Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7072 29. 06. 2015 1Eingegangen: 29. 06. 2015 / Ausgegeben: 27. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über Gestaltungs- und Nutzungskonzeptionen von Freizeitanlagen für alle Generationen vor? 2. In welchen Landkreisen bzw. Städten und Gemeinden sind nach ihren Informationen Freizeitanlagen für alle Generationen vorhanden? 3. Sind ihr Freizeitanlagen im Enzkreis sowie den angrenzenden Kreisen bekannt und wenn ja, in welchen Städten und Gemeinden? 4. Welche Erfahrungen haben die Standortstädte und -gemeinden mit Freizeitanlagen für alle Generationen gemacht? 5. Welches Potenzial misst sie solchen Einrichtungen für die Entwicklung eines verständnisvollen und kooperativen Miteinanders zwischen den Generationen bei? 6. Welche Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Freizeitanlagen aller Generationen sind ihr bekannt? 29. 06. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Freizeitanlagen für alle Generationen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7072 2 B e g r ü n d u n g Die Entwicklung einer generationenübergreifenden Freizeitkultur kann ein wichtiger Baustein sein, um das Miteinander und das Verständnis füreinander zu stärken . Freizeitanlagen für alle Generationen können hierzu ein guter Beitrag sein. Für die Ermittlung weiterer Entwicklungspotenziale soll der derzeitige Stand dargestellt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Juli 2015 Nr. 31-0141.5/84 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über Gestaltungs- und Nutzungskonzeptionen von Freizeitanlagen für alle Generationen vor? 2. In welchen Landkreisen bzw. Städten und Gemeinden sind nach ihren Informationen Freizeitanlagen für alle Generationen vorhanden? Freizeitanlagen für alle Generationen, teilweise auch „Mehrgenerationenparks“ genannt, gibt es in unterschiedlichen Formen in einigen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Im Rahmen des Programms LEADER 2007 bis 2013 wurde die Förderung von 35 Mehrgenerationen-Freizeitanlagen in 30 Städten und Gemeinden in 17 Landkreisen bewilligt. LEADER ist ein Instrument der Regionalentwicklung der Europäischen Union, um gebietsbezogene Entwicklungsstrategien in Aktionsgebieten umzusetzen. LEADER soll lokalen Akteuren des ländlichen Raumes Möglichkeiten geben, ihre Region weiter zu entwickeln. Zu den vorrangigen Themenfeldern gehört dabei auch die Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Diese LEADER-geförderten Mehrgenerationen-Freizeitanlagen liegen in den Landkreisen Alb-Donau, Calw, Freudenstadt, Heidenheim, Hohenlohe, Lörrach, Main-Tauber, Neckar-Odenwald, Ortenau, Ostalb, Rastatt, Rems-Murr, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Zollernalb und dort in folgenden Städten und Gemeinden: Nerenstetten, Langenau, Schömberg, Ebhausen, Baiersbronn, Gerstetten, Giengen, Dischingen, Niederstotzingen, Dörzbach, Furtwangen , Wertheim, Buchen, Neckargerach, Binau, Seelbach, Neresheim, Bartholomä , Jagstzell, Forbach, Großerlach, Zimmern, Fichtenberg, Todtnau, Immendingen , Dotternhausen, Grosselfingen, Dautmergen, Rangendingen und Rosenfeld . Die Gemeinde Hambrücken (Landkreis Karlsruhe) hat im Rahmen ihres Gesamtkonzepts „Freizeit und Erholung“ im September 2014 einen „Lusshardt-Generationenpark “ mit generationenübergreifenden Fitnessgeräten eröffnet. Der Landesregierung liegen keine näheren Informationen über die spezifischen Gestaltungs- und Nutzungskonzepte vor. 19 Anlagen mit dieser Zweckrichtung hat die Dietmar-Hopp-Stiftung in Gemeinden der Metropolregion Rhein-Neckar (rund um das Dreiländereck Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen) im Rahmen ihres Programms „alla hopp!“ gefördert. Die Stiftung förderte die generationenübergreifenden Bewegungs- und Begegnungsanlagen im Rahmen ihrer Förderaktion „alla hopp!“ mit einem Fördervolumen in Höhe von 40 Millionen Euro. In Baden-Württemberg befinden sich die Anlagen im Neckar-OdenwaldKreis (Buchen, Ravenstein und Schwarzach) und im Rhein-Neckar-Kreis (Hemsbach , Ilvesheim, Ketsch, Meckesheim, Schwetzingen, Sinsheim) sowie im Stadt- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7072 kreis Heidelberg. In Schwetzingen wurde die „alla hopp!-Anlage“ im Mai 2015 eröffnet. In Schwarzach ist die Eröffnung für Herbst 2015 vorgesehen. Die weiteren „alla hopp!-Anlagen“ befinden sich in der Planungs- bzw. Bauphase. Das Gestaltungs- und Nutzungskonzept dieser von der Stiftung geförderten generationenübergreifenden Bewegungs- und Begegnungsanlagen, die für alle Gäste frei zugänglich und kostenfrei nutzbar sind, umfasst jeweils spezielle Spiel- und Bewegungsbereiche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene einschließlich Seniorinnen und Senioren mit Bewegungsparcours und Outdoor-Fitnessgeräten. Das Konzept sieht außerdem vor, einzelne Elemente bewusst so zu gestalten, dass sie von Jung und Alt genutzt werden können und dadurch die Begegnung der Generationen ermöglichen. Der Städtetag und der Gemeindetag haben mitgeteilt, dass ihnen hierzu und zu den weiteren Fragestellungen keine Erkenntnisse vorliegen. 3. Sind ihr Freizeitanlagen im Enzkreis sowie den angrenzenden Kreisen bekannt und wenn ja, in welchen Städten und Gemeinden? Der Landesregierung liegen über die bereits bei Ziff. 1 und 2 genannten Freizeitanlagen hinaus keine weiteren Informationen vor. 4. Welche Erfahrungen haben die Standortstädte und -gemeinden mit Freizeitanlagen für alle Generationen gemacht? Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Welches Potenzial misst sie solchen Einrichtungen für die Entwicklung eines verständnisvollen und kooperativen Miteinanders zwischen den Generationen bei? Orte, an denen sich Menschen aller Altersgruppen ungezwungen und kostenfrei treffen und gemeinsam etwas unternehmen bzw. sich in der Natur bewegen können , leisten einen guten Beitrag, um Kontakt zwischen den Generationen innerhalb der Familie, aber auch über die Familie hinaus zu fördern. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass gut gepflegte Generationenfreizeitparks hierfür geeignete Rahmenbedingungen bieten können. 6. Welche Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Freizeitanlagen aller Generationen sind ihr bekannt? Grundsätzlich ist im Rahmen von LEADER eine Förderung von generationen - übergreifenden Freizeitanlagen möglich, soweit diese in einem LEADER-Gebiet liegen und den Fördervoraussetzungen entsprechen. Für die Förderung der Errichtung von Freizeitanlagen aller Generationen kommt grundsätzlich auch das Tourismusinfrastrukturprogramm für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Betracht. Die Förderung kommunaler Tourismusinfrastrukturvorhaben erfolgt nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen“ (Tourismusinfrastrukturprogramm). Ziel des Tourismusinfrastrukturprogrammes ist es, die kommunalen touristischen Einrichtungen in Baden-Württemberg attraktiv und zugleich nachhaltig (in Bezug auf ökologische, ökonomische und soziale Aspekte) auszurichten. Antragsberechtigt sind Gemeinden, gemeindliche Zusammenschlüsse und Unternehmen mit überwiegend öffentlichen Tourismusaufgaben , an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Landkreise mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind (wobei die gemeindliche Beteiligung mindestens 25 Prozent betragen muss). Im Rahmen von Kooperationsvorhaben sind ausnahmsweise auch die Landkreise antragsberechtigt. Grundvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms ist eine überwiegend touristische Nutzung der Einrichtung bzw. des Vorhabens. Förderfähig sind bauliche Investitionen für die Errichtung, (energe - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7072 4 tische) Sanierung und die attraktivitätssteigernde Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen. Es besteht hierbei eine Bagatellgrenze in Höhe von 50.000 € zuwendungsfähiger Investitionskosten. Auch können sonstige investive Vorhaben (z. B. Beschilderung) an zertifizierten Wanderwegen und zur begleitenden Radinfrastruktur, soweit diese an Radfernwegen oder bei wichtigen touristischen Zielen liegen, gefördert werden. Hierbei werden Einzelvorhaben, deren zuwendungsfähige Kosten unter 25.000 € liegen, nicht gefördert. Für entsprechende Vorhaben von Kommunen und für interkommunale Kooperationsvorhaben kann der Fördersatz, in Abhängigkeit vom Vorliegen eines Prädikats, bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die Städtebauförderung leistet seit mehr als 40 Jahren einen bedeutenden Beitrag zu einer zeitgemäßen und nachhaltigen Weiterentwicklung gewachsener baulicher Strukturen in den Städten und Gemeinden des Landes. Das Land unterstützt die städtebauliche Erneuerung der Städte und Gemeinden im Rahmen von jährlichen Stadterneuerungsprogrammen mit erheblichem finanziellem Engagement. Im Jahr 2015 hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 144,8 Mio. Euro Landesmittel und rd. 60,2 Mio. Euro Bundesmittel für die städtebauliche Erneuerung zur Verfügung. Davon wurden 3,82 Mio. Euro in sieben Gemeinden im Enzkreis eingesetzt . Die Städtebauförderung hat im Rahmen des Baugesetzbuchs (BauGB) die gebietsbezogene Behebung städtebaulicher Missstände in Stadt und Land zum Ziel. Gefördert wird als Einheit die städtebauliche Erneuerung eines abgegrenzten Gebiets , für dessen Verbesserung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist. Die Förderung der Gesamtmaßnahme erfolgt im Rahmen des BauGB und der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR). Darunter fallen auch öffentlich zugängliche Freizeitanlagen (einschließlich Grunderwerb), wie beispielsweise Kinder - und Abenteuerspielplätze, Jugendhäuser, Altenbegegnungsstätten, Parkanlagen u. a., wobei eine Fachförderung regelmäßig der Städtebauförderung vorgeht. Besonderes Augenmerk richtet die Landesregierung dabei auf die Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf , insbesondere in Gebieten mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice