Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7038 18. 06. 2015 1Eingegangen: 18. 06. 2015 / Ausgegeben: 23. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht die im Hinblick auf die Planung und Zulassung von Windenergieanlagen innerhalb des Naturparks geplante Änderung der Naturparkverordnung des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald? 2. Welche praktischen Auswirkungen erwartet sie im Falle der geplanten Änderung für Windenergievorhaben im Naturpark, insbesondere mit Blick auf die Dauer der Zulassungsverfahren? 3. Inwieweit ist die geplante Änderung mit dem Schutzzweck des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald, insbesondere im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 1 und Ziffer 3 der Naturparkverordnung, vereinbar? 4. In welcher Weise soll künftig bei Windenergievorhaben die Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbilds, der naturnahen Erholung und des Fremdenverkehrs im Sinne der Naturparkverordnung gewährleistet werden? 12. 06. 2015 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Windenergie im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7038 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Juli 2015 Nr. Z - (62)0141.5/545 F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht die im Hinblick auf die Planung und Zulassung von Windenergieanlagen innerhalb des Naturparks geplante Änderung der Naturparkverordnung des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald? 2. Welche praktischen Auswirkungen erwartet sie im Falle der geplanten Änderung für Windenergievorhaben im Naturpark, insbesondere mit Blick auf die Dauer der Zulassungsverfahren? Zu 1. und 2.: In der Naturparkverordnung „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ werden bereits Gebiete und Flächen benannt, die – z. B. aufgrund eines Bebauungsplans oder der Lage im Innenbereich – bebaubar oder aufgrund eines Flächennutzungsplans für die Bebauung vorgesehen sind und für die der Erlaubnisvorbehalt nach § 4 der Naturparkverordnung nicht gilt. In diesen sogenannten „Erschließungszonen“ bedürfen bestimmte Handlungen, wie die Errichtung von baulichen Anlagen, keiner Erlaubnis durch die jeweils örtlich zuständige Naturschutzbehörde. Nach der vom Regierungspräsidium Stuttgart geplanten Änderung der Naturparkverordnung sollen ausdrücklich auch Flächen, die in Regionalplänen als Vorrangflächen für Windenergieanlagen festgelegt oder in Flächennutzungsplänen als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen sind, als Erschließungszonen gelten. Eine solche Änderung bewirkt, dass es bei planerischen Ausweisungen von Standorten für Windenergieanlagen nicht mehr erforderlich ist, vorab eine Entscheidung über eine Änderung der Naturparkverordnung herbeizuführen oder die Voraussetzungen einer „Planung in die Erlaubnisoder Befreiungslage“ festzustellen. Auch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen bedarf in solchen Erschließungszonen keiner Befreiung oder vorherigen Änderung der Naturparkverordnung. Die geplante Änderung wird von der Landesregierung begrüßt, weil sie zu einer Vereinfachung und Beschleunigung des Planungsprozesses bei Windenergieanlagen in Erschließungszonen des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald führen wird. Entsprechende Regelungen bestehen auch in den anderen Naturparkverordnungen des Landes. 3. Inwieweit ist die geplante Änderung mit dem Schutzzweck des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald, insbesondere im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 1 und Ziffer 3 der Naturparkverordnung, vereinbar? 4. In welcher Weise soll künftig bei Windenergievorhaben die Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbilds, der naturnahen Erholung und des Fremdenverkehrs im Sinne der Naturparkverordnung gewährleistet werden? Zu 3. und 4.: Durch die Einrichtung von Erschließungszonen im Rahmen der Festlegung von Vorrangflächen oder der Ausweisung von Konzentrationszonen entfallen im Zusammenhang mit der Planung von Windenergieanlagen zwar gesonderte Verfahren zur Änderung der Naturparkverordnung oder die Prüfung der „Planung in die Erlaubnis- oder Befreiungslage“. Die in § 3 Absatz 1 Ziffer 1 und Ziffer 3 der Naturparkverordnung geregelten Schutzzwecke (insbesondere die Erhaltung der charakteristischen Landschaft und 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7038 die Gewährleistung einer möglichst ruhigen und naturnahen Erholung für die Allgemeinheit ) müssen jedoch bei den Entscheidungen des Planungsträgers über die Festlegung von Vorrangflächen oder die Ausweisung von Konzentrationszonen sorgfältig geprüft, gewichtet und mit den für die Windenergieplanung sprechenden Belangen wie dem Klimaschutz und dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung abgewogen werden. Zudem ist es auch Aufgabe eines Naturparks als großräumiges Gebiet die wirtschaftliche Nutzung und eine nachhaltige Regionalentwicklung mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen und diese nicht von vornherein auszuschließen. Ferner wird auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren untersucht , ob die naturschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Im Rahmen der Eingriffsregelung werden die Belange des Landschaftsbildes, des Flächenverbrauchs, der naturnahen Erholung sowie die sonstigen Belange des Naturschutzes geprüft, abgewogen und kompensiert. Schließlich werden im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren die Naturschutzbehörden beteiligt, die die Naturschutzbelange im Rahmen ihrer Stellungnahme einbringen. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice