Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7099 02. 07. 2015 1Eingegangen: 02. 07. 2015 / Ausgegeben: 05. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert nimmt ihrer Meinung nach die Übersichtlichkeit von angebrachten Verkehrsschildern (Stichwort „Schilderwald“) in der allgemeinen Beurteilung der Sicherheit im Straßenverkehr ein? 2. Hält sie es der Verkehrssicherheit für zuträglich, eine Strecke von rund zwei Kilometern entlang einer Ortsdurchfahrt einer Landesstraße mit häufigen Wechseln zwischen Tempo-30-Zonen, zeitlich begrenzten Tempo-30-Zonen und Bereichen mit einer Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 50 km/h auszustatten ? 3. Wie schätzt sie auf einer solchen Strecke das Gefährdungspotenzial für die Verkehrssicherheit durch die entstehende Unübersichtlichkeit eines sogenannten „Schilderwalds“ ein? 4. Was tut sie, um dem Vorkommen von Unübersichtlichkeiten im Straßenverkehr durch das Entstehen von sogenannten „Schilderwäldern“ vorzubeugen? 5. Inwiefern ist ihr bekannt, dass auf der Landesstraße L 562 entlang der Ortsdurchfahrt im Ort Dietlingen (Gemeinde Keltern) eine eben solche Unübersichtlichkeit vorherrscht, welche die Bürger ebenso wie die Gemeinde bemängeln ? 6. Was tut sie, um der Gemeinde bei ihrem Wunsch nach einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsgrenzen in diesem Fall zu unterstützen ? 7. Welche Möglichkeiten sieht sie für die Gemeinde, entlang der Ortsdurchfahrt Dietlingen zeitnah eine angemessene Lösung für die Unübersichtlichkeit der Geschwindigkeitsgrenzen zu finden? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Einheitliche Regelung der Tempo-30-Zonen in Keltern-Dietlingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7099 2 8. In welchem Zeitrahmen ist es ihrer Meinung nach möglich, für die Gemeinde eine einheitliche Regelung für die Geschwindigkeitsgrenzen auf der Ortsdurchfahrt Dietlingen zu schaffen? 02. 07. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. Juli 2015 Nr. 3-3851.5-07/725 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert nimmt ihrer Meinung nach die Übersichtlichkeit von angebrachten Verkehrsschildern (Stichwort „Schilderwald“) in der allgemeinen Beurteilung der Sicherheit im Straßenverkehr ein? Die Straßenverkehrsbehörden ordnen nach den Vorgaben der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) sowie den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften und Erlassen verständliche und gut nachvollziehbare Verkehrsbeschilderungen an. Dazu gehört nicht zuletzt eine zahlenmäßige Beschränkung der Beschilderung auf das unbedingt notwendige Maß, um die Wirkung der allgemeinen Vorschriften der StVO nicht zu beeinträchtigen (§ 45 Abs. 9 StVO). 2. Hält sie es der Verkehrssicherheit für zuträglich, eine Strecke von rund zwei Kilometern entlang einer Ortsdurchfahrt einer Landesstraße mit häufigen Wechseln zwischen Tempo-30-Zonen, zeitlich begrenzten Tempo-30-Zonen und Bereichen mit einer Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 50 km/h auszustatten? 3. Wie schätzt sie auf einer solchen Strecke das Gefährdungspotenzial für die Verkehrssicherheit durch die entstehende Unübersichtlichkeit eines sogenannten „Schilderwalds“ ein? 4. Was tut sie, um dem Vorkommen von Unübersichtlichkeiten im Straßenverkehr durch das Entstehen von sogenannten „Schilderwäldern“ vorzubeugen? 5. Inwiefern ist ihr bekannt, dass auf der Landesstraße L 562 entlang der Ortsdurchfahrt im Ort Dietlingen (Gemeinde Keltern) eine eben solche Unübersichtlichkeit vorherrscht, welche die Bürger ebenso wie die Gemeinde bemängeln ? 6. Was tut sie, um der Gemeinde bei Ihrem Wunsch nach einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsgrenzen in diesem Fall zu unterstützen ? 7. Welche Möglichkeiten sieht sie für die Gemeinde, entlang der Ortsdurchfahrt Dietlingen zeitnah eine angemessene Lösung für die Unübersichtlichkeit der Geschwindigkeitsgrenzen zu finden? 8. In welchem Zeitrahmen ist es ihrer Meinung nach möglich, für die Gemeinde eine einheitliche Regelung für die Geschwindigkeitsgrenzen auf der Ortsdurchfahrt Dietlingen zu schaffen? Zu 2. bis 8.: Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen nur angeordnet werden, soweit die in der StVO normierten Voraussetzungen vorliegen. Nach § 3 Absatz 3 Nr. 1 StVO 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7099 beträgt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h. Tempo-30-Zonen können nur unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 c StVO in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden. Die Zonenanordnung darf sich hierbei jedoch weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes oder Kreisstraßen ) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken. Als Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit kommen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen in Betracht, wobei diese im Rahmen einer Einzelfallentscheidung an die strengen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 StVO zu knüpfen sind. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nach § 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter (unter anderem Verkehrssicherheit, Schutz vor Lärm und Abgasen) erheblich übersteigt. a) Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen Verkehrsbeschränkende Maßnahmen aus Lärmschutzgründen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn die Lärmsituation jenseits dessen liegt, was im konkreten Einzelfall bei Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hinzunehmen ist. Die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) geben dazu wichtige Hinweise. Ergänzend kommt der Kooperationserlass des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 23. März 2012 für die Lärmaktionsplanung zur Anwendung, der weitere Auslegungsbestimmungen enthält. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Keltern hatte zum Ergebnis, dass auf der L 562 Ortsdurchfahrt Dietlingen 29 Gebäude mit insgesamt 113 Anwohner/-innen von einem Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A) nachts betroffen sind. Davon entfallen auf die Westliche Friedrichstraße in einem circa 450 Meter langen Abschnitt anteilig 23 Gebäude mit 87 Einwohner/-innen und auf der Östlichen Friedrichstraße in einem circa 150 Meter langen Abschnitt anteilig sechs Gebäude mit 26 Einwohner/-innen. Tags sind auf der Ortsdurchfahrt Dietlingen 13 Gebäude mit 67 Einwohner/-innen von einem Beurteilungspegel von mehr als 70 dB(A) betroffen. Diese befinden sich in der Westlichen Friedrichstraße auf einem rund 150 Meter langen Abschnitt. Folglich besteht für diese Abschnitte ein dringender Handlungsbedarf. Bei der Entscheidung war die Verhältnismäßigkeit zu beachten und eventuelle Nachteile einer verkehrsbeschränkenden Maßnahme waren mit den Belangen des Lärmschutzes abzuwägen. Die L 562 dient als Landesstraße auch dem überört - lichen Verkehr und hat demnach eine besondere Verkehrsbedeutung. Diesem Widmungszweck steht der Lärmschutz als wichtiges Instrument der Gefahrenabwehr entgegen. In der Nacht sind Lärmpegel über 60 dB(A) und am Tag sind Lärm pegel über 70 dB(A) aufgrund der Gefahren für die Gesundheit nicht hinzunehmen . Da keine Verdrängungseffekte in Wohngebiete, keine nachteiligen Veränderungen der Schadstoffbelastung und keine unzumutbaren Einschränkungen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu befürchten sind, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe dem Landratsamt Enzkreis seine Zustimmung als Höhere Straßenverkehrsbehörde dazu gegeben, auf der L 562 (OD Dietlingen), Westliche Friedrichstraße, im Abschnitt zwischen der Einmündung Kelternstraße/ Poststraße und der Einmündung Untere/Obere Talstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm (§§ 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 45 Absatz 1 b Satz 2 Nummer 5 StVO) auf 30 km/h ganztägig zu beschränken . Außerdem hat das Regierungspräsidium Karlsruhe einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm (§§ 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 45 Absatz 1 b Satz 2 Nummer 5 StVO) nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf der Westlichen Friedrichstraße, im Abschnitt zwischen Einmündung Westendstraße und Einmündung Untere/Obere Talstraße und Hausnummer 19 zugestimmt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7099 4 b) Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Verkehrssicherheitsgründen Ferner wurde im Zustimmungsverfahren seitens des Regierungspräsidiums angeregt , aufgrund des beengten Straßenraumes und der schmalen Gehwege das Teilstück auf der Östlichen Friedrichstraße zwischen Einmündung Untere/Obere Talstraße und Hausnummer 19 aus Verkehrssicherheitsgründen auch tagsüber auf 30 km/h zu beschränken. Diese Anregung wurde von der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Enzkreis aufgegriffen und umgesetzt. Daraus ergibt sich, dass es einen Abschnitt mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts und einen Abschnitt mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig gibt, die aufeinander folgen und eine Gesamtstrecke von circa 650 Meter auf der Ortsdurchfahrt abdecken (siehe auch beigefügter Beschilderungsplan). Auf der restlichen Strecke der Ortsdurchfahrt gilt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h, welche am Ende der Abschnitte mit Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgeschildert werden muss. Eine Abfolge von Abschnitten mit unterschiedlicher zeitlicher Geltung von Verkehrszeichen ergibt sich daraus, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen aus unterschiedlichen Gründen angeordnet werden können und entspricht daher den strengen Vorgaben der StVO. Die Wiederholung von Verkehrszeichen ist gerade nach Einmündungen für eine durchgehende Bekanntgabe und Wirksamkeit der Anordnung erforderlich. Durch die neue Regelung bedingte Verkehrsprobleme oder Unfallauffälligkeiten konnten in Keltern-Dietlingen nach Angaben des Landratsamtes des Enzkreises bislang nicht beobachtet werden und sind auch nicht zu erwarten. Ein erhöhtes Gefährdungspotenzial ist hier daher nicht zu erkennen, vielmehr erhöhen Geschwindigkeitsbeschränkungen grundsätzlich die Verkehrssicherheit. Wie bereits dargelegt wurde, kommen als Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht, wo diese im Rahmen einer Einzelfallentscheidung den strengen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 StVO genügen. Diese Voraussetzungen sind nur für die genannten Streckenabschnitte und Zeiträume gegeben. Darüber hinausgehende Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nicht begründbar. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice