Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6974 10. 06. 2015 1Eingegangen: 10. 06. 2015 / Ausgegeben: 13. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Folgen brachte das Unwetter mit Starkregen am 6. Juni 2015 für den Raum Bretten/Gondelsheim mit sich? 2. Welche Maßnahmen müssen aus Sicht des Landes ergriffen werden, um zukünftige Überschwemmungen durch Hochwasser entlang des Saalbachs im Raum Bretten und Gondelsheim zu vermeiden? 3. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Überschwemmungen wurden seit dem Hochwasser am 1. Juni 2013 im Raum Bretten geplant und umgesetzt? 4. Welche politische Ebene ist für die Umsetzung der erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zuständig? 5. Welche Hochwasseralarm- und Einsatzpläne gibt es im Gebiet Bretten/Gondelsheim und wer ist für deren Umsetzung beziehungsweise deren Einsatz im Katastrophenfall zuständig? 6. Inwieweit ist sie bereit, den von Hochwasser und Überschwemmung betroffenen Privatpersonen – bei Vorliegen einer Notlage wie im Juni 2013 – Haushaltsmittel zur Schadensbeseitigung zu Verfügung zu stellen? 08. 06. 2015 Kößler CDU Kleine Anfrage des Abg. Joachim Kößler CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Hochwasser im Bereich Bretten am 6. Juni 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6974 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Juni 2015 Nr. 5-0141.5/489 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Innenminis - terium, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Folgen brachte das Unwetter mit Starkregen am 6. Juni 2015 für den Raum Bretten/Gondelsheim mit sich? Am Abend des 6. Juni 2015 entlud sich eine eng begrenzte, stationäre Gewitterzelle über dem Stadtgebiet von Bretten mit extremen Niederschlägen und Hagel. Dabei fielen innerhalb von eineinhalb Stunden 100 mm Niederschlag, was rd. 13 % des mittleren Jahresniederschlages entspricht. Dieses Extremereignis hat eine statistische Wiederkehrzeit von weit über 100 Jahren. Die an der Erdoberfläche abfließenden Niederschläge rissen große Mengen an Boden mit fort und lagerten diesen an anderen Stellen wieder ab. Das breitflächig außerhalb von Gewässern oberflächlich abfließende Niederschlagswasser und der mitgeführte Schlamm sind die Hauptursache für die aufgetretenen gravierenden Schäden in Bretten. Viele Gebäude und öffentliche Einrichtungen wurden dadurch beschädigt, obwohl sie sich nicht im Überflutungsbereich eines Gewässers befinden. Schon leichte Hanglagen führten dazu, dass sich Schlammlawinen bildeten und zu Tal schossen. Durch Sturm und Hagel wurden keine besonders ertragsrelevanten Schäden auf den landwirtschaftlichen Flächen festgestellt. Dagegen kam es vor allem auf den Gemarkungen Bretten, Diedelsheim und Gölshausen trotz erosionsmindernder Bewirtschaftung nahezu aller Flächen zu erheblichen Erosionsschäden bei den Kulturen Mais, Soja, Kartoffeln und Feldgemüse, wo der Bodenbedeckungsgrad noch nicht allzu hoch war. Im Innenbereich konnte das Abwassernetz die Wassermassen größtenteils nicht aufnehmen, da die nach den Regeln der Technik der Bemessung des Abwassernetzes zugrunde zu legenden Werte durch das Extremniederschlagsereignis erheblich überschritten wurden. Viele Straßen wurden unterspült und waren nicht mehr befahrbar, 400 Keller wurden überflutet. Etwa 350 Mann aus Feuerwehr, THW und DRK waren das gesamte Wochenende pausenlos im Einsatz. Der Schaden beträgt laut ersten Schätzungen mehrere Millionen Euro. Von den Gewässern waren hauptsächlich der Saalbach in Bretten und die kleineren Gewässer im unmittelbaren Einflussbereich der extremen Niederschläge betroffen . Der Saalbach uferte am Zusammenfluss von Weissach und Salzach aus und führte zu Überschwemmungen. Insbesondere der Ortsteil Diedelsheim war hiervon stark betroffen. Der Riedgraben in Diedelsheim schwoll von einem kleinen Bach zu einem reißenden Fluss an. Die überfluteten Flächen stimmen mit der Darstellung in den vorliegenden Entwürfen der Hochwassergefahrenkarten überein. Auch in Gölshausen uferte der Dorfbach aus und führte zu Überschwemmungen. Hier haben sich die vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken bewährt und noch größere Schäden verhindert. In Gondelsheim entwickelte sich in kurzer Zeit ein starker Anstieg der Hochwasserwelle des Saalbaches. Innerhalb von nur drei Stunden stieg der Abfluss am Pegel Gondelsheim von 0,5 auf 26 m³/s an und fiel dann ebenso schnell wieder auf das Ausgangsniveau ab. Die Abflussspitze entspricht etwa einem 40-jährlichen Abflussereignis. Im Bereich des Bahnüberganges uferte der Saalbach aus. Dort waren aber keine größeren Schäden zu verzeichnen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6974 2. Welche Maßnahmen müssen aus Sicht des Landes ergriffen werden, um zukünftige Überschwemmungen durch Hochwasser entlang des Saalbachs im Raum Bretten und Gondelsheim zu vermeiden? Grundlage für die bestmögliche Vermeidung von Überschwemmungen ist eine zielgerichtete Hochwasserschutzkonzeption. Diese wird zurzeit von der Stadt Bretten und der Gemeinde Gondelsheim erstellt. Die Fertigstellung soll noch dieses Jahr erfolgen und wird die notwendigen Maßnahmen aufzeigen. 3. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Überschwemmungen wurden seit dem Hochwasser am 1. Juni 2013 im Raum Bretten geplant und umgesetzt? Die umzusetzenden Maßnahmen ergeben sich aus der Hochwasserschutzkonzeption , die zurzeit erstellt wird. Es wurden seit dem Hochwasserereignis am 1. Juni 2013 im Raum Bretten deshalb bislang keine Hochwasserschutzmaßnahmen außerhalb dieser Hochwasserschutzkonzeption geplant oder umgesetzt. 4. Welche politische Ebene ist für die Umsetzung der erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zuständig? Die im Raum Bretten und Gondelsheim betroffenen Gewässer sind Gewässer 2. Ordnung. Die Unterhaltungslast für diese Gewässer tragen die Gemeinden. Nach § 54 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) sind die Träger der Unterhaltungslast für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zuständig. Zur Unterhaltungslast zählen auch eventuell notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Durchführung der Maßnahmen mit einer finanziellen Förderung nach dem Reglement der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft . 5. Welche Hochwasseralarm- und Einsatzpläne gibt es im Gebiet Bretten/Gondelsheim und wer ist für deren Umsetzung beziehungsweise deren Einsatz im Katastrophenfall zuständig? Nach § 5 des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG) sind die Kommunen verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen. Die Kommunen sind auch für deren Umsetzung verantwortlich. In Bretten ist ein kommunaler Alarm- und Einsatzplan bei Großschadensereignissen vorhanden. In Gondelsheim existiert eine allgemeine Alarmierungs- und Einsatzplanung. Ein spezieller Hochwasseralarmund Einsatzplan ist in Arbeit. Der Katastrophenfall wird nach § 19 LKatSG durch die Katastrophenschutzbehörde festgestellt. Die örtlich begrenzten, extrem starken Regenfälle sowie das daraus resultierende lokale Hochwasser am 6. Juni 2015 waren kein Katastrophenfall im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes. 6. Inwieweit ist die Landesregierung bereit, den von Hochwasser und Überschwemmung betroffenen Privatpersonen – bei Vorliegen einer Notlage wie im Juni 2013 – Haushaltsmittel zur Schadensbeseitigung zu Verfügung zu stellen? Hintergrund der nach dem verheerenden Hochwasser vom Mai und Juni 2013 aufgelegten Förderprogramme von Bund und Ländern war die Tatsache, dass durch das Hochwasserereignis mehrere Bundesländer schwer betroffen waren und die Auswirkungen ein nationales Ausmaß angenommen hatten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6974 4 Die Gewährung von Landeshilfen kommt nur nach einem außergewöhnlichen, unvorhergesehenen, großräumigen und zeitgleich ausgelösten Ereignis mit einer Vielzahl stark Betroffener sowie einer erheblichen Schadenssumme in Betracht, deren Bewältigung die Leistungsfähigkeit der örtlichen Ebene deutlich überschreitet . Das Unwetterereignis am 6. Juni 2015 im Gebiet Bretten/Gondelsheim war ungeachtet der eingetretenen Schäden ein lokal begrenztes Ereignis, das diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice