Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6998 16. 06. 2015 1Eingegangen: 16. 06. 2015 / Ausgegeben: 16. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang sind im Landkreis Reutlingen seit dem Jahr 2012 FFHMähwiesen neu kartiert worden? 2. Wie groß ist im Landkreis Reutlingen aktuell die Fläche von FFH-Mähwiesen , die innerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen? 3. Wie groß ist im Landkreis Reutlingen aktuell die Fläche von FFH-Mähwiesen , die außerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen? 4. Wie hoch ist aktuell der Anteil der FFH-Mähwiesen am Gesamtgrünland des Landkreises Reutlingen? 5. Wie steht der Landkreis Reutlingen damit (siehe Fragen 1 bis 4) im Vergleich mit den übrigen baden-württembergischen Landkreisen da? 6. Inwieweit wirkt sie darauf hin, dass die Landkreise und Kommunen die betroffenen Landwirte und Grundeigentümer bei Neukartierungen frühzeitig informieren und einbinden? 7. Inwieweit sind gegebenenfalls entsprechende Informations- und Beteiligungsangebote im Landkreis Reutlingen seit dem Jahr 2012 umgesetzt worden? 8. Inwiefern sind ihr im Zusammenhang mit der Ausweisung von FFH-Mähwiesen im Landkreis Reutlingen seit 2012 Beschwerden betroffener Grundeigentümer bzw. Landwirte über Fehlkartierungen bekannt? 9. Wie oft wurden jeweils formell Überprüfungen der Kartierungen beim Landratsamt erbeten oder Feststellungsklagen auf das Vorliegen des Lebensraumtyps erhoben? 10. Was waren im Einzelnen die Ergebnisse? 12. 06. 2015 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ausweisung von Flora-Fauna-Habitat-Mähwiesen (FFH-Mähwiesen) im Landkreis Reutlingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6998 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Juli 2015 Nr. Z(62)-0141.5/544F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang sind im Landkreis Reutlingen seit dem Jahr 2012 FFHMähwiesen neu kartiert worden? 2. Wie groß ist im Landkreis Reutlingen aktuell die Fläche von FFH-Mähwiesen, die innerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen? 3. Wie groß ist im Landkreis Reutlingen aktuell die Fläche von FFH-Mähwiesen, die außerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen? Zu 1., 2. und 3.: In den Jahren 2012 und 2013 wurden im Rahmen der Aktualisierung der FFHBiotopkartierung des Landkreises Reutlingen insgesamt 3.931 Hektar FFH-Mäh - wiesen erfasst. Hinzu kommen weitere 9 Hektar aus früheren Kartierungen, sodass die Gesamtfläche an FFH-Mähwiesen 3.940 Hektar umfasst. Hiervon liegen 831 Hektar innerhalb und 3.109 Hektar außerhalb von FFH-Gebieten. 4. Wie hoch ist aktuell der Anteil der FFH-Mähwiesen am Gesamtgrünland des Landkreises Reutlingen? Zu 4.: Der Anteil der FFH-Mähwiesen im Kreis Reutlingen am Gesamtgrünland beträgt rund 18 Prozent. 5. Wie steht der Landkreis Reutlingen damit (siehe Fragen 1 bis 4) im Vergleich mit den übrigen Baden-Württembergischen Landkreisen da? Zu 5.: Bisher liegen die Mähwiesendaten von neun weitgehend komplett kartierten Stadt- und Landkreisen vor (Stand März 2015, siehe Tabelle). Der tabellarische Vergleich zeigt, dass der Anteil der FFH-Mähwiesen in einigen Kreisen höher und in anderen Kreisen niedriger liegt. Kreis FFHMähwiesen gesamt [ha] FFHMähwiesen in FFHGebieten [ha] FFHMähwiesen außerhalb von FFHGebieten [ha] Mähwiesenanteil an Dauergrünland 1 [%] Reutlingen 3.940 831 3.109 18 Alb-Donau-Kreis 321 94 227 2 Baden-Baden 138 103 35 20 Esslingen 1.775 335 1.440 20 Freiburg 69 33 36 7 Konstanz 1.322 651 671 10 Rastatt 1.256 686 570 31 Sigmaringen 1.383 532 851 7 Tuttlingen 3.706 2.207 1.499 24 1 Nach Angaben des statistischen Landesamts, 2010 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6998 6. Inwieweit wirkt sie darauf hin, dass die Landkreise und Kommunen die betroffenen Landwirte und Grundeigentümer bei Neukartierungen frühzeitig informieren und einbinden? Zu 6.: Im Rahmen der Aktualisierung der Biotopkartierung werden die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinden über Gemeindemitteilungsblätter über die anstehende Kartierung informiert. Erläutert werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen und der Ablauf der Kartierung sowie die Fördermöglichkeiten. Nach Ende der Kartierung wird die Bevölkerung mithilfe der Gemeindemitteilungsblätter über den Abschluss der Kartierung informiert. Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Biotopkartierung (einschließlich FFHMähwiesen ) über den Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im Internet für jede Bürgerin und jeden Bürger einsehbar sind. Seit 2014 werden zusätzlich vor Kartierbeginn in den jeweiligen Kreisen Infor - mationsveranstaltungen an den Landratsämtern durchgeführt, zu denen Landwirtinnen und Landwirte die Untere Naturschutzbehörde, Untere Landwirtschaftsbehörde , der Landschaftserhaltungsverband, Vertreter der Kreisbauernverbände, Naturschutzverbände sowie die Flurneuordnungsstelle eingeladen werden. Hierbei werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen, der Ablauf der Kartierung sowie die Fördermöglichkeiten vorgestellt und Fragen beantwortet. Diese Informationen sind auch in einem Infoflyer enthalten, der interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich bieten die LUBW und Untere Naturschutzbehörde seit 2014 Geländetermine für Landwirte und Eigentümer an, bei denen sich Interessierte über die rechtlichen Hintergründe, Art und Umfang der Kartierung sowie über die Bewirtschaftungsmöglichkeiten informieren können. Vertreter der beauftragten Fachbüros sind an diesen Terminen ebenfalls anwesend, erläutern die Kartiermethodik und stellen diese in der Praxis vor. 7. Inwieweit sind gegebenenfalls entsprechende Informations- und Beteiligungsangebote im Landkreis Reutlingen seit dem Jahr 2012 umgesetzt worden? Zu 7.: Die Biotopkartierung fand in Reutlingen in zwei Tranchen 2012 und 2013 statt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden in den jeweils betroffenen Gemeinden über die Gemeindemitteilungsblätter über den Kartierbeginn informiert. Die LUBW versandte die Informationen hierzu an die Gemeinden am 6. März 2012 (erste Tranche) und am 26. März 2013 (zweite Tranche). Am 22. April 2014 wurden die Ergebnisse der Mähwiesenkartierung im Landkreis Reutlingen zwischen Unterer Naturschutzbehörde, Landschaftserhaltungsverband , LUBW und Vertretern des Kreisbauernverbandes erörtert. Das Ende der Kartierung wurde in den Gemeindemitteilungsblättern bekannt gegeben . Die LUBW versandte die Informationen hierzu an die Gemeinden im Oktober 2014. Darüber hinaus fanden mehrere Klärungs- und Abstimmungsgespräche unter Beteiligung des Landratsamtes, des Regierungspräsidiums, der LUBW und des Kreisbauernverbandes statt, zuletzt am 28. April 2015. Anlässlich dieses Termins fand zudem eine vor Ort-Begehung zu FFH-Mähwiesen-Problemfällen mit Kreisbauernverband , Ministerium für Ländlichen Raum, LUBW, Unterer Naturschutzbehörde und unterer Landwirtschaftsbehörde statt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6998 4 8. Inwiefern sind ihr im Zusammenhang mit der Ausweisung von FFH-Mähwiesen im Landkreis Reutlingen seit 2012 Beschwerden betroffener Grundeigentümer bzw. Landwirte über Fehlkartierungen bekannt? 9. Wie oft wurden jeweils formell Überprüfungen der Kartierungen beim Landratsamt erbeten oder Feststellungsklagen auf das Vorliegen des Lebensraumtyps erhoben? 10. Was waren im Einzelnen die Ergebnisse? Zu 8., 9. und 10.: Die vollständigen Kartierergebnisse aus der Aktualisierung der Biotopkartierung liegen dem Landkreis Reutlingen seit Ende 2014 vor. Bis heute sind 40 formelle Überprüfungswünsche Betroffener eingegangen, die derzeit überprüft werden. Aussagen zu den Ergebnissen der Überprüfungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Feststellungsklagen Betroffener wurden bislang nicht erhoben. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice