen in Hessen noch immer zu weiten Teilen als gefährdet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6956 4. Inwiefern sind ihr Bestrebungen in Baden-Württemberg bekannt, eine vergleichbare Herkunftsbezeichnung für heimische Streuobsterzeugnisse (z. B. „Schwäbischer Most“) im europäischen Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben aufnehmen zu lassen? Zu 4.: Die Produkte aus den Streuobstwiesen in Baden-Württemberg bieten die besten Voraussetzungen um die typischen, traditionellen Produktionsweisen, die vielfältigen , charakteristischen Rohstoffe und die entsprechenden Verarbeitungsprodukte nach EU-Recht (Optionen: geschützte Ursprungsbezeichnung [g. U.], geschützte geografische Angabe [g. g. A.], geschützte traditionelle Spezialität [g. t. S.]) schützen zu lassen. Die Landesregierung organisiert, moderiert und begleitet fachlich die Bemühungen der entsprechenden Organisationen (Schutzgemeinschaften/Vereinigun - gen) zur Eintragung geschützter Herkunftsbezeichnungen in Baden-Württemberg. Ein entsprechender erster Antrag auf Eintragung der Bezeichnung „Apfelsaft von Schwäbischen Streuobstwiesen“ als g. g. A. wurde vom Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V. (VdAW) bereits 2009 gestellt. Die Grundlage dafür bildete ein Entwurf der erforderlichen Spezifikation, die mit Unterstützung der MBW Marketinggesellschaft Baden-Württemberg mbH (MBW) erarbeitet wurde. Der VdAW als Antragsteller hat aber, nachdem im Rahmen der durch das Deutsche Patent- und Markenamt im Antragsverfahren vorgesehenen Beteiligung von sachkundigen und interessierten Stellen die eingereichte Spezifikation kritisiert wurde bzw. bestimmte Regelungen grundsätzlich abgelehnt wurden, seinen Antrag zurückgezogen. Aufgrund der Chancen des Instruments des Geoschutzes in diesem Sektor hat die Fachgruppe Fruchtsaft des VdAW im Februar 2014 vom Grundsatz her beschlossen , ggf. nochmals für ein Eintragungsverfahren als Antragsteller (Schutzgemeinschaft /Vereinigung) zur Verfügung zu stehen, sofern dazu die erforderliche Konsens - bzw. Kompromissbereitschaft unter den vielfältigen Akteuren hergestellt werden kann bzw. die entsprechende Bereitschaft dazu signalisiert wird. 5. Was tut sie gegebenenfalls, um entsprechende Anstrengungen aktiv zu unterstützen ? Zu 5.: Auf dem 2. baden-württembergischen Genussgipfel „Alte Sorten für neue Zeiten – Genuss und Verantwortung“ am 31. Oktober 2014 wurde ein Genussforum (Workshop) „Streuobstprodukte als traditionelle Lebensmittel EU-weit schützen ?“ vom MLR angeboten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Genuss - forums sehen eine große Chance, mit dem Instrument des Geoschutzes einen Beitrag zum Erhalt der Streuobstbestände erfolgreich leisten zu können. Sie haben das MLR daher gebeten, einen allgemeinen Austausch zu diesem Thema mit Organisationen aus den mitteleuropäischen Streuobstregion anzustoßen. Die geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen und deren Inwertsetzung im Lebensmittelmarkt und mit dem Tourismus standen im Mittelpunkt des 3. Südtiroler Genusssymposiums bzw. Genussfestivals Ende Mai 2015 in Bozen in Südtirol. So bot es sich an, am Rande dieser Veranstaltungen zu einem entsprechenden Austausch einzuladen. Auf die Initiative des MLR tauschten sich ca. 15 Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Organisationen aus Süddeutschland , Südtirol, Österreich und der Schweiz aus, ob es vom Grundsatz her sinnvoll ist, das Thema „Streuobst EU-weit als traditionelle Agrarprodukte und Lebensmittel schützen?“ gemeinsam zu bearbeiten. Das Ergebnis ist, dass eine weitere Vertiefung mit den entsprechenden Akteuren und einem erweiterten Teilnehmerkreis aus diesen Regionen für sinnvoll erachtet wird. Im Herbst 2015 soll dazu eine entsprechende Veranstaltung in Baden-Württemberg stattfinden. Allerdings gehen die Meinungen, wie der Begriff „Streuobst“ zu definieren ist, nach wie vor auseinander. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice